Hallo zusammen,
meine Tochter 19 Jahre macht gerade ein FSJ und will danach studieren / Sozialpädagogik, trotz Abbruch nach der 12. Klasse und schlechte Noten (kein Abitur). Aktuell bekommt sie Unterhalt.
Frage:
Szenario 1
Was, wenn sie nach dem FSJ das Abitur nachholen will?
Muss hier weiter Unterhalt gezahlt werden?
Szenario 2
Sie bekommt ein Studienplatz, dieser fängt aber erst 3 oder 6 Monate nach dem Ende des FSJ an, hat sie in dieser Leerlaufphase Anspruch auf Unterhalt?
Eine Ausbildung kommt, für sie nicht infrage.
Ich denke, bis zum ersten qualifizierten Berufsausbildungsabschluss hat sie Unterhaltsansprüche.
Für Szenario1 wird sich dann ja nach dem Abi noch eine Berufsausbildung anschließen.
Für Szenario 2 denke ich, dass eine kurze Leerlaufphase unschädlich ist. Ich meine, dass mindestens eine "Überbrückung" von 3 Monaten durchaus im Rahmen gesehen wird.
Johann, ich würde wenn Sie studiern will und einen Studienplatz bekommt, darauf hin wirken das Sie ein Duales Studium beginnt wenn möglich. Ebenso ist Bafög zu beantragen, das wird neben dem vollen Kindergeld auf den zu zahlenden Unterhalt angerechnet.
Hallo,
rein theoretisch kann nach Abschluss von klasse 12 und einem fsj je nach Bundesland die Fachhochschulreife anerkannt werden. Nach der Anerkennung könnte sie an Hochschulen studieren.
vielleicht will sie dann nach dem fsj die 12. klasse abschließen. Wenn es aber eine 12jähriges Gymnasium ist, geht das evtl. Auch mit dem Abschluss von klasse 11. und dann müsste sie die 12. klasse nicht beenden. Da würde ich einmal googeln, wie das in eurem Bundesland geregelt ist.
wenn sie keinen Studienplatz nach dem fsj bekommt musst du auch keinen Unterhalt zahlen. Nur wenn volljährige Kinder entweder in schulischer oder beruflicher Ausbildung sind oder im Studium sind sie unterhaltsberechtigt. Wobei ab 18 beide Elternteile barunterhaltspflichtig sind und das Kindergeld komplett auf den Bedarf angerechnet wird. Beim Studium muss sie auch vorrangig Bafög beantragen. Dieses ist ebenfalls auf den Unterhalt komplett anzurechnen.
sophie
Johann, ich würde wenn Sie studiern will und einen Studienplatz bekommt, darauf hin wirken das Sie ein Duales Studium beginnt wenn möglich. Ebenso ist Bafög zu beantragen, das wird neben dem vollen Kindergeld auf den zu zahlenden Unterhalt angerechnet.
Bafög muss sie beantragen, da der finanzielle Spielraum, indem ich mich befinde, knapp bemessen ist.
Leute, die 147 EUR im Monat nach Unterhalt und Fixkosten übrig haben, wissen, wovon ich spreche, davon muss ich noch Essen kaufen und Rücklagen bilden, ich gehe schon mit Sorgen jedes Mal an den Briefkasten!
Laut Aussage meiner Tochter, die aktuell 950 EUR zur Verfügung hat, kommt ein duales Studium wie auch eine Ausbildung nicht infrage. Meine Befürchtungen sind jedoch, dass sie, selbst wenn einen Studienplatz bekommt, dies nicht schaffen wird und nach paar Semester abbricht, wie sie auch die 12 Klasse abgebrochen hat, dann wäre sie 21 Jahre + und als Titel hätte sie "Eine ungelernte Hilfskraft".
Es ist traurig, dass solche Ansichten von heranwachsenden jungen Menschen vom Gesetzgeber ermutigt werden, Dinge in Angriff zu nehmen, die zum Scheitern verurteilt sind.
Hallo,
wie ist denn derzeit der Unterhalt berechnet? Da die Tochter in keiner allgemeinen Schulausbildung ist hast du den angemessenen selbstbehalt. Dazu bist du nicht mehr gesteigert erwerbspflichtig. Die Mutter ist auch barunterhaltspflichtig und das komplette Kindergeld wird auf den Bedarf angerechnet.
ist das so alles berücksichtigt worden?
sophie
Hallo johan_s,
würde mir an Deiner Stelle deshalb keine grauen Haare wachsen lassen. Es gibt viele Jugendliche, die „Spätzünder“ sind und etwas länger brauchen, um ihr Potential auszuschöpfen. Von daher würde ich den Abbruch nach der Unterprima nicht als Zeichen für allgemeine mangelnde Leistungsbereitschaft sehen. Immerhin hat die junge Dame ja einen konkreten Plan: FSJ und anschließendes Studium in ebendiesem Bereich klingt doch recht zielorientiert.
Gerade die Praxis des FSJ kann sich bei der Lernmotivation im Studium als sehr hilfreich erweisen: Man weiß, wofür man studiert, nämlich nicht nur für die graue Theorie.
Von daher wäre ich an Deiner Stelle froh, dass die Tochter ein festes Ziel vor Augen hat.
Die grauen Haare sind schon da und leider kann ich die Ansichten nicht teilen, auch wenn sie sicher gut gemeint sind deinerseits. Da ich meine Tochter sicher besser kenne und ich lange Gespräche mit ihrem Klassenlehrer führte, war hier die Empfehlung zu einer Ausbildung und nicht die eines Studiums, aufgrund der schlechten Noten und vieler Fehlstunden.
Aber das alles war ja nicht die Frage.
Hallo,
wie ist denn derzeit der Unterhalt berechnet? Da die Tochter in keiner allgemeinen Schulausbildung ist hast du den angemessenen selbstbehalt. Dazu bist du nicht mehr gesteigert erwerbspflichtig. Die Mutter ist auch barunterhaltspflichtig und das komplette Kindergeld wird auf den Bedarf angerechnet.
ist das so alles berücksichtigt worden?
sophie
Hallo Sophie,
ja, das ist alles berücksichtigt worden und alles ausgerechnet, mein Problem ist, dass sie mir zu meinem Gehalt fiktiv 1.200 EUR dazurechnen und ich somit in eine ganz andere Tabelle springe. Sicher weißt du, wovon ich spreche.
Hallo,
dann bleibt nur eins. Abwarten.
sie muss Bafög beantragen. Das bafögamt hat bestimmte Zeiten, in denen die Zielstrebigkeit nachgewiesen werden muss. Falls dies nicht erfolgt, wird das Bafög gestrichen. Dann würde ich mich auch auf den Standpunkt stellen, dass sie auch keinen Anspruch mehr auf Unterhalt hat.
dir bleiben also 2 Dinge: achte darauf, dass der zu zahlende Unterhalt nach Familienrecht korrekt berechnet wird, inkl. Der kompletten Anrechnung des zu beantragenden bafögs und dem Kindergeld,
zum zweiten lasse dir jedes Semester die studienbescheinigungrn und die abgeschlossenen Module vorlegen. Die kannst du dann auch selbst mit dem musterstudienplan abgleichen. Da siehst du dann schon, wenn Module fehlen.
und sie muss ja auch erst einmal einen Studienplatz bekommen. Falls sie aufgrund des nc ein Studium an einer privaten Hochschule beginnen will verweist du auf die staatlichen und erläuterst, dass du diesen Mehrbedarf nicht tragen wirst.
sophie
Ich danke dir Sophie und hoffe, dass sie mir Auskunft gibt zwecks weiteren Wertegang ihrerseits.
Dazu werde ich sie per Einschreiben kontaktieren, ca. 1 Monat nach Ablauf des FSJ, mit Frist.
Sollte hier keine Reaktion erfolgen...... was ich stark vermute, muss ich hier wohl leider mal wieder den Anwalt kontaktieren.
Hallo,
noch ein Tipp, wenn die Tochter nicht mehr zu Hause wohnt und studiert, dann ist der Unterhalt pauschaliert und beträgt 930 Euro (Stand 2023), darauf wird das volle Kindergeld und Bafög angerechnet. Damit wird der von Dir zu zahlende Unterhalt überschaubar.
Etwas anderes ist es, wenn sie zu Hause (bei einem Elternteil) wohnen bleibt, dann hängt es vom Einkommen ab.
VG Susi
Hallo Johan,
mein Problem ist, dass sie mir zu meinem Gehalt fiktiv 1.200 EUR dazurechnen (...)
Mit welcher Begründung ist das passiert?
Die gesteigerte Erwerbsobliegenheit gegenüber minderjährigen Kindern kann's nicht mehr sein, denn die junge Dame ist inzwischen volljährig. Die gesteigerte Erwerbsobliegenheit gegenüber privilegierten Kindern (d.h. jenen volljährigen Kindern, die unterhaltsrechtlich den minderjährigen Kindern gleichgestellt werden) kann es auch nicht sein, denn eine der Voraussetzungen dafür ist, dass das volljährige Kind noch auf eine allgemeinbildende Schule geht - als sie noch in die 12. Klasse ging, da war das der Fall, aber wenn sie jetzt ein FSJ macht, dann mag das womöglich eine sinnvolle Sache sein, aber eine Schulausbildung ist es ja wohl nicht.
Kann es sein, dass diese Unterhaltsberechnung mit den 1.200 fiktiven Euros noch aus ihrer Zeit an der Schule stammt? Wenn ja, dann ist umgehend eine Neuberechnung fällig, denn die Randbedingungen haben sich durch den Schulabbruch deutlich geändert!
Viele liebe Grüße,
Malachit
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Hallo Johan,
ergänzender Hinweis zu dem, was Susi geschrieben hatte:
wenn die Tochter nicht mehr zu Hause wohnt und studiert, dann ist der Unterhalt pauschaliert und beträgt 930 Euro (Stand 2023), darauf wird das volle Kindergeld und Bafög angerechnet
Der gleiche Betrag, d.h. 930 Euro, findet sich auch in der Düsseldorfer Tabelle für 2024 (genauer gesagt ist das dort die Anmerkung 7).
Viele liebe Grüße,
Malachit
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Hallo Johan,
mein Problem ist, dass sie mir zu meinem Gehalt fiktiv 1.200 EUR dazurechnen (...)
Mit welcher Begründung ist das passiert?
Die gesteigerte Erwerbsobliegenheit gegenüber minderjährigen Kindern kann's nicht mehr sein, denn die junge Dame ist inzwischen volljährig. Die gesteigerte Erwerbsobliegenheit gegenüber privilegierten Kindern (d.h. jenen volljährigen Kindern, die unterhaltsrechtlich den minderjährigen Kindern gleichgestellt werden) kann es auch nicht sein, denn eine der Voraussetzungen dafür ist, dass das volljährige Kind noch auf eine allgemeinbildende Schule geht - als sie noch in die 12. Klasse ging, da war das der Fall, aber wenn sie jetzt ein FSJ macht, dann mag das womöglich eine sinnvolle Sache sein, aber eine Schulausbildung ist es ja wohl nicht.
Kann es sein, dass diese Unterhaltsberechnung mit den 1.200 fiktiven Euros noch aus ihrer Zeit an der Schule stammt? Wenn ja, dann ist umgehend eine Neuberechnung fällig, denn die Randbedingungen haben sich durch den Schulabbruch deutlich geändert!
Viele liebe Grüße,
Malachit
Hallo,
ich wurde ursprünglich von meiner Tochter auf Unterhaltsnachzahlung verklagt in Höhe von über 9.800 EUR zwei Monate nachdem sie 18 Jahre wurde. Da sie angenommen hatte, dass meine Eigentumswohnung schuldenfrei wäre, was jedoch nicht der Fall war. Ich hatte bewusst meine Rate für die Wohnung gering gehalten, damit ich den Unterhalt an sie zahlen konnte, was sich jetzt jedoch als nachteilig erwies. Der Wohnvorteil wurde mir zum Verhängnis. Somit wird dieser zu mein Gehalt gezählt.
Hallo Johan,
okay, also fiktives Einkommen in der Variante "Wohnvorteil", also "ersparte Miete".
Da sie angenommen hatte, dass meine Eigentumswohnung schuldenfrei wäre, was jedoch nicht der Fall war. Ich hatte bewusst meine Rate für die Wohnung gering gehalten, damit ich den Unterhalt an sie zahlen konnte, (...)
Allerdings: Wenn die Wohnung noch nicht schuldenfrei war und du die Rate gering gehalten hattest, dann wird die Wohnung doch vermutlich immer noch mit Schulden belastet sein - und dann bleibt da nach Abzug der Zinsen, nach Abzug der sonstigen nicht-umlagefähigen Nebenkosten, und hoffentlich auch nach Anrechnung der Tilgung als zusätzlicher Altersvorsorge trotzdem noch ein fiktives Einkommen von 1.200 Euro übrig?
Bitte prüfe doch mal, ob diese 1.200 Euro auch nur ansatzweise richtig sein können.
Als Randbemerkung, dies ist mal wieder einer der "beliebten" Selbstwidersprüche im deutschen Familienrecht: In der Düsseldorfer Tabelle steht kackdreist geschrieben, dass beim notwendigen Selbstbehalt eine Warmmiete (!) von gerade mal 520 Euro und beim angemessenen Selbstbehalt von 650 Euro berücksichtigt wurde - ja, und dann kommen dieselben Juristen daher und erklären, dass bei Wohneigentum die ersparte Kaltmiete (!) plötzlich mehr als das Doppelte dessen sein kann, was sie an anderer Stelle als Warmmiete zu berücksichtigen pflegen ...
Viele liebe Grüße,
Malachit
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
hallo,
ist denn die kreditrate abgezogen worden? Falls nicht, dann ist die Berechnung ggf. Nicht korrekt durchgeführt worden. Hast du die gehaltsangaben der Mutter bekommen? Wurde die qoutelung richtig durchgeführt?
sophie
Bitte prüfe doch mal, ob diese 1.200 Euro auch nur ansatzweise richtig sein können.
Der Wohnwert richtet sich nach Größe und Lage der Immobilie, quasi.... was würdest du an Kaltmiete bekommen, wenn du diese vermieten würdest. Wenn es ganz dumm läuft, kommt ein Gutachter (nicht billig) und schätzt die Immobilie!
In meinen Fall ist sie recht groß und in bester Stadtlage.
Zwar werden Zinsen & Tilgung abgezogen, da diese jedoch nicht hoch sind und die Immobilie zu 60 % bezahlt ist, habe ich das Nachsehen.
INFO: unterhaltspflichtiges Einkommen
https://palm-bonn.de/wohnwert.htm
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Änderung durch Malachit: Vollzitat aufs Wesentliche gekürzt.
Bitte versteht mich nicht falsch, ich habe immer Unterhalt gezahlt und das nicht wenig, wer ein Kind in die Welt setzt, sollte auch dafür gerade stehen. Ich versuche nur einen Hebel zu finden, wo ich meiner Tochter klarmache, dass die Entscheidung, die sie anstrebt, wohl nicht die richtige ist für sie. Aber die Kinder haben ihren eigenen Kopf und so habe ich es aufgegeben ihr zu widersprechen, sie muss nun ihre eigene Erfahrung machen.
Hallo Johan,
Der Wohnwert richtet sich nach Größe und Lage der Immobilie, quasi.... was würdest du an Kaltmiete bekommen, wenn du diese vermieten würdest. (...)
Ja, soweit klar, das Thema ist den meisten Forenteilnehmern bekannt, und einigen davon aus leidvoller eigener Erfahrung.
Zwar werden Zinsen & Tilgung abgezogen, da diese jedoch nicht hoch sind und die Immobilie zu 60 % bezahlt ist, habe ich das Nachsehen. (...)
Dann versuche, den Spieß umzudrehen. In den Selbstbehalten ist, wie ich bereits schrieb, nur ein für heutige Verhältnisse lächerlich geringer Betrag für die Warmmiete enthalten; es wird an dieser Stelle aber auch gesagt, die Selbstbehalte "sollen erhöht werden, wenn die Wohnkosten" eben diesen Betrag "übersteigen und nicht unangemessen sind".
Nun hat man dir unterhaltsrechtlich durch diese 1.200 Euro "ersparte Miete" bereits verbindlich bestätigt, dass deine Wohnkosten diesen Betrag erheblich überschreiten, denn auf die 1.200 Euro kommen ja noch die Zinsen obendrauf, und da die Düsseldorfer Tabelle auf die Warmmiete abzielt, außerdem noch die Nebenkosten wie z.B. Heizkosten. Die Frage der Angemessenheit ist damit noch nicht geklärt, aber wenn das Familienrecht sich selbst ernst nehmen würde, dann müsste man dir den Selbstbehalt von derzeit 1.450 Euro (oder sind's hier sogar 1.750 Euro?) mal locker-flockig auf einen Wert deutlich oberhalb von 2.000 Euro erhöhen - und wie viel Geld jenseits so eines erhöhten Selbstbehaltes dann noch für Unterhaltzahlungen übrigbleibt, das ist eine durchaus spannende Frage.
Ich bin gerade zu faul zum Suchen, aber wir hatten hier um den Jahreswechsel herum den Fall eines Unterhaltszahlers, der wegen seiner hohen Miete in einer Großstadt tatsächlich einen deutlich erhöhten Selbstbehalt genehmigt bekommen hatte, und dann über den Umweg der Bedarfskontollbeträge "nur" einen doch ordentlich verminderten Unterhalt zahlen musste. Ich glaube, es ging um drei oder sogar vier Zeilen Unterschied in der Düsseldorfer Tabelle, und das läppert sich.
Das alles ist ganz bestimmt kein Selbstläufer, und wie üblich dürfte so etwas von OLG-Bezirk zu OLG-Bezirk auch recht unterschiedlich gehandhabt werden, aber gerade wenn das volljährige Töchterchen auf dem Standpunkt steht "ich entscheide, Papa bezahlt", dann sollte man ihr klarmachen, dass der erste Teil dieser Aussage bedingungslos stimmt, der zweite aber nicht ganz so selbstverständlich ist.
Ich will damit auch nicht sagen, dass du jetzt und sofort aktiv werden musst - aber dieses freiwillige soziale Jahr wird irgendwann beendet sein, und sie hat dir bereits angekündigt, dass sie ihre weitere Lebensplanung daran ausrichtet, auch weiterhin Geld von dir zu bekommen. Spätestens wenn du weißt, was sie nach dem FSJ machen wird, musst du dir darüber klar werden, wie massiv du ihren Forderungen entgegentreten möchtest. Ich denke jedenfalls, auch wenn es im Unterhaltsrecht nirgendwo Gewissheit gibt, dass du da durchaus noch ein paar Pfeile im Köcher hast, die du bislang noch nicht abgeschossen hast.
Viele liebe Grüße,
Malachit
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.