Mahlzeit,
meine Tochter ist nun volljährig, und hat eine eigene Wohnung bezogen (Sie bekommt von mir Unterhalt den rest zahlt das Jobcenter, meine Ex ist bis jetzt damit durchgekommen nicht zahlen zu müssen).
Ich habe in meiner zweiten Ehe noch Zwillinge (8 Jahre) dazu bekommen, die größte Tochter aus erster Ehe (21 Jahre) hat auch eine eigene Wohnung und bekommt keinen Unterhalt mehr.
Meine 18jährige Tochter schließt das Abitur ab und beginnt nachdenSommerferien eine Ausbildung über einen Verein, bei diesem muß sie rund 100 Euro monatlich für Materialien selber aufbringen (Ausbildungsgeld gibts keines).
Die Tochter behauptet das Jobcenter würde keine Zuschüsse mehr bezahlen, sie möchte Bafög beantragen.
Nun soll ich das Formblatt 3 mit meinem Einkommen ausfüllen - das ganze bezieht sich aufs Jahr 2013.
Ich kann hier nirgends meine Unterhaltsleistungen die meine Tochter bekommt angeben. Weiter habe ich auch bis 3/2015 Unterhalt an die große Tochter bezahlt.
Da meine größte Tochter auch schon mal Bafög beantragt hat, habe ich erleben müssen das die Bafögstelle mich aufgefordert hat zu meinen Unterhaltszahlungen eine Beteiligung am Bafög an meine Tochter zu zahlen.
Wie kann ich dies im Vorfeld vermeiden? Soll ich einfach ein zusätzliches Schreiben an die Bafögstelle senden in der ich klar stelle, das ich 2013 auch Unterhalt für die große Tochter geleistet habe, und was ich momentan an die
18 jährige an Unterhalt leiste?
Wie verhalte ich mich nun richtig?
Gruß Mabe
Hallo,
Schülerbafög kann nur beantragt werden, wenn die Schule zu weit vom Wohnort der Eltern entfernt liegt (soweit ich weiss müssen an drei Tagen der Woche jeweils mehr als zwei Stunden für die Wegezeit benötigt werden). Ist dies nicht der Fall, so gibt es kein Schülerbafög.
Es ist üblich die Gehaltsdaten aus dem vorletzten Jahr abzufragen. Solltest du 2015/14 weniger verdienen, so würde ich das angeben.
Wichtig ist die Eintragung aller deiner Kinder, die grundsätzlich unterhaltsberechtigt sind. Hat deine Frau eigenes Einkommen? Auf jeden Fall auch deine Frau als grundsätzlich Unterhaltsberechtigte eintragen.
Vielleicht kannst du auch einen Bafög-Rechner im Internet bemühen, bei dem du deine Gehaltszahlen eingibst.
Sophie
Hallo,
wie AnnaSophie schon gesagt hat, ist es wichtig den Bafög-Antrag richtig zu stellen. Beim Bafög-Antrag wird nach Geschwistern und Halbgeschwistern gefragt, die unterhaltsberechtigt sind. Außerdem sollte nach dem Einkommen Deiner Frau gefragt werden. Hier geht es aber nur darum ob sie unterhaltsberechtigt ist oder nicht.
<a href="http://www.bafoeg-rechner.de/FAQ/schueler-bafoeg.php>Schüler-BAfög" Informationen</a> und hier <a href="https://www.bafoeg-rechner.de/Rechner/>BAfög-Rechner</a>."
mit dem ausprobieren kannst, was abgefragt wird und wie es sich auswirkt.
Vielleicht solltest Du Deiner Tochter auch mitteilen wie sie den Antrag richtigerweise auszufüllen hat. Dann wird es schon klappen.
VG Susi
Ach so,
noch eine Ergänzung Scüler-Bafög und Wohngeld schließt sich wohl aus.
Sophie
Dann soll sie ersteinmal klären, was für ein Bafög sie beantragen möchte.
Die größte Tochter hat eine Ausbildung an einer Fachoberschule ansolviert und auch Bafög bekommen. Allerdings hat sie noch zu Hause gewohnt.
Ich möchte ja nur im Vorfeld den Dislussionen mit dem Amt aus dem Wege gehen. Da hatte ich wie der größte Teil hier bereits genug von.
Hallo,
gib doch mal bei dem Link von Susi deine Daten ein und schau was dabei herauskommt. Im Zweifelsfall dürfte der Unterhalt geringer ausfallen, da sie im Rang ja hinter die minderjährigen Kinder und deine Frau zurückfällt.
Es gibt Schüler-Bafög für schulische Ausbildungen, dass müsste auf der Seite der Schule zu ersehen sein.
Sie könnte aber auch BAB (Berufsausbildungsbeihilfe) bei der Agentur für Arbeit beantragen. Da werden eigene Einkünfte angerechnet.
Sophie
Hallo,
noch eine Ergänzung, wie das bei Deiner großen Tochter gelaufen ist weiss ich natürlich nicht.
Trotzdem kann es nicht sein, dass Du zum Unterhaltsanspruch dazu noch BAfög zahlen sollst. Was sein kann ist, dass das anrechenbare Einkommen zu hoch war für volles BAfög und deshalb der Zahlbetrag unter dem maximalen Zahlbetrag lag und die Kürzung als Anteil des Vaters dargestellt wurde, das ist aber kein Unterhaltsanspruch gegen Dich!
Möglich wäre natürlich auch, dass die Tochter elternunabhängiges BAfög beantragt hat (und angegeben, dass kein Unterhalts gezahlt wird!), dann prüft das BAfög-Amt inwieweit Unterhaltspflichten bestehen und holt sich dann das Geld von den Unterhaltspflichtigen zurück.
Allgemein ist BAfög ein Anspruch des Auszubildenden und sein eigenes Einkommen.
Das ist völlig unabhängig von jedem Unterhaltsanspruch der gegen Dich besteht. Deine Tochter hat einen Unterhaltsanspruch gegen Dich (und die KM) bis zum Abschluss der ersten Ausbildung. Da sie volljährig ist und einen eigenen Hausstand hat, beträgt ihr Unterhaltsanspruch 670 Euro (plus ggf. KV und PV).
Angerechnet wird eigenes Einkommen, in diesem Fall also BAfög und sie muss BAfög beantragen ansonsten könnte es fiktiv angerechnet werden. Das BAfög mindert ihren Unterhaltsanspruch.
Beim BAfög-Antrag wird geprüft welche Unterhaltspflichten Vater und Mutter haben, deshalb sind die entsprechenden (Halb-)geschwister anzugeben. Wenn Du keinen Unterhalt mehr für die große Tochter zahlst, dann ist sie auch nicht mehr unterhaltsberechtigt und fällt deshalb bei der Zählung raus. Dein Einkommen wird aufgrund des Steuerbescheids von 2013 berechnet, da dieser vorliegt und dieser als Grundlage für Dein Einkommen genommen wird. Diese Dinge sind also auch unabhängig voneinander zu sehen.
Da sie volljährig und nicht mehr privilegiert ist, steht sie im 4. Rang, nach minderjährigen Kindern (1. Rang) und Ehegatten (geschiedenen und aktuellen), so sie unterhaltsbedürftig sind (2. bzw. 3. Rang). Vorrangig sind also diese Unterhaltsansprüche, erst wenn dann noch Geld zum verteilen da ist, wird Deine Tochter überhaupt berücksichtigt. Das dürfte auch der Grund sein warum das Jobcenter nicht mehr zahlt, sie muss als erstes BAfög beantragen, dann wird geschaut ob KM und KV schon genügend Unterhalt zahlen können und dann erst würden andere ggf. zahlen.
VG Susi
Moin Mabe,
irgendwie schnalle ich Deine Gedankengänge nicht. Wovor hast Du eigentlich Angst ?
Aktuell ist Töchting privilegiert und bezieht Leistungen vom Jobcenter.
Wäre mehr bei Dir zu holen, würde es das Jobcenter tun.
Nach den Sommerferien ist sie nicht mehr privilegiert (d.h. bei Dir ist wegen höherem SB weniger zu holen als heute).
Deine Unterhaltspflicht wird absehbar nicht steigen.
Da Deine Große keinen Unterhaltsanspruch mehr gegen Dich hat, bedarf es keines Kreuzes bzw. der Angabe als weiteres UH-berechtigtes Kind.
Deine Ehefrau gibst Du mit einem Kreuz an, Deine Zwillinge trägst Du ein.
Der aktuell gezahlte Unterhalt an Deine Tochter spielt für Deine Einkommensangaben keine Rolle.
Gruß
United