Hallo Liebe Mütter und Väter,
lese seit langen schon hier mit, und hat mir auch einiges an Nutzen gebracht, vielen Dank.
Nun aber zu meiner Frage.
Meine Tochter hat die Schule abgebrochen, Sie wird im Oktober 18 und hat ab September eine Lehrstelle.
Aussage meiner Ex, bringt nichts mehr, da Sie ja schon eine Lehrstelle hat.
Darf Sie das, ich bezahle jeden Monat viel Geld, damit Sie ohne finanziellen Problemen lernen kann.Muß ich dafür aufkommen.
Ich habe einen unbefristeten Titel, und möchte den so schnell wie möglich loswerden, was muß ich da
unternehmen.
Danke für Antworten
bin manchmal nah am kollaps, was sich Mutter und Tochter erlauben,"aber Väter sind in Deutschland die dummen, abzocken bis nichts mehr geht, und dann wundern wenn einer durchdreht"
Hallo Fili,
da sie noch minderjährig ist bist du unterhatlspflichig, auch wenn sie nicht mehr zur Schule geht. Was für eine Art Schule hat sie denn abgebrochen? Ht sie damit überhaupt einen Abschluß?
Ab September werden sich dann einige Dinge ändern. Für September wird ihr Ausbildingegehalbt - 90 € Pauschale zur Hälfte auf den KU angerechnet.
Ab Oktober ist sie dann volljährig. Dann wird das gesamte KG und das Ausbildunggehalt - 90 € bedarfsmindernd abgezogen. Außerdem sind dann beide Elternteile in der finanzuiellen Pflicht.
Da ein unbefristeter Titel existiert muß dieser entweder herausgegebn werden und ein Vollstreckungsverzicht erklärt werden oder er muß abgeändert werden. Falls du ein gutes Verhältnis zu deine Tochter hast, solltest du das im Vorfeld ansprechen und eine einvernehmliche lösung finden. Wenn sie das nicht möchte erklärtst du ihr nett und freundlich ,das d dann Anfang Oktober eine ensprechende Klage einreichen wirst.
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Hi Fili
Herzlich Willkommen bei v.s.
Nun ja, wenn Tochter eine Ausbildung macht musst Du postwendend zu diesem Zeitpunkt Einkommensauskunft von ihr fordern, ebenso einen Beleg, dass sie tatsächlich einer Ausbildung nachgeht (z.B. Ausbildungsvertrag). Diesen einen Monat Überlappung (minderjährig und Ausbildung) solltest Du getrost ignorieren - bringt nichts. Wenn sie denn dann 18 ist sieht einiges anders aus. Beide Elternteile sind dann - entsprechend ihrem Leistungsvermögen - barunterhaltspflichtig. Daher: sobald die Ausbildung beginnt Tochter Anschreiben und wie eben beschrieben Auskunft verlangen. Ebenso per 18.Geburtstag Auskunft über die Einkommenssituation der KM fordern. Wenns dabei Probleme geben sollte, dann sage es hier.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Meine Tochter hat die Schule abgebrochen, Sie wird im Oktober 18 und hat ab September eine Lehrstelle.
Aussage meiner Ex, bringt nichts mehr, da Sie ja schon eine Lehrstelle hat.
Hallo Fili,
die Aussage Deiner Ex ist schon krass: "bringt nichts mehr...".
Allerdings ist es toll, dass Deine Tochter eine Lehrstelle hat und da spielt es wirklich keine Rolle, wenn sie keinen Abschluss hat. Vorausgesetzt, der Ausbilder weiß Bescheid und bei dem Ausbildungsberuf gibt es keine Vorgabe.
Mein Sohn hat übrigens auch die Schule abgebrochen und ist zur Zeit im 2. Ausbildungsjahr als Fachkraft für Lagerlogistik. Er gehört zu den Klassenbesten und keiner fragt mehr nach einem Abschluss. Idealzustand ist natürlich der Schulabschluss, aber nicht immer verläuft dieser Weg problemlos.
LG,
Bella
Ich falle zwar hin, aber danach stehe ich wieder auf und gehe meinen Weg weiter. (U. Glas)
Freude für eine Stunde: Eine Flasche Wein
Freude für ein Jahr: Heiraten
Freude für ein Leben: Einen Garten anlegen
(Chin. Sprichwort)