Hallo liebe Gemeinde
vielleicht könnt ihr mir helfen
Es geht um meine Tochter für die ich im Moment den Unterhalt von mon. 356 Euro an Ihre Mama überweise
Meine Tochter wird im März 2016 18 Jahre
Seit Anfang August wohnt Sie nicht mehr bei Ihrer Mutter und ist auch von Wohnsitz her umgemeldet, das habe ich erst am Wochenende von Ihr erfahren
Meine Tochter war bei mir und Sie wollte sich eine Kleinigkeit kaufen und bat mich um finanzielle Unterstützung.
Ich war der Meinung das die Mama Ihr die 356 Euro + Kindergeld von 184 Euro = 540 Euro auf Ihr Konto überweist, weil Sie ja nicht mehr bei der Mama wohnt.
Stichtag heute 31.08.2015 Kontoauszug keine Geldeingang von der Mama
Der Geldeingang von 397 Euro von Ihren Praktikum ist eingegangen.
Ich muß dazusagen , im August und im September macht Sie ``Praktikum`` und ab 01.10.2015 dann das EQJ in dem Betrieb und bekommt dann so bei 300 Euro ausgezahlt
inclusive Kost und Zimmer!!!!!
Habe heute Morgen mit der Tante vom JA gesprochen (die macht gerade eine Neuberechnung meiner UH Zahlung) und die meint ich müsse weiter an die Mutter zahlen weil die Mutter Erziehungsberechtigte ist ( Ich der Papa nicht)
1. Soll ich weiter an die Mutter überweisen, oder wie ich es ab September machen würde, einfach an meine Tochter die 356 € direkt überweisen???
2. Muss die Mama das Geld vom August nicht an meine Tochter überweisen???
3. ev. mal zum RA und fragen??
Ich danke euch schonmal vorab
Grüsse
Stefan
Hi,
wenn eure Tochter nicht mehr bei ihrer Mutter gemeldet ist, dann ist nun auch die KM barunterhaltspflichtig.
Du musst aber den gültigen Titel aus der Welt schaffen.
Am besten gehst du mit Töchterchen, der Meldebescheinigung von ihr und ihrem Vertrag zum JA und deine Tochter bittet um Hilfe, damit sie den ihr zustehenden Unterhalt bekommt. Die MA darf sie nicht abwimmeln und muss sich anhören, das Mama KU einstreicht und diesen nicht für Töchterchen verwendet.
1.: Nein. Allerdings kann sie mit einem Titel sofort pfänden lassen
2.: Ja müsste sie eigentlich. Soagr inkl. KG
3.: Ja unbedingt. Du wirst alleine da nicht vernünftig rauskommen. Töchterchen stehen 670 € zu. Abgezogen 105 € eigenes Einkommen und 188 € KG. Rest auf die Eltern aufgeteilt im Rahmen ihrer Leistungsfähigkeit
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Moin Stefan,
Habe heute Morgen mit der Tante vom JA gesprochen (die macht gerade eine Neuberechnung meiner UH Zahlung) und die meint ich müsse weiter an die Mutter zahlen weil die Mutter Erziehungsberechtigte ist ( Ich der Papa nicht)
Die Dame meinte vermutlich, weil Du kein Sorgerecht hast. Ist das so ?
In Ergänzung zu Tina:
Aus welchen Gründen ist Eure Tochter denn ausgezogen ?
Grundsätzlich sind hier mehrere Aspekte zu berücksichtigen:
1. Gestiegener Bedarf aufgrund eigenen Haushalts
2. Da KM nicht mehr betreut, ist sie theoretisch ebenfalls barunterhaltspflichtig (deshalb die Frage nach den Gründen des Auszugs)
3. Das Einkommen Deiner Tochter ist ebenfalls bedarfsdeckend anzurechnen
Ist der Unterhalt tituliert ?
Am besten wäre allerdings, wenn nicht Du, sondern Deine Tochter um Unterstützung beim Jugendamt bittet.
Gruß
United
Hallo,
meine Vorschreiber haben recht. Da Deine Tochter einen eigenen Hausstand hat ist auch die KM barunterhaltspflichtig. Der Unterhalt orientiert sich am Unterhalt für Volljährige = 670 Euro, darin inbegriffen ist das volle KG und auch das eigene Einkommen würde angerechnet, aber nicht unbedingt voll. Der dann verbleibende Unterhaltsanspruch ist gemäß dem Einkommen der zu quoteln, dabei muss aber keiner mehr zahlen als er alleine zahlen müsste.
Die Auskunft das JA bezieht sich darauf, dass Deine Tochter nicht volljährig ist und deshalb der BET = KM den Unterhalt erhält. Das ist hier aber nicht die entscheidende Sache sondern der eigene Hausstand. Da Deine Tochter noch minderjährig ist, sollte sie unbedingt zum JA gehen und den Unterhaltsanspruch mit Hilfe des JA durchsetzen.
Mit Volljährigkeit (Stichtag ist der Geburtstag) muss sich Deine Tochter sowieso selber kümmern, dann kann sie das JA nur noch beraten.
Für Dich gilt aber erst einmal, dass es einen gültigen Titel gibt und dieser zu bedienen ist. Ansonsten kann gepfändet werden.
VG Susi
Hallo
midnightwish
Meine Tochter wohnt seit 01.08.2015 nicht mehr bei Ihrer Mutter.
Ummeldung erfolgt Ende Juli!
Wie kann ich den Titel denn aus der Welt schaffen??
Macht das jetzt nicht das Jugendamt mit der Neuberechnung??
Sie war ja mit Ihrer Mutter Ende Juli beim JA um eine Neuberechnung durchführen zu lassen.
Ich weiss aber nicht in wie weit die Mutter da mit einbezogen wird, das müsste doch aber das JA wissen.
Also zu 1. bevor eine Pfändung kommt bezahl ich lieber weiter an die Ma, hatte 2010 schon 2 Pfändungen hinter mir, wird deutlich teurer
United
Der Grund des Auszug ist Anfang der Ausbildung, aber wie geschrieben August + September Praktikum und ab 1. Oktober dann Beginn Einstiegsqualifizierungsjahr.
Ab 01.08 alles in dem Betrieb wo Sie dann auch 1 Zimmer hat, incl. Verpflegung .
Wie gesagt Sie war mit Ihrer Mutter beim JA und meine Unterlagen liegen da ja schon seit Anfang August und durch Urlaubszeit ist da Verzug drin
Eigentlich müsste ich beim JA noch mal anrufen, da Sie ja einen eigenen Hausstand hat und nicht mehr bei der Mutter lebt.
Und die Mutter dann auch UH pflichtig ist , das hatte ich der JA Tante so noch nicht erklärt.
Und als 2. Termin Beratungsgespräch RA, denke ich wäre ein guter Weg
Grüsse
Stefan
Moin Stefan,
ein Titel muss entweder herausgegeben werden oder Du musst eine Änderungsklage führen.
Ich würde hier allerdings auch mal Eure Tochter auffordern, dass Gespräch mit der KM zu suchen, denn sie möchte ja Geld haben. Das kann sie ruhig mal jetzt schon lernen, denn ab dem 18. Lebensjahr muss sie sich selber um die Betreibung des Unterhalts kümmern.
Denk auch dran, dass das JA normalerweise nur daran interessiert ist, dass nicht der Staat für Eure Tochter bezahlen muss. Also würde ich mir hier nicht zu viel Hilfe erwarten. Der Besuch beim Anwalt könnte durchaus sinnvoll sein, wenn die KM sich gar nicht bewegt. Gruß Ingo
Moin Stefan,
Und als 2. Termin Beratungsgespräch RA, denke ich wäre ein guter Weg
Bis zu Beginn des Einstiegsqualifizierungsjahres könnte durchaus ein höherer Unterhaltsanspruch bestehen.
Spätestens ab dann sollte es deutlich weniger werden.
Aufgrund der Erfahrungen aus Deinen älteren Beiträgen (und auch diesem) solltest Du wissen, daß "Aussitzen und Abwarten" mitunter nicht die richtige Strategie sind.
Deshalb würde ich - in Deinem Fall - empfehlen, den Weg zum Anwalt jetzt zu suchen.
Gruß
United
Hallo,
trotzdem würde ich Deine Tochter zum JA schicken und die Situation erklären. Dann sollte sich auch etwas drehen.
Zum einen lernt dabei Deine Tochter sich um ihren Unterhalt zu kümmern und zum anderen muss das JA dann auch richtig rechnen, da sie die Einzelheiten nun kennen. Weiterhin ist das JA verpflichtet Deiner Tochter zu helfen.
Letzlich kann Dein Anwalt auch nur Deine Interessen vertreten. Es gibt regelmäßig Probleme, wenn er Dich und Deine Tochter vertreten sollte.
VG Susi
Vielen Dank erstmal
Meine Tochter versucht jetzt erstmal den Weg über die Mama
Und dann werden wir weiter entscheiden
Ich lass mich aber mal beim RA beraten
Viele Grüße
Stefan
Moin
Seit Anfang August wohnt Sie nicht mehr bei Ihrer Mutter und ist auch von Wohnsitz her umgemeldet, das habe ich erst am Wochenende von Ihr erfahren
Mit Hauptwohnsitz? Dann hast Du m.E. den vorrangigen KG-Anspruch, da Du "die höhere Unterhalts-Rente" an das Kind zahlst. Das EStG ist hier ziemlich eindeutig. Zudem erhöht sich der Bedarf des Kindes auf 670€.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Guten Morgen
Ich wollte mich zu meiner Anfrage nochmal melden.
Habe jetzt endlich , nach fast 4 Monaten , Bescheid vom Jugendamt. Es haben angeblich immer Unterlagen gefehlt.
1. Die Mutter hatte nachträglich das Geld an meine Tochter überwiesen, also meinen Unterhalt von 356 € + Kindelgeld, also alles soweit ok
2. zur Berechnung JA ist es so.
Meine Tochter bekommt monatlich 216 € ausgezahlt, da sind aber Zimmer und Verpflegung mit enthälten. Sie wohnt dort , wo Sie auch arbeitet.
Unterhaltsanspruch (laut JA) sind 320 Euro für meine Tochter. Es fehlen 104 € monatlich.
Der Unterhalt ist von mir allein zu leisten.
Die Mutter ist angeblich raus , da Sie nur ca. 1050 Netto hat.
Ist das richtig so?
Die Frage die sich mir noch stellt. Was ist mit den 188 Euro Kindergeld? Das bekommt meine Tochter auch von Ihrer Mutter
Also 216 € + 104 € UH + 188 € ergeben 508 Euro, was Sie dann für sich zur Verfügung hat
Ist das richtig so?
Es geht mir schon darum das es richtig berechnet wird. Die 104€ sind für mich eine volle Entlastung im Gegensatz zu den letzten vergangenen Jahren. (750€)
Mich ärgert aber das die Mutter wieder fein raus ist.
Vielen Dank
Viele Grüße
Stefan
Hallo,
da Deine Tochter eine eigene Wohnung/Zimmer hat und nicht mehr bei einem Elternteil wohnt, ist ihr Unterhaltsbedarf wie oldie beretis geschrieben hat 670 Euro, dieser ist gequotelt nach Einkommen zu bezahlen, wobei niemand mehr zahlen muss als er alleine zahlen müsste.
Da das Einkommen der Mutter mit 1050 Euro unter dem Selbstbehalt von 1080 Euro liegt zahlt sie nichts und Du zahlst alleine.
VG Susi
Moin,
[...] ist ihr Unterhaltsbedarf wie oldie beretis geschrieben hat 670 Euro
Meine Tochter bekommt monatlich 216 € ausgezahlt, da sind aber Zimmer und Verpflegung mit enthälten. Sie wohnt dort , wo Sie auch arbeitet.
Unterhaltsanspruch (laut JA) sind 320 Euro für meine Tochter. Es fehlen 104 € monatlich.
Da - nach meinem Verständnis - neben der Vergütung auch "Kost und Logis" gestellt wird (ist etwas mißverständlich ausgedrückt), hat das JA dieses vermutlich bedarfsdeckend berücksichtigt:
670 EUR Gesamtbedarf
216 EUR Vergütung
162 EUR Sachbezug (Wohnung und Verpflegung- Annahme)
188 EUR Kindergeld
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104 EUR zu deckender Restbedarf
Über Mama´s Nichtbeteiligung solltest Du Dich nicht weiter aufregen.
Ob die obige Annahme stimmt, kannst Du beim JA erfragen (insbesondere, wie sie auf die Größenordnung kommen).
Streiten kannst Du dann immer noch.
Die 670 EUR orientieren sich am Bafög-Satz. Da hierin 224 EUR Wohnkostenpauschale enthalten sind, könnte man ggf. argumentieren, daß die Tochter durch Übernahme Wohnkosten und Verpflegung keinen zu deckenden Restbedarf mehr hat.
Andererseits schreibst Du von bislang gezahlten 750 EUR. Das deutet auf sehr gute Einkommensverhältnisse hin (?) ... dann könnte der Bedarf auch nach oben angepaßt werden bzw. worden sein.
Gruß
United
Edit: Kleine Anpassung der Berechnung, habe mich etwas verwirren lassen ...
Das KG müsste allerdings auch an das Kind ausgezahlt werden.
Macht Mama das nicht freiwillig, kannst du das KG auf dich beantragen, da du alleine den Barunterhalt zahlst. Dann leitest du es ihr zusätzlich zu mUnterhalt weiter oder gibts (sofern da nicht noch andere Kinder sind) als Auszahlungskonto das ihrige an 😉
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen