Update: Außer zwei von der KM vorgeschriebenen Emails Anfang Mai + Juni bzgl. Unterhalt, von meiner Tochter, ist immer noch nix passiert. Gab auch keinerlei Verzugssetzung o.ä. im nachhinein.
Ich habe ihr das Angebot gemacht monatlich Betrag X (> 400€)zu überweisen, damit dieses Schauspiel ein Ende hat oder wir lassen rechnen. KM rückt aber leider die Unterlagen nachwievor nicht raus, also bin ich weiterhin im Wartemodus.
Nun macht sie final (Realschulabschluß gestern beendet) weder Abi noch eine richtige Ausbldung, sondern eine 2-jährige Berufsfachschule mit Schwerpunkt Sprachen d.h. ohne Betrieb und natürlich ohne Vergütung. Danach ist sie ausgebildete Fremdsprachensekretärin.
Ich denke mal, dass ich ihr nachwievor Unterhalt schulde solange sie auf dieser Berufsfachschule ist, oder?
Wir hatten sovieles besprochen für eine ordentliche Ausbildung, aber die Dame hat mich an der Nase herumgeführt und hat wohl einen Berater im Hintergrund.
... Nun macht sie final (Realschulabschluß gestern beendet) weder Abi noch eine richtige Ausbldung, sondern eine 2-jährige Berufsfachschule mit Schwerpunkt Sprachen d.h. ohne Betrieb und natürlich ohne Vergütung. Danach ist sie ausgebildete Fremdsprachensekretärin.
Ich denke mal, dass ich ihr nachwievor Unterhalt schulde solange sie auf dieser Berufsfachschule ist, oder?
Wir hatten sovieles besprochen für eine ordentliche Ausbildung, aber die Dame hat mich an der Nase herumgeführt und hat wohl einen Berater im Hintergrund.
Sie hat danach eine abgeschlossene Ausbildung. Was ist denn daran nicht ordentlich?
Mein Sohn wird Ergotherapeut. Das ist auch eine 3-jährige Schulausbildung ohne Vergütung (bis vor 2 Jahren musste man sogar noch Geld mitbringen, um diese Ausbuldung zu machen. Gilt u.a. auch für Physiotherapeuten). Nur weil das und andere Berufe eine rein schulische Ausbildung ist, bedeutet das doch keine Monderwertgkeit oder keine vernünftige Ausbildung.
Übringes wäre auch ein Studium eine "schulische" Ausbildung mit sehr geringen Praxisanteilen
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
verstehe ich auch nicht.
Das ist doch eine grundsolide Ausbildung, wo ist denn jetzt das Problem?
WF
nicht mein Zoo
nicht meine Affen
Wir hatten Absprachen getroffen wohin die Reise geht bzgl. Ausbildung, auch in einem Betrieb. Von all dem hat sie nichts getan, sondern lediglich den Weg mit dem geringsten Widerstand gewählt, um sich selbst irgendwo planlos zu parken.
Zudem hat sie Potenzial zu viel mehr und es ist doch bitte mir überlassen, was ich vom schlecht bezahlten Beruf einer Fremdsprachensekretärin halte.
Der Kern meiner Frage war aber, ob ich ihr weiterhin Unterhalt schulde auf einer Berufsfachschule? Ich denke schon.
@brave Ja, schuldest du.
Deine Tochter darf ihren Beruf völlig frei wählen, egal was Vater oder Mutter sich für das Kind vorstellen oder wünschen. Sie darf auch ihre Meinung ändern und etwas was (vielleicht auch uner Druck) besprochen wurde über den Haufen werfen, weil ihr ein anderer Berufsweg lieber ist.
U.U. merkt sich auch während der Ausbildung, dass ihr das soviel paß macht, dass sie danach noch Sprachen studiert oder Dolmetscherin werden will. Dann würde die Unterhaltspflicht vielleicht sogar noch länger anhalten.
P.S.: Kinder sollen glücklich und zufrieden mit ihrer Berufswahl sein und das unabhängig davon, welche Qualität die Eltern diesem Beruf vielleicht zusprechen.
Hast du dich in deiner Berufswahl den Wünschen deiner Eltern untergeordnet oder doch etwas gemacht, was DIR Spaß gemacht hat bzw. wenn ersteres: bist du damit immer gkücklich gewesen?
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Wir hatten Absprachen getroffen wohin die Reise geht bzgl. Ausbildung, auch in einem Betrieb. Von all dem hat sie nichts getan, sondern lediglich den Weg mit dem geringsten Widerstand gewählt, um sich selbst irgendwo planlos zu parken.
Zudem hat sie Potenzial zu viel mehr und es ist doch bitte mir überlassen, was ich vom schlecht bezahlten Beruf einer Fremdsprachensekretärin halte.
Der Kern meiner Frage war aber, ob ich ihr weiterhin Unterhalt schulde auf einer Berufsfachschule? Ich denke schon.
su darfst davon halten, was du willst. Aber wenn du das Verhältnis zu deiner Tochter nicht gefährden willst, darfst du das auch gerne für dich behalten.
Kinder haben nicht die Aufgabe, unsere Erwartungen zu erfüllen sondern ihren eigenen Weg zu gehen.
Und wenn der Job sie glücklich macht dann ist das mehr. als viele andere Menschen in ihrem Leben erreicht haben.
Du darfst sie unterstützend begleiten in ihrem Erwachsenenleben. Mehr nicht.
Und ja, du musst weiterhin Unterhalt zahlen
nicht mein Zoo
nicht meine Affen
Weiß nicht was ihr in meine Aussagen hineininterpretiert und eure Ausschweifungen in pädagogischer Erziehung. Hat hier nix verloren und entbehrt jeglicher Grundlage.
Auch junge Erwachsene haben sich an getroffene Absprachen zu halten und wenn es aus irgendwelchen Gründen nicht möglich ist, dann sucht man das Gespräch mit den Eltern. Und nein, das ist nicht ihr Traumberuf ... liest ihr überhaupt was ich noch geschrieben habe? Und ich bin der letzte, der ihr Steine in den Weg legen würde.
... und was hat das alles mit das Kind soll glücklich sein usw. zu tun 🙂 Niemand hat geschrieben, dass es nicht so sein soll. Ihr glaubt zu wissen was meine Tochter will und wie sie tickt. Könnt ihr nicht und hat auch niemand verlangt, aber bitte unterlaßt diese Unterstelleungen und Belehrungen bzgl. Zwang u.ä.
ich habe lediglich versucht, ein paar Denkanstöße zu geben.
Vielleicht liest du auch einfach mal, wie deine Posts rüberkommen.
Und ich bleibe dabei: bleib im Hintergrund, biete Unterstützung an und lass machen.In der Findungsphase sind Absprachen schwer einzuhalten.
Wenn du einfach nur hören möchtest, dass du völlig recht hast und deine Tochter in ihr Umglück rennt und undankbar ist sag einfach das nächste Mal bescheid. Dann schreib ich nichts.
WF, deren jetzt 24-jähriger Sohn ein glänzendes Abi hingelegt hat und Pfleger wurde. Weit unter seinen intellektuellen Möglichkeiten, erfüllt ihn aber vollends.
nicht mein Zoo
nicht meine Affen
@Wasserfee, meine Posts kommen ganz normal rüber. Keine Ahnung was du mir damit konkret sagen willst.
Nochmal zum Abschluß: Meine Tochter ist komplett auf dem Holzweg was ihre Ausbildung angeht. Sie macht das jetzt nicht, weil das ihr Traumberuf ist, sondern weil sie all ihr gebotenen Chancen und Hilfestellungen nicht ernst genomen hat und neuerdings stets den Weg mit dem geringsten Widerstand geht d.h. sie hat sich jetzt mal einfach irgendwo 'geparkt'. So wird sie aber mittelfristig auf die Nase fallen.
Aber das gehört zum erwachsen werden dazu, dass man mit den Konsequenzen seiner Entscheidungen leben muß.
genau so ist es. Sie wird ihre Erfahrungen dadurch machen.
Unterhaltspflichtig bleibst du dennoch.
nicht mein Zoo
nicht meine Affen
Prinzipiell sind Eltern zu Unterhalt bis zum ersten berufsbildenden Abschluss verpflichtet. Sollte sie also Fremdsprachensekrätrin werden und nicht die Ausbildung abbrechen, dann endet danach die Unterhaltspflicht.
VG Susi
Ob nach dieser geplanten zweijährigen Ausbildung weiter Unterhalt zu zahlen ist, dabei würde ich mich jetzt nicht festlegen. Schonmal gar nicht, wenn ich den "Info-Flyer" dieser Ausbildung nicht gelesen hätte.
Zur Informationen ein anderer HAUFE-Link:
- Für Ausbildungsabläufe, in denen nach einem Realschulabschluss zunächst eine Lehre, dann die Fachoberschule und später die Fachhochschule absolviert wird, sind die einzelnen Ausbildungsabschnitte nur als einheitliche, von den Eltern zu finanzierende Berufsausbildung anzusehen, wenn schon bei Beginn der praktischen Ausbildung erkennbar eine Weiterbildung einschließlich des späteren Studiums angestrebt wurde.
es geht doch gar nicht um danach, sondern um diese 2-jährige Ausbildung
nicht mein Zoo
nicht meine Affen
@wasserfee Schon klar, aber das "danach" wurde schon von zwei Usern angesprochen. Und @Brave interessiert das mit Sicherheit auch.
Mich interessiert alles 🙂 ... ich danke euch allen !!
Annahme ich einige mich mit meiner Tochter auf einen Betrag x. Kann ich das irgendwie 'rechtssicher' dokumentieren, was wir beide dann unterschreiben würden. Ich weiß, sie ist meine Tochter und ich bin eigentlich gar nicht der Typ für sowas, aber ich weiß auch wer ihre Beraterin ist im Hintergrund.
Muß ich sonst irgendwas beachten bzw. diese Einigung befristen bis 2-jährige Berufsfachschule beendet wurde?
Gibts sonstige Fallstricke auf die ich achten sollte?
Vielen Dank!
In meinen Augen setzt eine Einigung voraus, dass beide Seiten Willens sind, sich an die Vereinbarungen zu halten. "Rechtssicherheit" bringt m.E. nur ein Titel oder eine notarielle Urkunde.
Ihr könnt auch einen Vertrag (als moralische Verpflichtung) aufsetzen, was insbesondere Du dann im Fall von Nichterfüllung seitens Tochter machst, steht auf einem anderen Blatt...
Grüßung
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Hi,
ich sehe es bezüglich der Vereinbarung genauso wie Marco82. Ergänzen möchte ich noch, dass auch keine notarielle Urkunde Rechtssicherheit dahingehend bringt, dass die Tochter nicht dennoch einen höheren Unterhalt verlangen (und einklagen) könnte, wenn der vereinbarte Unterhalt niedriger ist als das, was der Tochter zusteht.