Tochter wird 18 und...
 
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Tochter wird 18 und hat Minijob, wieviel Unterhalt werden nun fällig ?

 
(@loeffella)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen,

So langsam wird es ernst, meine große wird nexten Monat, genauer gesagt am 23.11.24 endlich 18 Jahre alt 😊

Zzt. bezahle ich für meine 2 Kids, die eine ist wie erwähnt 17 Jahre alt und die kurze 14 Jahre alt.

Laut Düsseldorfer Tabelle 520 ,- Euro pro Kind.

Soweit so gut.

Meine große macht zzt ihren sozial Assistent, d.h 3 Tage Schule 2 Tage in der Kita, da sie Erzieherin werden möchte.

Theoretisch könnte sie nextes Jahr ihre Ausbildung beginnen, allerdings weiß sie noch nicht genau ob Vollzeit oder Teilzeit.

Bei Vollzeit wäre sie 2 Jahre nochmal in der Schule ohne dafür Geld zu bekommen, bei Teilzeit hingegen gleicher Rhythmus wie jetzt plus eine Vergütung.

Seit April dieses Jahres hat sie einen Minijob und bekommt dafür 540 Euro im Monat.

Da sie im November 18 wird steht nun eine Berechnung an, bzw. würde ich gerne erfahren, wie sich das alles so verhält ab dem 18 ten Geburtstag.

Habe ein wenig im Internet gelesen und da mehrere Aussagen dazu gefunden mit ein paar Beispielen.

Wie zb.

540 ,-bringt ihr Minijob

100 Euro abziehen für so eine Art Selbsterhalt

440,- bleiben übrig.

Die Hälfte dürfte ich von dem Unterhalt abziehen, den ich leisten muß.

Bleibt unter dem Strich 320 ,- übrig den ich zahlen müßte, soweit korrekt ?

Sie könnte ja auch wieder den Minijob an den Nagel hängen und sich von mir „finanzieren“ lassen…..müßte ich dann wieder voll zahlen ? habe auch etwas darüber gelesen, das die Mutter mit ins „Boot“ genommen werden kann !

Die 2 leben zzt. bei ihrer Mutter.

______________________________________________________________

edit: Jede Menge Leerzeilen entfernt!

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 30.10.2024 15:41
(@der-frosch)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo loeffela,

Deine Berechnung ist so nicht ganz richtig. Ab dem 18 Geburtstag wird so gerechnet.  Unterhaltsbedarf nach Einkommen von Vater und Mutter( ja jetzt ist die Mutter auch bei Barunterhalt mit im Boot), dann DT schauen Spalte ab 18 wenn das Kind noch zu Hause wohnt, davon wird das volle Kindergeld sowie der Minijob - 100 € abgezogen und der Verbleibende Rest wird gequotelt. Aber daran denken, das der  Elternteil der bis jetzt allein den Barunterhalt geleistet hat nach der Quotelung nicht mehr bezahlen muss als wie jetzt wo er alleine Barunterhalt leistet. Wenn das Kind außerhalb lebt dann ist die Berechnung einfacher, da ist der Betrag von 930 € fest. 

LG der Frosch

AntwortZitat
Geschrieben : 30.10.2024 15:56
(@loeffella)
Schon was gesagt Registriert

@der-frosch 

Hi,
danke für Deine schnelle Antwort !

ok, das wäre nicht so toll, da ich seit der Scheidung 2014 in Spalte 1 bin und sich mein Gehalt seitdem etwas gesteigert hat, somit müßte ich definitiv mehr bezahlen !

mit anderen Worten müßte mein Gehalt offen legen, da ich aber jetzt schon nicht über die Runden komme und jeden Monat minus mache, könnte ich mir das finanziell überhaupt nicht leisten.

Desweitern kann die EX ja ihren Unterhalt den sie bezahlen müßte ja auch in Form von „Spesen“ geltend machen, oder ?

„gequotelt“ bedeutet was genau, klar, aufgeteilt, aber gibt da einen Anhaltspunkt?

75:25 oder 60:40 usw.

Gibt es eine Möglichkeit, die Offenlegung zu umgehen ?

So ganz verstanden habe ich das noch nicht „…sowie der Minijob - 100 € abgezogen“…..
Mal ein Beispiel.

Mein Verdienst 2900

Ex (angenommen) 1700

Zusammen 4600 somit Spalte 8 wären 993 Euro

993 euro -250 Kindergeld bleiben 743 Euro. Und dann, wie geht´s weiter ?

Lg mark

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 30.10.2024 16:26
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Geschrieben von: @loeffella
„gequotelt“ bedeutet was genau, klar, aufgeteilt, aber gibt da einen Anhaltspunkt?

Im Verhältnis der Einkünfte, mit Deinem Bespiel 2.900/1.700.

Geschrieben von: @loeffella
Gibt es eine Möglichkeit, die Offenlegung zu umgehen ?

Sprich mit Deiner Tochter und erarbeitet Deine finanzielle "Mitwirkung", mit der Ihr beide leben könnt; bei den Einkünften der KM (sofern sie denn stimmen) ist bei ihr m.E. eh´ kein Spielraum für KU.

Grüßung
Marco

 

 

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 30.10.2024 16:37
(@loeffella)
Schon was gesagt Registriert

@82marco 

 

 

 

Hallo,

 

also Du meinst, die KM außen vor lassen, und dann wie folgt vorgehen, bzw so, wie ich es im 1 Thread Teil oben geschrieben habe ?

 

Was mache ichm, wenn die große sagt, sie sieht es nicht ein, weil ja von ihrem Minijob ja nicht mehr viel für sie hängen bleibt ! sie kann das ja jeder Zeit beenden.

 

Dann müßte ich bezahlen wie bisher oder hole ich dann die KM mit ins Boot ?

 

den Verdienst der KM weiß ich ja nicht genau, ist einfach nur eine Vermutung um mal was die Berechnung betrifft es zu verstehen.

 

lg mark

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 30.10.2024 16:47
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

 

es gibt verschiedene Punkte. Zum einen würde ich sagen, dass der Minijobs nicht anzurechnen ist, da sie 5 Tage ihre Ausbildung macht.

des Weiteren ist das jüngere Kind weiterhin in Stufe 1 , ab 18 ist die Tochter aber aufgrund der ausbildung nicht mehr privilegiert. Sprich dein Selbstverlag ihr gegenüber steigt. Dann wird von dem Bedarf der Tochter das komplette Kindergeld angerechnet. Damit müsste dein zahlbetrag für die Tochter eher sinken als steigen.

 

die Mutter ist nun auch barunterhaltspflichtig der Tochter gegenüber. 
und kann die Tochter evtl. Bafög für die Ausbildung beantragen?

gibt es einen Titel?

sophie

AntwortZitat
Geschrieben : 30.10.2024 18:47
(@der-frosch)
Nicht wegzudenken Registriert

@annasophie ,

ich habe gerade mal geschaut, wenn die Tochter eine Vollzeitausbildung zur Erzieherin macht dann kann sie Bafög beantragen und bei einer Dualen Ausbildung kann sie BAB spricht Berufsausbildungsbeihilfe beantragen.

AntwortZitat
Geschrieben : 30.10.2024 19:02
(@loeffella)
Schon was gesagt Registriert

@der-frosch 

 

Hallo,

OK, dachte bisher der Minijob zählt als Einkommen und ist somit anrechbar.
Die große bekommt zzt kein Geld für den sozial Assistent, nur Geld von ihrem Minijob den sie ausübt.
So wie Du es beschreibst, könnte ich daß komplette Kindergeld in Höhe von 250 Euro abziehen?
Die KM dürfte doch auch daß Halbe Kindergeld abrechnen, oder nicht?

Bafög wird aber auch als Einkommen gerechnet und somit wäre es auch zu verrechnen.

 

Die Ausbildung ob Vollzeit oder Teilzeit entscheidet sich erst nextes Jahr, zzt möchte ich wissen, was ich anziehen kann wenn sie 18 Jahre alt ist 

Lg

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 30.10.2024 19:07
(@der-frosch)
Nicht wegzudenken Registriert

@loeffella , nein die Mutter darf sich nicht noch mal das halbe Kindergeld abziehen.Es geht folgendermaßen, Deine Tochter muss um den Unterhalt korrekt berechnen zu können Dir das Bereinigte Netto Deiner Ex mitteilen, dann wird von diesem Netto der Selbstbehalt abgezogen, so wie bei Dir auch. Dann wird das Einkommen was dann übrig ist zusammen gerechnet und dann in der Tabelle geschaut wie hoch der Unterhalt ist. Von diesem Unterhaltsbetrag ist das volle Kindergeld abzuziehen, ebenso wie das Bafög oder die BAB( das Kind ist verpflichtet dieses zu beantragen) und wenn dann noch ein Rest zu zahlender Unterhalt übrig ist wird der zwischen Dir und der EX nach Einkommen gequotelt.

 

LG der Frosch

AntwortZitat
Geschrieben : 30.10.2024 19:45
(@loeffella)
Schon was gesagt Registriert

@der-frosch 

 

Hi,

 

OK, danke für die Info, wie schaut es mit dem Minijob aus? Ist der auch irgendwie anzurechnen?

 

Daß heißt dann auch, das ich meiner großen meine Abrechnung bzw Gehalt mitteilen muss?

 

Lg

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 30.10.2024 20:01




(@der-frosch)
Nicht wegzudenken Registriert

@loeffella ja das heißt es, das Kind hat auch Anspruch auf die Unterlagen zu Deinem Einkommen. Zu den -Mini Job habe ich dieses hier gefunden.

Wird ein Minijob des Kindes beim Unterhalt angerechnet?
 
 
Verdient das Kind selbst Geld, Ferienjob, regelmäßiger Job oder auch BAföG-Leistungen, wird dieses auf den Unterhalt angerechnet. Nur der darüber hinausgehende Bedarf muss von den Eltern getragen werden. Beide Eltern sind grundsätzlich barunterhaltspflichtig, sie müssen den Unterhalt in Geld leisten.
AntwortZitat
Geschrieben : 30.10.2024 20:26
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

 

die Tochter muss dich und die Mutter auffordern eure Einkommen offen zulegen. Sprich die letzten 12 Monate. Von dem Jahresmiete kannst du berufsbedingte Aufwendungen und sofern du zus, Altersvorsorge machst, abziehen. Von dem bereinigten Monatsnetto wird bei dir der zahlbetrag für das jüngere Kind abgezogen. Bei der Mutter wird das Einkommen gleich bereinigt. Diese zwei zahlen werden addiert. Dann wird in der Düsseldorfer Tabelle geschaut, in welche Stufe das Gesamteinkommen zu finden ist. Dann wird von diesem tsbellenbetrag das komplette Kindergeld abgezogen. Dann wird der restliche Betrag gequotelt und zwar nach eurem Einkommen abzüglich erhöhtem Selbstbehalt.

und dann gibt es noch eine vergleichsrechnung. Was du allein zahlen müsstest. 

Du siehst, mehr als bisher wirst du voraussichtlich nicht zahlen müssen.

 

und du musst der Tochter die 12 Gehaltsabrechnungen den Steuerbescheid sowie ggf. weitere Unterlagen übergeben, damit das Einkommen von 12 Monaten betrachtet werden kann. Sie kann sich kostenfrei beim Jugendamt beraten lassen. Die Berechnung muss die Tochter dir zukommen lassen, zusammen mit den entsprechenden Unterlagen der Mutter. Damit du die Rechnung nachvollziehen kannst.

 

sophie

AntwortZitat
Geschrieben : 30.10.2024 20:47