Tochter wird 18 und...
 
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Tochter wird 18 und hat Minijob, wieviel Unterhalt werden nun fällig ?

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(@loeffella)
Schon was gesagt Registriert

hi,

nun das beste verhältnis haben wir nicht besonders in sachen Geld liegen wir um Welten auseinander,lange geschichte und hat hier nichts zu suchen.

Habe sie gerade angerufen, sie ruft nachher zurück.

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Themenstarter Geschrieben : 31.10.2024 13:14
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Geschrieben von: @loeffella
Also einen Titel habe ich nicht, unsere Scheidung bzw. der Unterhalt wurde damals per Gericht getroffen, Stufe 1 und mehr kam dann auch nicht mehr.

Das rot markierte ist der Titel (bzw. gerichtlicher Beschluss, kommt aufs selbe raus), schau mal genau nach!!

Bei der Gelegenheit: könntest Du bitte weniger Leerzeilen in den Beiträgen einbauen (das bläht das Ganze unnötig auf)??

Grüßung
Marco

 

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

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Geschrieben : 31.10.2024 13:33
(@loeffella)
Schon was gesagt Registriert

@82marco 

ok, das wußte ich nicht, das dies ein Titel bedeutet, die Unterlagen habe ich nicht mehr.

 

was geneau bedeutet das jetzt für mich ?

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Themenstarter Geschrieben : 31.10.2024 13:56
(@tacheles)
Nicht wegzudenken Registriert

Geschrieben von: @loeffella

die Unterlagen habe ich nicht mehr

Sehr, sehr schlecht!

Zuerst beim damaligen Anwalt anfragen und Kopien verlangen. Bei Schwierigkeiten direkt an das damals zuständige Gericht wenden, die helfen dann (hoffentlich). Aktenzeichen/Geschäftsnummer wären hilfreich.

 

Und ja, Kindesunterhalt verjährt ewig lange nicht. Auch mit der Verwirkung von Rückständen klappt es Dank neuem Vorsitzenden beim BGH nicht mehr. Deshalb heben Unterhaltspflichtige ihre Kontoauszüge auch unendlich lange auf. 😉 Im Zeitalter des Online-Banking ist das doch auch ganz einfach. Wie will man denn sonst ganz allein beweisen, dass man immer schön brav gezahlt hat? Von den Banken und SpK kann man Auszüge nur für die letzten 10 Jahre verlangen. Und das kostet...

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Geschrieben : 31.10.2024 14:40
82Marco reacted
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

@loeffella

Geschrieben von: @loeffella

was geneau bedeutet das jetzt für mich ?

Dass Du als erstes Dich wie auch immer darum kümmern solltest, wie Du an eine Abschrift von dem KU-Beschluss aus 2012 kommst. Ohne Kenntnis des Inhalts kann Dir niemand helfen...

Grüßung
Marco

 

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Geschrieben : 31.10.2024 14:46
(@loeffella)
Schon was gesagt Registriert

so,

 

habe doch tatsächlich noch unterlagen gefunden, unter anderem "Scheidungsbeschluss des Amtsgerichtes...." allerdings finde ich nirgendwo etwas mit "titel".....wo genau sollte ich das denn finden ?

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Themenstarter Geschrieben : 31.10.2024 15:52
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

@loeffella Such in dem Beschluss die Regelungen für den Kindesunterhalt (da steht nirgends "Titel")! 🙄

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Geschrieben : 31.10.2024 16:01
(@loeffella)
Schon was gesagt Registriert

also, da steht nur drin, was ich zum Zeitpunkt der Scheidung verdient habe bzw wieviel Unterhalt ich zahle, mehr jedoch nicht.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 31.10.2024 16:12
(@tacheles)
Nicht wegzudenken Registriert

@loeffella 

Du hast 2023 und auch 2024 einen Thread in diesem Forum eröffnet. In beiden Threads hast du mehrfach geschrieben, dass der Unterhalt für die Kinder bereits im Jahr 2012 vom Richter nach Einlommensstufe 1 der Düsseldorfer Tabelle (also Mindestunterhalt) festgesetzt wurde. Die Zahlungen hast du dann angeblich jedes Jahr von allein angepasst.

Weiterhin hast du mehrfach geschrieben, dass die Scheidung erst m Jahr 2014 erfolgt sei.

Wenn du jetzt ganz plötzlich nur den Scheidungsbeschluss von 2014 wiedergefunden hast, muss es logischerweise auch noch etwas vom Gericht aus dem Jahre 2012 geben, gelle.

Wer suchet, der findet. 🙄 

Diese r Beitrag wurde geändert Vor 1 Monat von tacheles
AntwortZitat
Geschrieben : 31.10.2024 18:01
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