Trennung Ja/Nein wi...
 
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Trennung Ja/Nein wie weiter ??

 
(@buerohengst78)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

ich weiß gar nicht so recht wo ich anfangen soll. Am besten ich beschreibe erst mal kurz die Situation. Meine Frau (32) und ich (29) sind jetzt fast 6 Jahre verheiratet und wir haben eine Tochter, die dieses Jahr 5 Jahre alt wird.

Ich kenne meine Frau aber schon 12 Jahre und sie war als wir geheiratet haben die einzige „richtige“ Frau in meinem Leben und ich der einzige „richtige“ Mann in ihrem.

Während unserer Ehe hatte ich einmal einen Seitensprung, war ansonsten treu und wir fanden danach auch wieder zueinander.

Jetzt hat sie seit längerem eine Affäre mit einem älteren verheirateten Mann. Sie haben laut Ihrer Aussage noch nicht miteinander geschlafen. Ich könnte diese Situation einigermaßen tolerieren, wenn meine Frau mir nicht neulich eröffnet hätte, dass sie keine oder nur noch geringe Gefühle für mich habe.

Seit dem beschäftige ich mich ernsthaft mit dem Thema Trennung, und hätte deshalb jetzt ein paar sehr konkrete Fragen.

Wer kann mir außer einem Rechtsanwalt (ich habe keine Rechtschutz) oder dem Jugendamt (an das dürfte sich ja meine Frau dann eh und je wenden) noch eine Auskunft über die Unterhaltshöhe für Kind und ggf. Frau geben??

Ich bin zwar nicht unerfahren mit Gesetzestexten u. ä. aber diese Düsseldorfer Tabelle und das ganze verstehe ich nicht so recht. Vielleicht kann ja einer von Euch mir helfen??

Hier meine Daten, ich hoffe ich habe nichts vergessen??

Vater                                                                Mutter                                                                                                     

Einkommen
Brutto 2275,00 EUR                                      400,00 EUR Minijob
Netto  1705,00 EUR  (StKl. 3)

Kindergeld 154 EUR erhalte ich weil öff. Dienst

In meinem Bruttogehalt sind noch 90,00 EUR frühere Kinderanteil Ortszuschlag enthalten, die bei Änderung der Kindergeldzahlung wahrscheinlich weg fallen würden.

Ich fahre täglich 55 km eine Strecke zur Arbeit. Dazu benutze ich öff. Verkehrsmittel, da ich keinen Führerschein machen darf.

Ausserdem besteht noch eine Kreditrate von 100 EUR monatlich. Wird die mit in die Unterhaltsberechnung einbezogen??

Wäre einfach nett, wenn sich hier mal jemand fände der mir damit einfach weiterhelfen könnte.

Vielen Dank

Buerohengst78

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 28.02.2008 09:50
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Bürohengst,

herzlich willkommen bei VS. Ich hab deinen Thread mal hierherverschoben, da er sich ja eigentlich um den Unterhalt dreht.

Wer kann mir außer einem Rechtsanwalt (ich habe keine Rechtschutz) oder dem Jugendamt (an das dürfte sich ja meine Frau dann eh und je wenden) noch eine Auskunft über die Unterhaltshöhe für Kind und ggf. Frau geben??

Ein RA zahlt in Familienangelegeheiten eh nicht. Beim JA kannst auch du nachfragen. Es heißt ja nicht Frauenamt. Es ist zuständig dem Kind behilflich zu sein, seine Forderngen gegenüber den Eltern einzufordern.

Einen groben Anhaltspunkt bzgl. des Unterhalts kansnt du hier bekommen.

Eine Frage vorweg: wenn ihr euch trennt, könntest du euer Kind betreuen? Denn wo steht das es ausschließlich bei der KM bleiben muß?

Zuerst muß du dein Einkommen bereinigen. D.h. du kannst 5% berufsbedingte Aufwendungen abziehen, ebenso wie bis zu 5 % für die private Altersvorsorge (so du eine hast). Ebenso kannst du die Fahrtkosten in Abzug bringen (da werden dir andere weiterhelfen)

Über den Ortszuschlag wird hier derzeit diskutiert, weil er, so wie ich es jetzt verstanden hab, nicht in jedem Fall wegfällt, aber auch da gibts einige die sich besser auskennen.

Grob über den Daumen gepeilt wirst du on der DDT Stufe 1 landen, kannst um eine höher eingruppiert werden, da du nur 2 Personen zu Unterhalt verpflichtet bist, die DDT aber von 3 Unterhaltsberechtigten ausgeht. Das wären dann 262€ - 77€ (halbes KG)

Diese ziehst dann noch von deinem bereinigten Netto ab. Ob die Kreditrate als ehebedingte Schulden abgezogen wird ist noch ne Sache, theoretisch nämlich schon, praktisch leider oft nicht. Aber ziehen wir sie ab. Dann gehen 3/7 des übrigbleibenden Betrags als TU an deine Frau, der Rest bleibt bei dir, d.h. wenn sie das Kind mitnimmt, was ja nicht unbedingt sein muß.

Ich hoffe das hat dir mal im Groben weitergeholfen.

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 28.02.2008 10:09
(@buerohengst78)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Bürohengst,

herzlich willkommen bei VS. Ich hab deinen Thread mal hierherverschoben, da er sich ja eigentlich um den Unterhalt dreht.

Ein RA zahlt in Familienangelegeheiten eh nicht. Beim JA kannst auch du nachfragen. Es heißt ja nicht Frauenamt. Es ist zuständig dem Kind behilflich zu sein, seine Forderngen gegenüber den Eltern einzufordern.

Einen groben Anhaltspunkt bzgl. des Unterhalts kansnt du hier bekommen.

Eine Frage vorweg: wenn ihr euch trennt, könntest du euer Kind betreuen? Denn wo steht das es ausschließlich bei der KM bleiben muß?

Ich könnte unsere Tochter leider nicht betreuen, da ich beruflich sehr eingespannt bin, außerdem denke ich ist sie in diesem Fall bei der KM besser aufgehoben. Würde mir aber soviel Zeit wie irgendmöglich für sie nehmen nicht nur am Wochenende.

Zuerst muß du dein Einkommen bereinigen. D.h. du kannst 5% berufsbedingte Aufwendungen abziehen, ebenso wie bis zu 5 % für die private Altersvorsorge (so du eine hast). Ebenso kannst du die Fahrtkosten in Abzug bringen (da werden dir andere weiterhelfen)

Das wären dann in meinem Fall

Nettoeinkommen                                      1705,00 EUR
- 5% berufsbedingte Aufwendungen          85,25 EUR
- Fahrtkosten (öff. Verkehrsmittel)             145,00 EUR

Zw-Summe                                                 1474,75 EUR

Welche Aufwendungen fallen unter Altersvorsorge ???

Über den Ortszuschlag wird hier derzeit diskutiert, weil er, so wie ich es jetzt verstanden hab, nicht in jedem Fall wegfällt, aber auch da gibts einige die sich besser auskennen.
Grob über den Daumen gepeilt wirst du on der DDT Stufe 1 landen, kannst um eine höher eingruppiert werden, da du nur 2 Personen zu Unterhalt verpflichtet bist, die DDT aber von 3 Unterhaltsberechtigten ausgeht. Das wären dann 262€ - 77€ (halbes KG)

Heißt das ich zahle 262 EUR oder 185,00 EUR (mit 77 EUR Abzug Kindergeld) ??

Je nachdem wie man rechnet käme ich dann auf

1212,75 EUR oder auf 1289,75 EUR

Diese ziehst dann noch von deinem bereinigten Netto ab. Ob die Kreditrate als ehebedingte Schulden abgezogen wird ist noch ne Sache, theoretisch nämlich schon, praktisch leider oft nicht. Aber ziehen wir sie ab. Dann gehen 3/7 des übrigbleibenden Betrags als TU an deine Frau, der Rest bleibt bei dir, d.h. wenn sie das Kind mitnimmt, was ja nicht unbedingt sein muß.

Würde die Rate berücksichtigt hätte das folgendes Ergebnis

      1112,75EUR  oder 1189,75 EUR

Das mit den 3/7 hab ich verstanden, was ist mit dem Selbsbehalt, da gibts doch auch einen hab mal was von 900 EUR beim KU und 1000 EUR beim TU gelesen stimmt das ??

Ich hoffe das hat dir mal im Groben weitergeholfen.

Tina

Hoffe das waren Jetzt nicht zu viele Fragen ??
Vielen Dank erstmal.
______________________________
Anm.: Quoting lesbar gemacht

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.02.2008 11:26
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi,

Welche Aufwendungen fallen unter Altersvorsorge

z.b: eine Riesterrente, Bei LV muß ich grade passen, da wirst du aber noch Antwirten bekommen.

Heißt das ich zahle 262 EUR oder 185,00 EUR (mit 77 EUR Abzug Kindergeld) ??

Du zahlst 185 €, da du das halbe KG von den 262 abziehendarfst, da die KM das KG komplett bezieht.

Stimmt den SB habe ich vergessen. Gegen über deinem Kind hast du 900 € SB. Da dir nach Abzug des KU mehr als 900 € bleibt ist erstmal auf der Seite Ku alles ok.

Nun zm SB gegenüber deiner Frau. Der ist bei 1000.- € . D.h. du berechnest die 3/7 nd siehst dir den Betrag an. Dann schaust du wieviel nach Abzug des KU auf deienr Seite noch vorhanden ist. Alles was nun über den 1000.- € liegt steht sozusagen für den TU zur Verfügung. Ist es weniger als die 3/7 zahlst du auch nur diese Differenz.

Wenn dir also nach Abzug des KU (ich nehm mal die Zahl ohne ehebedingten Kredit) 1289,75 übrigbleiben wirst du die 289,75 als TU zahlen müssen.

Während des Trennungjahres ist deine Frau nicht verpflichtet zu arbeiten. Deswegen bleibt ihr Einkommen völlig unberücksichtigt. Das ändert sich aber wenn es dann um den Unterhalt nach der Scheidung geht. Bleibt noch die Stkl.-änderng zu berücksichtigen, sobald die erfolgen muß, wird auch wieder neu berechnet.

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 28.02.2008 11:48
(@thomas60)
Rege dabei Registriert

Nettoeinkommen                                      1705,00 EUR
- 5% berufsbedingte Aufwendungen          85,25 EUR
- Fahrtkosten (öff. Verkehrsmittel)            145,00 EUR

Zw-Summe                                                1474,75 EUR

Moin,

du kannst nicht 5% und Fahrtkosten abziehen, sondern höchstens versuchen die höheren Kosten in Ansatz zu bringen.
So es denn eine Kapital-Lebensversicherung ist, wurde die bei mir als Altersvorsorge anerkannt, sofern die monatliche Rate die max. 4% nicht überschreitet.

Die Hälfte des Rückkaufwertes der LV, der in der Ehe erwirtschaftet wurde, steht deine Frau als Zugewinn zu. So wurde das bei mir geregelt.

Gruß
Thomas

AntwortZitat
Geschrieben : 28.02.2008 13:30
(@pappasorglos)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo Bürohengst,

denk' einfach schon eine Steuerklasse und eine Alterstufe weiter, dann hat sich das TU/EU-Thema erledigt.

Mit Steuerklasse III, dem Kinderzuschlag und der ersten Altersufe für Dein Kind kommen da tatsächlich etwa 200 Euro TU raus, plus/minus, je nachdem, was man an Kosten anerkennt und ob es ein "KU-Zahlbetrags-OLG-Bezirk" oder ein  "KU-Tabellenbetrags-OLG-Bezirk" ist (must Du jetzt nicht verstehen)

D.h. wenn Du nach einer Trennung das Kindergeld weiter beziehst  und das Kind bei Der Mutter lebt, schätze ich den Betrag, den zu zu überweisen hast, auf etwa 202 KU + 154 KG + 200 TU = 556€.

Nach einem Jahr ist der Spuk aber vorbei, dann hast Du Steuerklasse I und keinen Kinderzuschlag mehr (->1410€ Netto), das KG geht an sie, und die Tochter ist in der DT eine Alterstufe höher, und dann schrammst Du hart am KU-Mangelfalll vorbei, von TU ist dann keine Rede mehr.

AntwortZitat
Geschrieben : 28.02.2008 14:02
(@buerohengst78)
Schon was gesagt Registriert

Moin,

du kannst nicht 5% und Fahrtkosten abziehen, sondern höchstens versuchen die höheren Kosten in Ansatz zu bringen.

So es denn eine Kapital-Lebensversicherung ist, wurde die bei mir als Altersvorsorge anerkannt, sofern die monatliche Rate die max. 4% nicht überschreitet.

Die Hälfte des Rückkaufwertes der LV, der in der Ehe erwirtschaftet wurde, steht deine Frau als Zugewinn zu. So wurde das bei mir geregelt.

Gruß
Thomas

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.02.2008 16:18
(@buerohengst78)
Schon was gesagt Registriert

Moin,

du kannst nicht 5% und Fahrtkosten abziehen, sondern höchstens versuchen die höheren Kosten in Ansatz zu bringen

quote]

Danke für den Hinweis

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.02.2008 16:29
(@buerohengst78)
Schon was gesagt Registriert

Ich danke Euch allen erstmal für die Antworten.

Würde gerne besser auf Eure Posts reagieren, kriege das aber mit den Zitaten irgendwie nicht hin. Vielleicht kann mir das ja mal einer von Euch erklären oder sagen wo ich darüber Hilfe finde.

Vielen Dank Buerohengst78

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.02.2008 16:34
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi,

ganz einfach:

du drückst auf Zitat und dann gehts weiter. Das Zitat steht dann in diesen klammern [ quote]  [/qu ote]

Dann kannst du deinen Kommentar darunter schreiben. Aber bitte achte darauf nicht immer den vollständigen Text zu zitieren, sondern nie irrelevanten Passagen rauszulöschen. Schau dir das Ganze nochmal in der Vorschau an bevor du es dann abschickst.

Wir haben aber auch eine Testwiese, da kannst du dich ja mal austoben und mit den Möglichkeiten vertraut machen

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 28.02.2008 16:49




82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus buerohengst!
Wenn Du eine Antwort schreiben möchtest:
Entweder Du drückst bei den Antworten auf Zitat einfügen und löscht das,worauf Du nicht schreiben möchstes und schreibst erst NACH der gechlossenen, eckigen Klammer weiter, diese hier "

".
DAs ganze schaut dann so aus:

Würde gerne besser auf Eure Posts reagieren, kriege das aber mit den Zitaten irgendwie nicht hin. Vielleicht kann mir das ja mal einer von Euch erklären oder sagen wo ich darüber Hilfe finde.

Eine andere Möglichkeit ist, mit den Button Zitat einfügen, einzufügender Text markieren und zwischen den eckigen Klammern ] [ einfügen...

Nun klarer?

Grüße ausm Süden
Marco
*edit: tina war schneller

P.S. Du kannst auch nachträglich Deine Antworten korrigieren, ändern...nochmal Antworten aufrufen und dann bei Deinem Beitrag auf Button "ändern", solange er erscheint (der ist wohl an eine Zeitschaltuhr gekoppelt).Dann kannst loslegen...

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 28.02.2008 16:52