Hallo zusammen,ich versuche es auch hier nochmal...
Bräuchte mal Erfahrungen zum Thema Unterhaltszahlung.
Folgende finanzielle Situation:
Ich ca4300 netto
Abzgl 1300 hauskredit, 300 autokredit, rund 400 Versicherungen...dazu 480 Unterhalt für 8 jährigen Sohn aus erster Beziehung..
KM in teilzeit 1500 netto
2 jährige und 7 jährige gemeinsame Töchter..
Was müsste ich ungefähr zahlen wenn Mutter und Kinder im Haus wohnen bleiben und ich allein die Raten zahle??bin Berufspendler und ein wechselmodell nicht durchführbar...würde das quasi mietfreie wohnen angerechnet werden??was bleibt mir erfahrungsgemäß zum Leben?? Hab ihr da irgendwelche Erfahrung?? Vielen Dank im Voraus
Hallo,
ein Haus stellt in einer Trennung immer ein besonderes Problem dar. Die allererste Frage hier ist immer, wem gehört das Haus (wer steht im Grundbuch)? Wollt ihr beide Eigentümer bleiben oder soll einer das Haus alleine übernehmen?
Der Hauskredit dürfte unter berücksichtigungswürdige Schulden fallen und damit anrechenbar sein, solange Du zumindest den Mindestunterhalt zahlen kannst.
Außerdem erhöht sich Dein Einkommen um die Mieteinnahmen, die Du von der KM forderst (ortsübliche Miete, im Trennungsjahr kann es auch weniger sein).
Der Autokredit spielt keinerlei Rolle und ist mit den berufsbedingten Aufwendungen abgegolten. Bei den berufsbedingten Aufwendungen spielt die Entfernung zur Arbeit die entscheidende Rolle. Hier wäre die Frage, was bedeutet Berufspendler, legst Du jeden Tag eine große Strecke zurück oder hast Du eine Zweitwohnung? Wo wohnst Du nach der Trennung?
Dann hast Du nicht mehr 1 (Dein Sohn) sondern 3 (Sohn + 2 Töchter) unterhaltsberechtigte Personen. Alle Kinder werden beim Unterhalt gleichberechtigt behandelt. Der Unterhalt für den Sohn müsste also neu berechnet werden, wenn bisher die Töchter nicht berücksichtigt wurden.
Wenn ich jetzt vereinfacht davon ausgehe, dass Du den Kredit mit 1300 Euro stemmst und ins blaue 500 Euro berufsbedingte Aufwendungen annehme, dann würde das bereinigte Einkommen ca. 2500 Euro ausmachen und das wäre Stufe 3 der DDT, da 3 unterhaltsberechtigte Personen würde es eine Stufe herunter gehen und in Stufe 2 wären 368,50 € (Kind 8) + 368,50 € (Kind 7) + 306,50 € (Kind 2) = 1043,50 € zu zahlen. Dann blieben Dir ca. 1500 € .
Das ist eine sehr schematische Rechnung, da wesentliche Angaben fehlen. So könnte es aber am Ende aussehen. Wenn ein Titel für das 8jährige Kind besteht, dann wäre dieser abzuändern. Es kann durchaus problematisch sein, da die Mutter dieses Kindes dann ca. 100€ weniger bekommt.
VG Susi
Hallo susi
Danke für deine ausführliche Antwort... Es wäre so das beide im Grundbuch stehen ich alle Kosten trage und somit vlt mit der km eine Vereinbarung treffen kann, so ungefähr du wohnst mit Kindern mietfrei und dafür Zahl ich weniger Unterhalt.. Ich bin ca 300 km weg und hab eine zwetwohnung die der Arbeitgeber zahlt... 1500 ist hart zum leben....
Welche Steuerklasse hast du aktuell?
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Hallo lbm Steuerklasse 4
Okay das ist gut, weil dir nach der Trennung der Wechsel in Steuerklasse 1 dann nicht weh tut.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Hallo,
Mit Kredit für weniger Unterhalt verrechnen wäre ich vorsichtig.
Das würde ich genau trennen.
Und auch schauen, dass die km entweder das Haus übernimmt und du da raus bist oder es verkauft wird.
Du bist der km noch mindestens zum 3. Lebensjahr des jüngsten zu betreuungsunterhalt verpflichtet und wenn ihr verheiratet seid ggf. Auch länger.
Sophie
Hallo,
wenn euch beiden das Haus gehört, aber nur Deine Frau mit den Kindern dort wohnt und Du den Kredit alleine bedienst, dann kannst Du eine Nutzungsentschädigung von Deiner Frau fordern. Die Nutzungsentschädigung erhöht aber wieder Dein Einkommen und kann auch eine Stufe mehr in der DDT bedeuten, letzlich sollte trotzdem mehr bei Dir bleiben.
AnnaSophie hat recht bis das jüngste Kind 3 ist hat die KM Anspruch auf Betreuungsunterhalt, sie müsste dadurch so gestellt werden, wie vor der Geburt des Kindes. Ab 3 kann es nur Anspruch aus kindbezogenen Gründen geben oder in Deinem Fall, wenn ihr verheiratet wart, weil ihr in der Ehe eine entsprechende Rollenverteilung gelebt habt.
Eine direkte Verrechnung von Unterhalt und Nutzungsentschädigung empfehle ich nicht. Du zahlst regulär Unterhalt und überweist ihn für jedes Kind einzeln, am besten mit Vornamen, Monat, Jahr. Umgekehrt überweist die KM Dir die Nutzungsentschädigung und alle Zahlungsströme sind eindeutig nachvollziehbar.
Zahle Dein Arbeitgeber die Wohnung auch, wenn Du dort ständig wohnst? Wenn ja, dann ist die Miete eine freiwillige Zahlung Dritter und wird nicht auf den Unterhalt angerechnet.
Auch wenn es Dir heute so wichtig ist, dass die KM und die Kinder im Haus wohnen bleiben, wäre die Frage, ob das wirklich eine gute Entscheidung ist. Wäre es nicht besser das Haus zu verkaufen und Deine Frau + Kinder suchen sich eine angemessene Wohnung? Sicher muss man dazu auch den Kreditvertrag kennen, aber eigentlich ist das die sauberste Lösung.
VG Susi
Also mal ganz grob gerechnet:
4300 -1300 Hauskredit = 3000 Euro
3000 - 480 Kindsunterhalt 1. Kind = 2520 Euro
2520 - 414 Kindsunterhalt Kind 2 - 346 Kindsunterhalt Kind 3 = 1690 Euro (DDT Zahlbeträge; 2 Stufen runter wegen 4 Unterhaltsberechtigter).
Die Kindsmutter verdient 1500. Die bekommt also ganz grob geschätzt irgendwas um die 90 Euro Unterhalt. Wenn man jetzt noch die Hälfte der ortsüblichen Miete als Wohnvorteil ansetzt, bekommt sie vermutlich gar nichts.
Beim Betreten des Familiengerichts verlassen Sie den Rechtsstaat und befinden sich nun im Matriarchat.
Auch wenn es Dir heute so wichtig ist, dass die KM und die Kinder im Haus wohnen bleiben, wäre die Frage, ob das wirklich eine gute Entscheidung ist. Wäre es nicht besser das Haus zu verkaufen und Deine Frau + Kinder suchen sich eine angemessene Wohnung? Sicher muss man dazu auch den Kreditvertrag kennen, aber eigentlich ist das die sauberste Lösung.
Mit Sicherheit wäre das die beste Lösung.
Beim Betreten des Familiengerichts verlassen Sie den Rechtsstaat und befinden sich nun im Matriarchat.
Hallo zusammen
Erst einmal vielen Dank für die hilfreichen Antworten.
Wir sind verheiratet und die km hat vorher 30h gearbeitet Kinder in kiga bzw schule, also nicht die "klassische" Hausfrau.. Eher bequem...
Zum Haus ich will das km und Kinder da wohnen bleiben, weil ich nicht glaube das Kinder auf Grund Mietpreise etwas vergleichsbares finden.. Und die km schlecht mit Geld umgehen kann..
Ich hoffe ja auf eine saubere Trennung und der Einsicht das auch sie mir entgegen kommt und auf Geld verzichten...
so 1600 sind auch das was ich errechnet habe, schon hart
Hab keine Erfahrung ob man damit relativ gut leben kann oder jeden Cent umdrehen muss....
so 1600 sind auch das was ich errechnet habe, schon hart
Hab keine Erfahrung ob man damit relativ gut leben kann oder jeden Cent umdrehen muss....
Mir bleiben 100 weniger und komme damit gut zurecht. Kommt halt auf die sonstigen Kosten an, vorallem die Miete...
Mir bleiben 100 weniger und komme damit gut zurecht. Kommt halt auf die sonstigen Kosten an, vorallem die Miete...
Hallo ruffys
Wie kommst du damit klar?wieviel macht bei dir die Miete aus?brauch für die Mädels mind ne Zweiraumwohnung, da ist schnell bei Mund 450€...dazu Handy Internet usw...musst du verzichten oder bist du einfach strukturiert sparsam??
Hallo,
Was ist denn in den 400€ Versicherungen enthalten?
Was das Haus angeht. Die 1300€ würde ich nicht zahlen, nur damit die Mutter und die Kids es bequem haben und du musst dich dafür einschränken,
Rechne mal aus, was die Mutter zur Verfügung hat 1500+ 2x Kindergeld + 2x Unterhalt für die Kids, damit hat sie ca. 2500 für sich und die Kids.
Insofern sollte sie mindestens 800€ selbst für das Haus zahlen können. Und wenn du die restliche Rate zahlst sollte das als Unterhalt für die gerechnet werden, weil dieser steuerlich berücksichtigt wird.
Und wie lange willst du das machen? Bis die 2jährige volljährig ist und auszieht?
Wer trägt die Kosten für Reparaturen und Investitionen?
Denn zu den 1.300 kommen ja noch die Kosten für Strom, Wasser, Heizung, Versicherungen und Müllabfuhr und hausversicherungen.
Du schränkst dich ein und für die Mutter bleibt alles wie es ist?
Ggf. Zieht in einem. Jahr ihr neuer Freund ein und du finanzierst das ganze?
Nein, eine klare, saubere Trennung der Finanzen ist immer gut.
Sophie
Miete mit NK hab ich aktuell grob 410€ für 55qm (2 ZW)... Allerdings auch kaum umgang solange das Gericht noch arbeitet und somit nur 1-2 € umgangs kosten pro Woche. Ob man verzichten muss komm auch auf die eigenen Werte an. Ich zb. zelte gerne somit kostet mich ein Urlaub nur einen Bruchteil von dem was ein anderer fürs hotel ausgeben muss..
Muss aber auch sagen das ich mit Geld gut umgehen kann.
Hallo zusammen,
diese Geschichte kommt mir in vielen Punkten sehr bekannt vor - habe ich sie ebenfalls durchlebt. Daher werde ich mich nur in kurze Form dazu äußern und soll auch nicht als beispielhafte Vorgehensweise gelten.
In unserem Fall war es genauso, dass ich wollte das die KM mit den Kindern (ihre Tochter aus vorheriger Partnerschaft und unserem gemeinsamen Sohn) im Haus verbleibt. Ich wollte nicht, dass sie aus dem gewohnten Umfeld gerissen werden usw. Die Kredite stemmte ich ebenfalls, lediglich die Kosten für Wasser, Strom, Telefon-Internet und Heizung sollte über sie laufen, da es schließlich auch deren Verbrauch wäre.
Das ging eine kurze Zeit gut - erst als ich die Jahresabrechnung Strom überprüfte (aus dem Jahr als wir noch gemeinsam im Haus waren) und ich so auf meinen Anteil der Gutschrfit vergeblich wartete fingen die Probleme an. Das Problem löste jedoch die Anwältin meiner Ex-Frau ziemlich schnell, da sie wie auch hier bereits in einer Antwort erwähnt wurde, meine Ex-Frau auf die "Mietentschädigung" verwies. Es dauerte nicht lange und meine Ex-Frau war von heute auf morgen aus dem Haus ausgezogen, obwohl ihr der Verbleib im Haus wichtig war und ich damals so meiner Entscheidung kam.
Aus diesem Grund kann ich nur beipflichten, dass es bei einer Trennung mit Haus die sauberste Lösung wäre, es zu verkaufen - auch die Vorfälligkeitszinsen wären hier in Betracht zu ziehen und zubeachten. Ich nahm sie dann in Kauf - der Verkaufspreis des Hauses war gut - wir sind mit einem guten Plus rausgegangen, der hälftig aufgeteilt wurde.
Gruß MitEnna
Eine direkte Verrechnung von Unterhalt und Nutzungsentschädigung empfehle ich nicht. Du zahlst regulär Unterhalt und überweist ihn für jedes Kind einzeln, am besten mit Vornamen, Monat, Jahr.
Dem kann ich aus schlechter eigner Erfahrung nur beipflichten!!!
In einem späteren Streitfall hast Du sonst viel Diskussionsbedarf, ob der Unterhalt auch wirklich geleistet wurde, oder ob es Nachforderungen gibt.