Hallo und guten Morgen,
Ich hoffe , das ich im richtigen Teil des Forums bin...
Es geht bei mir nach Scheidung vor 7 Jahren darum , ob eine notarielle Vereinbarung überhaupt gültig ist, wenn diese nicht explizieht von den Parteien handschriftlich unterschrieben worden ist.
Ich wühle gerade in den alten Schriftstücken herum , Sohnemann wird 18, und sehe meinen königlichen Abschluss des unbefristeten Titels beim Jugendamt ....egal....
Dabei stoße ich auf diese Trennung und Scheidungsfolgevereinbarung , die nicht persönlich unterschrieben worden ist. Dazu ist folgendes zu sagen:
Das Dokument entstand im Beisein des Notars, der Exe mit RAtte und meiner Wenigkeit.
Es wurde eine Vorlage genommen , vorgelesen und diverse Teile handschriftlich verändert bzw Passagen gestrichen oder hinzugefügt.
Dieses Sammelsurium von Zetteln mit Streichungen wurde dann von Exe, mir und dem Notar unterschrieben.
Er fertigte daraus ein Schriftstück mit Urkundennummer das im großen und ganzen den besprochenen Part wiedergibt.
Jedoch ist diese "Urkunde"von niemandem unterschrieben
Es steht dort zum Schluss nur
" Diese Nierderschrift wurde den Erschienenen vom amtierenden Notar vorgelesen , von Ihnen genehmigt und eigenhändig wie folgt unterschrieben:
gez: Exe
gez: ich
gez: Notar
Ist dieses Dokument überhaupt gültig? Bei Immobilienkauf unterzeichnet man so eine Urkunde und bekommt auch eine unterschrieben Urkunde mit nach Haus ....
Nun bin ich mal auf die fachkundliche Antwort hier gespannt
Schönes Wochenende
Gruß Sukram
Hallo Sukram,
solange sich beide Seiten an eine Vereinbarung halten und beide ein Schriftstück als bindend ansehen, ist es genau das: gültig.
Auch wenn die Vereinbarung nur auf einen Bierdeckel oder Kassenzettel gekritzelt und nicht unterschrieben ist.
Sogar dann, wenn die Vereinbarung nur mündlich geschlossen wurde.
Sobald einer von beiden die Gültigkeit einer Vereinbarung wegen was auch immer in Frage stellt, lässt sich im Rahmen einer Feststellungsklage trefflich darüber streiten ...
Was versprichst du dir davon, eine seit 7 Jahren bewährte Vereinbarung in Frage zu stellen?
Ratlose Grüße ??? Biggi
Es ist nicht genug, zu wissen, man muß auch anwenden;
es ist nicht genug zu wollen, man muß auch tun.
(J. W. von Goethe)
Hallo,
selbstverständlich ist sie gültig. Weil bei einer notariellen Beurkundung das Original beim Notar verbleibt (der es in die Urkundenrolle einträgt) und für den Rechtsverkehr erteilt er den Beteiligten vollstreckbare Ausfertigungen oder beglaubigte Abschriften.
VG Susi
Hey Susi,
..wenn es so ist wie du sagst ist es o.k.
@Biggi
...ich stelle nichts in Frage, sondern wollte nur wissen, oder dieses Schriftstück seinen Zweck erfüllt, weil ich und zwar ich alleine das selbige bezahlt habe.
Ansonsten hätte ich das Geld "sinnlos" ausgegeben, wobei man über "Sinn", "Sinnlos" oder "Unsinn" auch diskutieren kann
Danke für die Aufklärung
moin Sukram,
Susi hat es absolut richtig formuliert. Schau mal auf Deine Ausfertigung. Da wird "Abschrift" oder ähnliches stehen. Das Original liegt beim Notar. Das Du dich nach 7 Jahren nicht mehr an die Unterschrift an sich erinnern kannst, ist normal.
Ansonsten wäre der ganze Vorgang auch bei der Scheidung gar nicht angenommen werden. Denn gerade die Vereinbarung hat doch gerade erst die Scheidung damals reibungslos über die Bühne gehen lassen. Gruß Ingo
Moin Ingo,
Es steht nichts von Abschrift oder dergleichen dort. Ich hatte nur meine Zweifel, ob dieses Schriftstück überhaupt sein Geld wert ist , weil niemand dort unterschrieben hat.
Meine Unterschrift , die der Exe und des Notars stehen unter der" Blattsammlung" , die beim Termin erstellt wurde und aus der dann die " Urkunde" entstand . Alles gut dann soweit.
Nach 7 Jahren kann man sich doch an wesentliche Teile erinnern ...ich zumindest - es gibt ja auch nichts mehr zu regeln , außer den kindesunterhalt ab 18 für studierende, der dann neu berechnet werden sollte...
Und da befürchte ich leider wieder heftigste Reaktionen was die Quotung des Unterhaltsanteils betrifft.
Das wird dann leider eine neue Baustelle.....
Schönes Restwochenende
Gruss Sukram