Hallo!
Ich stehe kurz vor einer Trennung von meiner Frau nach 4 Jahren Ehe (2 Kinder) ohne Ehevertrag. Im Vorfeld hätte ich noch ein paar Fragen:
Ist der Unterhalt vom Gewinn bei Selbständigen bzw. den Nettogehalt bei Angestellten abhängig?
Gibt es einen Stichtag um die Vermögensverhältnisse für Gütertrennung, Trennungs- und Unterhaltsgeld offen zu legen?
Gibt es nach Festlegung der Unterhaltszahlungen einen Termin für eine Neuberechnung des Unterhaltes, falls sich mein Einkommen nach der Scheidung ändert? Kann dieser später noch jährlich angepasst werden?
Gibt es eine Möglichkeit mich schon vor dem Scheidungstermin aus der Zugewinngemeinschaft zu lösen?
Wie wird das Trennungsgeld und der Ehegattenunterhalt berechnet, falls im Vorjahr noch Einkommen erzielt wird, aber momentan Arbeitslosigkeit (-unwilligkeit) vorliegt?
Vielen Dank für's lesen und antworten.
Moin
Ist der Unterhalt vom Gewinn bei Selbständigen bzw. den Nettogehalt bei Angestellten abhängig?
Ja.
Gibt es einen Stichtag um die Vermögensverhältnisse für Gütertrennung, Trennungs- und Unterhaltsgeld offen zu legen?
Ja. Der Tag der Zustellung des Scheidungsantrags.
Das wird aber aufgeweicht durch das Recht, sofort bei Trennung Auskunft zu verlangen und das Verbot, sein Vermögen unrechtmäßig zu verringern.
Gibt es nach Festlegung der Unterhaltszahlungen einen Termin für eine Neuberechnung des Unterhaltes, falls sich mein Einkommen nach der Scheidung ändert? Kann dieser später noch jährlich angepasst werden?
Ja. Alle 2 Jahre darf sie von dir Auskunft und Neuberechnung verlangen. Dabei geht es aber immer nur nach oben. Wieder runter zu kommen ist fast unmöglich, weil jede Einkommensminderung als schuldhaft selbst verursacht angesehen wird.
Gibt es eine Möglichkeit mich schon vor dem Scheidungstermin aus der Zugewinngemeinschaft zu lösen?
Ja. Über eine notarielle Vereinbarung über die Beendigung der Gütergemeinschaft.
Geht aber nur einvernehmlich.
Wie wird das Trennungsgeld und der Ehegattenunterhalt berechnet, falls im Vorjahr noch Einkommen erzielt wird, aber momentan Arbeitslosigkeit (-unwilligkeit) vorliegt?
In jedem Falle zu deinem Nachteil.
Arbeitslosigkeit gilt als vorübergehendes Ereignis und von dir wird erwartet, dass du diesen Zustand schnell wieder beendest.
Und um dich zu motivieren, das schnell zu schaffen, wird die Arbeitslosigkeit komplett ignoriert und du hast den Einkommensverlust selbst und alleine zu tragen.
Du solltest dir auf jeden Fall www.trennungsfaq.com durchlesen und ernst nehmen was da steht.
Vielleicht überlegst du dir die Trennung dann nochmal.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Vielen Dank Beppo für deine Antworten.