Hallo!
Ich bin seit April von meiner Frau getrennt und Anfang November ist sie mir dem gemeinsamen Kind nun ausgezogen
Nach nur 3 Tagen kam dann vom Jugendamt die Aufforderung zur Unterhaltszahlung (Fragebogen zu den Einkünften etc.),
da ich ja ab Januar in die Steuerklasse Eins wechseln muss und dadurch weniger Einkommen habe, stellt sich mir dir Frage,
wie muss ich meine Einkünfte angeben?
Wird der Durchschnitt des vergangenen Jahres berechnet? Wie ändere ich das dann im nächsten Jahr, oder geht das dann überhaupt nicht mehr?
Das wird auch relevant für den Anspruch meiner EX sein; Trennungsgeld. Sie hat kein eigenes Einkommen.
Moin despair,
am besten stellst Du die relevanten Angaben (Einkommen, Alter des Kindes, Weg zur Arbeit, evtl. private Altersvorsorge, eheliche Schulden etc.) mal hier ein; dann rechnen unsere Unterhalts-Cracks mal für Dich.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Servus despair und willkommen im Forum!
Ich habe dein Thema ins Unterhalstrecht verschoben, weil hier besser aufgehoben.
(...), stellt sich mir dir Frage, wie muss ich meine Einkünfte angeben?
Wird der Durchschnitt des vergangenen Jahres berechnet? Wie ändere ich das dann im nächsten Jahr, oder geht das dann überhaupt nicht mehr?
Zur Ermittlung des berinigten Nettoeinkommens (Netto-abzgl. berufsbedingte Aufwendungen und abzgl. private Altersvorsorge) werden die vergangenen zwölf Monate (+mögl. 13. Gehalt oder sonstige Zuwendungen) herangezogen und dann der monatl. Durchschnitt ermittelt.
Falls das JA einen Titel haben möchte (sehr wahrscheinlich) achte darauf, dass Du
a) die Höhe des zu beurkundenden Kindesunterhaltes (eben wg. Ändeerung der Steuerklasse)
b) eine Befristung bis zum 18. Geburtstag des Kindes
vorgeben darfst.
Wenn das JA sich dagegen wehrt, kannst Du auch bei einem Notar Deines Vertrauens beurkunden lassen.
Bei KU beträgt deine Selbstbehalt 950,--.
Wie alt ist denn euer Kind?
Im Fall von Trennungsunterhalt (TU) beträgt Dein SB 1.050,--.
Soviel erst mal von mir.
Grüssung
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
WOW! Danke für die schnelle Info!
Unser Kind ist 9 Jahre alt.
Mein durchschnittliches Einkommen beträgt 2900,- Netto.
Hauskredit, Autokredit belaufen sich auf ca. 900,- monatlich (ich wohne jetzt allein im Haus),
Entfernung zur Arbeit ca. 3 km, keine private Altersvorsorge.
Sind bei den Schulden auch laufende Kosten für (Gebäude-, Hausrat, Kfz-) Versicherungen etc. zu berücksichtigen bzw. kann ich diese angeben, oder gehört das nicht dazu wie evtl. anfallende Reparaturen am Haus?
Das Haus (und der Kredit) gehört uns gemeinsam.
Wer verlangt bzw. berechnet den Trennungsunterhalt? Macht das automatisch das JA, die ARGE?
***edit: Falsches Quoting entfernt
Wer verlangt bzw. berechnet den Trennungsunterhalt? Macht das automatisch das JA, die ARGE?
willkommen despair,
wieso hast du das kind mit deiner def ausziehen lassen?
ARGE kannst du bei 2900 euro familieneinkommen knicken.
geht deine def nicht arbeiten? seit wann? hat sie eine ausbildung?
hauskredit und autokredit sind 2 paar schuhe. 3 km kannst du auch mit öpnv oder mit dem rad fahren => auto ist dein privatvergnügen.
hauskredit mit 2 schuldnern ist dein problem solange nur du geld verdienst. bei der bank ist deine ex nur proforma in der wertung.
tilgung der hütte kann als altersvorsorge angenommen werden. zinsen als wohnkosten.
als single ohne kinder brauchst du aber kein haus für dich alleine. klingt alles ziemlich übel.
wenn du es schaffst unter 2700 netto zu kommen zahlst du für den 9-jährigen 327 euro. sonst 345.
vom rest geht 3/7 an die (h)ex. oder alles was über 1050 euro liegt.
gruss horst
Moin despair,
Wer verlangt bzw. berechnet den Trennungsunterhalt? Macht das automatisch das JA, die ARGE?
das kommt darauf an, an wen Deine Noch-Frau sich wendet. Das JA hat damit allerdings nichts zu tun; das ist nur für den Kindesunterhalt zuständig. Deine DEF kann sich allerdings auch sofort an einen Anwalt wenden, von dem Du dann alsbald Post bekommst. Wenn sich Deine DEF an die ARGE wenden würde, würdest Du wiederum sehr schnell von denen hören und müsstest dort finanziell die Hosen herunterlassen, denn dort holt man sich gewährte Leistungen von Dir zurück. Auch das verbessert Deine Position nicht unbedingt.
Insofern kann es eine gute Idee sein, Dich zumindest zunächst mit Deiner DEF auf einen Betrag zu einigen, den Du ihr monatlich überweist. Bei Deinem angegebenen Netto fallen laut Düsseldorfer Tabelle derzeit 342 EUR Kindesunterhalt an; vom verbleibenden Betrag hat Deine DEF (je nach Bundesland/OLG-Bezirk) Anspruch auf etwa drei Siebtel als Trennungsunterhalt. Das sind etwa 1.100 EUR und nur eine grobe Hausnummer, bei der noch ein paar andere Faktoren wie der gemeinsame Immobilienkredit, Dein Wohnvorteil im eigenen Haus und die schlechtere Steuerklasse 1 ab 1. Januar 2013 eine Rolle spielen. Aber auf mindestens 800 EUR TU solltest Du Dich schon einrichten; die könntest Du ihr auch jetzt schon mal anbieten. Natürlich durchaus verbunden mit dem freundlichen Hinweis, ihr auch gerne beim Wiedereinstieg ins Berufsleben zu helfen; ein 9-jähriges Kind ist ganz sicher kein dauerhaftes Hindernis für eine eigene Erwerbstätigkeit. Nur eben: Im so genannten Trennungsjahr muss sie nicht arbeiten; nach einer Trennung wird das eheliche Rollenverteilungsmodell erst einmal fortgeführt.
Wichtig auch: Über alles, worüber Ihr Euch bereits geeinigt habt, braucht Ihr nicht zu streiten; das verbessert Euer Verhältnis, verkürzt das anstehende Scheidungsverfahren und verringert Streitwerte. Die Einstellung "ich zahl nix, bis man mich dazu zwingt" wäre jedenfalls eine schlechte Idee.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Moin Despair,
Wichtig auch: Über alles, worüber Ihr Euch bereits geeinigt habt, braucht Ihr nicht zu streiten; das verbessert Euer Verhältnis, verkürzt das anstehende Scheidungsverfahren und verringert Streitwerte. Die Einstellung "ich zahl nix, bis man mich dazu zwingt" wäre jedenfalls eine schlechte Idee.
Kurz mal unterschreib ...
In Eurer Konstellation (Haus, Hausfrauenehe (?), vorhandene Beutemasse in Form eines ordentlichen Einkommens) sind alle Voraussetzungen für eine teure Scheidungsschlacht gegeben ...
Pflichtlektüren in puncto Unterhalt:
Trennungsfaq (zur Kenntnis nehmen, wie es kommen kann, aber nicht muss), Düsseldorfer Tabelle und Unterhaltsrechtliche Leitlinien des für Dich zuständigen OLG.
Mit ein paar mehr Rahmenangaben (OLG, Aufteilung Hauskredit Zins/Tilgung) wirst Du hier beim vorläufigen Rechnen durchaus Unterstützung finden.
Zwar wird Deine DEF im ersten Trennungsjahr - analog Martin - nicht zum Wiedereinstieg ins Berufsleben zu bewegen sein, andererseits darf Dir für den Verbleib im gemeinsamen Haus lediglich ein "angemessener Wohnwert" unterstellt werden.
Gruß
United
Das hört sich ja alles besonders schlimm an!
Meine Frau ist einfach "weggelaufen", von einen auf den nächsten Moment. ich hatte keine Chance etwas zu tun.
Sie hat auch schon einen Anwalt und war auch schon bei der ARGE. Sie hat gerade ihr Studium beendet und wir ab Mai
das Referendariat beginnen. Bis dahin also kein Einkommen.
Das Kind ist den ganzen Tag in der Schule.
Wieso können die Schulden nicht angerechnet werden? So lese ich es zumindest immer überall, sie ist ausgezogen und lässt mich mit dem
Hauskredit allein. Das Auto brauche ich weil ich auch wochenweise Rufbereitschaften (Tag und Nacht und am we) habe.
Moin despair,
Meine Frau ist einfach "weggelaufen", von einen auf den nächsten Moment. ich hatte keine Chance etwas zu tun.
aus der Distanz kann man sagen: "Einfach so" gibt es in diesem Zusammenhang nicht. Viele von uns Ehemännern übersehen allerdings nonverbale Signale über lange Zeit. Befragt über die Qualität ihrer Ehen würden sie sagen "ist alles soweit in Ordnung", während ihre Frauen bereits auf gepackten Koffern sitzen.
Das alles spielt nachträglich aber auch keine Rolle mehr; nach dem Ende einer Ehe oder Partnerschaft sollte man nur insoweit über die Gründe nachdenken, dass man selbst die eigenen Fehler in der nächsten Partnerschaft nicht wiederholt. Alles andere sollte nach vorn gerichtet sein.
Sie hat auch schon einen Anwalt und war auch schon bei der ARGE.
das bestätigt meine obige These: Deine DEF geht durchaus stringent und zielgerichtet vor. Das muss noch kein Nachteil sein; Du solltest nur darauf achten, den Abstand nicht zu gross werden zu lassen und Dich auf das Lecken Deiner Wunden zu beschränken, während sie mit Hilfe Dritter bereits ihre Zukunft plant.
Sie hat gerade ihr Studium beendet und wir ab Mai
das Referendariat beginnen. Bis dahin also kein Einkommen.
Das Kind ist den ganzen Tag in der Schule.
das sind schon mal keine ganz schlechten Nachrichten, denn Referendariate generieren Einkommen, was Deine Unterhaltslast vermindert. Bezüglich Eures Kindes: Nirgends ist in Stein gemeisselt, dass Kinder ausschliesslich von ihren Müttern betreut werden können. Hast Du schon mal darüber nachgedacht, ob und wie Du Dich - über die Rolle eines Gelegenheits-Besuchs- und Spasspapas hinaus - in die Betreuung Eures Kindes einbringen könntest?
Wieso können die Schulden nicht angerechnet werden? So lese ich es zumindest immer überall, sie ist ausgezogen und lässt mich mit dem
Hauskredit allein. Das Auto brauche ich weil ich auch wochenweise Rufbereitschaften (Tag und Nacht und am we) habe.
weil bei einer pauschalen Anrechnungsmöglichkeit von Schulden zahlreiche Menschen im Angesicht einer Trennung jede Menge Schulden machen würden, um einer Unterhaltspflicht zu entgehen. Aber auch in "funktionierenden" Ehen gibt es nicht die Möglichkeit, auf Pump zu leben und für die eigenen Lebenshaltungskosten den Steuerzahler in Anspruch zu nehmen.
Ausserdem: Deine DEF mag für den Immobilienkredit mit unterschrieben haben, war aber aufgrund fehlenden eigenen Einkommens zu keiner Zeit in der Lage, ihn auch nur ansatzweise selbst zu bedienen. Da ändert sich also gar nichts: Du bedienst ihn weiterhin allein.
Andererseits: Ein 1-Personen-Haushalt braucht auf Dauer kein eigenes Haus. Insofern wäre es sicher klug, zu überlegen, auf welche Weise Du/Ihr es verkaufen könnt, um diese Schulden loszuwerden.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Moin Despair,
Wieso können die Schulden nicht angerechnet werden? So lese ich es zumindest immer überall, sie ist ausgezogen und lässt mich mit dem
Hauskredit allein. Das Auto brauche ich weil ich auch wochenweise Rufbereitschaften (Tag und Nacht und am we) habe.
Die Kreditraten für das Haus können bis zur Scheidung vom Einkommen abgezogen werden. Da du aber weiterhin im Haus wohnst, werden dir auf der anderen Seite fiktive Einkünfte, auf Grund des Wohnvorteils, angerechnet. Es ist also ein Nullsummenspiel.
Den Kredit für das Auto wirst du vermutlich allein aufgenommen haben. Da du alleiniger Nutzer bist, ist dies entsprechend dein Privatvergnügen und nicht abzugsfähig.
Gruß
Brainstormer
Der Auszug wurde von ihr lange vorbereitet und geplant, das ist mir schon klar, ändert in der Sache nichts.
ich hatte inzwischen auch schon 2 Termine beim JA und würde gern mein Kind bei mir lassen und selber betrauen.
Mein Vorschlag die Betreung 50/50 zu machen lehnt sie ab.
Natürlich würde ich das Haus am liebsten noch heute verkaufen, das ist leider nicht so ohne weiteres möglich.
Die Schulden sind nich zum Zwecke der Unterhaltskürzung entstanden, sondern bestehen schon seit Jahren.
Somit hat dieser Teil des Einkommens auch in den vergangenen 12 Monaten nicht als Einkommen zur Verfügung gestanden, oder sehe ich das falsch?
Natürlich würde ich das Haus am liebsten noch heute verkaufen, das ist leider nicht so ohne weiteres möglich.
Bei den derzeitigen Hypothekenzinsen und dem aktuellen Mangel an alternativen Anlagemöglichkeiten, lassen sich Häuser zur Zeit sehr gut verkaufen.
Das hängt natürlich auch vom Zustand des Hauses und von der Lage ab. Ich würde mich jedenfalls eher heute als morgen an einen Immobilienmakler wenden oder selbst aktiv werden. Dies muss aber selbstverständlich mit deiner Ex abgesprochen werden, wenn sie im Grundbuch und in den Kreditverträgen steht.
Die Schulden sind nich zum Zwecke der Unterhaltskürzung entstanden, sondern bestehen schon seit Jahren.
Somit hat dieser Teil des Einkommens auch in den vergangenen 12 Monaten nicht als Einkommen zur Verfügung gestanden, oder sehe ich das falsch?
Du musst hier unterscheiden zwischen Schulden und Kreditraten. Die Schulden werden bei der Scheidung im Vermögensausgleich berücksichtigt. Die Kreditraten verringerten/verringern zwar dein Einkommen, aber das würde für Mietzahlungen genauso gelten und die könntest du ja auch nicht einfach abziehen.
Gruß
Brainstormer
Dann werden die Schulden und die (bei mir) verbleibenden Kosten für den Unterhalt vom Haus und allen weiteren Sachen wie Versicherungen etc. mein restliches Einkommen übersteigen. Wovon soll ich dann leben?
Mir bleibt dann nicht mal genug Geld um zu essen. Ab Januar dann durch die neue Steuerklasse noch weniger, der Unterhalt für Frau und Kind läuft dann so weiter, oder wird der dann auch gekürzt?
Bei den Aussichten ist nicht einmal ein Anwalt zur Beratung drin.
Was soll ich denn jetzt machen?
Da kann ich mich ja gleich erhängen.
Was soll ich denn jetzt machen?
Wurde Dir schon geraten: Haus verkaufen!
Dann werden die Schulden und die (bei mir) verbleibenden Kosten für den Unterhalt vom Haus und allen weiteren Sachen wie Versicherungen etc. mein restliches Einkommen übersteigen. Wovon soll ich dann leben?
Grob überschlagen sieht es folgendermaßen aus:
2550 € (Gehalt Netto bei Stkl 1)
- 127 € (5% Werbungskosten)
- 50 € ??? (Tilgung als Altersvorsorge)
- 327 € (Kindesunterhalt)
= 2045 € bereinigtes Netto
davon 3/7 = 876 € Trennungsunterhalt (Hat deine Ex überhaupt kein Einkommen?)
2550 (Netto)
- 327 (Kindesunterhalt) -
- 876 (Trennungsunterhalt)
= 1347 € für dich
Eventuell kannst du dich mit deiner Ex über die Höhe des Trennungsunterhalts einigen und hast etwas mehr.
Nichtsdestotrotz solltest du zusehen, dass du das Haus los wirst und das Auto möglicherweise auch.
Gruß
Brainstormer
Ein Haus verkauft sich nicht mal eben so schnell, da wir es auch erst seit 7 Jahren haben (ist aber ein Altbau) wird vom Erlös kaum etwas überig bleiben. Eine neue Wohnung ohne Geld für eine Kaution oder andere Dinge wird auch nicht ohne weiteres zu realisieren sein.
Ich vermute dass sie vormittags irgendwo arbeitet, weiß aber nicht wo und kann nichts beweisen.
Mich einigen kann ich nicht, sie redet nur über Themen mit mir die das Kind betreffen.
Hi,
Ein Haus verkauft sich nicht mal eben so schnell
...korrekt: deshalb jetzt damit anfangen, damit es nicht noch länger dauert
(mein persönlicher Erfahrungswert vom ersten Maklergespräch bis zur Unterzeichnung KV: 9 Monate)
da wir es auch erst seit 7 Jahren haben (ist aber ein Altbau) wird vom Erlös kaum etwas überig bleiben
...ebenfalls korrekt...bzw. kommt drauf an (Lage, Austattung; habt ihr nach dem Kauf noch selbst reingesteckt und das Objekt dadurch aufgewertet,..)
(mein persönlicher Erfahrungswert: Verkauf einer DHH für 295 T€; nach Tilgung aller Darlehen blieben 25T€, die Ex und ich geteilt haben)
Eine neue Wohnung ohne Geld für eine Kaution oder andere Dinge wird auch nicht ohne weiteres zu realisieren sein
..na ja, wir reden bei Kaution idR von 3 Monatskaltmieten, also selbst bei einer 1000€-Wohnung nicht mehr als über 3000€, diese Summe wirst Du sicher auftreiben können...
andere Dinge: yep, Scheidung kostet Geld...mir blieben nach dem Hauverkauf 12T€ (siehe oben)..einen guten Teil davon habe ich benutzt, um meine neue (kleine) Mietwohnung schön einzurichten. Du brauchst auch vieles nicht neu zu kaufen. Gerade bei Möbeln, Küche etc. gibt es viele Sachen gebraucht, gut und günstig...
Ich habe mich damals auch nur sehr schwer mit dem Gedanken anfreunden könne, "mein bzw. unser" Haus wieder zu verkaufen. Im Nachhinein kann ich nur sagen: Es war absolut richtig, dies sofort und ohne zu zögern anzugehen und abzuwickeln...alles andere wäre finanziell nicht darstellbar gewesen.
Good luck
WNV
Ein Haus verkauft sich nicht mal eben so schnell, da wir es auch erst seit 7 Jahren haben (ist aber ein Altbau) wird vom Erlös kaum etwas überig bleiben.
Richtig, deswegen solltest du am Besten sofort damit beginnen, sonst dauert es noch länger.
Eine neue Wohnung ohne Geld für eine Kaution oder andere Dinge wird auch nicht ohne weiteres zu realisieren sein.
Auch da würde ich mir bereits jetzt Gedanken machen. Vielleicht kannst du erstmal bei einem Kumpel oder bei deinen Eltern unterkommen?
Wenn du jetzt alles so weiterlaufen lässt, könnte es irgendwann eng werden am Ende des Monats (siehe Rechnung oben).
Ich vermute dass sie vormittags irgendwo arbeitet, weiß aber nicht wo und kann nichts beweisen.
Das wäre aber wichtig, da sich dadurch der Trennungsunterhalt verringert. Spätestens, wenn sie TU einfordert, solltest du Auskunft über ihr Einkommen verlangen.
Mich einigen kann ich nicht, sie redet nur über Themen mit mir die das Kind betreffen.
Auch das sollte sich schleunigst ändern - es ist dein Geld, dass da den Bach runtergeht. Wenn ihr nicht darüber reden könnt, dann versuch es doch zumindest per Mail oder Brief oder über einen Dritten.
Gruß
Brainstormer