Servus despair!
Das mit der Beistandschaft verstehe ich nicht. Was bitte muss ich genau an das JA schreiben? Kann ich meine Unterlagen dann so lange zurückhalten und muss diese noch nicht einreichen an das JA?
KM darf nicht über verschiedene Stellen versuchen, KU einzufordern.
Dem JA würde ich Schreiben, dass KM bereits über ihrem RA die Unterlagen angefordert hat und Du deswegen deren Schreiben als gegenstandlos betrachtest.
Umgekehrt könntest Du den gleiche Wortlaut auch an den RA von KM richten...
Grüssung
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
@Marco: ich verstehe, Danke!
Gibt es irgendwelche Vor- oder Nachteile weswegen ich z. Bsp. den Anwalt oder das JA bevorzugen sollte?
Ansonsten würde ich das ganze Zeugs zum Anwalt tragen.
Gibt es irgendwelche Vor- oder Nachteile weswegen ich z. Bsp. den Anwalt oder das JA bevorzugen sollte?
Ansonsten würde ich das ganze Zeugs zum Anwalt tragen.
JA kümmert sich ausschliesslich um KU und da eingeschaltet, würde KU wahrscheinlich tituliert werden, nur: Du bestimmst, was in dem Titel steht (Höhe der Zahlungen, Befristung).
Das Ganze kostet beim JA nichts ausser deiner Unterschrift.
RA kümmert sich um KU und TU, sprich im Falle von Bearbeitung KU durch JA müsstest Du Dich trotzdem mit dem RA wegen TU befassen ... und evtl. einen eigenen RA beauftragen.
Grüssung
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Das wären dann 2%. Das sollte ich dann alles dem Anwalt mitteilen, oder?
Ich habe gerade noch mal nachgelesen:
Tilgungsanteile in der Kreditrate sind während der Trennungszeit unterhaltsmindernd zu berücksichtigen, nach der Scheidung nur noch, wenn die Immobilie der zusätzlichen Altersvorsorge dient. Wenn also der Tilgungsanteil in den 680 € schon enthalten ist, kann man ihn nicht zusätzlich für die Altersvorsorge abziehen.
Gruß
Brainstormer
@marco: Einen eigenen RA habe ich, an den will ich mich ja auch wegen der Zahlungsforderung wenden. Muss ein Titel beim JA trotzdem unterschrieben werden?
In dem Fall brauchen die dann doch alle Unterlagen?
Ich habe gerade noch mal nachgelesen:
Tilgungsanteile in der Kreditrate sind während der Trennungszeit unterhaltsmindernd zu berücksichtigen, nach der Scheidung nur noch, wenn die Immobilie der zusätzlichen Altersvorsorge dient. Wenn also der Tilgungsanteil in den 680 € schon enthalten ist, kann man ihn nicht zusätzlich für die Altersvorsorge abziehen.Gruß
Brainstormer
Ja der Tilgungsanteil ist enthalten. Leider.
Einen eigenen RA habe ich, an den will ich mich ja auch wegen der Zahlungsforderung wenden. Muss ein Titel beim JA trotzdem unterschrieben werden?
Wenn Du den KU über RA´s regeln willst, ist das JA aussen vor ... KM kann/darf trotzdem eine Titulierung verlangen, aber auch hier bestimmst erst mal Du, was drin stehen soll...
Grüssung
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Moin despair,
Einen eigenen RA habe ich, an den will ich mich ja auch wegen der Zahlungsforderung wenden. Muss ein Titel beim JA trotzdem unterschrieben werden?
In dem Fall brauchen die dann doch alle Unterlagen?
Dein Anwalt vertritt Dich, aber er kann keine Unterhaltsurkunde für Dich unterschreiben. Deshalb der Rat, beim JA (kostenlos) oder bei einem Notar (ein paar Euro Schreibgebühr) einen Titel über den Kindesunterhalt zu erstellen. Am besten auf der Basis Deines nächstjährigen Steuerklasse-3-Nettos. Sollte irgendwer das zu wenig finden, kann er Dich verklagen - aber dann streitet man nur noch um die Differenz. Der KU-Anspruch an sich ist aber unstrittig; deswegen wäre es Unsinn, wenn Du Dich hier bockig stellst und überhaupt nichts bezahlst oder titulierst.
Beim Trennungsunterhalt läuft es ein bisschen anders; mit dem hat das JA nichts zu tun; überdies kannst Du ihn steuermindernd absetzen. @Malachit hat Dir schon einige Szenarien aufgemalt; durch das Anwaltsschreiben bist Du auch rechtswirksam in Verzug gesetzt worden. Also wäre es auch hier klug, (ggf. mit dem Zusatz "unter Vorbehalt") einen Betrag in der Grössenordnung von 800 EUR pro Monat als TU zu überweisen. Auch das mindert die Streitlust der Gegenseite, und an Deiner grundsätzlichen TU-Pflicht ist ja ebenfalls nicht zu rütteln.
Wichtig dabei ist allerdings wegen der späteren steuerlichen Zuordnung, diesen nicht gemeinsam mit dem KU, sondern in einer separaten und ebenfalls eindeutig bezeichneten (TU für Monat X/Jahr Y) Überweisung zu bezahlen.
Du nimmst mit der grundsätzlichen Dokumentation Deiner Zahlungsbereitschaft jedenfalls schon eine Menge Streitpotenzial aus der Sache. Centgenau ausrechnen (und ggf. nachbezahlen) kann man den Unterhalt später immer noch.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Nochmal eine Überlegung in eine ganz andere Richtung:
Ich bin seit April von meiner Frau getrennt und Anfang November ist sie mir dem gemeinsamen Kind nun ausgezogen
Meine Frau ist einfach "weggelaufen", von einen auf den nächsten Moment. ich hatte keine Chance etwas zu tun.
So lange ist der Auszug noch nicht her, was spricht also gegen einen Antrag auf einstweilige Anordnung zur Kindesherausgabe? Der gewöhnliche Wohnsitz des Kindes ist in eurer Ehewohnung. Gerade mit dem Hintergrund, dass sie ab Mai ebenfalls vollzeit arbeitet und das Kind in eine Ganztagsschule geht, sehe ich keinen Grund, warum das Kind bei der Mutter wohnen sollte und nicht bei dir. Vorraussetzung ist natürlich, dass du ein vollständiges Betreuungskonzept vorlegen kannst.
Dies hätte dann eventuell auch den Vorteil, dass du noch einmal über den Hausverkauf nachdenken könntest, denn wenn der KU (und demnächst der Autokredit) wegfällt, ließe sich eine Rate von 680 €/Monat durchaus stemmen.
Gruß
Brainstormer
@Brainstormer :
Wo müsste dieser Antrag denn gestellt werden?
Was für ein Betreungskonzept? Bisher lief es so dass das Kind morgens mit mir zur Schule gefahren ist, Nachmittags dann allein nach Hause kam
und dort etwa 30 Minuten gewartet bis ich auch zu Hause war.
Meine Frau war meist später zu Hause, hat dann aber gekocht, sich um die Schulischen Dinge gekümmert.
Jetzt haben beide keinen festen Wohnsitz, sie hat eine Wohnung die aber noch nicht bezugsfertig ist und wohnt bei verschiedenen Freundinnen.
Wo müsste dieser Antrag denn gestellt werden?
Beim zuständigen Familiengericht.
Was für ein Betreungskonzept? Bisher lief es so dass das Kind morgens mit mir zur Schule gefahren ist, Nachmittags dann allein nach Hause kam und dort etwa 30 Minuten gewartet bis ich auch zu Hause war.
Damit war die Betreuung sicher gestellt (und offensichtlich auch mit KM) abgestimmt, somit könntest Du evtl. das Argument der Kontinuität (Fortführung des Gewohnten) anführen lassen, besser allerfings ohne Wartezeit! 😉
Grüssung
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Wie mache ich das, per Anwalt oder kann ich das Fromlos allein machen?
Was muss da alles reingeschrieben werden?
Gibt es evtl. eine Vorlage?
Es ist übrigens noch keine Scheidungsklage eingereicht worden... meine Frau meinte, ihr RA würde dies erst nach dem Trennungsjahr (also April) machen.
Hm... macht wohl wenig Sinn, weil ic das Kind im Moment alle paar Tage sehen "darf".
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind die Sorgeberechtigten. Das können die Eltern gemeinsam oder nur ein Elternteil sein, je nachdem, ob ein gemeinsames oder alleiniges Sorgerecht besteht.
Das Gericht prüft, ob eine Herausgabepflicht des anderen Elternteils oder eines Dritten gegenüber dem Sorgeberechtigten besteht.
Ein Eilverfahren zur Herausgabe des Kindes kann nur durchgeführt werden, wenn das Wohl des Kindes gefährdet ist – etwa weil die Eltern ihr Sorgerecht missbrauchen oder das Kind vernachlässigen – und wenn dieser Gefahr nicht anders begegnet werden kann. Den Antrag auf einstweilige Anordnung zur Herausgabe des Kindes stellen Sie (eventuell unter Beteiligung eines Rechtsanwalts) beim zuständigen Familiengericht.
Hi,
das eigene Gerechtigkeitsempfinden oder das, was die eigenen Angehörigen oder Freunde "finden", ist ungefähr der schlechteste Berater, den man in einer Trennungssituation haben kann. Denn die DEF muss sich diesem Empfinden in keiner Weise anschliessen; die hat ganz eigene Empfindungen.
aha, und weshalb sollten die Empfindungen der DEF wichtiger, relevanter, justiziabler oder wertvoller sein als die eigenen? Hat das was mit den Chromosomen zu tun?
Ganz wesentlich dabei wird sein, wie das Thema Kinderbetreuung zu Ehezeiten gehandhabt wurde (auch wenn selbst das kein Garant für irgendwas ist). Bei Ehen nach dem klassischen Rollen-/Einverdiener-Modell, wo der Vater in der Regel kaum für den Alltag zur Verfügung stand und in der Freizeit vielleicht noch ein paar Hobbies gepflegt hat, bevor er sich um die Familie kümmern konnte, wird es den Müttern befremdlich erscheinen, wenn ihre angehenden Ex-Männer anlässlich der Trennung plötzlich alles "ganz genau und gerecht" verteilt haben möchten.
wenn, wenn, wenn.... Du skizzierst hier eine Situation, die in der deutschen Realität immer weniger der Fall ist, die auch beim TO nicht vorliegt, denn seine Frau hat eben studiert, und ist nicht daheimgesessen. Und Richter können, notfalls, beurteilen wie zeitlich und sonstwie belastend ein Studium ist.
Natürlich kommt es auch darauf an, wie man den Müttern das verkauft. Auf "Rechte" pochen (die man schon immer hatte, aber nicht wirklich wahrgenommen hat) ist da ein ziemlich schlechter Ratschlag; vor allem, wenn es gleichzeitig mit der Erwartung verminderter Unterhaltszahlungen verknüpft wird. Erfolgversprechender ist eine Argumentation in Richtung "mütterlicher Freizeit und Entlastung". Das funktioniert in der Regel aber nur in gemeinsamer elterlicher Verantwortung; ggf. unter Zuhilfenahme eines Mediators. Die Idee, der Mutter hier per Gericht die eigene Vorstellung von "Gerechtigkeit" aufzwingen zu wollen, geht regelmässig schief.
Was "regelmässig schief" geht, ist die appeasement Strategie, mit der Mütter in dem Glauben gelassen werden, sie könnten mit den Kindern alles machen, sie für alles benutzen. Das geht dann schief für den vielleicht immer noch harmoniesüchtigen Mann, und für die Kinder.
(der nicht der Ansicht ist, dass man sich mit Hilfe von Gerichten beim Ex-Partner wirklichen Respekt verschaffen kann)
Wer hat von Gerichten gesprochen? Selbstbehauptung fängt früher an. Und die Bereitschaft, notfalls vor Gericht zu ziehen, sollte vorhanden sein. "Speak softly, and carry a big stick".
viele Grüsse
Azurit
Hm... macht wohl wenig Sinn, weil ic das Kind im Moment alle paar Tage sehen "darf".
Andere User können das sicher besser beantworten als ich, aber möglicherweise wäre hier ein Eil-Antrag auf Entzug des ABRs gegen deine DEF das richtige Mittel.
Wenn dies eine Option für dich ist, solltest du dich schnellstmöglich mit deinem Anwalt kurzschließen. Vorlage gibts hier: http://www.trennungsfaq.de/down/antragabr.rtf
Gruß
Brainstormer
Moin,
möglicherweise wäre hier ein Eil-Antrag auf Entzug des ABRs gegen deine DEF das richtige Mittel.
warum sollte der Mutter das ABR entzogen und auf den Vollzeit arbeitenden Vater übertragen werden, der die Betreuung im gewohnten Umfang gar nicht leisten kann und auch bisher gar nicht geleistet hat?
Ein Eilantrag, dem aufgrund der zeitlichen Koinzidenz erkennbar die Unterhaltsforderungen des Gegenanwalts zugrunde liegen, ist tatsächlich ein Selbstgänger: Um sich als Vater ziemlich zu diskreditieren. Denn eine Begründung, die das Wort "Kindeswohl" enthält, ist nicht vorgetragen.
Man sollte nur Gerichtsverfahren beginnen, die man mit einiger Aussicht auf Erfolg auch gewinnen kann. Ein verlorenes ABR-Verfahren ist nämlich ziemlich viel Wasser auf die Mühlen der Mutter, alles tun und lassen zu können, was sie möchte. Kein guter Plan.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Moin Martin,
also ehrlich gesagt leuchtet mir nicht ein, wie du zu der Einschätzung kommst, dass @despair die Betreuung im gewohnten Umfang gar nicht leisten kann und auch bisher gar nicht geleistet hat. Dies hier sollte jedenfalls für sich sprechen:
Was für ein Betreungskonzept? Bisher lief es so dass das Kind morgens mit mir zur Schule gefahren ist, Nachmittags dann allein nach Hause kam
und dort etwa 30 Minuten gewartet bis ich auch zu Hause war.
Meine Frau war meist später zu Hause
Warum raten wir den Väter hier nach der Trennung nicht auszuziehen, wenn die Mutter sowieso Narrenfreiheit hat und keine Konsequenzen fürchten muss, wenn sie samt Kind aus der Ehewohnung auszieht und noch nicht mal einen festen Wohnsitz hat?
Jetzt haben beide keinen festen Wohnsitz, sie hat eine Wohnung die aber noch nicht bezugsfertig ist und wohnt bei verschiedenen Freundinnen.
Man sollte nur Gerichtsverfahren beginnen, die man mit einiger Aussicht auf Erfolg auch gewinnen kann. Ein verlorenes ABR-Verfahren ist nämlich ziemlich viel Wasser auf die Mühlen der Mutter, alles tun und lassen zu können, was sie möchte. Kein guter Plan.
Wenn es kein guter Plan ist, auf ABR zu klagen, dann sollte @dispair es besser lassen. Was schlägst du statt dessen vor? Schlucken, zahlen und auf geregelten Umgang hoffen?
Gruß
Brainstormer
(der sich das nicht gefallen lassen würde)
Ich glaube selber dass eine Klage wenig Sinn macht.
Zur Zeit sehe ich das Kind alle paar tage und sie hat beim JA angeboten, dass jedes Wochenende und evtl. ein Tag in der Woche ich das Kind sehen kann.
Ich möchte aber das 50/50 Model weil ich auch den Alltag vom Kind mitbekommen will und ich dies gerechter finde.
Madame hat aber wohl etwas dagegen das Geld dann nicht zu bekommen. Jedes Wochenende Kinderfrei ist dann ja auch schon toll.
In der Woche ist das Kind zudem den ganzen Tag unterwegs; tagsüber Schule, abends Sport und andere Aktivitäten.
@martin Die Betreuung kann ich sehr wohl übernehmen!
Will die dir echt alle WE geben?
Also jedes WE komplett + 1 Tag in der Woche?
Wenn Kind in die Schule gehst wärst du ja praktisch schon bei über 50%.
Also sollst du maximal zahlen bei gleichzeitig maximaler Freiheit für deine Ex. Glückwunsch. So ähnlich läufts hier auch....Wobei, dies allemal noch besser ist, als maximal zu zahlen bei gleichzeitigem Umgangsboykott.
Sehe ich auch so.
Freitag, Samstag, Sonntag und ein Tag in der Woche.
Aber sobald ihr das auffällt wird sie sofort nicht mehr einverstanden sein. 😉
Da bin ich mir sehr sicher.
Servus despair!
Aber sobald ihr das auffällt wird sie sofort nicht mehr einverstanden sein. 😉
Deswegen warf ich in Antwort #29 den Vorschlag WM "erkaufen" in den Ring:
wenn KM absehbar arbeiten geht und das WM bis dahin nach wie vor praktiziert wird, kann dann über eine Änderung des KU-Flusses (oder des Betrages) gefahrloser verhandelt werden, zumal WM sich ein bisserl etabliert hat und die Chancen auf Fortführung etwas größer als jetzt sind. 😉
Grüssung
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!