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Trennungsjahr - Neuer Partner zieht ein

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(@reima)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

hat jemand Erfahrung damit, wenn bei der Nochfrau im Trennungsjahr ein neuer Partner einzieht?
Kann ich den Ehegattenunterhalt einstellen oder muss ich weiter zahlen?
Sie will mich verklagen wenn ich die Zahlungen einstelle! Meinen Anwalt habe ich eingeschaltet!

Ich wäre über jeden Rat sehr dankbar!

MfG Reima

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 17.06.2017 03:09
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

ist der EU tituliert?

Normalerweise kann erst nach 2-3 Jahren eine eheähnliche Gemeinschaft angenommen werden.
Es sei denn, sie kaufen gemeinsam ein Haus/Wohnung oder bekommen ein gemeinsames Kind.

Sophie

AntwortZitat
Geschrieben : 17.06.2017 08:05
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

hier geht es um die Verwirkung von Trennungsunterhalt gemäß <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1579.html>" § 1579 BGB </a> (insbsondere Satz 2):
"2. der Berechtigte in einer verfestigten Lebensgemeinschaft lebt, "

Dies ist insbesondere gegeben, wenn
"Noch am einfachsten sind die Fallgestaltungen, bei denen der Ex-Partner oder Ex-Partnerin mit seinem oder seiner neuen Lebensgefährtin zusammengezogen sind und einen gemeinsamen Haushalt unterhalten, wobei es dabei irrelevant ist, ob sich der ehemalige Ehepartner von seinem neuen Lebensgefährten finanzieren lässt oder aber beide wie in einer Doppelverdienerehe gemeinschaftlich wirtschaften. Im Falle des gemeinsamen Haushaltes geht die Rechtsprechung in der Regel davon aus, dass eine verfestigte Liebesbeziehung gegeben ist." (<a href="https://www.anwalt.de/rechtstipps/unterhalt-trotz-neuer-partnerschaft-beziehung-des-ehemaligen-ex-partners-nr-gb_019134.html>Quelle</a>)."

Ob Du nun den Trennungsunterhalt einfach einstellen kannst, hängt davon ab, ob er tituliert ist oder nicht.
Ein Titel müsste herausgegeben oder abgeändert werden bzw. Du müsstest auf Herausgabe klagen.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 17.06.2017 11:16
(@reima)
Schon was gesagt Registriert

Erstmal Danke für eure Antworten!
Ich habe viel schon gelesen darüber und weiß im Falle einer Klage ihrerseits, das ich in der Beweiskraft liege, zu beweisen das sie schon jetzt eine verfestigte Lebensbeziehung führen. Das kann ich auch.
Sie ist auf der Kur mit ihm fremdgegangen, als sie zurück kam, sofort Trennung und sie ist die neue Beziehung eingegangen. Jetzt ist er hier hergezogen, zu ihr in unsere ehemals gemeinsame Wohnung.
Heisst sie führen einen gemeinsamen Haushalt. Das mit den 2 Jahren weiß ich, man kann aber dagegen an gehen, wenn es jetzt schon eine verfestigte Lebensbeziehung ist, da gab es auch schon Urteile!
Mein Anwalt hat mir überlassen ob ich weiter ihren Unterhalt zahlen soll oder nicht. Er hat die ganzen Berechnungen auch gemacht, Kindes und Ehegattenunterhalt.
Er sagt wenn ich nicht zahle, sie aber will das ich zahlen soll, dann soll sie klagen. Darauf bin ich jetzt auch eingegangen. Ich habe diesen Monat das erstemal nicht gezahlt, nur den Kindesunterhalt habe ich gezahlt.

Was heisst tituliert?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 17.06.2017 14:19
(@reima)
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Hallo,

ist der EU tituliert?

Normalerweise kann erst nach 2-3 Jahren eine eheähnliche Gemeinschaft angenommen werden.
Es sei denn, sie kaufen gemeinsam ein Haus/Wohnung oder bekommen ein gemeinsames Kind.

Sophie

Oder sie beziehen eine gemeinsame Wohnung, wobei beide im Mietvertrag stehen! Dann kann ich auch verwirken, bzw. Gemeinsame Wohnung = verfestigte Beziehung

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 17.06.2017 14:24
(@reima)
Schon was gesagt Registriert

Erstmal Danke für eure Antworten!
Ich habe viel schon gelesen darüber und weiß im Falle einer Klage ihrerseits, das ich in der Beweiskraft liege, zu beweisen das sie schon jetzt eine verfestigte Lebensbeziehung führen. Das kann ich auch.
Sie ist auf der Kur mit ihm fremdgegangen, als sie zurück kam, sofort Trennung und sie ist die neue Beziehung eingegangen. Jetzt ist er hier hergezogen, zu ihr in unsere ehemals gemeinsame Wohnung.
Heisst sie führen einen gemeinsamen Haushalt. Das mit den 2 Jahren weiß ich, man kann aber dagegen an gehen, wenn es jetzt schon eine verfestigte Lebensbeziehung ist, da gab es auch schon Urteile!
Mein Anwalt hat mir überlassen ob ich weiter ihren Unterhalt zahlen soll oder nicht. Er hat die ganzen Berechnungen auch gemacht, Kindes und Ehegattenunterhalt.
Er sagt wenn ich nicht zahle, sie aber will das ich zahlen soll, dann soll sie klagen. Darauf bin ich jetzt auch eingegangen. Ich habe diesen Monat das erstemal nicht gezahlt, nur den Kindesunterhalt habe ich gezahlt.

Was heisst tituliert?

Edit: Ok habe mich selbst schlau gemacht! Tituliert heisst vom Jugendamt oder einem Gericht ausgestellt, also einen Titel. Das haben wir nicht gemacht. Der Kindes und Ehegattenunterhalt wurde von meinem Anwalt berechnet.
Weiter haben wir nichts gemacht!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 17.06.2017 14:39
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin

Beruhige Dich bitte,finde zu Dir selber. In 20 Minuten 3 Beiträge zu ausschließlich Meinungsfindung von Dir sprechen für eine gewisse Nervosität.

Festzuhalten ist m.E. vor allem: da ziehen zwei Menschenin in eine Hütte, und sie haben sich gern. Das bedeutet gemeinsamer Haushalt. Also ich würde selbstverständlich davon ausgehen, dass die beiden füreinander einstehen wollen (freilich ohne Trauschein), und von daher die liebe Ex gerne klagen soll, falls sie es auf TU abgesehen hat. Zu berücksichtigen wäre, ob wegen der Kinder ein Anspruch auf BU betrachtet werden muss.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 17.06.2017 20:28
(@reima)
Schon was gesagt Registriert

Den Kindesunterhalt zahle ich auch anstandslos weiter! Geht halt nur um ihren Unterhalt!
Ich habe gehofft das es in diesem Forum vielleicht jemanden gibt, der so etwas schon mal durch hatte und mir den einen oder anderen Rat oder Tipp geben könnte.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 17.06.2017 21:24
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin

Das sich die Gesetzgebung und die Rechtssprechung ständig ändert, kann Dir mit Erfahrung gerade zum hochstrittigem TU wenig wirklich geholfen werden.Von daher auch meine Anfrage, ob Betreuungsunterhalt möglich wäre. TU könnte, dürfte, sollte bei einem entsprechendem Richter sofort annuliert werden. Aber bei BU wird es richtig haarig.

M.E. bist Du i.M. blauäugig auf TU fixiert. Wie alt sind die Kinder, was tun sie?

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 17.06.2017 22:02
(@reima)
Schon was gesagt Registriert

Moin

Das sich die Gesetzgebung und die Rechtssprechung ständig ändert, kann Dir mit Erfahrung gerade zum hochstrittigem TU wenig wirklich geholfen werden.Von daher auch meine Anfrage, ob Betreuungsunterhalt möglich wäre. TU könnte, dürfte, sollte bei einem entsprechendem Richter sofort annuliert werden. Aber bei BU wird es richtig haarig.

M.E. bist Du i.M. blauäugig auf TU fixiert. Wie alt sind die Kinder, was tun sie?

Gruss oldie

Die Kinder sind 11 und 17 Jahre. Der große hat jetzt seinen Abschluß gemacht und macht noch ein Jahr Schule und im nächsten Jahr eine Ausbildung.
Sie hat eine Teilzeitstelle und er eine Vollzeitstelle.
Ihr Problem ist das sie unsere ehemals große und teure gemeinsame Wohnung behalten will, das kann sie sich ohne den TU nicht leisten, da der neue nicht wirklich viel verdient und auch Unterhalt zahlen muß.
Im Grunde genommen, haben die beiden zusammen genug Geld zur Verfügung, auch ohne den TU von mir, immerhin knapp 3000€!! Ich verdiene sehr gut, von daher ist der KU auch sehr hoch!
Ihr Anwalt hat von mir die letzten 12 Monate bekommen und berechnet neu. Warte jeden Tag gespannt auf Post.
Mit BU meinst du Betreuungsunterhalt, sehe ich das richtig? Was BU betrifft, damit habe ich mich noch überhaupt nicht beschäftigt.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.06.2017 08:30




(@mj1977)
Nicht wegzudenken Registriert

Moin,

BU sollte beim Alter der Kinder eigentlich nicht zur Debatte stehen. Gilt normalerweise nur bei Kinder unter 3 Jahren, außer es liegen besondere Gründe für eine Betreuung vor (z.b. Behinderung eines Kindes).

AntwortZitat
Geschrieben : 18.06.2017 09:10
(@tsubame)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo,
In der Regel muss der Trennungsunterhalt im grsamten Trennungsjahr bezahlt werden und zwar bis in Kraft treten der Scheidung oder nach dem Ende des Trennungsjahres, wenn die Kinderbetreuung einen Vollzeitjob erlaubt.

Trennungsunterhalt und nachehelicher Unterhalt sind zu unterscheiden. Bei letzterem muss der Partner seine Bedürftigkeit beweisen.

Falls Du gut verdienst und befürchten musst, dass Du bei einem Gerichtsvefahren etwa zu einem höheren Trennungsunterhalt verurteilt werden könntest als die Summe, welche Dein Anwalt ausgerechnet hat, wäre es vielleicht geschickter das Ende des Trennungsjahres abzuwarten.

VG,
Tsubame

AntwortZitat
Geschrieben : 18.06.2017 19:10
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

es geht hier gerade nicht um den Regelfall sondern um die Verwirkung von Unterhalt. Das ist immer beim Zusammenleben mit einem neuen Partner gegeben, wobei das Zusammenleben natürlich nachgewiesen werden muss.
Ein allgemein anerkanntes Kriterium ist aber das gemeinsame Wirtschaften mit dem neuen Partner, wovon man beim Zusammenziehen ausgehen kann. Wenn Next einzieht ist Schluss mit Unterhalt, auch TU.
KU ist davon natürlich unberührt. BU sollte bei 11 bzw. 17 Jahre alten Kindern kein Thema sein.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 18.06.2017 19:36
(@tsubame)
Nicht wegzudenken Registriert

Danke, Susi.
Ich dachte bei Trennungsunterhalt wäre die Sache anders.
Ich bitte um Entschuldigung für diesen Irrtum.
VG,
Tsubame.

AntwortZitat
Geschrieben : 18.06.2017 20:15
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Reima,

Er sagt wenn ich nicht zahle, sie aber will das ich zahlen soll, dann soll sie klagen. Darauf bin ich jetzt auch eingegangen. Ich habe diesen Monat das erstemal nicht gezahlt, nur den Kindesunterhalt habe ich gezahlt.

Das ist grundsätzlich auch nicht verkehrt.

Dennoch solltest Du Dir im Klaren darüber sein, dass die aus Deiner Sicht bewiesene "verfestigte Beziehung" in richterlichen Augen durchaus anders bewertet werden kann.

Mal zwei Fragen:
- Hat er seine eigene Wohnung gekündigt ?
- Wie tief sind die beiden tatsächlich wirtschaftlich miteinander verflechtet ?

Für eine Verfestigung geht man nicht umsonst von 2-3 Jahren aus.
Es ist ein Unterschied, ob man mal 3 Monate miteinander wohnt, oder ob man gemeinsam ein Haus kauft ...
Sollten die beiden sich jetzt wieder trennen, hat sich die Verwirkung mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit erledigt.

Wie oben geschrieben, will ich Dich keinesfalls davon abhalten, Dich verklagen zu lassen.
Das mindeste, was erreicht wird, ist die Dokumentation des Ist-Zustandes.

Vom Optimum, dass der Unterhalt tatsächlich als verwirkt angesehen wird, solltest Du dennoch nicht ausgehen.

Gruß
United

AntwortZitat
Geschrieben : 19.06.2017 10:18
(@mcxks)
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Ist vielleicht nicht ganz vergleichbar, aber folgenden Link fand ich mal ganz interessant:

http://www.oberlandesgericht-oldenburg.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/presseinformationen/kein-unterhaltsanspruch-gegen-den-ex-bei-zusammenziehen-mit-dem-neuen-partner--149321.html

AntwortZitat
Geschrieben : 19.06.2017 19:18
(@reima)
Schon was gesagt Registriert

Moin Reima,

Das ist richtig, das der Richter entscheiden wird. Egal welches Urleit er fällt, ich bin auch auf ein negatives vorbereitet. Allerdings habe ich diverse Beweise, die ich hier nicht nennen will. Könnte ja sein das zufällig mitgelesen wird!

Er ist damals bei seiner Frau ausgezogen, zu seinen Eltern, jetzt zu ihr! Arbeitsplatz dort gekündigt und hier einen neuen angetreten, das eigene Kind zurück gelassen. Entfernung 300 km!
Er steht allerdings nicht mit im Mietvertrag, dann wäre es eine gefestige Lebensgemeinschaft! Vermieter weiß aber bescheid. Zusammen wirtschaften werden sie, sie für ihn mehr als er für sich selbst, da sein Gehalt nicht hoch ist und er auch Unterhalt zahlen muß!
Es spielt auch mit rein, das der neue der Grund für unsere Trennung ist! Sowie  Punkt 7 in § 1579 Nr. 2 BGB, also Untreue und das nicht nur einmalig!
Sollte ich nicht mehr zahlen müssen und die beiden trennen sich wieder, muß ich auch wieder zahlen! Kommt aber auch darauf an, was der Scheidungsrichter sagt, was nach der Scheidung ist. Wir haben keine pflegebedürftigen Kinder, sie könnte also weiterhin arbeiten, auch Vollzeit!
Ich gehe jetzt auch nicht zu 100% davon aus, das ich nicht mehr zahlen muß, aber es spricht sehr viel dafür, es liegt nur daran, wie es der Richter dann sieht! Es könnte auch sein, das die Zeit von zwei auf ein Jahr herabgesetzt wird.
Ich lasse mich mal überraschen!


Anm.Mod.
Vollquoting gelöscht. Bitte beziehe Dich auf relevante Textstellen, nicht entsprechende Passagen (händig) löschen. Ansonsten reicht die direkte Ansprache völlig.

Grussoldie

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 20.06.2017 20:26
(@reima)
Schon was gesagt Registriert

Zusammengefasst auf die Antworten hier, sehen meine Chancen auf Verwirkung also recht gut aus?

Danke nochmal für eure Antworten!

Gruß Reima!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 23.06.2017 14:48
(@reima)
Schon was gesagt Registriert

Ich habe mittlerweile ein Schreiben bekommen, in dem ihr Anwalt mich auffordert
bis Ende des Monats zu zahlen! Was micht stutzig macht ist, das er sich auf keinerlei
Paragraphen beruft, die sagen das ich zahlen müsste!
Ich habe auch mehrfach ihr gegenüber erwähnt, das ich den TU nicht zahlen werde.
Auch nicht nach Ablauf dieser Frist! Also könnte sie auch sofort klagen!

Ist es nicht üblich das ein Anwalt sich in solchen Forderungsschreiben auf Paragraphen beruft?
Also sie in dem Schreiben mit aufführt?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 07.08.2017 14:48
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Ist es nicht üblich das ein Anwalt sich in solchen Forderungsschreiben auf Paragraphen beruft?
Also sie in dem Schreiben mit aufführt?

Nein.
Manchmal tun die das gerne, um die Gegenseite einzuschüchtern, oder um Fachwissen zu demonstrieren ... Aber müssen tun die das nicht. Die Forderung wird gestellt und ob die Rechtens, dem Gesetz entspricht, das musst Du selber überprüfen (evtl. überprüfen lassen, durch einen eigenen Anwalt). Letztendlich entscheidet im Streitfall eh ein Gericht und sagt was Sache ist.
Der Anwalt Deiner Ex arbeitet auch nur für die Ex. Der kann schreiben was er möchte und wie er möchte. Er muss dir die Arbeit nicht erleichtern, er kann aber auch Forderungen stelle, die überhaupt keine Grundlage haben. Ob Du dieser dann nachkommst, ist dann auch wieder Deine Sache.

Theoretisch könnte er Dir schreiben, dass verlangt wird, dass Du zur Sicherstellung des Betreuungsunterhaltes einen Job in Hongkong annimmst. Vielleicht noch mit der Begründung, dass nur dort die höchsten Gehälter für Deinen Beruf gezahlt werden und Du verpflichtet bist, den höchstmöglichen Unterhalt zu bezahlen. Vielleicht schmückt er das noch mit ein paar §§ ...
Ist diese Forderung dann durch die §§ realistischer?

Brauchst nicht antworten, ich glaube Du hast den Sinn dahinter verstanden.

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 07.08.2017 15:40




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