Hallo an alle Leidgenossen da draußen.
Ich lese seit ca einem Jahr fleissig mit und habe jetzt aus gegebenem Anlass selbst konkrete Fragen.
Sachstand: 5 Jahre verheiratet, 2 Kinder (3 und 5), Trennungsjahr seit 4 Monaten rum, Scheidung selbst eingereicht, Rentenbescheid bereits erhalten zwecks Aufteilung.
So weit so gut erst einmal.
Aktueller Sachstand ist folgender.
Ich bin alleine Eigentümer eines Hauses, welches von mir allein finanziert wird.
Aus diesem bin ich nach der Trennung ausgezogen und habe mir eine Mietwohnung genommen.
KM hatte 2000 Euro Brutto im Jahr! aus 400 Euro Job.
Ihren Unterhalt und den der Kinder (Ob dieser korrekt berechnet ist sei mal dahin gestellt) zahle ich immer pünktlich.
Das Haus kostet monatlich ca 700 Euro netto, diese Kosten ziehen wir vom Unterhalt ab. Somit bediene ich den Kredit weiter, und sie erhält den Restbetrag.
Nun hat mein Anwalt angeboten sich um die Unterhaltsberechnung nach Scheidungstermin zu kümmern, was jedoch nach der Gebührenordnung recht teuer sei.
Ich gehe jetzt davon aus, dass nach der Scheidung die Anwältin der Kindesmutter eine neue Berechnung des Unterhalts durchführen muss und diese schriftlich fixiert?
Laut ihrer Aussage steht ihr Ehegattenunterhalt für 1/3tel des Ehejahre dieser zu. Ich lasse das an der Stelle mal unkommentiert.
Nun kümmere ich mich natürlich darum mich selbst wieder auf eigene Beine zu stellen und finanziell wieder auf die richtige Bahn zu kommen.
Die KM versucht ihren Job auszuweiten auf etwa 20 Stunden und 800 Euro Brutto im Monat bei Steuerklasse 1.
So, und nun die Fragen, wie wird der wohl kommende Unterhaltsanspruch berechnet ? Vorjahresdaten ? Aktuelle Daten? Mischkalkulation?
Die Fakten sind.
2950 Euro netto, Steuerklasse 1
KFZ Kredit für mein Auto 290 Euro.
Fahrt zur Arbeit einfach 61 KM.
Hauskredit für das Haus in dem die KM und die Kinder leben 700 Euro.
300 Euro zahle ich monatlich in eine zweite Rentenvorsorge in einen Aktienfond ein, ich hoffe das wird anerkannt.
Ist es möglich auf der Grundlage fix zu sagen, was an Kindesunterhalt anfällt, und was an nachehelichem Unterhalt?
Für mich ist es aktuell immer schwer zu planen da so viele Variablen bestehen die ich als Erstscheidungsopfer vermutlich noch nicht sehe.
Vor allem was mache ich mit dem Haus nach Scheidung, Mietvertrag mit der KM? Werden die Einnahmen dann nicht mein "Einkommen" erhöhen und ich arbeite gegen mich selber ?
Ich danke euch schon einmal vorab für die Mühe, und allen anderen Kopf hoch
Hallo,
der Unterhalt regelt sich nach den Gesetzen und Unterhaltsleitlinien der OLG. Eine Berechnung eines Anwalts, das JA, von Dir oder mir ist immer nur ein Angebot. Eine rechtsverbindliche Regelung treffen nur Gerichte, ihr könnt euch aber auch freiwillig einigen.
Im konkreten Fall geht es um KU und nachehelichen Unterhalt. Berechnungsgrundlage ist Dein bereinigtes Einkommen und hier ergibt sich das erste Problem, nämlich die Anrechnung berücksichtigungswürdiger Schulden. Der Autokredit ist als Konsumkredit alleine Dein Problem.
Mit dem Haus ist es komplizierter. Da Dir das Haus allein gehört und Du es nicht bewohnst hast Du erst einmal keinen Wohnvorteil. Du vermietest das Haus und hast dadurch Mieteinnahmen. Einnehmen aus Vermietung und Verpachtung werden im Unterhaltsrecht anders als im Steuerrecht berücksichtigt. Unterhaltsrechtlich sind Abschreibungen für Gebäude-AfA nicht einkommensmindernd zu berücksichtigen (BGH FamRZ 97, 281), aber Instandhaltungs- und Instandsetzungskosten.
Du kannst die Zinsen gegenrechnen, aber nicht die Tilgung, da diese nur Deinem Vermögensaufbau dient. Du kannst sie aber als Altersvorsorge bis max. 4% vom Brutto geltend machen.
Es kommt hier also darauf an, was man ansetzt. Normalerweise würde man die ortsübliche Miete für ein vergleichbares Objekt ansetzen und die Kosten entsprechend gegenrechnen. Danach kann Dein bereinigtes Einkommen ermittelt werden und gemäß DDT der KU bestimmt werden.
Nach der Scheidung sollte grundsätzlich jeder Ehegatte für seinen Lebensunterhalt selbst sorgen (<a href="https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1569.html>§" 1569 BGB</a>). Nur in besonderen Fällen gibt es Ausnahmen: Die wichtigste ist die Betreuung der gemeinsamen Kinder. Daneben gib es noch Unterhalt wegen Alters, Krankheit oder Gebrechen, Erwerbslosenunterhalt, Aufstockungsunterhalt, Ausbildungsunterhalt und Unterhalt aus Billigkeitsgründen.
Allerdings wird man einer Mutter mit 2 Vorschulkindern kaum mehr als eine Halbtagtätigkeit zumuten. Deshalb kann es einen Anspruch auf Betreuungsunterhalt geben. Dieser berechnet sich nicht aus der Dauer der Ehe. Vorstellbar wäre ein nachehelicher Unterhalt bis das jünste Kind in die Schule kommt (oder auch länger). Wenn Deine Frau mit 1/3 Ehedauer zufrieden ist, dann würde ich daran nichts ändern, dann das sind nicht mehr als 2-3 Jahre. Hier kommt es darauf an, dass Du Dich mit Deiner Frau einigst und nach Möglichkeit ein Stufenmodell vereinbarst, dass nach ein paar Jahren mit der Summe Null endet. Wenn das Gericht den nachehelichen Unterhalt festlegt ist dieser immer unbefristet und Du musst in aller Regel das Gericht wieder bemühen, wenn Du den nachehelichen Unterhalt einstellen willst.
Aus meiner Sicht wäre es sinnvoll, die Rechnung zunächst einmal fiktiv mit den Mieteinnahmen zu machen und dann zu schauen, wie man sich in dieser Frage einigt. Bereinigt werden kann Dein Einkommen um berufsbedingte Aufwendungen (61 km mal 2 = 122 km (hin und zurück), die ersten 30 km mit 30 Cent, die restlichen mit 20 Cent = 27,40 Euro mal 220 Arbeitstage = 6028 Euro durch 12 = 503 Euro pro Monat) und max. 4% vom Brutto als nachgewiesene Altersvorsorge (bei 5000 Brutto wären das 200 Euro, hier würde aber auch noch die Miete dazukommen).
Wenn ich die Miete und den Hauskredit außen vor lasse ergibt sich für KU ein bereinigtes Einkommen von ca. 2200 Euro, das wäre die 2. Zeile der DDT. Wenn Du noch nachehelichen Unterhalt an Deine Ex zahlst, hast Du 3 unterhaltsberechtigte Personen und es würde eine Stufe herunter gehen, dass wäre dann Mindestunterhalt (darunter geht es nur als Mangelfall und dann wird nochmals anders gerechnet).
Solange die Kinder unter 6 sind, wären 2x 252 = 504 Euro zu zahlen wird das ältere Kind 6, dann sind es (z.Z.) 252 + 304 = 556 Euro.
Damit zeigt sich eigentlich, dass es wenig Spielraum gibt. Aus meiner Sicht solltet ihr euch auf den Mindest-KU einigen und einen nachehelichen Unterhalt mit dem die Miete beglichen wird und an Dich eine Restmiete gezahlt wird. Ob das aufgeht ist schwierig zu sagen, dann das Ergebnis wäre
Ex + Kinder : ca. 650 + 556 - Mietanteil = 1206 - Mietanteil,
Du : 2950 - 700 (Haus) - 290 (Autokredit) - 300 (Altersvororge) = 1660 - 556 = 1104 + Mietanteil.
Deine Ex kann versuchen ob Sie Anspruch auf Wohngeld haben würde, auf alle Fälle wird es eng.
VG Susi
Puh, danke erstmal für die wirklich tolle Beratung.
Das würde bedeuten so wie es jetzt etwa ist zahle ich monatlich grob 1200Euro Unterhalt für Frau und Kind.
Von den 1200 Euro ziehe ich etwa 700 Euro ab und zahle dann Geldwert etwa 500Euro an meine Ex Frau ?
Ich bin dann also bei 1200 Euro die ich monatlich bezahle für meine Ex.
Viel bleibt da nicht über.
Und das ganze geht dann wenn wir uns persönlich einigen können über Zeitraum X ?
Sagen wir 18 Monate.
Und dann wird der Spass beendet, ist damit aber nicht Gerichtsfest.
Also kann die Ex Frau, wenn ihr das nicht passt jederzeit zum Gericht und Unterhalt beantragen obwohl wir uns zuvor geeinigt haben ?
Korrekt?
Es wäre günstig, wenn ihr euch einigt und eine Scheidungsfolgevereinbarung beom Notar unterzeichnet. Das ist auch deutlich billiger als beim Anwalt.
Ok, ich arbeite an einer entsprechenden Vereinbarung mit meinem Notar.
Die Ex möchte aber erst zum Anwalt, dieser wird ihr dann vermutlich das ganze ausreden wollen nehme ich an, oder ?
Wird der Unterhalt dann beim Scheidungstermin durch Richterspruch festgesetzt, oder muss ihr Anwalt mich erst schriftlich nach Scheidung zu Unterhalt auffordern ?
Und kann ich das dann anfechten ohne Anwalt, oder muss ich dagegen immer rechtlich vorgehen ?
Ich möchte ungern unvorbereitet irgendwo reingeraten und dann Fehler machen.
Ich danke jetzt schon mal für eure Mühe
Es macht keinen Sinn, dass du alleine an einer SFV arbeitest. Entweder beide einigen sich darauf, dass man genug Vertrauen besitzt, dass der andere nicht hinterhältig ist, dann geht man zusammen zum Notar komplett ohne Anwalt, oder beide nehmen sich einen Anwalt, weil die halt Geld damit verdienen, dass die Situation eskaliert. Du solltest deiner Ex begreiflich machen, dass der Anwalt mehr Geld bekommt, wenn ihr euch vor Gericht streitet, ob sie gewinnt oder verliert spielt dabei keine Rolle. Er handelt also in seinem eigenen Interesse.
Der Notar ist übrigens auch Anwalt, aber er darf euch beide gleichberechtigt beraten. Er will keinen Streit provozieren, denn das macht es für ihn schwerer ohne dass er daran verdient. Vielleicht wird ein eigener Anwalt mehr rausholen, vielleicht nicht. Aber selbst wenn ist fraglich, ob das Mehr die Kosten übersteigt.