Trennungsunterhalt
 
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Trennungsunterhalt

 
(@crisu)
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Hallo zusammen

bin neu hier

benötige Hilfe wegen Urteil vom AG wegen Trennungsunterhalt.

zur Vorgeschichte
Bin seit 94 von erster Frau geschieden und habe einen Sohn aus dieser Ehe.
keine Probleme

aber nun kommts.

habe 2003 wiedermal geheiratet, Frau mit 2 Kindern. die Kinder habe ich nicht angenommen.

im Mai 2005 hat sie sich von mir getrennt.
Scheidung läuft.

Zahle seit 1.1.06 nach ausrechnung meines RA 615,- TU. Im laufe des Jahres hat sie einen Titel vom AG
über 615,-.  Hatte Ende des Jahres eine Verhandlung wegen U-Klage, obwohl ich zahle.

Bin nun zu einem TU in Höhe von 781,- verurteilt.

Sie geht auf 400 EuroBasis arbeiten. Ihre kinder sind 6 und 10 Jahre.
Sie bekommt keinen U von Kindsvater und sie muss die Kinder privat versichern.
diese Kosten werden ihr als Ausgaben anerkannt und dementsprechend vom Einkommen
abgezogen. somit bezahle ich die "Versicherung" mit.

ist das rechtens??

Ist es ebenfalls rechtens das ihr einkommen als überobligatorisch bis auf 63,- veringert wird?

Sie ging schon vor der Ehe mit mir und während der Ehe auf 400 >EuroBasis arbeiten.

Ebenfalls scheint mir der Streitwert falsch berechnet. 12x794.

Bin der Auffassung das sich der Streitwert aus der Differenz von 615 und 781
berechnet. Liege ich da falsch?

Gericht hat ein bereinigtes Einkommen von 2260 errechnet und mein Sohn steht nach DT 414 demnach zu.

Das AG hat aber entschieden das er nur 373 bekommt, da der Bedarfkontrollbetrag unterschritten ist.

Hätte noch mehr Fragen was aber vielleicht jetzt zu lange würde.

Könnt ihr mir mit ein paar Punkten helfen?

vielen Dank

der crisu

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 30.01.2007 12:06
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin crisu,

zunächst mal: Willkommen auf vatersein.de, dem Forum auch für Unterhaltsgeschädigte.

Ohne im Moment zu sehr ins Detail gehen zu wollen, fällt mir bei der Schilderung Deiner Umstände das Stichwort "Kurzzeit-Ehe" ein. Dass Deine Ex nicht arbeiten kann, weil sie kleine Kinder betreut, ist überdies nicht Deine "Baustelle", da es sich nicht um Deine oder von Dir adoptierte Kinder handelt. Und wenn der vater dieser Kinder keinen Unterhalt bezahlt, ist das ebenfalls nicht Dein Problem.

Hint: http://dejure.org/gesetze/0BGB010102/1579.html - dort Absatz 1.

Desweiteren hast Du natürlich recht: Bei tituliertem und bezahltem Unterhalt kann der Streitwert - bestenfalls - das Zwölffache der Differenz von beidem sein und nicht der gesamte Unterhaltsanspruch.

Du solltest mit Deinem Anwalt das Thema "Kurzzeit-Ehe" erörtern; die von Dir beschriebene Konstellation gibt es des öfteren, wenn jemand einen neuen Versorger sucht. Vielleicht schaffst Du es ja zumindest, um EU-Zahlungen nach der Scheidung herumzukommen.

Ermutigende Grüsse
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 30.01.2007 13:37
(@crisu)
Schon was gesagt Registriert

Martin

Danke erstmal für die schnelle Antwort.

das Stichwort "Kurzzeit-Ehe" ein. Dass Deine Ex nicht arbeiten kann, weil sie kleine Kinder betreut, ist überdies nicht Deine "Baustelle", da es sich nicht um Deine oder von Dir adoptierte Kinder handelt. Und wenn der vater dieser Kinder keinen Unterhalt bezahlt, ist das ebenfalls nicht Dein Problem.

Nachdem was ich so im Net gelesen habe, geht eine "Kurz-Ehe" nur bis 2 Jahre bis zum Scheidungsantrag. Diesem wurde Ende 2006 von der Gegenseite zugestimmt. Dann wären es jetzt 3 Jahre. 

Besteht überhaupt Aussicht auf Erfolg bezüglich Kurzehe?

Dass Deine Ex nicht arbeiten kann, weil sie kleine Kinder betreut, ist überdies nicht Deine "Baustelle", da es sich nicht um Deine oder von Dir adoptierte Kinder handelt. Und wenn der vater dieser Kinder keinen Unterhalt bezahlt, ist das ebenfalls nicht Dein Problem.

Man bekommt bezüglich der Kinder von meiner Ex gesagt, ich hätte sie ja mit Kinder geheiratet. Deshalb wäre ein überobligatorischen Einkommen anzurechnen. Und somit ist es nach Ausage des AG und der RA meiner Ex wiederum meine Baustelle. Auch deshalb, weil der Aufenthalt des Kindsvater "nicht" bekannt sei und bei ihm nichts zu holen ist.

Da sie jedoch schon vor der Ehe so gearbeitet hat und auch weiterhin arbeitet, sehe ich anders. In meinen Augen ist es eheprägend und somit nicht abzugfähig.

Gegen das Urteil wurde Berufung eingelegt. Ich suche jetzt dringen Punkte zur meiner Entlastung für die Begründung des Berufungsverfahren am OLG Köln.

Ich soll von 1.1.06 den im Urteil stehenden TU nachzahlen.  (nach können wird ja nicht gefragt)

So wie ich hier einiges lese, stehe ich damit ja nicht allein hier, aber mir steht das Wasser bis zur Oberlippe.

Weiß ja nichtmal ob die Berufung Erfolg haben kann.

Gruß

crisu

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 30.01.2007 16:30