Trennungsunterhalt
 
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Trennungsunterhalt

 
(@manfred76)
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Hallo zusammen,

ich hoffe, dass ich hier ein wenig mehr Klarheit über die Berechnung des Trennungs- und Kindergeld erhalte.

1.) Ich habe folgende Frage, die Anwältin meiner Mandatin verlangt von mir Auskunft über das Einkommen der letzten 12 Monate.
Da ich im 12. Monat nach Oesterreich gezogen bin, steht mit ein 20% höheres Nettoeinkommen zur Verfügung, aber auch höhere Kosten (flugkosten um meine Tochter zu sehen bzw. höhere Miete in Oesterreich). Kann die Anwältin aufgrund meines höheren Einkomms in Oesterreich davon abweichen die letzten 12 Monate zu berücksichtigen für die Berechnung sondern nur den letzten Monat (in Oesterreich) ?
2.) Habe ich eine Frage zur Berechnung des Trennungsunterhalts bzw. in weit ich die Verpflichtungen meiner Ehefrau weiter tragen muss.
Wir haben in einem Ehevertrag Gütertrennung verreinbart
a.) Meine Frau und meine Tochter wohnen in der Eigentumswohnung, die uns gemeinsam gehört. Ich zahle allerdings die Kredite, die wir zusammen abgeschlossen haben, die Verpflichtung ist fast genauso hoch noch wie der jetzige Wert der Immobilie. Weiterhin zahle ich allein den Strom, Heizung und das Wohngeld.
Wie wird das in der Berechnung des Unterhalt berücksichtigt ?
Muss ich weiter die vollen Verpflichtungen (Kredite) weiter tragen, obwohl wir rechtlich beide Kreditnehmer sind ?
Wie sieht es aus mit Strom und Heizung ?
Die Wohnung ist weitaus grösser als eine Wohnung, die meine Frau normalerweise mit meiner Tochter mieten würde.
b.) Ich zahle weitere Kosten meiner Frau (Lebensversicherung, Telefon, weitere Versicherungen, etc.), muss ich diese weiterzahlen oder wird dies irgendwie auch in der Trennungsunterhaltberechnung berücksichtigt ?
c.) Wir haben auch eine Eigentumswohnung, die wir gemeinsam vermieten. Ein Teil der Miete erhält meine Frau und einen Teil der Miete erhalte ich. Allerdings habe ich die vollen Ausgaben und zahle deshalb mehr als dass ich einnehme. Wird das auch in der Berechnung irgendwie berücksichtigt.

Danke im voraus und Gruss,

Manfred

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 06.04.2010 16:27
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Manfred,

ich denke, du solltest möglichst schnell dafür sorgen, dass deine Ex all ihre eigenen Kosten auch selbst zahlt. Sie möchte ein Telefon, sie braucht Strom? Fein, dann soll sie es aber auch selbst zahlen, denn so etwas mit dem Unterhalt verrechnen zu wollen, das ist wirklich ein vermeidbarer Dauerstreitpunkt - oder möchtest du den Unterhalt jeden Monat neu ausrechnen, z.B. je nachdem wie viele Interkontinentalgespräche sie im Vormonat geführt hat?!? Schaffe lieber umgehend klare Verhältnisse. Wenn ihr noch halbwegs vernünftig miteinander reden könnt, dann setzt euch zusammen und klärt, wann welcher Vertrag von dir auf sie umgeschrieben wird; wenn ihr euch bereits im Krieg befindet, dann kündige die Verträge, widerrufe die Einzugsermächtigung von deinem Konto, oder was immer bei dem jeweiligen Vertrag sinnvoll ist, und sag's ihr erst hinterher - wenn überhaupt 😉

Die dicksten Posten dürften die beiden Wohnungen sein, die euch ja offenbar beide gemeinsam gehören. Lässt es sich irgendwie einrichten, dass du die eine Wohnung und sie die andere Wohnung ins Alleineigentum übernimmt, ggf. mit einer entsprechenden Geldzahlung an denjenigen, der die billigere Wohnung bekommt? Wichtig wäre wohl auch die Frage, ob deine Ex auf Dauer in der offenbar zu großen Wohnung bleiben will; wenn nicht, solltet ihr zusehen, die Bude geordnet zu verkaufen. Im übrigen gilt: Mieteinnahmen sind unterhaltsrelevant, natürlich erst nach Abzug der Kosten. Genau so wird für das Wohnen in der eigenen Wohnung ein Wohnwert auf das Einkommen draufgeschlagen (sozusagen Mietersparnis gleich fiktives Einkommen), auch das natürlich nach Abzug der Kosten. Im Trennungsjahr allerdings wird nicht der echte, sondern nur der angemessene Wohnwert angesetzt, und da die Wohnung, wie du geschrieben hast, eigentlich viel zu groß ist, ist das ein klarer Nachteil für dich (sie hat die Wohnung und kriegt dafür nur einen lächerlich geringen Wohnwert aufs Auge gedrückt, der womöglich durch die Kosten sogar auf Null hinausläuft).

Was die Flugkosten betrifft: Meines Erachtens hast du da keine Chance. Umgangskosten sind grundsätzlich vom Umgangselternteil zu tragen, eine Ausnahme könnte es allenfalls geben, wenn deine Ex die Entfernung geschaffen hätte; so wie ich es verstehe, bist aber du nach Österreich weggezogen. Wie mit dem höheren Einkommen und mit den höheren Lebenshaltungskosten umgegangen wird, weiß ich nicht; ich glaube aber, da gibt es länderspezifische Regelungen, dass höhere Lebenshaltungskosten ggf. berücksichtigt werden können.

So. Und jetzt würde ich dein Denken gerne noch in die richtige Richtung lenken, denn dein Text klingt offen gestanden so, als würdest du dich von deiner Ex gerade ein bisschen über den Tisch ziehen lassen wollen:

Meine Frau und meine Tochter wohnen in der Eigentumswohnung, die uns gemeinsam gehört.
(...)
Muss ich weiter die vollen Verpflichtungen (Kredite) weiter tragen, obwohl wir rechtlich beide Kreditnehmer sind ?

So, so. Sie hat also allen Nutzen, und du alle Verpflichtungen aus der Wohnung. Nun, um deine Frage zu beantworten: Natürlich brauchst du die Kredite nicht weiter zu bedienen. Stelle einfach zum nächsten Monatsersten die Zahlungen ein, die Bank wird sich dann umgehend bei dir und deiner Ex melden, wie's denn dann weitergehen soll. Entweder, dein Ex-Schnuckelchen will weiter in der Wohnung bleiben und zahlt die Raten in Zukunft selbst, oder die Bank kümmert sich um alles Weitere. (Nun, streng genommen zahlst du im ersten Fall die Wohnung natürlich weiterhin, aber wenn sie dort bleiben will, soll sie die Raten gefälligst aus deinem Trennungsunterhalt bezahlen, und nicht von dir neben der Geldleistung "Trennungsunterhalt" auch noch die Sachleistung "kostenfreies Wohnen" bekommen.)

Ich sag' nicht, dass du das unbedingt so brutal durchziehen musst. Du solltest aber auch solche Radikallösungen in Erwägung ziehen, sobald deine Ex rumzickt.

Viele liebe Grüße,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 06.04.2010 21:31