Hallo,
eine kurze Frage.
Wenn man sich auf einen Trennungsunterhalt geeinigt hat, gesamt also für Kinder und Ex,
kann Ex das dann mit sofortiger Wirkung rückgängig machen und was anderes fordern?
LG
P45
Wenn ein Mann sich von seiner Frau trennt, ist er ein Schuft.
Wenn eine Frau sich von ihrem Mann trennt, ist er auch ein Schuft, denn sonst hätte sie sich ja nicht von ihm trennen müssen.
Ja.
Der Berechtigte kann verlangen, dass der Unterhalt tituliert wird. Solange das nicht geschehen ist, kann jederzeit was anderes verlangt werden.
Und wenn er tituliert ist, kann man alle 2 Jahre ne Einkommensauskunft verlangen, damit neu festgelegt wird.
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Also tituliert ist garnichts bei uns.
Wir haben uns geeinigt, das ich Betrag X übergebe.
Nun meint sie, das sie gerne mehr haben möchte.
Ich kann doch nicht einfach so alles zahlen was Ex begehrt, oder?
Gruß
P45
Wenn ein Mann sich von seiner Frau trennt, ist er ein Schuft.
Wenn eine Frau sich von ihrem Mann trennt, ist er auch ein Schuft, denn sonst hätte sie sich ja nicht von ihm trennen müssen.
Servus P45,
Ich kann doch nicht einfach so alles zahlen was Ex begehrt, oder?
Natürlich musst Du das nicht!
Aber andererseits kannst Du ja hier lesen, dass es relativ feste Grundlagen für die Berrechnung von Unterhaltszahlungen gibt. Dann werden dafür Titel eingerichtet und Du musst monatlich Dein Geld überweisen. Tust Du es einmal nicht, hast Du ganz schnell jede Menge Ärger am Hals.
Wenn also die neue Forderung Deiner Ex immer noch unter den üblichen "Pflichtbeträgen" liegt und Du dann auch keinen Titel an der Backe hast, dann wäre es schon überlegenswert trotzdem zu zahlen.
Gruß, Michael
sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle
Hi
Ob Du das kannst weiss ich nicht - aber das Du es vielleicht musst kann passieren.
Ersteinmal ist es ganz dumm, wenn KU und BU/TU/EU vermanscht werden, egal ob der Höhe nach oder bei der Überweisung - oder auch nur im Kopf. Ganz klar muss dazwischen getrennt werden. Gerade Väter fallen gerne darauf hinein, beides zusammen zu überweisen und nichts dabei detailiert zu deklarieren (Verwendungszweck).
Und ja, sie kann. Die Fragen bleiben offen, wie es derzeit gehandhabt wird (mündl. Einigung, schriftl. Absprache, Vereinbarung ...), wie hoch derzeit die Beträge sind und was vor allem der jeweilige Bedarf/Anspruch ist.
Auch Du kannst jederzeit sofort die Zahlungen einstellen, allerdings wirst Du dann schnell Bekanntschaft mit der Maschienerie aus JA, RA und Gericht machen.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Das ist alles nicht so einfach.
Wir haben uns über einen bestimmten Geldfluß von mir an sie geeinigt. Mehr mündlich als schriftlich. Es lagen nur Excel Tabellen vor, wo alles aufgezeigt war, das hatte bisher genügt.
Darin wurde berücksichtigt, das ich KU zahle, genau wie Sie. Auch wurden Mieteinnahmen, Tilgungen, Zinsen uswuswusw gegengerechnet.
Ich schob ihr auch Kindergeld rüber, welches ich noch bekam, obwohl das Kind bei ihr wohnt.
Gesamt war das in den über drei Jahren Trennung monatlich zwischen 1000€ und 1250€.
Nun bekommt sie das Kindergeld direkt von der Kindergeldkasse.
Daher schob ich ihr 185€ weniger rüber. Also im moment genau, 836€.
Ja alles wurde miteinander vermanscht, Jahrelang. Grundlage waren diese Excel Tabellen.
Nun fängt der Ärger an. Sie möchte den, von einem Anwalt als nachehelichen Ehegattenunterhalt beschätzten Betrag, von 120€ haben.
Es ärgert mich das wir uns Jahre lang geeinigt hatten und nun geht es auf diesem Gebiet auch los.
Also muß ich mir nun überlegen, was der jeweilige Bedarf ist, wer den zahlen muß, was es sonst für Verpflichtungen gibt.
Damit bin ich da, wo schon im einem anderem Thread Seiten zu geschrieben wurden und wir uns auch beim EU/KU nicht einigen können.
Es wohnen ja zwei Kids bei mir drei bei ihr. Sie akzeptiert nicht das sie KU zahlen soll uswusw
Überall Ärger.
Und Zahlungen werde ich nicht einstellen, das Risiko gehe ich nicht ein.
Ich zahle 836€, schreibe ihr, das wir uns darauf geeinigt hatten und wenn sie mehr haben will, soll sie ne Rechnung aufmachen, diese werde ich hier prüfen lassen. Ich sehe keinen Grund, von unserer Vereinbarung abzurücken Ich weiß noch nicht einmal ob ich zuviel oder zuwenig zahle.
Dies zu ermitteln bedarf auch der Klärung ob sie z.B. KU zahlen muß. Hier gängige Meinung bisher war, das sie das müßte.
Gruß
P45
Wenn ein Mann sich von seiner Frau trennt, ist er ein Schuft.
Wenn eine Frau sich von ihrem Mann trennt, ist er auch ein Schuft, denn sonst hätte sie sich ja nicht von ihm trennen müssen.
Servus P4F!
Ich denke, das erste sollte eine Bereinigung der Excel-zahlen nach KU für die Kinder und bisher geleisteten TU sein. Hier sind Dir die Cracks sicherlich behilflich, wenn Du uns Dein bereinigtes (oder auch nicht bereinigtes) Nettoeinkommen nennst.
Ich habe gerade nicht auf der Pfanne, ob alle 5 Kinder aus dieser Ehe stammen, daher bräuchten wir auch das Alter der Kids und welches bei wem lebt.
Kassiert(e) KM das Kindergeld für die beiden Kids, die bei Dir leben? Wenn ja, wie kann das sein, die beiden müssten doch bei Dir gemeldet sein und demnach müsste die Familienkasse Dir das Geld direkt überweisen...
Wenn insbesondere die KU-Zahlungen an KM ermittelt sind, können wir nachschauen, ob und wieviel Raum für nachehelichen Unterhalt da ist. Von diesem (und ihren sonst. Einkünften) müsste KM dann KU für die bei Dir lebenden Kinder zahlen.
Deswegen noch mal: nix miteinander vermischen, sondern aufdröselrn, um Klarheit und Argumentationsgrundlagen zu schaffen!! 😉
Grüßung
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Hi
Wenn ich Deine Beiträge verfolge so mausert sich Dein Exilein. Es wäre für Dich jetzt ein guter Zeitpunkt klare Verhältnisse beim KU (den von Dir geleisteten) zu schaffen. D.h. für jedes Kind einen Überweisungsträger mit dem Verwendungszweck "KU für >Name< >Monat/Jahr<". Für Exilein ebenfalls ein separater Überweisungsvorgang. Falls es nicht klappen sollte den TU/EU zu erhöhen könnte sie sonst auf die Idee kommen, die Gesamtzahl einfach umzuinterpretieren, z.B. je 100€ KU für jedes Kind und 536€ TU/EU. Und dann guckst Du erst einmal dumm aus der Wäsche. Wo nix schriftl. fixiert ist kann alles behauptet werden.
Wirklich, Deine Ex entwickelt sich. Erst mal 450€ erhöhten SB, jetzt nochmal 120€ mehr EU. Und mal schauen, was da noch kommt.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Servus P45,
ich kann marco und oldie nur Beipflichten.
Bring Ordnung rein in alles!
Fang am Besten noch Heute damit an....
Schau aber, ob Du wenigstens noch ohne JA, Gericht und Konsorten klar kommst. Wie zugänglich ist denn Deine Ex (noch) für vernünftige Gespräche?
Gruß, Michael
sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle
Hallo,
wenn sie keinen KU zahlt, was ist denn, wenn du für die bei dir lebenden Kindern auch einen KU-betrag von deinem Gehalt in Abzug bringst. Damit dürfte doch für sie nichts übrig bleiben.
bzw. sind die Kinder unter 12, dann würde ich Unterhaltsvorschuss beim Jugendamt beantragen.
Sophie
@82Marco
Die ganzen Zahlen und Daten habe ich schon gepostet. Werde es hier aber später nochmal machen. Nur jetzt mach ich Erholung.
@ Oldie
Yup, sie mausert sich, aber bei allem rasseln ihrer Seite stehe ich noch.
@ AnnaSophie
Damit fängt leider die verwurschtelung schon an. Ihre Kidds sind 8, 8, 17. Meine 12, 15.
@ All
Das mit den Überweisungsträgern hört sich erstmal gut an, aber in der Praxis würde es bedeuten, das auch sie mir was auszahlen müßte.
Das wird sie aber erstmal nicht machen, so das ich klagen müßte. (Darauf läuft alles aber hinaus).
Ich müßte an Überweisungen folgendes machen (genaue Zahlen spätermal)
1. KU an Kind 1
2. KU an Kind 2
3. KU an Kind 3
4. TU an Ex
5. Halbe Mieteinahme Haus 1
6. Halbe Mieteinahme Haus 2
7. Halbe Miete von mir für Ihre 50% des Hauses, den ich bewohne
8.-..... fällt mir ohne meine Unterlagen nicht ein
Sie müsste umgekehrt überweisen
1. KU an Kind 4
2. KU an Kind 5
3. TU an mich ??? (wohl kaum, verdiene ja mehr als sie)
4. Halbe Tilgung/Zins Darlehen 1
5. Halbe Tilgung/Zins Darlehen 2
6. Halbe Gebäudeversicherung
7. Halbe Grundsteuer (ode so ähnlich)
8-.....
Wenn sie da nicht gleich mitzieht gehe ich ratzfatz erheblich ins Minus auf dem Konto.
Gruß
P45
Wenn ein Mann sich von seiner Frau trennt, ist er ein Schuft.
Wenn eine Frau sich von ihrem Mann trennt, ist er auch ein Schuft, denn sonst hätte sie sich ja nicht von ihm trennen müssen.
Moin
Wenn sie jetzt Druck macht und dich vom Ra in Verzug setzen lässt,dann solltest du ab sofort KU in Höhe der DT 1 bezahlen.
Das sind 2 mal 272 und einmal 334 = 874 €.
Denn dazu würdest du höchstwahscheinlih auch verurteilt.
Geichzeitig forderst du sie schriftlich auf, dir KU nach DT1 für deine beiden zu bezahlen.
Damit sind schon mal ein paar Pflöcke im Boden.
Wichtig ist, dass du deine Überweisung ab sofort mit KU für X,Y und Z beschreibst.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Moin,
Wie sieht es darüberhinaus, also über die 874€ hinaus, mit Zahlungen von TU aus.
Sie arbeitet ja schließlich auch? Oder spielt das keine Rolex? Sie kann doch für sich selbst sorgen?
Wahrscheinlich schmeiß ich aber auch wieder etwas durcheinander.
LG
P45
P.S.
Ein Anwalt steckt da noch nicht hinter bzw mitdrin. Diese Zahlen stammen noch von unserem gemeinsmaen Anwalt von vor paar Wochen. Sie ist bloß mal wieder drüber gestolpert. Nur steht da auch drin, das sie zumindestens 2x 15€ KU zahlen soll. Das hat sie natürlich verschlabbert.
Egal, ich erkenne diese Anwaltsrechnung eh nicht an. Auch weil dies ja auf nach Ehe abzielte.
Wenn ein Mann sich von seiner Frau trennt, ist er ein Schuft.
Wenn eine Frau sich von ihrem Mann trennt, ist er auch ein Schuft, denn sonst hätte sie sich ja nicht von ihm trennen müssen.
Hi Papa4five
M.E. sollte erst einmal der von Dir als auch von ihr zu leistende KU bestimmt werden, da TU nachrangig ist. D.h. ausgehend von Deinem bereinigten Netto-EK werden Deine Zahlbeträge bestimmt, dann das Gleiche bei ihr. Wenn dabei herauskommt, dass sie nicht oder nur teilweise leistungsfähig ist, fängt die Rechnung bei Dir neu an. Denn in solch einem Fall wird bei Dir der ganze bzw. fehlende Barbedarf der bei Dir lebenden Kinder ebenfalls berücksichtigt. Bei der Einstufung in die DDT zählen sie sowie, die DEF ebenfalls, mit. Erst wenn das durchgekaut ist kann bestimmt werden, was jeder von euch zur Verfügung hat und der Halbteilungssatz wird unter Berücksichtigung des Mindestbedarfs von ihr angewendet. Sollte dieser nicht eingehalten werden und die Kinder sind höher eingestuft als in Gruppe 1, so werden diese wieder runtergestuft (bis zum Mindest-KU kann dieses Spiel gehen).
Solange eure jeweilige EK-Situation (alle Einnahmen und Belastungen) unbekannt ist kann der KU nicht bestimmt. Ohne diese bestimmenden Grössen kann hier auch nichts zum TU gesagt werden.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Also ich bin immer noch der Meinung wie in #11.
Zahle nur noch den KU nach DT1 und setze sie in Verzug ebenfalls KU nach DT1 zu zahlen.
Und zahle sonst nichts mehr. Sonst kommt ihr nie vom Fleck und sie fordert von dir dann jede Menge nach, weil du in Verzug gesetzt wurdest.
Das muss nämlich kein Anwalt tun.
Und nochmal:
Das ist weder dein, noch euer Anwalt, sondern ihrer!
Höre nicht auf den!
Der zieht dich über den Tisch.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Also ich bin immer noch der Meinung wie in #11.
Dagegen habe ich doch nicht das geringste gesagt?? Meine Meinung bezog sich lediglich auf
Wie sieht es darüberhinaus, also über die 874€ hinaus, mit Zahlungen von TU aus.
um verständlich zu machen, dass es hier keine Hausnummer gibt.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Dagegen habe ich doch nicht das geringste gesagt??
Ich habe auch gar nicht auf dich geschossen!
Es war eher eine verspätete Antwort an P45, dessen Frage du wieder raus gekramt hast. 🙂
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.