Hallo, mich hat es jetzt auch erwischt und hätte gerne eine ungefähre Berechnung des Trennungsunterhalts wenn es möglich wäre.
Situation: Haus gekauft (825€ Darlehen im Monat)
Mein Netto Stk III (2900€)
Ihr Netto V (700€) + selbständige Arbeit ca. 450€ im Monat vor Steuern.
2 Kinder (8+10)
Noch wohnen wir zusammen im Haus (verstehen uns auch einigermaßen normal), aber da wir es wahrscheinlich verkaufen müssen (würde es gerne halten, dürfte aber nicht gehen), dürften wir ab nächstem Jahr getrennt leben. Ihr RA (sie arbeitet dort) hat für nächsten Monat schon Trennungsunterhalt berechnet und sie will getrennte Konten. Nach seiner Berechnung (habe jetzt nicht die genauen Zahlen im Kopf) käme ich auf den Selbstbehalt von ca. 1150 Euro. Ist das richtig? Zumal er die 450€ nicht einbezogen hat, da er meint, dass das unregelmäßige Eingänge wären.
Genaue Zahlen (Berechnung) kann ich morgen oder später gerne nachliefern.
Danke im voraus
Hi Hasenhirn,
dürften wir ab nächstem Jahr getrennt leben.
Ja Moment mal. Ihr seid noch nicht getrennt und sie fordert schon TU? Ihr betreut die Kinder noch gemeinsam und sie hätte gern KU? Entweder oder.
Unabhängig davon als ganz grobe Marschrichtung:
Als erstes Mal wirst Du Eure Steuerklassenkombination auf IV/IV ändern lassen. Spätestens dann kannst Du sicher davon ausgehen, für die beiden Kinder nur noch Mindestunterhalt zahlen - macht 272,- pro Nase.
Der Gewinn aus selbständiger Tätigkeit zählt selbstverständlich zum Einkommen dazu - allerdings im Mittel der vergangenen drei Jahre (ggf. als Prognose, wenn die Tätigkeit noch nicht so lange ausgeübt wird).
Von daher käme ich sogar mit StKl III auf weniger als 200 Ocken an TU. Unter der Voraussetzung, dass Du das Haus komplett alleine bezahlst.
Gruss von der Insel
Moin Hasenhirn,
Spätestens dann kannst Du sicher davon ausgehen, für die beiden Kinder nur noch Mindestunterhalt zahlen - macht 272,- pro Nase.
dafür müsste erst einmal die Betreuungssituation geklärt sein und die Kinder ausserhalb der Reichweite Deines Kühlschranks des TO wohnen. Vorher wird weder KU noch TU fällig.
"Kinder bleiben bei der Mutter" ist jedenfalls kein Naturgesetz.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
OK, das leuchtet mir alles soweit ein. Ist halt im Moment alles noch ganz frisch und noch nicht alles wirklich ausgemacht.
Andere Frage:
Sie ist raus aus der Hütte, ich bin ab 1.1. in Stk IV, wie wäre denn dann die Berechnung ungefähr (spiele mit dem Gedanken meinen Traum vom Haus einfach nicht aufzugeben). Mein Netto wäre dann ca. 2500. Wird davon erst das Darlehen abgezogen und dann die restliche Berechnung durchgeführt?
Sie ist raus aus der Hütte, ich bin ab 1.1. in Stk IV
Hallo Hasenhirn,
wenn deine Noch-Angetraute bereits in diesem Jahr euer gemeinsames Domizil verlässt, bist du ab 1.1.14 nicht in Steuerklasse IV, sondern in I oder II.
"Kinder bleiben bei der Mutter" ist jedenfalls kein Naturgesetz.
Das allein ist deine minimale Chance für diesen Traum.
(spiele mit dem Gedanken meinen Traum vom Haus einfach nicht aufzugeben). Mein Netto wäre dann ca. 2500.
2500 Euro netto hättest du nur falls eure Kinder bei dir blieben und der Mutter kein Unterhalt von dir zustünde. Während des Trennungsjahrs führt an einem Unterhaltsanspruch deiner Noch-Angetrauten angesichts eures Einkommensgefälles kein Weg vorbei.
700 Euro netto in StKl V bzw. 2900 Euro netto in StKl III sprechen für einen Teilzeitjob bei der Mutter deiner Kinder und für einen Vollzeitjob bei dir. Daraus schließe ich, dass ihr bislang die traditionelle Arbeitsteilung hattet:
Papa kümmert soviel um die Familie, wie ihm seine Arbeit Zeit lässt.
Papas Einkommen sichert die Existenz der Familie in materieller Hinsicht.
Mamas Anteil am Familieneinkommen ist "nice to have" und notfalls entbehrlich.
Mama arbeitet soviel außer Haus, wie ihr ihre Familie Zeit lässt.
Mama sichert die Betreuung und Versorgung der lieben Kleinen 24/7.
Papas Anteil an der Kinderbetreuung ist "nice to have" und notfalls entbehrlich.
Mit dieser Ausgangslage (und einem Anwalt als Arbeitgeber) ist die Wahrscheinlichkeit, dass deine Ehefrau euer Haus ohne die Kinder und ohne eigenen Unterhaltsforderungen verlässt nahe Null.
Falls die Kinder mit ihrer Mutter in einem Haushalt leben, hast du für dich allein ca. 1550 Euro. Ca. 1000 Euro zahlst du an den Mutter-Kind-Haushalt. Diese setzen sich zusammen aus
2 x 309 Euro KiU plus 3/7 der Differenz aus 1030 (einkommen deiner Ex in Steuerklasse II statt III) und 1930 (2550-2*309). Ob du von deinen 1550 Euro nur fürs Wohnen 825 Euro oder 350 Euro p.m. ausgibt, wird dir niemand vorschreiben. Jedenfalls wird kein Gericht der Welt deine Ex verpflichten, durch Unterhaltsverzicht deinen Traum von Haus zu finanzieren.
Was euch von eurem nicht gerade großzügigen Familieneinkommen nach der Trennung bzw Scheidung bleiben wird, wird weder bei dir noch bei deiner Ex finanziellen Spielraum für ein Eigenheim lassen.
Wo mit Steuerklasse III/V ca. 4200 bis 4400 Euro (inkl. Nebenjob und Kindergeld für 2) in einen Topf geflossen sind, bleiben in Steuerklasse I/II ca. 500 Euro weniger für zwei Haushalte.
2 x Miete, 2 x Stadtwerke, 2 x Versicherungen etc. ... das läppert sich.
Dazu zwei Anwälte, Gerichtskosten ...
Die bittere Wahrheit ist: Weder du noch deine Ex-Frau wird sich das Haus nach der Trennung noch leisten können.
Sobald einer von euch auszieht, ist der Traum vom Eigenheim ausgeträumt.
Außer du findest sehr schnell eine sehr wohlhabende und sehr großzügige Geliebte und/oder deine Eltern haben den finanziellen Spielraum und den Willen, dir massiv unter die Arme zu greifen.
Falls deine Verflossene zuerst einen großzügigen Gönner findet, könnte er das Haus mit allem lebenden und toten Inventar übernehmen, während du das neue Glück mit deinem Kindesunterhalt subventionierst.
Die besten Wünsche von 🙂 Biggi
Es ist nicht genug, zu wissen, man muß auch anwenden;
es ist nicht genug zu wollen, man muß auch tun.
(J. W. von Goethe)
Mit dieser Ausgangslage (und einem Anwalt als Arbeitgeber) ist die Wahrscheinlichkeit, dass deine Ehefrau euer Haus ohne die Kinder und ohne eigenen Unterhaltsforderungen verlässt nahe Null.
Sie ist nicht nahe sondern gleich Null. Die "Berechnungen" des Anwalts zeigen recht deutlich, wo hier maximiert werden soll.
Deshalb: jetzt dringend keine Zeit mehr verlieren, Strategie zurechtlegen und durchziehen.
Gruss von der Insel
Danke für die Antworten. Das mit dem Haus halten war mir eigentlich im vornherein klar. Das mit den Steuerklassen (ob IV oder I) verstehe ich im Moment trotzdem noch nicht so ganz. Obwohl getrennt, aber noch verheiratet kann/muss ich in die I ??? Das auch nur, wenn wir das Haus verlassen bzw. wenn es verkauft ist?
Das Haus verlassen werden wir allein aus Kostengründen nur zusammen, ist nicht so, dass Zirkus ohne Ende da ist und wir uns nicht verstehen. Da gibt's keine/kaum Probleme (natürlich auch der Kinder wegen). Sie werden dann bei der Mama bleiben und zu mir kommen können, wann sie wollen, das haben wir schon ausgemacht (gleicher Wohnort). Ich muss schon sagen, dass Nochfrau absolut fair ist bzw. bleiben wird.
Danke Bigi62 nochmal für Berechnung. So ungefähr hatte ich es als Laie auch ausgerechnet.
Moin Hasenhirn,
Das mit den Steuerklassen (ob IV oder I) verstehe ich im Moment trotzdem noch nicht so ganz. Obwohl getrennt, aber noch verheiratet kann/muss ich in die I ???
Das mit den Steuerklassen ist ganz simpel: IV / IV könnt ihr wählen, dafür ist es nicht erforderlich, dass die Trennung schon vollzogen ist. Das hat den Vorteil, dass man sich schon an das Gehalt gewöhnt, was es hinterher gibt, und eine solide Rechengröße für KU, TU etc. vorhanden ist. IV / IV geht nur mit gemeinsamer Erklärung gegenüber dem Finanzamt und ist freiwillig. Sobald ihr getrennt lebend seid (das geht sogar im gemeinsamen Haus) ist ab dem 01.01. des nächsten Jahres die Steuerklasse I (bzw II für den alleinerziehenden Partner). Für die Meldung des Status "dauerhaft Getrenntlebend" hat das Finazamt sogar einen Vordruck.
Ich muss schon sagen, dass Nochfrau absolut fair ist bzw. bleiben wird.
Ich wünsch es dir, allein mir fehlt der Glaube! Besonders mit einem RA als Arbeitgeber wäre ich da sehr skeptisch. Lies dir die Trennungs FAQ durch und bedenke vor allem: Was der RA deiner DEF von sich gibt, muss nicht stimmen. Er ist dafür da, für deine EX möglichst viel rauszuholen. Da werden auch gerne schon mal Rechenfehler gemacht und Fakten die zugunsten des Unterhaltszahler zu werten sind übersehen.
Link zur Trennungs FAQ : http://www.trennungsfaq.de/
Gruß und viel Erfolg
wünscht dat Krümelmonster
(der auch viel zu lange dachte, wenn er selber fair bleibt wird seine Ex es auch bleiben und der lernen musste, dass es EXEN gibt, die so lange so tun als blieben sie fair wie sie sich einen Vorteil davon versprechen)
Alle sagten: " Das kann nicht funktionieren"
Dann kam einer, der das nicht wusste und hat es einfach gemacht
Danke Bigi62 nochmal für Berechnung. So ungefähr hatte ich es als Laie auch ausgerechnet.
Biggis Berechnung halte ich aus dem Gefühl heraus für zu hoch gegriffen.
Aber das steht jetzt auch noch gar nicht zur Debatte. Erst mal trennt Euch ordentlich und dann rechnen wir den Unterhalt anhand der dann konkreten Zahlen, Bereinigungspositionen usw. aus.
Bis der Unterhalt wirklich fällig ist, kann sich alles noch fünf Mal gedreht haben.
Gruss von der Insel
Biggis Berechnung halte ich aus dem Gefühl heraus für zu hoch gegriffen.
Da das Netto des TO von mir mangels Informationen nicht bereinigt wurde, hast du absolut recht.
Ca. 1000 Euro im Trennungsjahr halte ich dennoch für eine Orientierungshilfe.
Ob es dann 900 oder 1100 werden, hängt von den Details und dem wirtschaftlichen Erfolg der DEF als Selbständige ab.
Obwohl ich damit rechne, dass ihr Anwalt und AG ihr dazu raten wird, diese "überobligatorische" Tätigkeit nach der Trennung wenigstens vorübergehend aufzugeben bzw. zu reduzieren. Fiktives Einkommen bei einer unterhaltsberechtigten Mutter anzurechnen ist zwar grundsätzlich möglich und keinesfalls illegal ... ich kenne aber keinen Beschluss eines Familiengerichts, in dem diese Linie konsequent durchgehalten wurde.
Deshalb: jetzt dringend keine Zeit mehr verlieren, Strategie zurechtlegen und durchziehen.
100% Zustimmung. :thumbup:
Fehler in der Anfangsphase einer Trennung sind kaum mehr zu korrigieren und ein gesunder Zweck-Pessimismus à la Krümelmonster ist sicherlich kein schlechter Ratgeber:
Lies dir die Trennungs FAQ durch
Das ist ein seeehr guter Plan:
Das Haus verlassen werden wir allein aus Kostengründen nur zusammen
Verlier diesen Plan bloß nicht aus den Augen!
Auch dann nicht, wenn euer Zusammenleben unentspannter wird, als es jetzt ist.
Wer ohne Kinder auszieht, hat die nacheheliche Auseinandersetzung schon fast verloren. Seine Argumentationsbasis für jede nur denkbare sinnvolle Einigung ist sofort nach dem Auszug extrem dünn geworden. Wer mit dem zukünftigen Ex-Gatten alles auf Augenhöhe klärt und außergerichtlich festzurrt, was geregelt werden muss, hat einen besseren Stand während der Verhandlungen. Falls dem Chef deiner Ehefrau das Wohlergehen eurer Kinder und die emotionale Stabilität seiner Mitarbeiterin mehr am Herzen liegt als "die schnelle Mark" bei einer strittigen Scheidung, kann er deine Frau in dieser Richtung beeinflussen. Es soll tatsächlich auch unter Rechtsanwälten anständige Menschen geben ... Allzu große Hoffnungen würde ich mir darauf aber nicht machen.
Viel Glück (das wirst du brauchen) und einen kühlen Kopf wünscht dir 🙂 Biggi
Es ist nicht genug, zu wissen, man muß auch anwenden;
es ist nicht genug zu wollen, man muß auch tun.
(J. W. von Goethe)
Vielen Dank erstmal für alles. Wenn es etwas neues gibt, werde ich mich melden.