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Trennungsunterhalt, Ex hat einen 400-Euro-Job

 
(@topinambur)
Schon was gesagt Registriert

Erstmal Schönen Gruß an alle bei Vatersein. Das Forum wurde mir von einem guten Freund empfohlen, deswegen möchte ich hier meine Frage stellen. Ich bin für jede Art von Feedback im Voraus dankbar.
Meine Situation in Kürze:
Wir, ich und meine Ex, leben seit 4 Jahren getrennt aber noch nicht geschieden. Die Situation ist offiziell bei den Ämtern bekannt. Ich zahle TU und KU.
Jetzt hat meine Ex einen 400-Euro-Job (davor  nicht gearbeitet). Aus diesem Grund muss TU neu berechnet werden.
Ich bin Angestellter, verdiene 2200 Euro netto. Außerdem zahle ich monatlich 105 Euro in die Riester-Rente ein. Unsere gemeinsame Tochter ist 9 Jahre alt.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 04.03.2012 16:26
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

HI Top,

willkommen hier - unsere Unterhaltsexperten geben Dir sicherlich noch Rat. Wieviel TU hast Du denn bisher gezahlt?

Das diese Konstellation für Dich nachteilig ist, da der Anspruch auf Versorgungsausgleich seit 4 Jahren weiterläuft ist Dir bewußt? Gruß Ingo

AntwortZitat
Geschrieben : 04.03.2012 16:28
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Topinambur,

bei 2.200 netto abzüglich 5% für berufsbedingten Aufwand und 105 € Riester bist Du bei 1.985 Euro netto. Bei zwei Unterhaltsberechtigten ist das für den KU Stufe 3 mit 309 Euro. Verbleiben 1676 Euro. Die Differenz zwischen euren Einkommen beträgt 1276 Euro. M. W. müssten davon 3/7 546 Euro für den TU bezahlt werden.

1676 - 546 = 1.130 Euro, Dein Selbstbehalt ist gewahrt. Aber der Bedarfskontrollbetrag von 1.150 Euro ist unterschritten. Daher müsste der KU nach Stufe 2 gezahlt werden, also 291 Euro.
1985 - 291 = 1694 Euro - 400 Euro = 1294 Euro x 3/7= 554 Euro;
1694 - 591 Euro = 1.140 Euro. Bedarfskontrollbetrag der Stufe 2 (1.050 Euro) ist nicht unterschritten.

Wären also 291 Euro KU und 554 Euro TU.

Und nun warte ich, ob Malachit mir Recht gibt 😉

LG LBM

PS: Ich habe bei der KM jetzt keine 5% für berufsbedingten Aufwand und keine AV berücksichtigt. Die könnte sie natürlich ebenfalls geltend machen...

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 04.03.2012 16:51