Trennungsunterhalt ...
 
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Trennungsunterhalt in gemeinsamer Ehewohnung wie berechnet?

 
(@papperlapap)
Schon was gesagt Registriert

hallo miteinander,

brauche kurz euren fachmännischen rat. leben noch getrennt in gemeinsamer ehewohnung, sie will jetzt unterhalt berechnen lassen, haben 5 jähriges kind, sie arbeitet 75% ich voll. wird das tu in gemeinsamer ehewohnung anders berechnet, wie wenn mann räuml. getrennt lebt? gibt es hier jemanden, der damit erfahrung hat?

vielen dank

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 22.08.2013 15:00
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin papperlapapp,

wirtschaftet Ihr denn schon getrennt? Also zahlt jeder von Euch die halbe Miete plus Nebenkosten, kauft jeder von Euch seine eigenen Lebensmittel ein, wäscht jeder seine eigene Wäsche?

Ansonsten lebt Ihr juristisch noch nicht getrennt; solange gibt es auch keine Veranlassung, Trennungsunterhalt zu berechnen oder gar zu bezahlen.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 22.08.2013 15:21
(@papperlapap)
Schon was gesagt Registriert

hey martin,

eigentlich leben wir schon seit monaten "getrennt", was bett, essen, wäsche,......angeht, konten sind getrennt, kosten für wohnung/kredite bezahle ich, da mehr gehalt, kleinere summen über ihr konto, wie kiga, strom, telefon,......
mir ist aber trennung auch lieber, um mich schnell zu scheiden, nachdem sie unser kind nun voll als waffe mißbraucht. finde aber so schnell keine wohnung.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 22.08.2013 15:29
(@papperlapap)
Schon was gesagt Registriert

hey martin,

noch vergessen, möchte erst ausziehen nach regelung abr/umgangsrecht!!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 22.08.2013 15:30
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin papperlapapp,

kosten für wohnung/kredite bezahle ich, da mehr gehalt,

dann seid Ihr juristisch noch nicht getrennt; eine Veranlassung, TU zu berechnen oder zu leisten besteht nicht. Offensichtlich bezahlst Du den grösseren, wenn alle Wohn- und Kreditkosten von Deinem Konto abgehen. Vermutlich würdest Du Dich bei einer "richtigen" Berechnung also sogar günstiger stellen: Dort müsstest Du Deiner DEF zwar pi Daumen etwa die Hälfte Eurer Einkommensdifferenz als TU abgeben, aber sie im Gegenzug auch die Hälfte der Wohn- und Kreditkosten tragen. Vielleicht rechnest Du ihr das mal vor...

Wichtig ist allerdings auch: Erst zum Trennungszeitpunkt beginnt das Trennungsjahr zu laufen, das später auch den Scheidungszeitpunkt bestimmt. Das wiederum wäre ein guter Grund, für klare Verhältnisse zu sorgen. Vielleicht stellst Du die relevanten Zahlen mal hier ein; dann machen unsere Cracks mal eine Muster-Berechnung für Dich.

mir ist aber trennung auch lieber, um mich schnell zu scheiden, nachdem sie unser kind nun voll als waffe mißbraucht. finde aber so schnell keine wohnung.

besteht denn die Möglichkeit, dass Du Dich über den "alle zwei Wochen zwei Tage"-Standard in die Betreuung Eures Kindes einbringst? Oder ist "Kind gehört zu Muddi" schon beschlossene Sache?

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

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Geschrieben : 22.08.2013 16:09
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo papperlapapp,

besteht denn die Möglichkeit, dass Du Dich über den "alle zwei Wochen zwei Tage"-Standard in die Betreuung Eures Kindes einbringst?

Dies um so mehr, als die Demoiselle eine 75%-Teilzeitstelle hat und diese vielleicht/hoffentlich auch weiterhin behalten möchte. Einige Vernunft auf ihrer Seite vorausgesetzt, kommt sie möglicherweise zu dem Schluss, dass es ihrer eigenen beruflichen Entwicklung und/oder ihrer eigenen Bequemlichkeit durchaus dienlich ist, wenn sie nicht die ganze, sondern nur die halbe Kindesbetreuung an der Backe hat (und im Umkehrschluss kannst du dir schon mal überlegen, ob sich deine Vollzeitstelle nicht für die nächste Zeit in eine Teilzeitstelle wandeln lässt).

Nun scheitern solch vernünftige Lösungen gelegentlich schon mal daran, dass manche Ladies recht naive Vorstellungen haben hinsichtlich der Höhe der zu erwartenden Unterhaltsleistungen (man könnt' auch sagen, häufig werden sie von interessierter Seite bewusst mit Falschinformation gefüttert). Das reicht im Extremfall bis hin zu so idiotischen Ideen wie "mein Geld ist mein Geld, und dein Geld wird zwischen uns aufgeteilt" oder auch "was soll denn das heißen, von dem errechneten Unterhalt soll ich meine Miete selber zahlen?!?" ... ein derartiger Zahn müsste der Dame natürlich möglichst schnell gezogen werden.

Es wäre daher m.E. hilfreich zu wissen, wie fett die "Beute" wirklich ist, die sie bei dir maximal abgreifen kann. Wenn du magst, gib' mal dein und ihr Nettoeinkommen an, damit wir 'ne grobe Vorstellung bekommen, wie's in dieser Hinsicht aussieht.

Viele liebe Grüße,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 24.08.2013 01:00