Hallo zusammen,
das Trennungsjahr endet zum 01.08.2019. Meine Ex arbeitet 20h+ pro Woche (4 Tage) als Teilzeit (war auch schon während der Ehe so), wir haben eine 5-jährige Tochter die den Kindergarten besucht. Mein Anwalt hat mir jetzt gesteckt, dass meine Ex nach dem Trennungsjahr verpflichtet werden kann, Vollzeit zu arbeiten und Ihren Lebensunterhalt selbst zu decken. Welche Erfahrungen habt ihr gemacht?
Danke und viele Grüße
Pabloc
Hallo Netloc
Ist die Versorgung des Kindes während der Kindergarten und Schulzeit gesichert, wenn das Kind während die Mutter arbeiten muss, falls das Kind krank wird? Wenn nicht kann es sein das die Mutter mit diesem Argument kommt um die Forderung Vollzeit arbeiten zu gehen, ablehnen zu können. Aber Dein Anwalt hat Recht, versuchen kann man es.
LG der Frosch
Hallo,
Ich argumentiere mal aus der Sicht des kindes: die betreuungsperson geht vollzeit arbeiten = 8 Stunden plus 30 min. Pause. Dazu noch die Fahrzeit von vermutlich mindestens 30 min. Eine Strecke. Damit ist das Kind dann 9,5 Stunden ausser Haus, in der Kita. Sprich es wird um 7:30 uhr in der Kita abgegeben und um 17 Uhr wieder abgeholt. Damit muss es unter der Woche zwischen 6 und 6:30 uhr aufstehen.
Wie wäre es mit einer Ausweitung auf 30 Stunden?
Sophie
Hallo,
prinzipiell hat der Anwalt recht. Es gibt aber auch objektive Gründe, die dagegen sprechen:
1. Die Kinderbetreuung muss gewährleistet sein. Ein Kita-Platz sagt per se nicht, dass damit Vollzeit gearbeitet werden kann. Es wird der KM mit Sicherheit nicht zugemutet einen Babysitter/Tagesmutter zu beschäftigen, der/die das Kind von der Kita abholt und das Kind betreut bis die KM von der Arbeit kommt.
2. Die Ausdehnung der Arbeitszeit muss machbar sein. Die KM hat einen Arbeitsvertrag über eine bestimmte Anzahl von Stunden und es steht die Frage im Raum inwieweit der Arbeitgeber mit einer Ausweitung der Tätigkeit einverstanden ist und inwieweit eine Nebentätigkeit zulässig und erlaubt ist.
Eine Ausdehnung der Tätgikeit auf 5 Tage bis zu 30 Stunden sind bei Zustimmung des Arbeitsgebers sicher möglich und sollte auch im Interesse der KM sein, denn letztlich gibt es kaum Gründe für einen nachehelichen Unterhalt.
Es macht hier aber mehr Sinn darauf hinzuweisen, dass 2 Haushalte mehr Kosten als einer und ihr alle mehr davon habt, wenn sie ihre Erwerbstätigkeit ausdehnt.
VG Susi
Hi, vielen Dank für euer Feedback. Ich würde jetzt nicht unbedingt auf eine Vollzeitstelle pochen. Aber dennoch bin ich am überlegen, ob ich 35h/Woche veranschlage. Der Weg zur Arbeitsstelle der KM ist ca. 5-10 Min Fahrzeit mit dem Auto. Zudem habe ich unsere Tochter jeweils 2 Nächte unter der Woche (Mo-Do) und jedes 2te Wochenende Fr-Mo. Der Wechsel findet jeweils über den Kindergarten (Betreuungszeiten sind: 7-17 Uhr) statt. Wobei ich die Kleine versuche immer gegen 15.30 abzuholen. Ich arbeite Vollzeit.
Was wäre denn eurer Meinung nach zuzumuten? Gibt es noch weitere Kriterien, die ich betrachten sollte?
Danke für eure Meinung
Pabloc
Die Frage ist auch in welcher Branche sie arbeitet. Meine Partnerin arbeitet im Einzelhandel. Da sind ihre 19 Stunden schon ohne meine Hilfe kaum darstellbar. Bei 35 Stunden müsste sie 2-3 Spätschichten die Woche machen (raus aus dem Laden um 23.00 Uhr), das kriegt man nicht ohne Partner hin.