Hallo Gemeinde,
mal ne blöde Frage: Kann ich hier im Forum den Trennungsunerhalt berechnen lassen :question:
Wenn ja, gibt es ne Art Checkliste welche Angabe alle notwendig sind?
Hintergrund ist folgender: Habe meine 50% des gemeinsamen Hauses an den neuen Lebenspartner verkauft
und in der damaligen Berechnung des TU war natürlich die Rate für die Finanzierung mit drin. Die fällt
ja nun weg. Trennungsphase dauert noch an. Außerdem habe ich nach dem Studieren vieler Beiträge den Eindruck ich zahle zuviel 😉
Danke für die Antworten und die SuFu habe ich schon bemüht.
Gruß RP
Hey,
Danke für die Antworten und die SuFu habe ich schon bemüht.
dann teile bitte die entsprechenden Daten mit "bereinigtes" Nettoeinkommen von dir, Fahrtweg zur Arbeit usw., damit gerechnet werden kann.
Gruß Zahltag
Moin RP,
was Du bei der Einkommensbereinigung im Einzelnen berücksichtigen darfst, geht aus den Unterhaltsrechtlichen Leitlinien Deines OLG-Bezirks hervor.
Auf welcher Basis zahlst Du denn jetzt ?
Durch den gemeinsamen Hauskauf scheint das traute Paar ja über das Ausprobieren hinweg zu sein, womit auch Deine Unterstützungsverantwortung deutlich gesunken ist ...
In Anbetracht der geänderten Situation hielte ich es durchaus für denkbar, dass die TU-Obergrenze zunächst beim Existenzminimum für Exe liegt (unter Anrechnung Ihrer geringfügigen Beschäftigung).
Im November könntest Du ihn dann theoretisch einstellen, weil Exe im ersten Jahr keine Ausweitung der Erwerbstätigkeit zugemutet werden kann, danach (bei 11 und 14jährigen Töchtern) aber durchaus ...
... selbstverständlich kann das ein Richter ganz anders sehen.
Nur mal so als Verhandlungsbasis.
Gruß
United
Hi rp51730
Schon mal sowas gelesen? >>Link<<
Gemeinsamer Hausbesitz gilt meistens als verfestigte Lebensgemeinschaft. Dann steht selbst Trennungsunterhalt zur Disposition. Ebenso könnte die Zeitdauer noch eine verstärkende Rolle spielen. Spiele mal dieses Gedankenspiel. 😉
Gruss oldie
Edit: "Der BGH denkt hier nach"
und das OLG Zweibrücken hier.
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Moin zusammen,
ersteimal Danke für die Kommentare. Hat mich schon ein Stück weiter gebracht. Werde die Daten
alle zusammentragen und hier mal posten. Der TU wurde seinerzeit auf der Basis der Berechnung
unserer beider Anwälte festgelegt und seitdem gezahlt. Jeder RA hatte eine Summer errechnet und wir haben uns dann in Mitte getroffen.
Im Moment haben wir ein sehr gutes Verhältnis zueinander und kooperieren auf der ganzen Linie. Was ich hier so
gelesen habe ist dies eher nicht die Regel. Ich möchte vermeiden, dass, wenn ich eventuell weniger zahlen muß,
es zur Verhärtung kommt. Irgendwelche Tipps bzgl wie das geschickt angegangen werden kann?
Vilele Grüße
RP
Moin RP,
Ich möchte vermeiden, dass, wenn ich eventuell weniger zahlen muß,
es zur Verhärtung kommt.
das kann immer passieren. Ich denke, viele Menschen wären freundlich zu dem, der ihnen ohne Gegenleistung jeden Monat Geld über den Tisch reicht - und weniger freundlich, wenn das Geld plötzlich ausbleibt.
Wenn Deine Ex sich ein halbes Haus leisten kann, nagt sie sicher nicht am Hungertuch. TU ist ja nicht als Entschädigung für eine gewesene Ehe zu betrachten, sondern als finanzielle Unterstützung des Partners, der sich beispielsweise bisher hauptsächlich um Kinder und Haushalt gekümmert hat und nicht von heute auf morgen einen Fulltime-Job findet.
Sachliche Argumente findest Du in der Differenz Eurer Einkommen und in der ehelichen Aufgabenverteilung. Was Anwälte ausrechnen, ist eine Empfehlung, aber kein Gesetz. Und wenn Deine Ex nur nett zu Dir ist, solange Geld von Dir kommt, solltest Du vielleicht ein paar Prioritäten neu überdenken.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hallo RP,
Ich möchte vermeiden, dass, wenn ich eventuell weniger zahlen muß, es zur Verhärtung kommt.
Kann passieren - aber auch bei freiwilligen Zahlungen kann dir ggf. Ärger blühen. Soll ja durchaus Leute geben, die irgendwann auf den Trichter kommen: "Na, wenn der freiwillig schon so viel rausrückt, dann ist da doch bestimmt noch mehr zu holen ..."
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Hi,
kann mich Malachit da nur anschließen. Es ist gut wenn du dich an gesetzliche Vorgaben hältst, dann bist nicht du der "Böse" sondern die Gesetzeslage falsch, oder für dich vielleicht auch besser.
Diese Begehrlichkeit nach immer mehr ist jedenfalls beim ein oder anderen Mitbürger echt ein Problem und wenn du jetzt mehr bezahlst kriegst du das unter Umständen ständig aufs Butterbrot geschmiert. So nach dem Motto: Du konntest es doch 10 Jahre finanzieren, warum geht das jetzt nicht mehr?
Also lieber die Zahlung an die Realität anpassen, damit hast du wenigstens immer eine saubere Begründung zur Hand.
LG
Nadda