Trennungsunterhalt ...
 
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Trennungsunterhalt obwohl nicht verheiratet? wer kann mich aufklären 🙂

 
(@maximusphil)
Schon was gesagt Registriert

Liebes Forum,

die nette Frau von Profamilia hat in der letzten Sitzung etwas gesagt, was ich nicht glauben wollte und ich hoffe, dass ihr mir weiterhelfen könnt.

Unser Sohn ist Anfang Juni 3 Jahre alt geworden und geht in die Kita (Vollzeit 7-17). KM ist berufstätig seit Anfang des Jahres (Selbstständig) und bezieht vom Arbeitsamt noch einen Gründerzuschuss. Anscheinend ist ihr Geschäft noch nicht richtig angelaufen, da kaum bzw. keine Einnahmen fließen.
Ich bezahle Kindesunterhalt laut DDT und hälftig die Kita Kosten inkl. Verpflegungskosten. Irgendein Amt zahlt der KM die andere Hälfte der Kita Kosten.

So nun meinte die Frau von Profamilia dass der KM auch Trennungsunterhalt zusteht?
Bis zum 3.Lebensjahr unseres Sohnes habe ich zusätzlich noch Betreuungsunterhalt gezahlt, was ich aber eingestellt habe.

Könnt Ihr mir helfen und sagen, was der KM nun wirklich zusteht? Sie geht doch arbeiten und hat sich freiwillig für eine Selbstständigkeit entschieden, unser Sohn geht "Vollzeit" in die Kita.

Würde mich über Antworten freuen.

Liebe Grüße

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 15.06.2017 00:42
(@knoedelchen)
Schon was gesagt Registriert

Wieso denkst Du denn, daß jemand von Profamilia mehr Ahnung von Unterhalt hat, als Dein Rechtsanwalt? (rhetorische Frage)

AntwortZitat
Geschrieben : 15.06.2017 01:11
(@maximusphil)
Schon was gesagt Registriert

Hi Knoedelchen,

bevor ich einem Anwalt glücklich mache, wollte ich den immer guten Rat im Forum suchen.
Meine eigene Suche war leider nicht erfolgreich. Ich weiß, dass der Betreuungsunterhalt in bestimmten Fällen über das dritte Lebensjahr des Kindes hinaus gezahlt werden muss und ich hoffe, das solch ein Fall bei mir nicht vorliegt.

...und, gibt es Trennungsunterhaltsanspruch bei nicht verheirateten?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 15.06.2017 02:42
(@tsubame)
Nicht wegzudenken Registriert

Guten Morgen,

Meiner Meinung nach hat die Kindesmutter keinen Anspruch auf Trennungsunterhalt.

Letzterer hängt von den "Belangen des Kindes" und den Betreuungsmöglichkeiten ab. Die Kindesmutter arbeitet und es spricht offensichtlich nichts dagegen, dass das Kind von 7 bis 17 Uhr in der Kita betreut wird.
VG,
Tsubame

AntwortZitat
Geschrieben : 15.06.2017 09:31
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

Betreuungsunterhalt ist bis zum 3. Lebensjahr (Geburtstag) des Kindes zu zahlen, danach besteht Anspruch auf BU nur aufgrund kindbezogener Gründe.

Der Betreuungsunterhalt ist in <a href="https://dejure.org/gesetze/BGB/1615l.html>BGB" § 1615l </a> geregelt.

Die Kita-Kosten (nicht das Essen) sind Mehrbedarf des Kindes und deshalb gequotelt nach Einkommen der Eltern zu bezahlen, wenn die KM ein Einkommen unter 1300 Euro pro Monat hat (dabei werden KU und KG nicht angerechnet), dann kann es sein, dass Du die Kita-Kosten alleine tragen müsstest.

Die DDT ist für 2 unterhaltsberechtigte Personen ausgelegt, wenn die KM nicht mehr Unterhaltsberechtigt ist, dann könntest Du eine Stufe höher eingestuft werden. Das ist in aller Regel aber nicht soviel Geld.

Aus meiner Sicht hat nur das Kind (KU + Mehrbedarf) Unterhaltsansprüche gegen Dich, die KM aber nicht mehr.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 15.06.2017 10:21
(@maximusphil)
Schon was gesagt Registriert

Vielen Dank für eure Antworten.
Ich finde es wirklich toll, wie ihr unwissenden wie mir Hilfe gibt.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 15.06.2017 22:51