Hallo,
ich bin in folgender Lage verheiratet vier Kinder wobei die älteste 17 Jahre bei den Großeltern lebt und weder Schule noch Ausbildung macht. Nun bekam ich vom Jugendamt die Aufforderung monatlich 380€ für Sie zu bezahlen. Mein Verdienst 11x ca 2400 € und 1x 5000 Netto auf das Jahr ca 2650€ Monatlich nun habe ich noch den Hauskredit laufen 916€ Monatlich und240 € Kredit nun möchte sich meine Frau Trennen und Unterhalt für die Kinder was auch Okay ist.
Meine Kinder sind 11,13 und 15 Jahre alt
Wird dann der Kostenbeitrag für die 17 Jährige anders berechnet ? Da ich bei Kind 1. auf 327€ Kind 2.und 3 auf 398€ Komme macht dann 1123€
wird der Unterhalt den ich zahle dann von meinem Nettobetrag abgerechnet?
Der KM steht dann noch die Hälfte des Kindergeldes zu?
Ich weis nicht wie ich das alles zahlen soll.
Steht der 17 Jährigen das überhaupt zu wenn sie nur rumsitzt und nichts macht?
Bekommt meine Frau noch Unterhalt? Sie ist Hausfrau und hat einen doppelten Bandscheibenvorfall.
Danke euch
Hi chris69
Herzlich Willkommen
Kannst Du noch folgende Angaben machen:
1. Welches KG wird für welches Kind gezahlt?
2. Wer ist KG-Empfänger für die 17-jährige und sind es dort 184€?
3. Wurde Dein Netto bereinigt um Altersvorsorge und berufsbedingte Aufwendungen?
Grundsätzlich vermute ich, dass mehr als der Mindest-KU nicht drinne ist. Beim dritten und vierten Kind sind aber die höheren KG-Beträge zu berücksichtigen. Bei einer schlichten altersmässigen Aufzählung und unter den Annahmen, das Dein bereinigtes Netto unter 2300€/Monat landet und das KG für alle Kinder an die KM geht komme ich auf folgende Zahlbeträge:
Kind 17 - 334€
Kind 15 - 334€
Kind 13 - 331€
Kind 11 - 256,50€ (erhöht sich ab 12 auf 318,50€)
Allerdings ist bei der 17-jährigen zu beachten, dass deren KU nach dem Einkommen beider ET bestimmt wird. Diese werden nach der Bereinigung addiert, damit in die DDT geschaut und entsprechend der Einkommensverteilung zw. den ET'en gequotelt. Das kann max. der von mir oben genannte Zahlbetrag sein, wahrscheinlich aber weniger. Die 380€ vom JA entbehren jeder Grundlage und ist eher Wunschdenken.
Ich fürchte, Du wirst (spätestens nach dem Trennungsjahr) die Immobilie nicht halten können.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Hallo,
für die 17 Jährige bekommen wir kein Kindergeld, das bezieht die Grossmutter.
Meine Frau Arbeitet nicht, sie muss keinen kostenbeitrag zahlen.
Kostenbeitrag hat mit dem Unterhalt nichts zu tun, wurde mir gesagt.
Deshalb auch meine frage ob sich dann der Betrag verringert bei einer Trennung.
Das Netto wurde nicht bereinigt.
Im Internet komme ich auf die 327€ und 2x 398 €
Da blick ich nicht durch.
Danke.
Hi
Wurde Dir gesagt, auf welcher gesetzlichen Grundlage (§§ und Gesetzbuch) dieser Kostenbeitrag beruht? Warum ist die Grosse bei den Grosseltern? Gibt es hier einen Sorgerechtsentzug? Hast Du für sie das SR?
Wenn Du schon in die Anlage A der DDT schaust solltest Du auch unbedingt das Kleingedruckte lesen. Darin heisst es, dass diese Tabelle von lediglich zwei (!) UH-Berechtigten ausgeht. Du hast jedoch 4 Kinder zu versorgen. Daher erfolgt pro zusätzlichen UH-Berechtigten eine Tieferstufung um eine Gruppe - das sind bei Dir dann zwei Gruppen tiefer, als wie bei Deinem bereinigten Netto-EK direkt. Eine Bereinigung hat bei Einhaltung des Mindest-KU eigentlich prinzipiell zu erfolgen. Lediglich im Mangelfall wird davon öfters abgewichen.
Bei der Bereinigung bei Dir zählt die Tilgung des Hauskredites als priv. Altersvorsorge. Die kann in Höhe von bis zu 4% Deines Brutto-Einkommens vom Netto abgezogen werden. Die Zinsen eines Hauskredites hingegen werden einem potentiellen Wohnvorteil gegengerechnet. Ebenso zählen Deine berufsbedingten Aufwendungen (Arbeitsweg bzw. die Kosten dafür, Arbeitskleidung und deren Reinigung etc.) ebenfalls einkommensmindernd.
Apropos Kostenbeitrag. Ich vermute mal, dieser wird nach SGB VIII wegen Fremdunterbringungen einer Minderjährigen erhoben. Hier jedoch muss eine klare Kostenaufstellung inkl. Rechenweg Dir zugeschickt worden sein, da dieser Anspruch nicht der des Kindes, sondern der "Pflegefamilie" bzw. des Landes ist. Bringe mal etwas Klarheit hier rein.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
also Gewährung von Jugendhilfe nach dem achten Teil des SGB VIII
Ich bin wohl nach §§ 97 ff SGB VIII zu Kostenbeitragsleistungen rangezogen worden.
Die kommen auf 380€ die ich Zahlen soll 😡
Sorgerecht haben wir abgegeben es ist seit Jahren kein Auskommen mit dem Kind und Kontakt besteht auch nicht wollen wir auch nicht mehr da sie versucht hat ihrer schwester Rattengift ins Müsli zu tun, konnte man ihr nicht nachweisen Angezeigt haben wir sie aber mit Handschuhen kann man dann keine Fingerabdrücke nachweisen.
Sie macht weder Schule noch Ausbildung sitzt schön rum und ich weis bald nicht mehr wie ich überleben soll, kein wunder das meine Frau nicht mehr will.
Im Kostenbeitrag wird von 2110 Netto ausgegangen da werden ja 25% abgezogen was aber nicht mal den Kredit abdeckt.
Für meine anderen scheint da nicht viel über zu bleiben, ich muss ja auch noch von was Leben.
In dem schreiben vom Jugendamt steht das der Unterhaltsanspruch ruht während der Gewährung von Jugendhilfe.
Nun ist die Frage Reduziert sich der Betrag wieder wenn meine Frau Geld für die anderen 3 Kinder verlangt?
Danke.
Gruß
Chris
Also ganz ehrlich,
wenn Töchterchen so ein Früchtchen ist, dass ihr euch selbst nicht mehr im Stande seht, sie zu erziehen, und das Anderen überlasst, so ist es nicht verkehrt, wenn ihr dafür auch aufkommen müsst.
Und wenn von dem geforderten Betrag auch noch der "normale" Unterhalt abgezogen werden kann, so sehe ich das Problem nicht. So viel niedriger kann der ja wohl nicht gewesen sein.
Und dir bleibt, so wie zigtausend Anderen auch, immer noch dein SB.
Das ist zwar sicher schwierig aber ich sehe da jetzt keine außergewöhnliche Härte.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
sie hat immer schon schwierigkeiten gemacht, sie war schon im heim, Pyschatrie sie haute ab wann sie wollte wochenlang lies sich nichts sagen wenn ihr was nicht passte ab zur Oma da wurde ihr ja alles erlaubt.
Ich denke nicht das wir in der Erziehung versagt haben unsere 3 anderen sind ganz anders.
Und wo es dann ans Arbeiten gehen sollte da hatte Madam keine Lust mehr ging zur Oma und verbreitet mal wieder Lügen meine Frau würde sie misshandeln , fakt ist sie lügt zu ihrem vorteil ( hat sogar eine schwangerschaft vorgetäuscht die nie bestand und meine Frau fand es herraus ), meine Frau hat sich für sie den Hintern aufgerissen und als das wieder passierte war schluss.
Sie beschuldigt Männer der vergewaltigung meine Frau zeigte das an was meine Tochter nicht wollte und es stellte sich raus sie hat gelogen und sowas soll man zuhause behalten?
Nee tut mir leid aber da muss man an die anderen kinder denken. Sie lügt sie Klaut und noch einiges mehr.
Ich bin der Meinung sie kann durchaus Arbeiten gehen, sie macht ja nichts.
Wir hatten kein Unterhalt für sie bezahlt, sie Lebt seit September 09 bei meiner Mutter und im Mai kam jezt der Kostenbescheid.
chris
Ok, aber sie ist nun mal minderjährig und damit seid ihr als Eltern für sie verantwortlich. Auch finanziell.
Von Schuld will ich da gar nicht sprechen, und die interessiert hier auch nicht.
Wenn deine Mutter bisher kostenlos eingesprungen ist, so ist das nett von ihr, rechtfertigt aber keinen Anspruch gegen sie oder den Staat.
Dass das nun auch noch zu einer Scheidung hinzukommt ist natürlich blöd, hat aber noch nichts mit Ungerechtigkeit zu tun.
Verstehe mich recht, ich will dir keinen bei puhlen, nur klar machen, dass an eurer Misere ausnahmsweise mal nicht Staat und Justiz die Schuld haben.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Moin,moin
habe mir das mal alles durchgelesen. mit deinen Einkünften stehst Du natürlich relativ gut da. Hinzu käme -wie ich mal annehme- auch noch die Einnahme eines Einkommensteuererklärung?
Wenn ich deinen Beitrag so lese,schreibst Du deine Frau "möchte" sich trennen. Geht mich ja nichts an, aber es ließt sich irgendwie,als wenn da vielleicht noch was geht bei euch.
Sollte es denn doch zu einer Trennung kommen,auch häuslich,würde das ganze von Fachanwalt/tin genau berechnen lassen.
Für mich rechnet sich das ungefähr so:
Deine Nettoeinkünfte (alle nachweisbaren) addieren,dann
- berufsbed. Aufwendungen
- private Vorsorge (z.B Tilgungsrate Hauskredit,max aber 4%)
- Zinsen für in der Ehe angeschaffte Immobilie ( ev. Wohnvorteil)
-------------------
von diesem Betrag dann abziehen:
- Kindesunterhalt ( abzüglich hälftiges Kindergeld)
-------------------
danach dürfte es -wenn TU gefordert werden würde und deine Frau mom.nicht arbeitet- nach der 3/7 Methode weitergehen,also 3/7 für in Trennung lebende Gattin, 4/7 für dich. Dabei ist der Selbstbehalt für dich zu berücksichtigen.
Bei deiner -noch 17-jährigen??- müssten die Einkommen beider Elternteile genommen werden zur Berechnung.
Falls sie dann 18 wird,wäre sie ja nach dem Gesetz ein "nicht priviligiertes Ewachsenes Kind". Sie wohnt ja nicht zuhause.
Lasst euch beraten.
LG.............Ralf
Hi
Der Kostenbeitrag hat tasächlich nichts mit dem Unterhaltsrecht zu tun, allerdings gibt es viele Parallelen.
Da wäre die Bereinigung §93 Abs. 2 und 3 SGB VIII
Und die Rangfolge §94 Abs.2 SGB VIII. Der Mindest-UH sollte hier eine absolute Grenze sein.
Leider finde ich nichts zum Selbstbehalt, also dem, was Dir zu verbleiben hat. Laut UH-Recht wären es 900€.
Schuldverpflichtungen werden anerkannt, ebenso angemessene private Versicherungen. Unter Einbeziehung all dieser Vorschriften ist der ggw. Zahlbetrag von 380€ deutlich zu hoch. Und das SGB steht mitnichten über dem BGB, auch wenn das JA dies gerne so sehen möchte.
Bei 4 Kindern und Deiner Frau zähle ich 5 Anspruchsberechtigte. Somit landest Du so oder so in der untersten Gruppe der DDT und die Mindestsätze für KU greifen.
Hast Du einen RA, welcher sich im FamRecht gut auskennt, ebenso Sozialrecht? Ich zumindest würde versuchen zu erreichen, dass alle Kinder gleichgestellt werden. Als Orientierung gilt hierbei die DDT. Ich habe noch nie verstanden, waraum der Aufenthalt bei Pflegeeltern um sovieles teurer ist als bei den eigenen.
Gruss oldie
Edit: zweiten Link korrigiert
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Meine Frau wird nicht als Unterhaltsberechtig angesehen, nur die Kinder.
Ich warte auf die ausrechnung vom Anwalt.
Nein meine Frau möchte nicht mehr, sie hat einen Termin beim Anwalt gemacht um den Trennungsunterhalt ausrechnen zu lassen.
Das Einkommen hab ich ja dann auch weniger.
Der Kredit vom Haus wird auch nicht anerkannt und fürs Haus geht schon insgesamt 1300€ drauf mit NK Versicherung. Dann noch 240€ Kredit und dann 380€ Kostenbeitrag? Da kann ich mich nur noch erschiesen.
lg
chris
Meine Frau wird nicht als Unterhaltsberechtig angesehen, nur die Kinder.
Wer sagt das?
Und wie passt das zu dem hier:
Nein meine Frau möchte nicht mehr, sie hat einen Termin beim Anwalt gemacht um den Trennungsunterhalt ausrechnen zu lassen.
Da wird jedenfalls nicht viel für deine Ex übrig bleiben.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
sorry ich meinte KU
Jugendamt sagt sie ist nicht berechtig trotz Kinderbetreuung, hätte was mit der Rangfolge zu tun obwohl der Kostenbeitrag kein Unterhalt ist.
Ich versteh es auch nicht.
Meine Frau will auch nur Unterhalt für die Kinder.
lg
chris
Moin Chris,
wenn es für Dich schon beschlossene Sache ist, dass Eure Kinder bei ihrer Mutter bleiben sollen (was ich aus Deinen Angaben zum KU schliesse), ist das Haus ein Luxus, den Du weder brauchst noch Dir leisten kannst; egal, ob es nun diesen Kostenbeitrag gibt oder Du 4 mal Kindesunterhalt bezahlen musst. Von einem Porsche müsstest Du Dich jetzt auch trennen; auch wenn Du ihn Dir zu Ehezeiten leisten konntest.
Bist Du sicher, dass nicht doch eines oder mehrere Eurer Kinder in Deinem Haushalt leben könnten? Das einzige, was Frauen können und Männer nicht, ist Stillen. Alles andere kannst Du auch.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
die kinder wollen zur Mutter, ich bin nicht halb so gut im kümmern.
Das Haus wird verkauft aber bis dahin hab ich noch 200000€ schulden die ich zahlen muss.
lg
chris
Die Festlegung, ob Deine Frau anspruchsberechtigt ist, steht dem JA weder fachlich noch persönlich zu. Die kennen gar nicht die Gesetze dafür. Und im Zweifelsfall entscheidet ein Gericht - nicht das JA. Ob für sie, da nachrangig, noch was übrig bleibt, ist eine ganz andere Kiste.
Sage doch mal Deinen Brutto, das zuständige OLG und was bei Dir als Tilgung für das Haus geleistet wird. Ebenso Deine Fahrtkosten.
Was das JA z.B. völlig ausser acht lässt ist die Eigenverantwortung der 17-jährigen. Denn theoretisch ist auch sie nicht in vollem Umfang anspruchsberechtigt, da auch bei minderjährigen Kindern ab einem gewissen Alter (ca. 16J) eine Arbeitsaufnahme in beschränktem Umfang erwartet werden kann. Da gibt es ein Urteil vom OLG Düsseldorf von 1999, was ich aber gerade nicht finde. Das hier vom Brandenburgisches OLG in Az 9 WF 157/04 vom 23.8.2004 ist genauso gut. Einen Auszug, was Gerichte in solchen Fällen entschieden haben, findest Du unter folgender Adresse:
http://www.anwalt-wille.de/index.php?id=43&tx_ttnews [tt_news]=45&tx_ttnews[backPid]=1&cHash=db27f5e836
(Bitte den gesamten Text kopieren und in die Adresszeile einfügen, sondt funzt er nicht)
Hast Du denn von denen Auskunft über die Einkünfte Deiner Tochter bekommen?
Edit: Habe >>hier<< scheinbar den "Gewinner" dieses Urteils vor dem OLG Brandenburg gefunden. Ganz unten bietet er auf Nachfrage die Zusendung des Urteils an.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Hallo!
Bei den Kindern komme ich auf Einkommensgruppe 4 und abzüglich Kindergeld auf folgende Zahlbeträge: 327, 395 und 382,50 Euro
Bei diesen Zahlbeträgen kann aber noch um 2 Stufen herabgestuft werden, da 4 Kinder unterhaltberechtigt sind und event. die Ehefrau.
Bei der 17 jährigen komme ich auf einen Kostenbeitrag von 525 Euro. Berücksichtigt werden dann noch 3 gleichrangige Unterhaltsberechtigte und somit erfolgen drei Abstufungen. Zahlbetrag = 380 Euro
gesamt = 1484,50 Euro + 900 Euro SB = 2384,50 Euro
Wenn man von deinem Einkommen noch die berufsbedingten Aufwendungen abzieht und event. Altersvorsorge bleibst du weiterhin voll leistungsfähig für die vier Kinder.
Bei Zahlung eines Kostenbeitrages gelten die angeführten Urteile von oldie nicht.
Zu beachten ist nur, wenn das Kind volljährig wird, kann es:
a, nicht mehr von den Großeltern betreut werden, da es erwachsen ist
b, ist es nachrangig den minderj. Kindern und deiner Ehefrau (§1609 BGB)
Sollte deine Ehefrau bis dahin kein Einkommen haben, wärst du nicht mehr leistungsfähig für die Volljährige.
Grüße,
kosmos
Hallo kosmos & chris,
Bei der 17 jährigen komme ich auf einen Kostenbeitrag von 525 Euro. Berücksichtigt werden dann noch 3 gleichrangige Unterhaltsberechtigte und somit erfolgen drei Abstufungen. Zahlbetrag = 380 Euro
also Gewährung von Jugendhilfe nach dem achten Teil des SGB VIII
Ich bin wohl nach §§ 97 ff SGB VIII zu Kostenbeitragsleistungen rangezogen worden.
Die kommen auf 380 € die ich Zahlen soll 😡
Also ich komme auf 340 € - wenn man >diese Skandalurteile< betrachtet, in denen steht, dass das Kindergeld der anderen 3 Kinder noch zu deinem Einkommen zuzurechnen ist, so komme ich auf 475 €.
Glücklicherweise sagen die Urteile aber auch aus, dass durch den Kostenbeitrag die ihm gegenüber bestehenden gleichrangigen Unterhaltsansprüche nicht geschmälert werden dürfen.
Weitere interessante Informationen findet man >>HIER<<.
Bevor wir hier weiter herumraten, welcher Kostenbeitrag für eure Tochter gerechtfertigt ist, stelle doch bitte die Berechnung des Kostenbeitrages hier ein - dann können wir über Tatsachen diskutieren, anstatt Berechnungen aufgrund von Annahmen zu machen.
Gruß
Martin