Hallo,
ich mal wieder mit einem Einzel-Post.
Ich habe gelesen , dass man (Frau!) seinen Trennungsunterhaltsanspruch auch verwirken kann.
Dazu würde mich interessieren, wie ihr das in meinem Fall seht:
Zwischen 2009 und 2011 hat meine Frau sich von Lebensberatungs-Hotlines "helfen" lassen.
D.h. wenn Sie wissen wollte wie das Wetter morgen wird, oder ob unser Sohn in der Klassenarbeit eine gute Note schreibt, dann hat Si sort angerufen und sich dass ausgiebig erklären lassen.
Das habe ich dann vor kurzem festgestellt (was in Summe auch ein Grund für meine Absicht ist die Trennung durchzuziehen).
In Summe sind hier mind. 12.000€ zusammen gekommen, wobei ich nicht allumfassen recherchiert habe (...ich war zu dem Zeitpunkt etwas geschockt...)
Ich habe das erst bemerkt, als meine Frau ihre Kontoauszüge (sie hat ein eigenes Konto auf das die Miet-Einnahmen und ihre eigenen Einnahme eingezahlt werden) mal für ein paar Stunden offen liegen hatte und ich einen beiläufigen Blick reingeworfen habe...dabei fielen mir mehrere Abbuchungen auf jeweils über 50 bis 200 € ....und da habe ich mal die weiteren Monate engesehen und zusammengerechnet.
Insgesammt hat Sie dann den Hauptteil ihren Einahmen (d.h. das Ehe-einkommen, das auf Ihr Konto eingegangen ist) für solche dubiosen Abzockerfirmen verschwendet.
Ich halte das für einen Fall §1579 Nr.4 BGB "Verschwendung von Vermögen"
(das "Versaufen von Arbeitslohn" zählt auch dazu.....und ist ja eigentlich ein ähnlicher Sachverhalt)
was meint Ihr ?
Oder habe ich (bzw. der Mann) kaum Aussichten auf Erfolg bei solchen Themen ?
Da hätte ich ja viele Parties im "Saunaclub" feiern können, was sicherlich mir zum Nachteil gerechnet worden wäre....
Grüße
Geldverlust
Moin,
ich habe den Eindruck, Du willst wenige Baustellen auslassen und das volle Programm fahren...
Der § 1579 BGB kommt sehr selten zur Anwendung. Üblicherweise nicht einmal bei Ehebruch ("Ausbruch aus intakter Ehe"), weil man leicht argumentieren kann, dass eine Ehe nicht mehr intakt war, wenn einer der Partner sich in andere Betten legt.
Eure ehelichen Ausgaben hättet Ihr während der Ehe regeln müssen. Ob Ihr die Kohle für Lebensberatung oder für Saunaclubs ausgebt, interessiert niemanden; schon gar nicht nachträglich bei einer Scheidung. Davon abgesehen war es offensichtlich sowieso ihr Konto; was wolltest Du da rechtswirksam beweisen?
Ich kann Dir nur raten, diese Büchse geschlossen zu lassen. Trennungs- und nachehelicher Unterhalt richten sich nach Eurer Einkommensdifferenz und der ehelichen Rollenverteilung; nicht nach "die hat aber..."
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hallo Martin,
danke für die Antwort.
Nach den vielen Informationen, die ja immer darauf hinauslaufen "die zukünftige Ex kriegt alles" und "Sie kann behaupten was sie will und bekommt Recht" hätte ich gehofft mal einen anwendbaren § zu finden, der mir Vorteile bringt....oder zumindest keine Nachteile (was schon ein Vorschritt wäre..) 🙂
D.h. dann : was Sie mit dem Geld auf ihrem Konto macht geht mich nix an, aber von dem Geld auf meinem Konto steht ihr die Hälfte zu..... 😡
Klingt zwar nicht fair, aber dieses Wort scheint ja bei Scheidungsangelegenheiten grundsätzlich kaum Anwendung zu finden.... :puzz:
Naja, war halt wieder mal so eine Idee von mir...man greift ja nach jedem Strohhalm....
Grüße
Geldverlust
Moin Geldverlust,
D.h. dann : was Sie mit dem Geld auf ihrem Konto macht geht mich nix an, aber von dem Geld auf meinem Konto steht ihr die Hälfte zu..... 😡
Nun ja, während der Ehe (bis zur Zustellung des Scheidungsantrags) wird gemeinsam gewirtschaftet ... wer beim Ausgeben welchen Prozentsatz wofür verprasst hat, ist vollkommen irrelevant.
Du solltest hier also Unterhalts- von Vermögensfragen trennen.
Und zum Thema Vermögen:
In einem anderen Thread fragst Du nach Möglichkeiten von Geldverschleierungs-/Verschwendungs-/Vernichtungsaktionen, hier wirfst Du Deiner DEF selbiges vor ...
... versuche zunächst mit Ex gemeinsam Lösungen zu finden, hierbei empfiehlt es sich durchaus, (im Rahmen) zu Zugeständnissen bereit zu sein.
Gerade in Betrachtung Eurer Gesamtsituation könnt Ihr ein Vielfaches dessen, was Ihr bei einer einvernehmlichen Lösung dem jeweils anderen zugesteht, im Schlund von Anwaltsrachen verschwinden lassen ...
Besten Gruß
United
Das mit der Verwirkung brauchst Du nichtmal andenken.
Ich habe im Vertrauen auf den fortbestand der Ehe meine komplette Altersvorsorge umstrukturiert, mir den größten Teil auszahlen lassen und damit alte Schulden getilgt, während meine DEF sich schon in fremden Laken räkelte.
Sie hat mich da sehenden Auges ins offene Messer laufen lassen, und freut sich heute, das es quasi keine Altlasten mehr gibt, die den Unterhalt dämpfen.
Der Richter meinte lapidar, das mir ja kein finanzieller Schaden entstanden sei.
Macht euch Eure eigenen Gedanken.
Noch nichtmal das ist ansatzweise ein Verwirkungsgrund.
Grüsse!
JB
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