Trennungsunterhalt ...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

Trennungsunterhalt vs. Selbstbehalt

Seite 1 / 2
 
(@meziel)
Zeigt sich öfters Registriert

Hallo Forumsgemeinde,

Bei den ganzem Thema in Sachen Trennungsunterhalt ist mir etwas aufgefallen, was ich bisher nicht in Erfahrung bringen konnte:

Beispiel:

bereinigtes Einkommen nach ehebedingten Schulden und Kindesunterhalt: 1449,86€

Nun müsste 1/7 abgezogen werden. Bleiben 1242,74€.

Wird der Selbstbehalt von 1200€ davon abgezogen oder von der Ursprungssumme?

Was sagen die Experten?

Danke & Gruß

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 09.01.2015 20:55
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo meziel,

es wird zunächst der Trennungsunterhalt so berechnet, als ob es keinen Selbstbehalt gäbe; erst anschließend wird überprüft, ob der Selbstbehalt verletzt ist, und wenn ja, wird der errechnete Unterhalt so weit gekürzt, dass der Selbstbehalt gerade eben so gewahrt ist. Effektiv läuft das darauf hinaus, dass der Selbstbehalt, wenn er denn angewendet wird, vom Ursprungsbetrag abgezogen wird.

Beispiel: Du hast also ein bereinigtes Einkommen von 1.450 Euro; angenommen, die Ex hätte ein bereinigtes Einkommen von 750 Euro. Differenz beträgt somit 700 Euro, mit der Siebtel-Regelung ergibt sich, dass du ihr eigentlich 300 Euro Unterhalt zu zahlen hättest. Hiermit bleiben dir selbst aber nur 1.150 Euro, damit ist aber der Selbstbehalt von 1.200 Euro verletzt, und daher müsstest du nicht 300 Euro, sondern nur 250 Euro zahlen. Die gleichen 250 Euro müsstest du auch zahlen, wenn Madame überhaupt kein Einkommen hat (es ergibt sich zwar rechnerisch ein deutlich höherer Unterhalt, aber der wird dann ebenfalls am Selbstbehalt gekappt).

Anmerkung: Die Siebtel-Regelung steht zwar in der Düsseldorfer Tabelle, aber ziemlich viele Oberlandesgerichte ersetzen dies in ihren Unterhaltsrechtlichen Leitlinien durch eine für den Unterhaltszahler etwas ungünstigere Regelung, nämlich die sogenannte 10-Prozent-Regelung. Wenn's allerdings sowieso auf eine Kappung am Selbstbehalt hinausläuft, ist dieser Unterschied aber unterm Strich egal.

Viele liebe Grüße,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 09.01.2015 23:03
(@meziel)
Zeigt sich öfters Registriert

Vielen Dank Malachit. Jetzt hab ich es verstanden.

Meine Ex hat mit durch RA aufgefordert Auskunft über mein Einkommen abzugeben, ohne vorher selbst um Auskunft gebeten zu haben.

Ich bin doch richtig in der Annahme, das diese RA-Kosten von ihr zu tragen sind, wenn ich Auskunft erteile, oder?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 10.01.2015 13:59
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ja.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 10.01.2015 14:20
(@meziel)
Zeigt sich öfters Registriert

Die RA meiner Ex fordert explizit nur Gehaltsnachweise woraus Brutto-Netto hervorgeht sowie Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld oder Sachbezugsleistungen von Jan. 14 bis Dez. 14.

Sie fragt nicht nach Steuerbescheid und auch nicht nach Krankentagegeld welches ich eine Zeit in 2014 bezogen habe. Ex weiß das.

Verstosse ich gegen das Aufforderung wenn ich wissentlich die Dokumente nicht mitsende, obwohl ich nicht dazu aufgefordert worden bin?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 10.01.2015 17:34
(@meziel)
Zeigt sich öfters Registriert

Und ich hab noch etwas in der Hinterhand was mir etwas Zeit verschaffen könnte:

Meine Ex hat ein Identitätsproblem. Sie ist nicht in Deutschland geboren und besitzt auch keine Geburtsurkunde.
Reisepass und Perso hat sie und die Deutsche Staatsangehörigkeit ebenfalls.

was würde denn passieren wenn ich ihre Identität bestreiten würde und auf Vorlage einer Geburtsurkunde bestehen würde?

Unsere Ehe hätte eigentlich garnicht geschlossen werden dürfen. Das Dokument welches aus Geburtsurkunde vorgelegt wurde, ist alles andere außer Das. Das wusste ich bisher aber auch nicht.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 10.01.2015 17:44
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Die RA meiner Ex fordert explizit nur Gehaltsnachweise woraus Brutto-Netto hervorgeht sowie Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld oder Sachbezugsleistungen von Jan. 14 bis Dez. 14.

Sie fragt nicht nach Steuerbescheid und auch nicht nach Krankentagegeld welches ich eine Zeit in 2014 bezogen habe. Ex weiß das.

Verstosse ich gegen das Aufforderung wenn ich wissentlich die Dokumente nicht mitsende, obwohl ich nicht dazu aufgefordert worden bin?

Ok, aber das nützt dir nicht viel.
Es gibt gewisse Standardanforderungen, die erfüllt sein müssen.

Du kannst jetzt erstmal das liefern, was gefordert ist aber wenn der Rest auch angefordert wird, musst du eben nachliefern.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 10.01.2015 17:45
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Und ich hab noch etwas in der Hinterhand was mir etwas Zeit verschaffen könnte:

Ja aber auch nicht mehr als das.
Das ist Pillepalle und bringt dir tatsächlich bestenfalls etwas Zeit spart dir kein Geld.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 10.01.2015 17:49
(@meziel)
Zeigt sich öfters Registriert

Ja aber auch nicht mehr als das.
Das ist Pillepalle und bringt dir tatsächlich bestenfalls etwas Zeit spart dir kein Geld.

Es geht mir ja auch nur um Zeit. Ich will ein mögliches Verfahren in die Länge ziehen. Machen doch Tausende Menschen, die üppigen Trennungsunterhalt beziehen.

Und ich will Fakten schaffen!!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 10.01.2015 17:55
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Aber mit welchem Ziel denn?

Wenn du nach Timbuktu willst und noch etwas Zeit brauchst, um deinen Koffer zu packen, mag der Zeitgewinn dir was nützen aber in so gut wie allen anderen Fällen, musst du das alles nachzahlen, da die Zahlungspflicht mit der Inverzugsetzung beginnt.
Wenn du also nicht vorhast auszuwandern oder zu sterben, wirst du das ganze gesparte Geld nachzahlen müssen.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 10.01.2015 18:00




(@meziel)
Zeigt sich öfters Registriert

Aber mit welchem Ziel denn?

Wenn du nach Timbuktu willst und noch etwas Zeit brauchst, um deinen Koffer zu packen, mag der Zeitgewinn dir was nützen aber in so gut wie allen anderen Fällen, musst du das alles nachzahlen, da die Zahlungspflicht mit der Inverzugsetzung beginnt.
Wenn du also nicht vorhast auszuwandern oder zu sterben, wirst du das ganze gesparte Geld nachzahlen müssen.

Stimmt schon, aber 1. muss auch Geld da sein womit man etwas nachzahlt und 2. wie kann eine Person, die ggfs. ihre Identität nicht nachweisen kann, Ansprüche anmelden?

Das hört sich zwar sehr fiktiv an, ist es aber garnicht. Nach den Gesetzen des Landes aus dem sie stammt, ist sie tot!!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 10.01.2015 18:08
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Na denn man to!

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 10.01.2015 18:50
(@bester-papa)
Registriert

Hallo Metzchen.

Meine Ex hat ein Identitätsproblem. Sie ist nicht in Deutschland geboren und besitzt auch keine Geburtsurkunde.
Reisepass und Perso hat sie und die Deutsche Staatsangehörigkeit ebenfalls.

was würde denn passieren wenn ich ihre Identität bestreiten würde und auf Vorlage einer Geburtsurkunde bestehen würde?

Unsere Ehe hätte eigentlich garnicht geschlossen werden dürfen. Das Dokument welches aus Geburtsurkunde vorgelegt wurde, ist alles andere außer Das.

Hast Du heute evtl. etwas zu heiß gebadet?
Um die deutsche Staatsangehörigkeit zu erlangen, muss man nicht unbedingt in Deutschland geboren sein.
Deine Ehe dürfte auch nicht dadurch nichtig sein, dass sie Ausländerin ist.Und Ansprüche gegen Dich hat sie auch als Ausländerin.

Wie lange wart ihr denn verheiratet? Evtl bekommt sie Ärger wegen Urkundenfälschung oder verliert die deutsche Staatsbürgerschaft. Das sollte aber nicht Deine Zahlungsverpflichtungen tangieren. Zudem müsstest Du das nachweisen.

AntwortZitat
Geschrieben : 10.01.2015 19:38
(@meziel)
Zeigt sich öfters Registriert

Hallo Metzchen.
Hast Du heute evtl. etwas zu heiß gebadet?
Um die deutsche Staatsangehörigkeit zu erlangen, muss man nicht unbedingt in Deutschland geboren sein.
Deine Ehe dürfte auch nicht dadurch nichtig sein, dass sie Ausländerin ist.Und Ansprüche gegen Dich hat sie auch als Ausländerin.

Wie lange wart ihr denn verheiratet? Evtl bekommt sie Ärger wegen Urkundenfälschung oder verliert die deutsche Staatsbürgerschaft. Das sollte aber nicht Deine Zahlungsverpflichtungen tangieren. Zudem müsstest Du das nachweisen.

Hallo Bester Papa,

Zunächst einmal verbitte ich mir die Anrede wie Du sie gewählt hast. Auch im Internet sollten Benimm-Regeln gelten.

Weiterhin ist eine Nichtigkeit einer Ehe in Deutschland, egal aus welchen Gründen, seit 1998 nicht mehr möglich.
Eine sehr kann maximal aufgehoben werden und die Vorgaben dafür sind eng gestrickt.

Wenn man also keine Ahnung hat, sollte man mit solchen Unterstellungen nicht aus dem Keller kommen.

Im Übrigen ist mir durchaus klar, das eine Einbürgerung auch möglich ist, wenn man in DE nicht geboren ist.
Das zeigt schon allein die Tatsache, das meine Ex eingebürgert wurde.

Das alles hat hier auch garnichts damit zu tun, worauf ich eigentlich hinaus will.

Mit geht es darum einen möglichen Prozess um Trennungsunterhalt in die Länge zu ziehen.
Die Gründe dafür kann ich hier nicht offen legen. Ich gebe zu das ich gerade Spitzwindigkeiten suche
um mein Ziel zu erreichen. Ich sehe da keinen großen Unterschied zu den Machenschaften unserer Gesetzgeber,
Richter, Senate oder was auch noch immer. Man sagt ja nicht umsonst, das wir Gesetze für Ehen und Familien garnicht brauchen, weil sie von unserer Gerichtsbarkeit eh immer verdreht oder passend gemacht werden.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 10.01.2015 20:32
(@bester-papa)
Registriert

Aha.
Jetzt verstehe ich worauf Du hinaus willst. Du willst den Prozess verögern, indem Du behauptest, Du hast nicht die Gisela aus Paderborn geheiratet, sondern aus Versehen Manfred aus Castrop Rauxel.

Jo..nach zu viel Alkohol kann das schon mal passieren.

AntwortZitat
Geschrieben : 10.01.2015 22:10
(@meziel)
Zeigt sich öfters Registriert

Aha.
Jetzt verstehe ich worauf Du hinaus willst. Du willst den Prozess verögern, indem Du behauptest, Du hast nicht die Gisela aus Paderborn geheiratet, sondern aus Versehen Manfred aus Castrop Rauxel.

Jo..nach zu viel Alkohol kann das schon mal passieren.

Kannst Du eigentlich lesen oder ist die geistige Reife dafür noch nicht im Stande??

Ich behaupte zunächst mal garnichts sondern ich fordere nur einen Identitätsnachweis
gemäß Personenstandsgesetzes! Nicht mehr und nicht weniger! Dann ist die Gegenseite
dran und muss liefern!!!

Denn gemäß Bundesverwaltungsgericht ist ein Reisepass oder Personalausweiss keine
ausreichender Nachweis, wenn auch nur die bloße Annahme bestehen könnte, das diese
unter Vortäuschung falscher Tatsachen erlangt wurde. Eine Geburtsurkunde würde sofort
Abhilfe schaffen!  

Und jetzt verschone mich mit Deinen nichtswissenden Komentaren.

Danke!!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 11.01.2015 00:04
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Meziel,

Du solltest Dich eines vernünftigeren Tones befleißigen, zumal Du recht sachliche Hinweise bekommst, dass es blödsinn ist, was Du da anführst ...

Angenommen, Du hast Recht mit Deinen Ausführungen. Was ändert dies?
Richtig, nichts!

Sie ist und bleibt die Mutter Eures gemeinsamen Kindes, dass Kind lebt bei Ihr.
Damit steht ihr KU und, sollte sie plötzlich nciht mehr arbeiten dürfen, auch unabhängig des Alter des Kindes, BU zu. Deutschland wird sie nicht verlassen müssen, da das zu betreuende Kind Deutscher ist und dieses Land nicht verlassen muss.
Die Geburtsurkunde lässt sich immer, wie auch immer geartet und mit welcher Zeit, liefern. Im Gegenteil, ich würde als ihr Anwalt auf die Idee kommen können, dass Du dies die ganze Zeit gewusst hättest und erst jetzt, nach der Trennung, versuchst obstruse Vorteile hieraus zu ziehen. Das Resultat, der Tatrichter verurteilt Dich zu einem Unterhalt X, bis die Sache geklärt ist ... SELBST WENN, sich dann rausstellt, dass Du mit Deinem Ansinnen recht hast und sie die deutsche Staatsbürgerschaft verliert, ist das Geld weg, da Unterhalt als verbraucht gilt. Vielleicht kommt es sogar noch besser ... sie verlässt D, weil sie hier ja keine Basis mehr hat und nimmt Euer Kind mit ... hmm, und dann?
Nichts gewonnen, nur verloren!

Denk mal drüber nach.
Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 11.01.2015 00:34
(@meziel)
Zeigt sich öfters Registriert

Hi Kasper,

erstmal Danke für die sachliche Kritik und Ausführung deines Beitrag. Mit sowas kann ich absolut leben und hilft mir in der Sache auch wesentlich weiter als vorherige.

Mit Mutmaßungen von "bester Papa" kann ich wenig anfangen, erst recht nicht wenn sie teils beleidigend sind.

Nun zum Sachverhalt: Mein Ziel ist es ein Verfahren in die Länge zu ziehen. Mehr ist grundsätzlich nicht Bestandteil meines Vorgehens. Dafür benötige ich aber Gründe um die Zeit in die Länge zu ziehen. Ob ich tatsächliche Gründe habe, die auch rechtlich Bestand haben, steht auf einem anderen Papier.

Und übrigens, es geht nur um möglichen Trennungsunterhalt; nicht um Kindesunterhalt! Den zahle ich in fast jeder Höhe freiwillig, wenn ich tatsächlich auch leisten kann!

Meine Frage: Kann eine Person überhaupt ein Gerichtsverfahren anstrengen, dessen Identität nicht zweifelsfrei belegt ist? Kann ich morgen vor Gericht gehen und sagen: Ich bin Kasper und ich will von Dir Unterhalt! Kann ich die Frage stellen ob Du wirklich Kasper bist?

Darum geht es mir!!

Und ob in meinem Fall die Erbringung der Geburtsurkunde tatsächlich überhaupt möglich, steht auch total in Frage. Es ist in der realen Welt dort drüben auch nicht einfach zu erledigen!

Zusammenfassend: Ich will nicht die Ehe aufheben; ich will nur einen Identitätsnachweis! Nicht mehr und nicht weniger. Wenn dieser nach 6 Monaten erbracht wird, OKAY!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 11.01.2015 01:03
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Anm. Mod:
@ besterPapa und Meziel.

Wenn ihr euch hier nicht freundlich begegnen könnt, dann geht euch hier besser ausdem Weg.

Gruß Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 11.01.2015 01:23
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

@ bester Papa:
Was war an meiner Bitte falsch zu verstehen? Jede weitere verbale Entgleisung wird entfernt

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 11.01.2015 01:32




Seite 1 / 2