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trennunsunterhalt nachträglich?

 
(@kimmi)
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Hallo,

kann nach einer Scheidung Trennungsunterhalt Rückwirkend verlangt werden?

mfg
kimmi

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 01.04.2011 22:55
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

nein, Unterhalt kann immer erst ab Aufforderung gefordert werden, nie für die Vergangenheit. Heißt also, wenn Du am 1.4. zur Zahlung von Unterhalt aufgefordert wirst, würdest Du im Falle der Verurteilung zu Unterhalt ab 1.4. zahlen müssen. Also rückwirkend ab Aufforderung. Aber sie kann dich nicht heute auffordern ab 2008 Unterhalt zu zahlen.

LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 01.04.2011 22:59
(@kimmi)
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Wenn ich das so richtig verstanden habe.

Im ganzen Scheidungsprozedere wurde nie Trennungsunterhalt verlangt. Letzte Woche wurden wir geschieden und die Ex wollte nachträglichen Trennungsunterhalt Aussergerichtlich. Dazu hat ihr Anwalt gesagt das er es noch berechnet und die Aufforderung dann kommt.

Zahlungsaufforderungen sind also zu ignorieren! habe ich so richig verstanden?

mfg
kimmi

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 01.04.2011 23:08
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin kimmi,

Zahlungsaufforderungen sind also zu ignorieren! habe ich so richig verstanden?

jo, korrekt, die TU-Nummer ist durch. Fällt dem Herrn Gegenanwalt aber auch reichlich spät ein...

Theoretisch kann Deine Ex Dich auch nach der Scheidung noch auf nachehelichen Unterhalt (das ist was anderes als TU) verklagen, aber auch das müsste sie gut begründen. Wovon hat sie denn seit der Trennung gelebt und wovon lebt sie heute?

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 01.04.2011 23:15
(@kimmi)
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Wovon hat sie denn seit der Trennung gelebt und wovon lebt sie heute?

hatte und hat teilzeitjob. Dann noch ne Zeitlang ALG 1. Und eben KU.
Was sie heute arbeitet weiß ich nicht genau. Einen Teilzeitjob hat sie aber immer noch. evtl noch was anderes vermute ich.

mfg
kimmi

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Themenstarter Geschrieben : 01.04.2011 23:36
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin kimmi,

ich sag's mal so: Ein Anwalt, der den TU verpennt, ist vielleicht auch nicht Weltmeister im Einklagen von EU - aber eine Garantie ist das natürlich nicht. Es käme im Wesentlichen auf das Delta zwischen Deinem und ihrem Einkommen an, auf den Nachweis der Bedürftigkeit und die "eheprägenden Verhältnisse". Und wenn sie in irgendwelche Sozialtöpfe greifen will, kann es sogar sein, dass man ihr eine solche Klage nahelegt.

Eine Garantie, dass sie nie wieder Kohle von Dir will oder kriegt, hast Du also noch nicht. Nur der TU-Zug ist definitiv abgefahren.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

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Geschrieben : 01.04.2011 23:47
(@kimmi)
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Ok.Danke! Dann bin ich mal gespannt was da demnächst einfliegt 😉

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Themenstarter Geschrieben : 02.04.2011 00:00
 elwu
(@elwu)

kann nach einer Scheidung Trennungsunterhalt Rückwirkend verlangt werden?

Hallo,

ja natürlich. Es kann jederzeit alles verlangt werden. Ob und wenn ja was man dann bekommt, ist allerdings eine ganz andere Sache. Da die Gegenseite wohl kaum überzeugend geltend machen kann, dass sie bis nach der Scheidung aus nicht von ihr zu verantwortenden Gründen daran gehindert war, Trennungsunterhalt zu verlangen, kannst du dieser Forderung extrem gelassen entgegensehen. Den Schrieb des Anwältleins würde ich gerne lesen, stell' ihn doch dann anonymisiert hier ein.

/elwu,

Sachen gibts...

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Geschrieben : 02.04.2011 19:54
(@kimmi)
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Hi!

Es gibt was neues. Deswegen taue ich den Thread mal auf.

Wir sind nun seit gut 1 1/2 Jahren geschieden.
Nachehelicher EU etc. ist geregelt.

TU wurde von mir ursprünglich gezahlt. Exe-RA meinte damals das es ich neue Gehaltsauskünfte darlegen muss um den TU neu zu berechnen. Mein RA war dann aber der Meinung das ich kein TU mehr zahlen müsste, und ich keine neue Gehaltsaufkunft darlegen muss.

Nach einigen Briefen hin und her entschied das Gericht das ich eine Neue Gehaltsauskunft darlegen muss. Dies hab ich gemacht. Von TU war aber keine Rede.
Von Seiten der Ex wurde bis zum Scheidungstermin nicht mehr nach TU verlangt.

Der Scheidungstermin kam und TU sollte Ausergerichtlich nachverhandelt werden. War also kein Thema während des Scheidungstermins.
Seit der Scheidung habe ich nichts mehr von der Ex, dem RA oder dem Gericht über TU gehört.

Jetzt, 1 1/2 Jahre nach diesem Scheidungstemin, verlangt die EX auf einmal nachträglichen TU in Höhe des gerichtlich festgesetzten nachehelichen Unterhaltes.

1. muss ich TU nun nachträglich zahlen?
2. in dem Fall TU = EU ?

mfg
kimmi

p.s. nimmt das denn nie ein ENDE? ;(

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Themenstarter Geschrieben : 05.12.2012 20:53
(@Inselreif)

Hi kimmi,

rückwirkender TU bestimmt sich nach den tatsächlichen Verhältnissen der Zeit, für die er verlangt wird. Da der nacheheliche Unterhalt (in der Regel) niedriger ist, könnte er der Höhe nach allerdings eine Alternative zur Neuberechnung darstellen.

Allerdings hat die Exe seit 1 1/2 Jahren nichts getan, um den Unterhalt zu fordern und wäre auch nicht daran gehindert gewesen. Vor allem kann sie nicht sagen, dass ihr noch Daten fehlten oder sie noch rechnen musste.
Von daher könnte man sehr gut die Einrede der Verwirkung erheben. Der Unterhaltsgläubiger ist nach höchstrichterlicher Rechtsprechung zur zeitnahen Geltendmachung verpflichtet, wobei man in der Regel ein Jahr Zeit zugesteht. Ob das Gericht dem folgt, kann niemand sagen aber man sollte es versuchen.

Gruss von der Insel

AntwortZitat
Geschrieben : 05.12.2012 22:55