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TU

 
(@rom4ik)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Leute,

etwa in einem halben Jahr steht bei mir die Scheindung vor Gericht an. Ich habe einen Eigentumswohnung dadurch ein hohen Kredit auf meinen Schultern und KU zu zahlen. Nach allen Abzügen bleiben mir etwa 800€ im Monat, so das ich kein TU zahlen kann.
Kann das Gericht trotzdem beschliesen das ich TU zahlen muss wenn EX das verlangt.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 07.02.2012 22:05
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Rom,

wurde der Kredit auch von der Exe mitgezeichnet bzw. wurde die Wohnung zu Ehezwecken angeschafft? Gruß Ingo

AntwortZitat
Geschrieben : 07.02.2012 22:12
(@rom4ik)
Schon was gesagt Registriert

Hi,

angeschft schon aber jetzt gehört sie mir, und die Schulden auch.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 07.02.2012 22:21
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Rom,

schreib doch mal etwas mehr zu Deinen Vorarbeiten. Wollt ihr eine einvernehmliche Scheidung machen, wurde schon ein Anwalt beauftragt, ist diese Umschreibung vom Anwalt begleitet worden, wie alt ist das Kind, wieviel KU wird gezahlt? Gruß Ingo

AntwortZitat
Geschrieben : 07.02.2012 22:24
(@rom4ik)
Schon was gesagt Registriert

Hi Ingo,

ja eine einvernehmliche Scheidung, anwalt habe ich noch nicht beaftragt, Kind ist jetzt 1 1/2 jahre alt zahle 360 € im Monat.
Ich mache mir sorgen wenn das gericht sagt ich muss TU zahlen dann müsste ich ja meine Wohnung verkaufen und würde trotzdem schulden haben so wie es mir die Bank erklärt hat.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 07.02.2012 22:35
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Rom,

vom Gesetz her interesiert das Gericht nur der Versorgungsausgleich. Alles andere nur auf Antrag. Wenn Deine Exe sich selber versorgen kann durch eine Arbeit - okay. Dein Kind ist aber noch unter 3. Sie hätte auf jeden Fall Anspruch auf Betreuungsunterhalt. Hat sie denn Arbeit bzw. wieviel verdient sie?

Bei 360 Euro im Monat KU musst Du aber über ein ordentliches Gehalt 4000 Euro plus verfügen.

AntwortZitat
Geschrieben : 07.02.2012 22:41
(@rom4ik)
Schon was gesagt Registriert

Hi Ingo,

mein Nettoeinkommen ist ca. 2100 € im Monat. Nach Düsseldorfer Tabelle sind es 349 €. Sie arbeitet noch nicht, sie meint das sich kein geld von mir haben will sie will vom staat hilfe beantragen. Wieviel BU.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 07.02.2012 22:54
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin

mein Nettoeinkommen ist ca. 2100 € im Monat. Nach Düsseldorfer Tabelle sind es 349 €.

Falsch.
Das ist der Tabellenbetrag. Davon kannst du das halbe Kindergeld abziehen und landest beim Zahlbetrag von 257,-€.

Sie arbeitet noch nicht, sie meint das sich kein geld von mir haben will sie will vom staat hilfe beantragen. Wieviel BU.

Da ist sie aber sehr großzügig!
Mit dem Geld vom Staat respektive uns allen.
Der Haken, ist, dass sie sich nicht aussuchen kann, auf wessen Tasche sie liegen möchte.
Der "Staat" wird sie nämlich umgehend auffordern, zunächst mal in deine Taschen zu greifen, bzw. tut das gleich selbst.
Damit dürfte ihre Großzügigkeit aber ganz schnell an der Grenze des eigenen Geldbeutel enden.

Was zahlst du denn für die Wohnung an Zinsen und Tilgung?
Was würde man dafür auf dem freien Markt an Miete bezahlen?
Stehst du wirklich alleine im Grundbuch?
Wer hat für die Schulden unterschrieben?

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 07.02.2012 23:10
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Rom,

sie will vom staat hilfe beantragen

Wie Beppo Dir schon geschrieben hat: Da haben wir schon den Salat. Denn so gehts natürlich nicht. Bzw. geht es schon - nur das Du dann von der ARGE Post bekommen wirst und die ARGE Dich in Anspruch nehmen wird bevor hier Sozialhilfe ausgezahlt wird. Wie groß ist denn die Wohnung bzw. kann sie vermietet werden? Mit 2100 Euro netto eine Wohnung zu finanzieren halte ich persönlich für grenzwertig. Es werden enorme Kosten auf Dich zu kommen. Selbst im günstigsten Fall mehrere tausend Euro für die Scheidung plus die Unterhaltszahlungen an die Exe. Gruß Ingo

AntwortZitat
Geschrieben : 07.02.2012 23:23
(@rom4ik)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

deswegen frage ich wegen den Uterhaltszahlungen an die EX. Muss ich ihr was zahlen auch wenn ich so große ausgaben habe, den KU und die Wohnung kann  ich Zahlen egal wie knapp es ist. Es geht nur um Unterhaltszahlungen an die EX.
Wenn die ARGE mich anschreibt und ich vorweisen kann das bei mir nichts zu holen ist, können sie von mir nichts verlangen oder?
Die Raten für die Wohnung sind ca 750€ + 220€NK + KU. Im Grundbuch steche ich allein, Schulden habe ich auch alleine. Die würde ca. KM 650 - 750 € betragen.
Muss ich Unterhalt an meine EX zahlen wenn sie es nicht beantragt oder muss man das nich beantragen wie kann das Gericht entscheiden?

Vielen Dank im vorraus.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 08.02.2012 09:05




(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

Wenn die ARGE mich anschreibt und ich vorweisen kann das bei mir nichts zu holen ist, können sie von mir nichts verlangen oder?

das wird so nicht funktionieren, denn bei Dir IST etwas zu holen: 2.100 netto minus 257 Kindesunterhalt minus Selbstbehalt von 1.050 EUR ergibt 793 EUR, die für Trennungs- bzw. nachehelichen Unterhalt zur Verfügung stehen. Möglicherweise lässt sich da mit Werbungskosten und 4% Altersvorsorge noch ein bisschen was nach unten basteln, aber "nichts zu holen" wird nicht dabei herauskommen.

Die Raten für die Wohnung sind ca 750€ + 220€NK + KU. Im Grundbuch steche ich allein, Schulden habe ich auch alleine. Die würde ca. KM 650 - 750 € betragen.
Muss ich Unterhalt an meine EX zahlen wenn sie es nicht beantragt oder muss man das nich beantragen wie kann das Gericht entscheiden?

Du kommst dann als Unterhaltszahler ins Boot, wenn Deine Ex irgendwo die Hand aufhält. Das muss kein Gericht sein; auch ARGE & Co prüfen sehr genau.

Grundsätzlich ist das ja auch richtig: Es kann nicht sein, dass ein Ehepaar das Haupt- oder Einverdiener-Modell wählt und nach dem Scheitern der Ehe sagt "ach, Männe hat ja Immobilienbesitz und Schulden; den Unterhalt für die Frau soll dann einfach mal der Steuerzahler übernehmen."

Die Frage ist lediglich, ob Du Dir als Unterhaltspflichtiger überhaupt eine eigene Immobilie leisten kannst, wenn die Finanzierung schon zu Ehezeiten grenzwertig war. Aber das berührt Deine Unterhaltspflicht nicht. Notfalls musst Du die Hütte halt verkaufen; ggf. auch mit Verlust. Oder Dich mit Deiner Ex auf irgendwas einigen, was sie daran hindert, bei Ämtern und Behörden finanzielle Hilfen zu beantragen.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 08.02.2012 11:46
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Eine Eigentumswohnung wird in der Regel nur Unterhaltssteigernd berücksichtigt.
Und zwar dann, wenn die (Zins-)Kosten geringer sind, als die ersparte Kaltmiete.

Wenn die Kosten geringer sind, wird dir ein Wohnvorteil aufgeschlagen auf den du auch Unterhalt zu bezahlen hast.

Im ersten Jahr nach der Trennung wird die Mietersparnis noch an deinem persönlichen (kleineren) Bedarf ausgerichtet, danach wird die volle Mietersparnis der (nun zu großen) Wohnung aufgeschlagen.
Tilgungsleistungen kannst du dagegen als private Altersvorsorge abziehen, sofern die Gesamtsumme deiner privaten Altersvorsorge 4% vom Brutto nicht übersteigt.

Wenn deine Zinskosten also z.B. 750,-€ betragen der Mietwert der Wohnung aber auch 750,- beträgt, ist das im ersten Jahr neutral.
Ab dem 2. Jahr, kannst du aber nur noch, vielleicht 400,-€ geltend machen, da das für eine Person angemessen sei.
Dann würde dein Einkommen schon um 350,- fiktive € steigen.

Nach welcher Steuerklasse sind die 2.100,- eigentlich berechnet?
Habt ihr noch 3/5?
Sofort ändern in 4/4.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 08.02.2012 12:30