Hallo zusammen,
nachdem ich meinen Post in "Meine Geschichte" abgesetzt hatte, dachte ich es wäre vielleicht besser, zu den einzelnen Fragestellungen in das oder die Unterforen zu gehen.
Deshalb wollte ich hier mal die möglichen unterhaltsbedingten finanziellen Konsequenzen erfragen, um absehen zu können, wie wahrscheinlich welche dann im Fall einer Trennung eintreffen.
Situation in Kürze:
Ich bin seit 11 Jahren verheiratet, wir haben vier Kinder im Alter von 11, 9, 7 und 5 Jahren.
Meine Frau arbeitete das erste Ehejahr bis zum ersten Kind voll und ging dann in Elternzeit bis zum 3. Geburtstag des jüngsten.
Danach begann sie wieder (vor knapp 2 Jahren) Teilzeit erst 50%, dann 30% zu arbeiten.
Ich reduziere meine Arbeitszeit ab 1.1.2011 auf 50%. Das Ganze ist von meinem Arbeitgeber erst mal auf 1 Jahr befristet, danach arbeite ich geplant wieder 100%.
Ich gehe von einem Brutto von ca. 2.850 Euro (bei 50%) bei mir aus, meine Frau ca. 1100 Euro.
Weiterhin habe ich einen Firmenwagen, gw. Vorteil ca. 400 Eur, zusätzlich noch einen privates Fahrzeug (läuft auf meine Frau)
Wenn meine Frau arbeitet, kümmere ich mich um die Kinder.
Wir leben in einem 3-Familienhaus, welches ich vor unserer Ehe gekauft habe (noch ca. 60.000 Eur Restschulden).
Mein Vorhaben:
Bei einer Trennung bleibe ich im Haus und ziehe in die ELW ein, wobei ich gemeinschaftliche Dinge (Waschmaschine, etc.) weiter nutze.
Räumlich könnte man es so aufteilen, dass meine Frau das bisherige Schlafzimmer und das Bad zur alleinigen
Nutzung hat und ich die ELW (die auch über eine Küchenzeile verfügt, inkl. einer Nasszelle).
Bisherige Küche, Wohn- und Esszimmer würde ich dann nutzen, wenn ich für die Kinder koche, sie betreue...
Mdm möchte eigentlich gar nicht arbeiten, deshalb wäre auch vorstellbar dass sie nach meinem Auszug ihre (sichere) Arbeitsstelle kündigt.
Denn da sie schichtet (Früh/Spät) ist sie darauf angewiesen, dass jemand die Kinder betreut, was ich zwar gern übernehme, aber....
Im Moment ist es so, dass alle Zahlungen den Haushalt (d.h. Versorgungsbeiträge, Beiträge zu Kiga, etc. pp) über mein Konto gehen.
Zu einem Gespräch, welchen finanziellen Anteil sie nächstes Jahr schultern will, war/ist sie nicht bereit, sie ist der Meinung, ihr "verdientes" Geld gehöre ihr allein.
Meine Fragen dazu:
Wenn ich es richtig gelesen habe wird mein Einkommen der letzten 12 Monate + Bonus + Weihnachtsgeld + ggf. Steuerrückzahlung gerechnet.
Da ich in 2010 noch voll gearbeitet und verdient habe -> müsste ich eine evtl. Trennung noch etwas herauszögern, korrekt?
Angenommen ich würde mich sagen wir mal im Oktober 2011 trennen, würde dann unterstellt werden, ich verdiene ab Januar 2012 wieder mehr oder
gilt dann die rückwirkende 12-Monatsregel auch noch?
Da wir uns zu 60/40 die Kinderbetreuung aufteilen, wird das im Fall der Trennung irgendwie berücksichtigt oder gibt es nur Schwarz/weiß
(d.h. einer trennt sich von Frau + Kindern oder gar nicht). Bei uns wäre ja dann Praxis, dass ich die Kinder in der Zeit, wenn meine Frau
arbeitet betreue (das ist mehr als jedes 2. Wochenende).
Was ist im KU alles enthalten, bzw. kann "Mehrbedarf" (z.B. für Musikunterricht, etc. pp ) geltend gemacht werden
Wie sieht das mit dem KU aus, wenn z.B. die Grosse gern von mir betreut werden würde, dann müsste meine Frau mir KU zahlen?
Wäre eine Wahl der Steuerklasse auf 4/4 besser, da sich dadurch mein Netto verringern würde?
Wie ist das mit dem Kinderfreibetrag und dem Kindergeld (läuft z. Zt. auch noch auf mein Konto)?
Soll ich die Zahlungen für Strom, Telefon mit dem nächsten Vertragsende vom Anbeiter kündigen, bzw. aufteilen auf Haus + ELW, was natürlich in Summe teurer wäre oder kann ich das mit dem Wohnwert mit berechnen?
Wie hoch kann ich den Wohnwert schätzen, wie fließt dieser in die Berechnung (s.u.) ein?
Wie könnte die folgende Rechnung für meine Situation aussehen?
Mein Einkommen (Netto + gw. Vorteil?)
- 4% altersbedingte Vorsorge (vom Brutto)
- 5% berufsbedingte Aufwendungen oder nachgewiesene Kosten
= Zwischensumme für Kindsunterhalt (KU) lt. DDT (Dein SB beträgt hier 900€)
Zwischensumme
- KU
- gemeinsame Schulden
= Zwischensumme2
Zwischensumme 2
-1/7 erwerbstätigen Bonus
=Zwischensumme3
-Ihr Einkommen
=Zwischensumme4
3/7 für Sie und 4/7 für Dich wobei Dein SB bei 1000€ liegt.
Wenn ich es richtig sehe, zahlt der mit dem größeren Einkommen (in dem Fall ich) den kompletten KU, weiterhin verbleibt der KM ihr Einkommen nur für sich (ok, dafür kann ich Wohnwert verlangen, wie läuft das praktisch)?
Soll ich prophylaktisch zum JA gehen und die Situation dort schildern (mögliche Trennung etc. -> wird in einigen Threads empfohlen)?
Bin gern für alle Tipps dankbar (auch was ihr schon erlebt habt und wie man dem ggf. hätte vorbeugen können (und sei es auch nur gedanklich)) und beantworte Rückfragen gern.
Danke und lg. vv4
Hi,
nur eine Anmerkung auf die Schnelle.
Wenn eine Trennung im Haus, dann wirst du wohl auch in den sauren Apfel beissen müssen ,die Kidner in der ELW zu bekochen und zu betreuen.
Du kannst deine Frau nicht dazu zwingen, das du dann "ihre" Räume betrittst. Du wirst jas auch nicht wollen, das sie die ELW betritt.
Da muß eine saubere Trennung her, sonst wirst du schnell feststellen, das im schlimsmten Fall deine Frau es sehr schnell scahfft dich durch Wohnungszuweisung auszuquartieren.
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Moin,
auch von mir noch eine Anmerkung (der gesamte Fragenkatalog ist freizeittechnisch gar nicht auf einmal zu beantworten):
Ich reduziere meine Arbeitszeit ab 1.1.2011 auf 50%. Das Ganze ist von meinem Arbeitgeber erst mal auf 1 Jahr befristet, danach arbeite ich geplant wieder 100%.
diese Idee könnte unterhaltstechnisch in die Hose gehen, denn sie kommt einer mutwilligen Reduzierung Deiner Leistungsfähigkeit gleich. Wenn Deine Noch-Gattin also auf Krawall gebürstet ist und einen halbwegs geschäftstüchtigen Anwalt beauftragt (ein Brutto von roundabout 5 Mille im Monat macht Dich da schliesslich zur fetten Beute), kriegst Du neben einer Klage auf Wohnungszuweisung möglicherweise auch eine Unterhaltsklage an die Backe, deren Basis Deine bisherigen Einkünfte sind; ganz egal, wieviel ab 1.1.2011 tatsächlich auf Deinem Gehaltszettel steht. Die Stichwort heissen hier "eheprägende Verhältnisse" und "fiktive Einkünfte".
Wenn Madame dagegen in diesem Kontext ihre Erwerbstätigkeit reduziert oder ganz einstellt, wird man ihr das bei 4 Kindern kaum übelnehmen; zumal bei Schichtarbeit. Sie ist auch nicht verpflichtet, für diese Zeit Deine "Betreuungsangebote" anzunehmen. Und damit wären dann sämtliche anderen Konstrukte hinfällig; das Modell lautet dann schlicht: Sie kümmert sich um die Kinder und Du schaffst die Kohle ran.
Da lauern vermutlich noch einige Fussangeln, von denen Du noch keine Ahnung hast.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Bin gern für alle Tipps dankbar
Du schreibst ein grausliches Kauderwelsch wo irgendwie untergeht, was eigentlich Dein Problem ist.
Du darfst nicht den Fehler machen in Unterhalts-taktiererei zu verfallen und darüber Dein Hirn abzuschalten. Mit Deiner Halbtags-Stelle und dem bisschen Teilzeit Deiner Frau komm ich in Steuer I/II auf zusammen 2500 Netto plus Kindergeld, das entspricht ziemlich genau dem ALG-2 Anspruch einer solchen 6-Köpfigen Trennungsfamilie mit 2 getrennten Haushalten. Nur mal so als Andeutung wo die Reise hingeht.
Kann sein, dass Du da mit Deinem Wohneigentum noch bisschen besser dastehst, aber auch das wird ruckzuck aufgefressen von den Kosten einer streitigen Unterhaltsauseinandersetzung. Und den Streit gibts, das ist ganz normal, je knapper die Resourcen desto mehr Verteilungskämpfe gibts.
Also nimm das mal als kräftigen Tritt in den Hintern und fang bei Deiner Selbstverwirklichung erstmal damit an, die materielle Grundlage zu schaffen. Dazu ist ein Teilzeit-Jahr schonmal ein Schritt in die falsche Richtung. Noch dazu auf ein Kalenderjahr gelegt statt zu gleichen Teuilen auf 2 verteilt, kein denkender Steuerzahler denkt sich sowas aus.
Wenn eine Trennung im Haus, dann wirst du wohl auch in den sauren Apfel beissen müssen ,die Kidner in der ELW zu bekochen und zu betreuen.
Du kannst deine Frau nicht dazu zwingen, das du dann "ihre" Räume betrittst. Du wirst jas auch nicht wollen, das sie die ELW betritt.
Moment mal, lt meinen Infos aus diversen Links (könnte ich gern raussuchen) muß nur klargestellt sein, dass jeder für sich wirtschaftet. Gemeinschaftsräume wie Küche, Esszimmer etc. dürfen von beiden benutzt werden, man muß sich eben absprechen.
Meine Frau kann sich im oberen Stock "austoben" und ich im "unteren". Wir können auch gern vereinbaren, dass Zutritt nur nach Absprache oder bei "Gefahr im Verzug" erfolgt, mit welcher Begründung soll eine Wohnungszuweisung erfolgen (mal von Unwahrheiten abgesehen)?
der gesamte Fragenkatalog ist freizeittechnisch gar nicht auf einmal zu beantworten):
Hatte ich auch nicht erwartet, mir würde auch die Beantwortung von einzelnen Fragen schon weiterhelfen, bzw. wenn Antworten "später" eintreffen.
Ich wollte lediglich eine gesamthafte Sicht der Dinge schildern, da sich die möglichen Wege ja auch gegenseitig beeinflussen und ich den Eindruck hatte, dass die Forumsteilnehmer den Tenor vertreten "Poste hier erstmal alles möglichst detailgetreu, dann schauen wir mal, wie wir Dir helfen können".
Ich stehe erst am Anfang des Prozesses, sollte ich mal schlauer sein, werde ich gern bei Bedarf auch mit Rat und Tat unterstützen.
ganz egal, wieviel ab 1.1.2011 tatsächlich auf Deinem Gehaltszettel steht. Die Stichwort heissen hier "eheprägende Verhältnisse" und "fiktive Einkünfte".
Ok, woraus kann ich die Kriterien für "eheprägend" ableiten?
Wenn Madame dagegen in diesem Kontext ihre Erwerbstätigkeit reduziert oder ganz einstellt, wird man ihr das bei 4 Kindern kaum übelnehmen; zumal bei Schichtarbeit. Sie ist auch nicht verpflichtet, für diese Zeit Deine "Betreuungsangebote" anzunehmen. Und damit wären dann sämtliche anderen Konstrukte hinfällig; das Modell lautet dann schlicht: Sie kümmert sich um die Kinder und Du schaffst die Kohle ran.
D.h. sie hat keine "Erwerbsobliegenheit", selbst wenn die Kinderbetreuung geregelt wäre?
Da lauern vermutlich noch einige Fussangeln, von denen Du noch keine Ahnung hast.
:genau: deshalb bin ich ja hier!
Du schreibst ein grausliches Kauderwelsch wo irgendwie untergeht, was eigentlich Dein Problem ist.
Sorry, ich habe alles, was mir als Frage in den Sinn kam, mal hier beschrieben, kann ja sein, dass Euch das längst klar ist
Du darfst nicht den Fehler machen in Unterhalts-taktiererei zu verfallen und darüber Dein Hirn abzuschalten.
...
Also nimm das mal als kräftigen Tritt in den Hintern und fang bei Deiner Selbstverwirklichung erstmal damit an, die materielle Grundlage zu schaffen. Dazu ist ein Teilzeit-Jahr schonmal ein Schritt in die falsche Richtung. Noch dazu auf ein Kalenderjahr gelegt statt zu gleichen Teilen auf 2 verteilt, kein denkender Steuerzahler denkt sich sowas aus.
Ein denkender Steuerzahler vielleicht nicht, aber ein privat krankenversicherter mit 4 Kindern, der wieder gesetzlich versichert werden möchte schon. Ok, natürlich blöd, dass es in diese Zeit gefallen ist.
Was die "Selbstverwirklichung" angeht. Ja, ich möchte gern mehr Zeit mit meinen Kids verbringen und ja ich möchte bei Fragen wie GSR und ABR keine schlechteren Karten haben als meine DEF, nur weil die Sachlage nach dem von Martin genannten Tenor (Frau=KKK, Mann=Kohle) bewertet wird.
Ja, mein Beruf macht mir Freude, aber im Moment sind mir die Kinder wichtiger.
Mir wurde u.a. von Martin? (sorry falls falsch zitiert, müsste ich nochmal genau nachschauen) geraten, die Dinge in der folgenden Reihenfolge zu bewerten (ich hoffe, dass ich es so richtig wiedergebe):
a) Gesundheit
b) Kinder
c) Finanzen
Soweit für heute abend, vv4
Moin vv4,
den von Dir geschilderten Problemwust mit all seinen Verästelungen kannst Du in dieser Komplexität gar nicht meistern. Vorab musst Du das Ganze erst einmal strukturieren. Dabei gibt es zwei Ausgangsszenarien:
A: Du kannst mit Deiner DEF halbwegs vernünftig reden; ihr könnt für alle zentralen Fragen eine einvernehmliche Lösung finden, notfalls mit Hilfe eines Mediators.
B: Deine DEF beauftragt einen Anwalt mit der Durchsetzung ihrer Ansprüche.
Falls Szenario B eintritt, haben sich viele Deiner Fragen sehr schnell erledigt: Du hast keinen Rechtsanspruch auf Halbierung Deiner Arbeitszeit und damit Deiner Einkünfte. Gleiches gilt für die hälftige Kinderbetreuung, den Verbleib in der Einliegerwohnung und erst recht auf Mitbenutzung anderer Räume: Einvernehmlich ist das alles machbar; wenn Deine Frau Dich jedoch aus dem Haus haben möchte, bist Du draussen - mit allen Konsequenzen.
Deshalb kann man Dir eigentlich nur dringend raten, einvernehmliche Lösungen nach Modell A zu suchen anstatt auf "Rechten" zu bestehen, die Du nicht hast bzw. die Dir bei einer streitigen Scheidung nichts nützen.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hallo Martin,
das ist doch mal ne klare Aussage.
Dabei gibt es zwei Ausgangsszenarien:
A: Du kannst mit Deiner DEF halbwegs vernünftig reden; ihr könnt für alle zentralen Fragen eine einvernehmliche Lösung finden, notfalls mit Hilfe eines Mediators.
Das wäre mir auch am liebsten, ich befürchte nur, dass es dann so ausgeht:
Die Mediation endete nach genau 3 Sitzungen.
Eine mit ihr alleine, in der sie ihre Version erzählte, eine in der ich meine erzählte, und eine in der sie feststellte, dass der Mediator gar nicht auf ihrer Seite ist.
Und es kann mir keiner erzählen, dass meine Ehe die einzige war, in der das so oder ähnlich abgelaufen ist.
D.h. auf Alternative
B: Deine DEF beauftragt einen Anwalt mit der Durchsetzung ihrer Ansprüche.
kann man sich quasi nicht vorbereiten, sondern muß es so nehmen wie es eben kommt und ggf. vor jedem größeren Schritt z.B. hier im Forum Rat holen, habe ich das richtig verstanden?
Grüssles zurück
vv4
Moin vv4,
D.h. auf Alternative
kann man sich quasi nicht vorbereiten, sondern muß es so nehmen wie es eben kommt und ggf. vor jedem größeren Schritt z.B. hier im Forum Rat holen, habe ich das richtig verstanden?
yup, das ist richtig. Es gibt hier einfach zu viele Unbekannte; niemand weiss, welche Karten Madame und ihr Anwalt zücken. Wenn er halbwegs geschäftstüchtig ist (und die Adressen solcher Anwälte werden in Kaffeekränzchen heiss gehandelt) wird er recht bald mit Forderungen um die Ecke kommen, die Dir den Atem stocken lassen. Auf eine Idee wie der Halbierung Deiner Arbeitszeit oder anderweitige Verringerung Deiner Einkünfte wird er sich besonders gerne stürzen.
Vorbereiten kannst Du Dich allerdings insofern, als Du Konten dichtmachen bzw. ein neues Gehaltskonto eröffnen kannst, auf das nur Du allein Zugriff und Einblick hast. Und indem Du wichtige Papiere (Stammbücher, Urkunden, Versicherungspolicen, Fahrzeugpapiere, Kontoauszüge etc.) an einen vertrauenswürdigen Ort (Familienmitglieder, Bankschliessfach etc.) auslagerst, zumindest in Kopie.
Alles andere machen wir step by step. Löse Probleme, die Du hast - und nicht die, die Du haben könntest. Sich auf jedes denkbare Szenario vorbereiten zu wollen, funktioniert sowieso nicht; es macht einen nur meschugge.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Vorbereiten kannst Du Dich allerdings insofern, als Du Konten dichtmachen bzw. ein neues Gehaltskonto eröffnen kannst, auf das nur Du allein Zugriff und Einblick hast. Und indem Du wichtige Papiere (Stammbücher, Urkunden, Versicherungspolicen, Fahrzeugpapiere, Kontoauszüge etc.) an einen vertrauenswürdigen Ort (Familienmitglieder, Bankschliessfach etc.) auslagerst, zumindest in Kopie.
Das meiste davon ist bereits passiert, bzw. werde ich demnächst erledigen.
Also werde ich mich mal bestmöglich wappnen und dann mal schauen
Gruß vv4