Übergang Unterhalt ...
 
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Übergang Unterhalt Arge

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 Lego
(@lego)
Schon was gesagt Registriert

Hallo und Guten Tag!

Folgender SV:
Habe einen unehelichen Sohn. Titel beim JA, habe immer gezahlt, nie Ärger.
Ex ist wohl nun bei der Arge. Das Jobcenter hat mir eine PZU zugesandt und will mehr Geld sehen.

Meine Situation:
Verheiratet, eine kleine Tochter, Frau schwanger, Frau verdient gut, ich bin Hausmann. Kein eigenes Einkommen. Habe mit meinem "Taschengeld" immer den KU für meinen Erstling gezahlt.
Nun will die Arge mehr Geld sehen, als ich mit meinem JA Titel bezahle.

Fragen: Der Übergang des KU auf die Arge ist korrekt?
Dürfen die mehr verlangen, wenn ich gar kein Einkommen habe?
Dürfen die das Einkommen meiner Frau erfragen?

Viele Grüße!
Lego

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 19.02.2012 17:17
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin.
Solange du Mindest-KU bezahlst können sie dir nichts.
Du musst allerdings Auskunft über dein Einkommen erteilen. Aber nicht über das Einkommen deiner Frau.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 19.02.2012 17:21
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

HI Lego,

wie alt ist denn der Sohn? Noch unter 3 Jahre?

Auf der anderen Seite: Wie ihr Eurer Leben gestaltet, ist natürlich Eure Sache. Das Du für Dein uneheliches Kind (und unter Umständen auch für die KM) zahlen musst, ist natürlich klar.

Das Du dich natürlich auch nicht auf Deinem Status Hausmann ausruhen kannst, ist ja auch klar. Also entweder bekommst Du das benötigte Geld von Deiner Frau oder Du musst selber wieder Geld verdienen. Und ja, gerade KU sollte selbstverständlich gezahlt werden. Gruß Ingo

AntwortZitat
Geschrieben : 19.02.2012 17:27
 Lego
(@lego)
Schon was gesagt Registriert

Danke Beppo! Wie schnell geht das denn hier??

(Der Sohn ist 7.)
Mein Einkommen ist ja auf Null. Versuchen die nun, mir ein fiktives unterzuschieben? Im Net habe ich neben Taschengeld der verdienenden Partners für dein zu Hausbleibenden auch gefunden, das sie sich so etwas wie Gehalt für die Haushaltstätigkeit einfallen lassen. Machen die so etwas? Weiterhin wollen sie wohl neben dem JA Titel noch mehr, weil sie die anteiligen Wohnkosten für meinen Erstling von mir wiederhaben wollen. Im letzten Jahr hatte ich noch eine RÜckzahlung der Steuer. Gehört das nun denen?
Im Brief steht, ich kann auch der Auskunft widersprechen. Soll ich das tun?
Muß ich den KU ab jetzt der Arge überweisen?

Liebe Grüße

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 19.02.2012 17:30
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Lego,

stell doch bitte mal den Wortlaut des ARGE-Schreibens (natürlich ohne Namen) hier ein, incl. der verwendeten §§. Denn anonsten wird das zum Ratespiel.

Es scheint so, dass Deine Ex aus irgendwelchen Gründen nicht arbeiten gehen kann. Wohnanteil ist doch bereits im KU enthalten. Zahlst Du nur den Mindest-KU?

Mein Einkommen ist ja auf Null. Versuchen die nun, mir ein fiktives unterzuschieben?

Dir ist schon klar, dass das für Dich keine Ausrede sein kann? Du hast eine Verpflichtung gegenüber Deinem Sohn. Wir Steuerzahler sind nicht für die Ausgestaltung Eurer Ehe zuständig. Entweder gibt Dir Deine Frau den Bedarf an KU oder Du musst halt eine Arbeitstätigkeit aufnehmen (wie es auch viele Ehefrauen tun müssen), um eine Familie über die Runden zu bringen. Gruß Ingo

AntwortZitat
Geschrieben : 19.02.2012 17:47
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Mein Einkommen ist ja auf Null. Versuchen die nun, mir ein fiktives unterzuschieben?

Versuchen bestimmt, nur solange du dich nicht ins Bockshorn jagen lässt, werden sie damit keinen Erfolg haben.

Mein Einkommen ist ja auf Null. Versuchen die nun, mir ein fiktives unterzuschieben? Im Net habe ich neben Taschengeld der verdienenden Partners für dein zu Hausbleibenden auch gefunden, das sie sich so etwas wie Gehalt für die Haushaltstätigkeit einfallen lassen. Machen die so etwas?

Mmn auch nur bis zum Mindestunterhalt.

Weiterhin wollen sie wohl neben dem JA Titel noch mehr, weil sie die anteiligen Wohnkosten für meinen Erstling von mir wiederhaben wollen.

Quatsch, die sind im Unterhalt enthalten. Hat der seine Ausbildung im Jugendamt gemacht?

Im letzten Jahr hatte ich noch eine RÜckzahlung der Steuer. Gehört das nun denen?
Im Brief steht, ich kann auch der Auskunft widersprechen. Soll ich das tun?
Muß ich den KU ab jetzt der Arge überweisen?

Auch nur wenn kein Mindestunterhalt.
Nein, du darfst denen gerne sagen, dass du kein eigenes Einkommen hast, von xxx,-€ Taschengeld lebst und davon den Mindest-KU bezahlst.
Nur wenn das da steht.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 19.02.2012 17:48
 Lego
(@lego)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Ingo,

klar zahle ich! Ganz korrekt nach DüssTabelle. Und somit mehr als nur den MindestU. Und wie im ersten Beitrag bereits genannt, nutze ich das komplette TG (als mein Einkommen) für die Zahlung als KU.
Bitte nun nicht mehr unterstellen, ich will nicht zahlen oder die Allgemeinheit blechen lassen.

Grüße!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 19.02.2012 17:53
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin lego,

ohne Kenntnis der Rahmenbedingungen (z. B. Alter des ersten Kindes) und ohne die Begründung der ARGE ist das tatsächlich ein Ratespiel. User @Ingo30 hat allerdings recht damit, dass die persönliche Ausgestaltung Deiner derzeitigen Lebensverhältnisse keinen Einfluss auf Deine bestehende Unterhaltsverpflichtung für Deinen Erstgeborenen hat; theoretisch könnte die Höhe Deiner Unterhaltspflicht sogar auf der Basis Deines früheren bzw. in Deinem Beruf aktuell erzielbaren Einkommens errechnet werden.

Die Kiste "ich bin jetzt Hausmann und hab kein eigenes Einkommen mehr" ist im Unterhaltsrecht jedenfalls nicht als Entlastungsgrund vorgesehen; das gilt dort eher als mutwillige Minderung der eigenen Leistungsfähigkeit. Wenn Deine Frau gut verdient, muss die Kohle eben aus diesem Topf kommen.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 19.02.2012 17:58
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

theoretisch könnte die Höhe Deiner Unterhaltspflicht sogar auf der Basis Deines früheren bzw. in Deinem Beruf aktuell erzielbaren Einkommens errechnet werden.

Die Kiste "ich bin jetzt Hausmann und hab kein eigenes Einkommen mehr" ist im Unterhaltsrecht jedenfalls nicht als Entlastungsgrund vorgesehen; das gilt dort eher als mutwillige Minderung der eigenen Leistungsfähigkeit. Wenn Deine Frau gut verdient, muss die Kohle eben aus diesem Topf kommen.

Nein. Es gibt keine Obliegenheit mehr als den Mindestunterhalt zu erwirtschaften.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 19.02.2012 18:00
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Nein. Es gibt keine Obliegenheit mehr als den Mindestunterhalt zu erwirtschaften.

Klasse... also einfach heiraten und die Unterhaltsgeschichte ist erledigt 🙂 Jetzt bin ich aber beruhigt. Nein, das kann nicht sein und ich hoffe auch ganz ehrlich, dass es die ARGE so nicht durchgehen lässt. Denn es kann nicht sein, dass die eigene Definition der ehelichen Verhältnisse zum Nachteil Dritter ausgelegt wird.

Jetzt nochmal ernsthaft: Ohne richtige Darstellung des Sachverhalts kann hier keiner richtig helfen. Weder wissen wir, warum die ARGE konkret auffordert (Krankheit KM, Arbeitslosigkeit KM, etc.) noch wissen wir, was für ein Titel Lego zu bedienen hat (dynamisch, statisch). Gruß Ingo

AntwortZitat
Geschrieben : 19.02.2012 18:06




Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

@Ingo:

Na Moment. Er zahlt ja den Mindest-KU. Darüber hinaus kann man nicht fordern, dass er mehr erwirtschaften muss. Sonst könnte man ja jeden Unterhaltspflichtigen dazu verdonnern, sich einen Zusatzjob oder einen besser bezahlten Job am Ende der Republik zu nehmen.

Mit dem Mindest-KU ist der Bedarf gedeckt.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 19.02.2012 18:08
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ingo, welche Dritten werden denn geschädigt, wenn der Vater Mindest-KU zahlt?
Das "Kind" erhält dann zwischen 409,- und 518,-€ im Monat und Mutter Staat packt garantiert nicht noch was obendrauf.

Ich kann da keine Schädigung erkennen.
Und die Arge geht das einen feuchten an. Die sind schon viel früher draußen.
Oder meinst du der TO solle gefälligst noch für die Mutter des 7 Jährigen aufkommen?  :knockout:

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 19.02.2012 18:11
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi,

gerne nochmal: Grundlage ist ja in diesem Falle der Titel den Lego zu bedienen hat. Da wird ja alles wichtige dazu drinstehen - und diesen Betrag wird er bedienen müssen. Wie er das macht, ist natürlich seine Sache - oder die seiner Ehefrau.

Was mich allerdings stört, ist die Einstellung, die man doch zwischen den Zeilen rauslesen kann "was wollen die denn bitte von mir? Ich hab doch kein Einkommen". Das kann aus meiner Sicht so nicht laufen. Und wenn dazu das Einkommen der Ehefrau miteinbezogen werden muss, ist dem so. Da hört für mich definitv der Spaß auf. Gruß Ingo

AntwortZitat
Geschrieben : 19.02.2012 18:19
 Lego
(@lego)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Ingo!

Was Du zwischen den Zeilen herausliest, ist seltsam!!

Mit nichts habe ich gemeint, was Du hier an Kulisse aufbaust!

Grüße

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 19.02.2012 18:22
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi,

klar, aber es geht ja gar nicht darum, dass er einen bestehenden Titel nicht mehr bedienen muss. Und das Einkommen der Ehefrau kann allerhöchstens für die Bemessung des Taschengeldes herangezogen werden.

Wie gesagt solange er den Mindest-KU zahlt (und natürlich nicht mehr tituliert ist), kann ihm keiner was. Aber die ARGE kann jetzt nicht beschließen, dass er mehr als den Mindest-KU zahlen muss, weil dafür gar keine Rechtsgrundlage besteht.

Immer vorausgesetzt, es besteht kein höherer Titel.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 19.02.2012 18:23
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Leute,

die Frage, ob hier der Mindest-KU bezahlt wird oder nicht, hat Lego ja wohl inzwischen hinreichend klar beantwortet (die Hervorhebung ist von mir):

klar zahle ich! Ganz korrekt nach DüssTabelle. Und somit mehr als nur den MindestU.

Also: Für das Kind wird sogar mehr als der Mindest-KU gezahlt, und trotzdem meinen die Aasgeier von der ARGE, es wäre da noch mehr zu holen ...

Viele liebe Grüße,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 19.02.2012 18:31
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Was mich allerdings stört, ist die Einstellung, die man doch zwischen den Zeilen rauslesen kann "was wollen die denn bitte von mir? Ich hab doch kein Einkommen". Das kann aus meiner Sicht so nicht laufen. Und wenn dazu das Einkommen der Ehefrau miteinbezogen werden muss, ist dem so. Da hört für mich definitv der Spaß auf.

Ingo, ich glaube, da hast du dich etwas verrannt. Er zahlt doch!
Was soll er denn deiner Meinung nach tun?
Solange malochen, bis er Zeile 10 der DT bezahlen kann, damit das Kind sich ne Rolex leisten kann?

Lies nochmal genau was da steht.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 19.02.2012 18:32
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi,

Was soll er denn deiner Meinung nach tun?
Solange malochen, bis er Zeile 10 der DT bezahlen kann, damit das Kind sich ne Rolex leisten kann?

Letztlich wird diese Frage nur der Richter beantworten können, wenn die KM (durch die ARGE motiviert) mehr Geld sehen möchte. Und nur dort wird abschließend geklärt werden können, ob das gewährte "Taschengeld" ausreichend bzw. nicht doch noch überobligatorische Arbeit, zumindest in Form eines Minijobs möglich ist. Gruß Ingo

AntwortZitat
Geschrieben : 19.02.2012 18:59
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ingo, selbst wenn er einen Minijob hätte, dann hat er

a) erst mal einen Selbstbehalt und
b) würde auch dann nicht mehr als der Mindest-KU rauskommen. Bei bald drei Kindern müsste er über 2100 Euro netto haben, um überhaupt in Stufe 2 zu bleiben.

Ich schließe mich Beppo an, Du hast Dich hier wirklich verrannt.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 19.02.2012 19:01
(@fruchteis)
Registriert

Hmm.
Habe ich etwas überlesen?

In der Diskussion wird nicht der Umstand berücksichtigt, daß Lego in einem 3-Personen-Haushalt lebt, Frau schwanger, nach Geburt sind es 4 Personen, mit dem externen Kind sogar 5 Personen.
Er hat mit der gut verdienden Mutter beschlossen, daß sie sich um das Erwerbseinkommen kümmert, er um die (bald 3) Kinder. Dabei wirft diese Familie auch noch Mindest-KU für das externe Kind ab.

Ich frage: Was denn noch?

Lego, magst Du mal Euer Nettoeinkommen und Eure Miete angeben? Ist das externe Kind regelmäßig zum Umgang bei Euch?
Ich möchte mal eine Kontrollrechnung für Deine Bedargsgemeischaft nach SGB II machen.
Oder ist das Einkommen der Familie weit über 3000 Brutto, sitzt Deine Frau gut gepolstert irgendwo im Vorstand?

W.

AntwortZitat
Geschrieben : 19.02.2012 19:03




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