Hallo Freunde,
ich habe in folgender Konstellation eine Frage:
verheiratet, getrennt seit 6 Monaten, 1 Kind, 2 Jahre als GSR, gABR
Ich zahle 1500 € / Monat TU und KU.
Ex möchte jetzt wieder tageweise arbeiten gehen und dafür eine Tagesmutter beauftragen.
Ich weiß nicht wie lange sie arbeiten wird, aber ich denke, es werden so ca 25 % sein, das dürften dann (wenn man ihr altes Gehalt anrechnet) ca 400-500 € / Monat sein.
Ich zahle ja mehr als den Mindestunterhalt.
Im Gesetz steht, dass überobligatorisches Einkommen anrechnungsfrei bleibt, sofern es der Billigkeit entspricht. HAt denn jemand von euch mit solch einer Konstellation Erfahrunge? Habt ihr Erfahrungen, ob solch eine Tätigkeit meiner Ex mich entlasten könnte, oder würde mir hier u.U. auch drohen, dass ich die Betruungskosten voll bezahlen muss, da das ganze Einkommen der ex überobligaotrisch ist und daher auch nciht für den Mehrbedarf herangezogen wird? Muss mir meine Ex auch überobligatorisches Einkommen ungefragt mitteilen?
Viele Grüße,
PP
Moin PP,
Muss mir meine Ex auch überobligatorisches Einkommen ungefragt mitteilen?
Ob etwas überobligatorisch ist oder nicht, entscheidet nicht der Unterhaltsberechtigte ... vor diesem Hintergrund würde ich sagen: Ja, sie muss es mitteilen. Dass eine Nichtmitteilung (in diesem Fall) negative Konsequenzen für sie hätte, wage ich indes eher zu bezweifeln.
[...]würde mir hier u.U. auch drohen, dass ich die Betreuungskosten voll bezahlen muss
Da eine Tagesmutter in erster Linie der Betreuung dient (und nicht so pädogisch wertvoll wie ein KiGa ist), dürfte das Risiko für (kindbezogenen) Mehrbedarf eher gering sein.
Habt ihr Erfahrungen, ob solch eine Tätigkeit meiner Ex mich entlasten könnte [...]
Könnte schon ... ich würde es aber in Anbetracht des Alters von Sohnemann (und der in absehbarer Zeit anstehenden Scheidung) nicht drauf ankommen lassen, sondern in die "Verhandlungen" zu nachehelichem Unterhalt (wenn sie schon eine Zeit lang gearbeitet hat) einbringen ...
Besten Gruß
United
Moin.
Ich möchte mich den Worten von United bekräftigend anschließen.
Ob das Einkommen bei einem unter 3 jährigen Kind überobligatorisch ist oder nicht, ist noch nicht ausdiskutiert.
In jedem Falle wäre es aber absolut legitim, wenn sie ihren Job gleich wieder hinschmeißt, sobald sie merkt, dass Unterhalt mindestens genauso zufrieden macht wie eigene Erwerbstätigkeit, nur weniger anstrengend ist.
Dann läufst du Gefahr, dass der EU auch nach dem 3. Geburtstag gefordert wird.
Ich würde mich darüber freuen, dass sie wieder arbeitet und dieses als wichtiges Argument für den 3. Geburtstag im Köcher behalten.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.