"Überobligator...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

"Überobligatorische Tätigkeit" > staatl. Stellen legen zweierlei Maß an

 
(@cori-ma)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Foris,

dies ist in Teilen die Geschichte meines Kusins und meiner (noch) angeheirateten Kusine. Beide Mitte 30, sie studierte Ärztin, aber noch nie gearbeitet, er Fluglotse (mit entsprechendem Einkommen), 3 Kinder (7 und Zwillinge mit 4). Knall auf Fall zog sie vor 2 Jahren mitsamt den Kindern aus. Seither zahlt mein Kusin treu und brav, was ihm seine Anwältin ausgerechnet hat an KU und TU.

Seine Ex hat nun letztes Jahr zum ersten Mal in ihrem Leben angefangen, als Ärztin zu arbeiten. Hat niemand von ihr verlangt. Sie hat eine Kinderfrau für die 3 Mädchen engagiert, die darüber hinaus ohnehin einen Ganztageshort besuchen. Die Kinderfrau deckt die Zeit zwischen Hortende und Arbeitsende ab.

Für den Ganztageshort hätte mein Kusin zu glücklichen Ehezeiten mit einer Belastung von rd. 700 € mtl. für die 3 Kinder rechnen müssen. Der Beitrag jetzt, der zu Lasten seiner Ex geht, wird nur an ihrem Einkommen aus der ärztlichen Tätigkeit festgemacht und liegt bei schlappen 120,00 € mtl.

ABER: von der sonstigen Anrechnung ihres Einkommens will Ex nichts wissen und pocht auf "überobligatorische Tätigkeit". Die Gefahr ist groß, dass sie damit in der immer noch schwelenden Unterhaltsverhandlung (nächste Runde Mitte Februar) durchkommt. Wenn das der Fall ist, wie kann dann eine andere staatliche Stelle (nämlich die, die für den städtischen Hort zuständig ist), die Gebühren auf "ihr" Einkommen abstellen? Dann müsste doch entweder die Hortgebühr aus dem kompletten, der Ex zur Verfügung stehenden Einkommen (inkl. des Betreuungsunterhalts!!!!) berechnet werden und wieder bei 600 - 700 € liegen. Kann mein Kusin den Betreuungsunterhalt mit dieser Begründung kürzen oder doch - mit Hinweis auf diese Ungleichbehandlung - darauf drängen, dass ihr Einkommen anerkannt wird? Ist das erfolgversprechend oder nur wieder eine von diesen Ungerechtigkeiten, mit denen sich ein künftiger Ex-Mann und Ex-Vollzeitpapa rumprügeln muss?

Wenn noch Infos fehlen > einfach fragen! Bin um jeden Tipp (auch im Namen meines Kusins) dankbar!!!

Jungs, mein aufrichtiges Beileid, dass die deutsche Rechtsprechung so männerfeindlich ist.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 04.02.2007 12:24
(@skorpion)
Nicht wegzudenken Registriert

Guten Morgen.

Für den Hort zählen alle Einkünfte des Haushaltes, in dem die betr. Kinder wohnen, inkl. Unterhalt. Wenn der durch ist, wird der auch miteingerechnet.

Die Förderung der Hortplätze ist eine Sozialleistung nach Landesrecht, da geht es nach den Vorgaben des jew. KiföG.

Das mit dem überobligatorischen Arbeiten bei kleineren Kindern ist Familienrecht des Bundes. Da geht es nach den Vorgaben des BGB und der aktuellen Rechtsprechung.

Du bist nicht die erste, der auffällt, wie weit Sozial- und Familienrecht tw auseinanderklaffen, eine zarte Annäherung soll es ja mit der Unterhaltsrechtreform geben...

Du bist auch nicht die erste, die vom lustigen Kompetenzendschungel von Bund, Ländern und Kommunen verwirrt wird, auch hier soll es einmal eine Förderalismusreform geben...

AntwortZitat
Geschrieben : 05.02.2007 16:09