Überprüfung Unterha...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

Überprüfung Unterhalt

 
(@anfree72)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo,

jährlich grüßt das Murmmeltier...,die Exe.

Im März wird er UH Vergleich 2 Jahre. Heute kam ein Einschreiben der KM mit Bögen zur Einkommensfestellung einer po Kind (zwei Kinder) und ein Antrag auf Beistandschaft des JA. Alles unausgefüllt von der KM direkt.

Kann man diese Bögen so irgendwo ausdrucken?
Besteht jetzt Beistandschaft oder nicht?

Falls nicht  wäre es das erste Mal das sie selber Auskunft fordern würde, sonst nur über AW.

Vor zwei Jahren forderte das JA Auskunft da eine Beistandschaft bestand und in minimaler Höhe Unterhaltsvorschuss aufstockend geleistet wurde.  Nachdem der KM die Berechnung des JA nicht gefiel kam damals auch noch Post vom AW mit eigener Berechnung die letztlich vor Gericht landete.  Das war 2015, es gab einen Vergleich. Im großen und ganzen wurde dort Vorgaben des OLG aus dem Jahr 2014 übernommen.

Eckpunkte :

Damals Einkommen bereinigt ca. 1500€
Anerkannte Umgangskosten in Höhe von rund 180€
gekürzter SB um 200€
VWL und 5% Pauschale wurden anerkannt

Es gibt einen Vergleich mit einer statischen Summe von 183,05€ pro Kind

Hab jetzt noch nicht genau berechnet aber es gab minimale Lohnerhöhung.

Weiterhin hatte LG letztes Jahr bedingt duch krankheitsbedingten Ausfall eines Kollegen Überstunden machen müssen.
Außerdem gab es eine Einmalzahlung als der Seniorchef 80 Jahre wurde und da er letztes Jahr nicht einen Tag krank war einen Sonderbonus.

Überstunden fallen in diesem Maße nicht mehr an, 80 war der Chef nur einmal und LG war dieses Jahr gleichmal  nach einem Sturz auf dem Eis mit einem Rotatorenmanschettenschaden krank. Der Bonus fällt auch weg.

Wie nun am besten Auskunft geben?
Alle Gehaltsabrechnungen mit eigener Berechnung und Vorschlag machen?

Wie ist das mit den Überstunden diese machten bestimmt 100-150€ pro Monat aus (einige Samstage)
Dieses Geld fehlt ihm dieses Jahr.

Danke schon mal für eure Antworten und Denkanstöße

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 26.01.2017 15:53
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

ob ein Anwalt, das JA oder KM direkt eine Auskunft fordert ist eigentlich egal. Da die KM das Schreiben geschickt hat würde ich ihr die Auskunft zurorden. Die Unterhaltsleitlinien gehen vom regelmäßigen Einkommen (Monatslohn) und unregelmäßigem Einkommen (Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, Boni, Überstunden) aus.

Hinsichtlich Einmahlzahlungen steht dort, dass sie auf einen angemessenen Zeitraum (in aller Regel 3-5 Jahre) zu verteilen sind. Das hängt natürlich auch von der Höhe ab, 100 Euro auf 5 Jahre zu verteilen ist Quatsch.
Bei Überstunden sind Aussagen sehr schwammig. Als erstes ist festzustellen, dass die Überstunden nicht regelmäßig anfallen und dann wird es kompliziert mit der Anrechnung.

"1.2 Unregelmäßiges Einkommen
Soweit  Leistungen  nicht  monatlich  anfallen  (z.B.  Weihnachts-  und  Urlaubsgeld), werden sie auf ein Jahr verteilt. Einmalige Zahlungen (z.B. Abfindungen) sind auf einen angemessenen Zeitraum (i.d.R. mehrere Jahre)  zu verteilen.  .......

1.3 Überstunden
Überstundenvergütungen  werden  dem  Einkommen  voll  zugerechnet,  soweit  sie  berufstypisch  sind  und  das  in  diesem  Beruf
übliche  Maß  nicht überschreiten. Ob und in welchem Umfang weitergehende Einkünfte durch Überstunden,  aus  Nebentätigkeit  oder  Zweitarbeit  anrechenbar  sind,  ist nach  Billigkeit  nach  den  Umständen  des  Einzelfalls (Höhe  der  Einkünfte, hohe Schuldenbelastung, Sicherung des Mindestbedarfs, Alter, beidseitige wirtschaftliche Verhältnisse) zu entscheiden (vgl. BGH, Urt. v. 31.10.2012 – XII ZR 30/10). "

Zitiert nach den <a href="http://www.olg-koeln.nrw.de/infos/unterhaltsleitlinien/001_unterhaltsleitlinien_koeln-1-1-2017.pdf>Unterhaltsleitlinien" des OLG Köln.</a>

Mein Vorgehen wäre Auskunft zu erteilen und die Forderung abzuwarten, um dann darauf einzugehen. Wenn ihr es jetzt kommentiert liefert ihr erst einmal Munition für eine Neuberechnung.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 26.01.2017 17:27
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Anfree,

gebt Auskunft, versucht eine Einigung und nehmt prognostizierend zur Kenntnis, dass es zu keiner außergerichtlichen Einigung kommen wird.

Alles, was unterhalb der 100-150 EUR liegt, wird KM nicht akzeptieren.

Gruß
United

AntwortZitat
Geschrieben : 26.01.2017 19:25
(@anfree72)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo,
danke United für deine Einschätzung.  Mit deiner Prognose wirst du wahrscheinlich Recht haben. Bislang konnte man sich mit ihr auf nichts einigen.  Denke aber manchmal das ihre Anwälte da nicht ganz unschuldig waren. Letztlich ist sie aber immer spätestens am OLG gescheitert.

Positiv dieses mal das die Aufforderung nicht vom AW oder JA kommt sondern direkt von ihr.
Entweder war sie am Amt und die haben gesagt sie soll erst mal selber anfragen, oder sie hat die Formulare von der Seite des Landkreises- Mittelsachsens runtergeladen.

Denke mal diese Formulare über die Angabe der wirtschaftlichen Verhältnisse und Erklärung über Grundbesitz können wir ignorieren, oder?

Wir haben mal alles durchgerechnet. LG kommt auf ein Netto von Rund 1854 €

Die darin enthaltenen Anwesenheitsprämie und Geburtstagsbonus anlässlich des 80ten des Chefs beträgt Rund 29€ Netto,
die Überstunden Rund 90€ Netto.

Er hat diese jetzt mal aus dem Netto rausgerechnet .

1765€ - VWL 26,59 € - 5% - Umgangskosten  169,88 € bleiben   rund 1493 € unterhaltsrelevantes Einkommen .
Abzüglich des reduzierten SB auf 880€ will er ihr 573 € Unterhalt anbieten. Das sind gut 200€ mehr als jetzt.

Wir wissen das es rechtlich mit dem Bonus und den Überstunden nicht ganz so einfach ist. Die beiden Bonus fallen definitiv nicht mehr an, die Überstunden so auch nicht mehr, waren diese durch Unterbesetzung bzw. Kranken Ausfall.  Es wurde eine zusätzliche Kraft eingestellt.

Mal sehen ob sie es so annimmt.  Im Endeffekt muss sie wegen den Rest klagen....

Wie immer vielen Dank an euch..... 🙂

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 04.02.2017 14:34
Kakadu59
(@kakadu59)
Registriert

Hallo @anfree72,

habe jetzt so gar nicht auf dem Schirm, wie gut oder schlecht situiert die betroffene Exe ist,
aber vielleicht wendet sie sich ja diesmal ohne RA an euch, weil sie gemerkt hat, das RA-e Geld kosten und prozessieren über 2 Instanzen ebenso?
Bezüglich der Überstunden ist es unter Umständen sinnvoll (zumindest nicht sinnfrei) sich vom Arbeitgeber eine Bescheinigung ausstellen zu lassen, das Diese (Überstunden) nur ausnahmsweise angefallen sind und keinen Regelfall darstellen. Ebenso würde ich mit der Geburtstagsprämie verfahren.
Wenn alle Stricke reißen, besteht die Möglichkeit solche "Einmalzahlungen" auf 3 Jahre zu verteilen (so meine Erinnerung) :question:

Gruß Kakadu59
"Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift (1667- 1745)

AntwortZitat
Geschrieben : 04.02.2017 18:20
(@anfree72)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Kakadu und vielen Dank für deine Stellungnahme bzw. Gedanken.

Gut situiert ist sie nicht, bekommt zu allem Prozesskostenhilfe.
Über 2. Instanzen hat sich bislang immer LG gegen die unmöglichen Forderungen der KM gewehrt. Bzw. seine Vorschläge oder Einigungsversuche durchgeboxt. Bislang noch kein Erfolgserlebnis für die KM.

Wie bei so vielen ist es LG leider seit Trennung nicht möglich mit ihr zu reden.

Sein Arbeitgeber schreibt ihm etwas im bezüglich der Überstunden.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 04.02.2017 18:49
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Es gibt einen Vergleich mit einer statischen Summe von 183,05€ pro Kind

Mal so gefragt: Was steht denn in dem Vergleich genau? Wenn der dort statisch geschlossen wurde hat das doch seine Gründe (und offenbar die Zustimmung der KM bzw. Beistandschaft). Warum auch immer das os gekommen ist, aber vielleicht so einfach gar keine Erhöhung zu machen!?

toto

AntwortZitat
Geschrieben : 07.02.2017 11:15
(@anfree72)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Toto,

zu einem Vergleich kam es zunächst vor dem OLG nachdem LG in Berufung  ging, als seine Abänderungsklage 2011 vor dem AG nicht umgesetzt wurde. Zu der Zeit forderte KM rückständigen Unterhalt und wollte am liebsten pfänden. Zu der Zeit hatte LG  sogenannte Alttitel über 100% . Bis 2010 hatte LG die Titel gemäß der aktuellen  Dütab.  bedient. Konnte aber die Tabellenerhöhung und auch Alterstufenwechsel nicht mehr stemmen. Das zog sich bis Ende 2012. Das OLG erkannte dann, das LG eigentlich 1800€ zu viel UH an KM gezahlt hatte, da diese sogenannten Alttitel über 100% seit der Tabellenänderung in 2008, 9X % entsprochen hätten. So kam es zu einem Vergleich in dem sich geeinigt wurde das KM zuviel erhaltenen UH nicht zurückzahlt, der Zahlbetrag auf 68% geändert wird und er im Januar 14 sein Einkommen wieder offen legen muss.

Januar 14 hat er dies auch getan, wurde dazu auch vom JA aufgefordert da UVG geleistet wurde. Sein Gehalt war damals um 35 Cent gestiegen. Das JA berechnete, das es beim Vergleich bleibt.
KM  hingegen leisten nochmal vom AW rechnen und reichte Klage beim AG ein, mit teilweise Idiotischen Argumentation . Die Richterin  lies damals  die Klage zu, warum auch immer. Das zog sich bis März 15. Nachdem die Richterin ihren Fehler bemerkte schlug sie LG vor einmalig 200€ zu zahlen das bis zur Alterstufenveränderung im Juni beim Vergleich des OLG bleibt und ab dann 182,05  € pro Kind.

Im Vergleich enthalten ist das damalige EK und die Berechnungsgrundlage.

Denke schon das die Auskunftspflicht alle 2 Jahre weiterhin besteht. Auch hat sich die Vergleichsgrundlage ja verändert, da er ja etwas mehr verdient.

Gehen also schon davon aus, dass der Vergleich somit angefochten werden könnte.

Sein AG hat ihm nun etwas geschrieben, das ihm bestätigt das Überstunden üblicherweise nicht anfallen und nur geleistet wurden da Kollegen krank waren und es nicht möglich war geeigneten kompetenten Ersatz bei zu bringen.

Morgen bringt KM ihm die Kinder mit dem Zug, er gibt ihr dann die Unterlagen und das UH Angebot mit.
Mal sehen ob sie damit zum JA, AW geht oder selber mal rechnet.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 10.02.2017 20:50
(@anfree72)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo,
vor gut 4 Wochen hat LG, KM nun alles mitgegeben.  Gehaltsnachweise, Bestätigung wegen der Überstunden und seine Berechnung.
Unterhalt hat er zwar erhöht aber auf der Berechnung abzüglich der Überstunden und des Bonuses.

Bislang hat er nichts von ihr gehört.  Wäre es Sinnvoll  Titel entsprechend dem was er zahlt zu erstellen, falls sie doch noch kommt und mehr möchte? So wäre der Streitwert nur die Differenz zu dem was tituliert ist. Mit dem Titel hätte man doch mehr Rechtssicherheit für die nächsten 2 Jahre,  nicht das ihr in paar Monaten einfällt sie möchte nun doch mehr...

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 16.03.2017 10:12
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin

Ich sehe keinen Grund, hier vorzupreschen. Die Kinder bekommen mehr entsprechend des aktuellen Einkommens und werden also nicht benachteiligt. Wurde denn von Seiten der KM Auskunft gefordert, oder wurde entsprechend des Vergleiches einseitig Auskunft erteilt? Der Unterschied besteht darin, ob eine Inverzugsetzung stattgefunden hat. Bei einseitiger Auskunft - sprich ohne Forderung - ist davon nicht auszugehen.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 16.03.2017 10:28




(@anfree72)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo, kurzes update bzw. Fragen. LG wurde ja im Januar von KM aufgefordert den Unterhalt neu zu berechnen. Dies haben wir gemacht ihrndie Unterlagen und unsere Berechnung zukommen lassen. Seit März zahlt er somit mehr Unterhalt.

Anscheinend hat sie die Unterlagen und unsere Berechnung dem JA vorgelegt.
Gestern kam nun ein Schreiben der KM , beiliegend ein Schreiben des JA in dem Bezug auf den von LG geleisteten UH genommen wird. Das Schreiben ist an die KM gerichtet,  in den Schreiben heißt es, dass laut ihrer Auskunft das der Umgang seit 2017 verändert stattfindet 1x weniger als sonst, veränderte Umgangskosten anzunehmen sind. Es folgte eine Rechnung. LG hatte damals vom OLG Dresden abziehbare  Umgangskosten anerkannt bekommen. Zum  Teil die Fahrtkosten für den Umgang den er vor Ort war nimmt zum Teil für die Kosten der Zugtickets und der Fahrtkosten wenn er die Kinder vom Bahnhof holen muss wenn KM sie entgegenbringt.

In seiner Berechnung nahm der Mitarbeiter des JA nun 1x weniger Umgang vor Ort an und lediglich die Kosten für den Zug.
Anscheinend hat KM behauptet das der Umgang seitens LG gekürzt wurde, völlig überraschend für ihn. Wir gehen davon aus, dass diese Behauptungen darauf basiert, dass der Umgang im Januar ausfallen musste, da LG sich unfallbedingt die Schultersehne angerissen hatte.
In dem Schreiben an die KM schreibt das JA, dass sich aufgrund deren (falschen) Berechnung verminderte Umgangskosten in Höhe von ca. 70€ ergibt. Diese wären zusätzlich zu den bereits seit März geleitseten UH zu zahlen.

KM fordert LG nun auf die Zahlungen entsprechend anzupassen, Rückstände zu zahlen und neue Titel zu erstellen.
Was uns wundert ist, dass das Schreiben nur an KM ging.

Obwohl LG sich nicht rechtfertigen muss, hat er nun den JA geschrieben, dass sich an der Umgangshäufigkeit zukünftig nichts ändert. Dass er lediglich krankheitsbedingt im Januar nicht konnte, der Umgang aber gerne nachgeholt wird.
Des weiteren verwies er auf die anerkannten Umgangskosten des OLG.
Er nahm es aber zum Anlass eine neue Umgangsberechnung aufzustellen nach OLG Vorgabe mit angepassten Kostenfür die Zugtickets, dabei stelle er fest, dass das OLG damals noch 7 Umgänge vor Ort an nahm diese jetzt aber 6x sind.
Unter Berücksichtigung dieser Veränderungen hat er eine Ersparnis von 8,33€. Diese neue Berechnung liegt dem Schreiben ans Amt bei.

Der KM lies er die Schreiben/ Berechnung auch zukommen mit dem Hinweis das er den seit März gezahlten unterhalt um dise rund 9€ erhöht und tituliert.

Die letzte Unterhaltsentscheidung war von 2015 vom AG mit einen statischen Betrag. Kann er sich beim JA darauf berufenund wieder statisch titulieren?

Danke schon mal  für eure Meinungen und Ratschläge

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 26.06.2017 01:58
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

wenn die KM eine Änderung will muss sie eigentlich auf Abänderung klagen, bei dem statischen Titel.
Wenn ihr nach Vorlage der damaligen Berechnung neu tituliert, dann dürfte die Klage eigentlich mutwillig sein.

Sophie

AntwortZitat
Geschrieben : 26.06.2017 15:45
(@anfree72)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Sophie,

da LG unstrittig mehr verdient seit der letzten Berechnung haben wir nach Aufforderung auch gleich reagiert und selbst gerechnet.
Der Abzug bzw. das herausrechnen  der  Überstunden ist natürlich heikel aber das JA hat es so angenommenen, lediglich die Umgangskosten waren nach der Behauptung der KM ein Thema.
Wir haben diese aber exakt der Rechnung bzw. der Kilometerangabe des OLG gerechnet, die Zugtickets angepasst.  Da dürfte nix zu rütteln sein. Obwohl es KM durch Falschbehauptungen immer wieder versucht und wenn ihr Rechnungen des JA nicht gefallen zum RA rennt  die sich dass dann antun. Obwohl zu ihrem letztenRA braucht sie wahrscheinlich nicht mehr gehen, die Richterin am AG hat ihm mehr oder weniger mitgeteilt, dass er sich mit ihr nicht mehr blicken lassen braucht.

So oder so, versuchen, behaupten kann sie immer...
LG hat nun beim JA vor Ort angerufenu d gesagt, dass er wegen einer Neuberechnung den bestehenden statischen Titel ersetzen möchte. Wieder statisch und begrenzt auf das 18te Lebensjahr.  Die MA sagte ihm bereits, sie schreibt das rein was er vorgibt.
Dann ist zunächst wieder 2 Jahre Ruhe, in der Zwischenzeit ist die Große dann 18.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 27.06.2017 00:20
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin

Es war ein Fehler, ggü. dem JA zu rechnen. Es gibt einen OLG-Beschluss und basta. Hört auf mit eurem Gutwill, das bringt vor allem bei einem statischen Titel nur Ärger. Oder sagte das OLG, dass bei geringfügigen Abweichungen der Titel anzupassen wäre? Vermutlich nicht. Das nächste mal verweist auf den OLG-Beschluss (zumal der Anlass krankheitsbedingt ist und damit zeitlich befristet) und lasst die KM oder das JA bewusst auflaufen. Sollen sie nach Außen aktiv werden, nicht auf dem kleinen Dienstweg.

Habt ihr sonst noch Interna weiter gegeben, die dem statischen Titel auch noch den Todesstoß versetzen?  :gunman:
Habt ihr euch soweit gefestigt, dass ihr zu einem dynamischen Titel übergehen könnt? Wozu sind gerichtlich festgelegte statische Titel überhaupt da? Damit der Schuldner in eigenem Ermessen diese kontakariert? Ich fass es nicht.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 27.06.2017 01:35
(@anfree72)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Oldie,

danke für deinen, wenn gleich auch kritischen Beitrag. Du hast schon Recht, die Richterin hat extra statisch beschossen da sie die KM nicht gleich wieder wie damals wegen 15 Cent Stundenlohnerhöhung sehen wollte. War aber auch Stückweit Schuld des Gerichtes die Klage zuzulassen.

LG hat nicht gegenüber den Jugendamt gerechnet, sondern nach Aufforderung der KM nach aktuellen Gehaltsnachweisen ( 2 Jahresfrist) für sich selber.  Bei der Berechnung stellte sich heraus dass er 200 € mehr EK hat. Würde man Überstunden noch hinzurechnen wären es noch mehr gewesen. Diese haben wir herausgerechnet mit der Begründung das diese in diesem Unfang nicht mehr anfallen  Um eine Neuberechnung wäre er nicht darum herumgekommen.  Um eine Klage wenn er nicht freiwillig  was macht auch nicht. Macht es doch über 50% des bisher gezahlten UH aus. Die Unterlagen wurden durch KM an das Amt weitergereicht.

Das JA hat anscheinend ja auch gerechnet und den von uns erechneten Betrag ja mehr oder weniger bestätigt als sie der KM schrieben sie könne von LG den seit März gezahlten  UH + die eingesparten Umgangskosten verlangen. Da diese so nicht stimmen werden sie auch nicht auf den UH aufgeschlagen mit den Hinweis, dass sich an die OLG Vorgabe zu halten ist. LG erkennt nur tatsächliche Änderung an.

Er wird diesen Betrag auch morgen statisch titulieren. Und hoffen das KM nicht wieder meint klagen zu müssen.  Klar ist dass KM nach außen hätte aktiv werden müssen,  klar ist auch dass sie es bei einer Erhöhung von gut 200€ auch getan hätte und Recht bekommen hätte.

Man hat nur so keinen Bock mehr darauf. Schon klar dass sie es dennoch noch kann. Auch schon getan hat spätestens am OLG gescheitert ist. Es kostet halt Zeit und Nerven...so wird halt zumindest versucht ihr den Wind aus den Segeln zu nehmen...

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 27.06.2017 22:28