Moin,
in meiner Geschichte habe ich bereits ausführlich berichtet, dass meine Frau 01/2010 mit unserem Kind (GSR) ausgezogen ist, da ein Leben unter einem Dach nicht mehr möglich war. Sie zog aus, damit wir uns wieder neu finden können. Ich habe noch Nachrichten von ihr gespeichert, keine 2 Wochen alt, wo sie beteuert mich zu lieben und mit mir wieder zusammen sein möchte.
Bei Auszug hatten wir vereinbart, dass ich ihr das KG sowie die Miete für ihre neue Wohnung überweise. Alle weiteren Kosten sollte sie vom Elterngeld bestreiten. Somit hatte sie 1.900 Euro/Monat zur Verfügung und ich ca. 1.600 Euro.
Nun wurde im Thread zu meiner Geschichte schon verhackstückt, welche Fehler ich da gemacht habe:
1.) KG ändern, da es mir nicht mehr zusteht. [gelöst]
2.) KU zahlen, nicht Miete [da ich die Überweisungen nicht als "Miete" deklariert habe, steht offen, ob diese Zahlungen als KU durchgehen.]
Nun brach heute ein neuer Streit aus und sie teilte mir mit, sie wird alles vom Anwalt regeln lassen und rückwirkend Unterhalt fordern.
An welche Forderungen werde ich gebunden? KU? Was ist mit Trennungsunterhalt, wenn wir doch nachweislich bislang wieder zusammen kommen wollten?
Ich bin ohne Zögern bereit, ab 01.05. KU und TU zu zahlen. Aber rückwirkend? Wir hatten schließlich Vereinbarungen, dass ich lediglich Miete zahle und KG weiterleite. Ok, war dumm von mir. Aber wie sehen die Folgen für mich aus? Was muss ich beachten?
Lieben Gruß
Schattenpaps
Ein Kind zu lehren, nicht auf eine Raupe zu treten,
ist ebenso wichtig für das Kind wie für die Raupe.
(Bradley Miller)
Moin SP,
wie schon im anderen Thread angedeutet: Du bist ab dem 1. des Monats TU-pflichtig, an dem Du hierfür nachweislich in Verzug gesetzt worden bist (von Deiner Ex oder einem Anwalt; zum Nachweis am besten schriftlich - aber das musst Du ihr nicht gleich sagen). Das ist bislang nicht geschehen; also besteht auch noch keine TU-Pflicht. Deine bisherigen Zahlungen kannst Du unter "freiwillige Geldgeschenke" verbuchen. Voraussetzung für TU ist ausserdem (wie der Name schon sagt), dass Ihr getrennt seid; eine TU-Pflicht kann also schlechterdings nicht für die Zeit gelten, in der Ihr noch unter einem Dach gelebt und gemeinsam gewirtschaftet habt.
Der Kindesunterhalt richtet sich nach Deinem Netto-Einkommen; Details zur Berechnung und zu abzugsfähigen Posten kannst Du hier im Forum haufenweise ablesen oder nach einem UH-Rechner googeln. Den KU lässt Du sinnvollerweise beim JA oder einem Notar titulieren; vor Deiner Unterschrift fragst Du hier aber nochmal nach.
Der TU bemisst sich grob nach der Formel "Bereinigtes Nettoeinkommen minus Kindesunterhalt minus Einkommen der Ex; von der verbleibenden Differenz drei Siebtel". Davon muss Madame ihre sämtlichen (!) Kosten bestreiten, also auch Miete, Telefon, Studiengebühren, Einkäufe etc. Es ist ein guter Ratschlag, Dich auch daran zu halten und NICHT bei jedem neuerlichen "Piep" das Portemonnaie zu öffnen; Du bist schliesslich nicht ihre Sparbüchse, nur weil Ihr mal verheiratet wart. Wenn sie mit ihrem Geld nicht zurechtkommt, ist das ihr Problem und nicht Deines.
Das alles kann man in einem Aufwasch besprechen und erledigen - und gleich auch eine feste Umgangsregelung mit einbauen. Der hat zwar mit dem Unterhalt nichts zu tun, aber manche Damen sind im Rahmen von Unterhaltsverhandlungen durchaus gesprächs- und kompromissbereit, denn wochen- und monatelanges Herumgezicke mit Anwälten bringt kein Geld. Aber noch einmal: Es ist EUER Kind und NICHT IHR Kind; Deine Ex hat keinen "grösseren" Besitz daran und keine weiter reichenden Entscheidungsbefugnisse als Du. Und Ihr seid und bleibt BEIDE Eltern.
Da muss einfach Struktur rein und klare Ansagen. Alles, was geklärt und festgehalten ist, taugt nicht mehr zum Streiten.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Nachtrag: Ich bin gerade noch einmal über >>>DIESEN<<< Thread von Dir gestolpert - wie ist der Stand der Dinge denn dort? Sollte es für Deinen Verdacht handfeste Gründe geben, wäre ja zuerst einmal diese Frage zu klären, bevor Du Dir über Unterhaltsfragen zu intensive Gedanken machst. Denn alles, was Du zwischenzeitlich an UH überweist, ist auch bei einer nicht bestehenden Vaterschaft mit einiger Sicherheit weg - auch wenn der Grund für die Zahlungen nachträglich entfällt.
Das gehört allerdings auch zu meinem Ratschlag, Struktur in Dein Handeln zu bringen und nicht nach Gusto Deiner Ex mal hier, mal da ein Loch zu stopfen.
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.