UHV im Trennungsjah...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

UHV im Trennungsjahr?

 
(@pinkus)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo,
ich frage mal für eine Freundin.

Sie ist verheiratet, ein Kind (10 Jahre). Die Eltern wollen sich trennen. Das Kind wird beim Vater bleiben, da meine Freundin seit diversen OP's am Gehirn schwer behindert ist. Sie ist zu 100% erwerbsunfähig und erhält eine kleine Frührente. Sie ist somit nicht in der Lage für den Kindsunterhalt aufzukommen.
Kann der Vater Unterhaltsvorschuss beantragen, obwohl beide noch verheiratet aber in Trennung lebend?

Danke schonmal vorab!
Pinkus

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 02.01.2010 23:14
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

ja, das sollte gehen.
Nur zusammen wohnen dürfen sie dann wohl nicht mehr.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 03.01.2010 18:12
(@pinkus)
Nicht wegzudenken Registriert

Beppo, herzlichen Dank!
natürlich leben Sie dann nicht mehr zusammen, erst dann wird die KM ja unterhaltspflichtig, oder sehe ich das falsch?
Die Geschichte ist ziemlich tragisch, für Alle in dieser Familie:
-Vater bereits zwei Herzinfarkte, nun Vollzeit beschäftigt
-Kind als Frühchen (6. Monat, 700g) schwer körperlich und geistig behindert, erhält Pflegegeld und ist in einer speziellen Ganztagsbetreuung
-Mutter war beruflich erfolgreich, bis ihre Krankheit begann, nun 100% behindert, schafft es gerade sich selbst zu versorgen, ist aber nicht in der Lage das Kind zu versorgen

Der Vater kommt mit der ganzen Situation nicht mehr klar, irgendwo auch verständlich, ist fremdgegangen und nun steht die Ehe vor dem Aus.

Die Mutter hat ein kleines Vermögen geerbt und etwas Abfindung von Ihre Firma bekommen. Sie erhält Frührente und eine kleine Rente aus ihrer Firma.
Muß Sie Ihr Vermögen für den KU einsetzen? Davon möchte Sie eigentlich wichtige OPs bezahlen, die die KK nicht übernimmt.
Der KV verdient in aktueller Steuerklasse ca. 2400Euro (netto), bekommt dann das Kindergeld und erhält noch ca. 400 Euro Pflegegeld für das Kind, wovon effektiv 200 Euro an Pflegekosten anfallen.

Die KM hat ca. 900Euro Renteneinnahmen.
Beide haben noch gemeinsam eine Eigentumswohnung die vermietet ist und abzüglich der Unkosten auf 0 Euro Einnahmen kommt. Würde sie verkauft werden, würde ein Reinerlös von ca. 30000 Euro entstehen.

Inwieweit wird hier die KM KU zahlen müssen?
Viele Fragen, danke schonmal vorab!
Pinkus

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 03.01.2010 19:17
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Wie gut vertragen sich die beiden denn noch?

Der UHV beträgt, so weit ich weiß, man gerade 125,- /Monat.
Das ist bisher auch noch begrenzt bis zum 12. Lebensjahr also vielleicht noch 2.500,- €.
Das ist nix, worüber die beiden jetzt das zanken anfangen sollten.
Mit 2.400 Netto sollte eigentlich darauf verzichten können.

Wenn das JA mit ihr so umspringen würde, wie mit Vätern, könnten die von ihr die Differenz zwischen den 900,-€ Rente und ihrem "Nicht Erwerbstätigen SB" von 770,- verlangen.
Ihr Besitz würde zwar nicht angekratzt werden, jedoch könnte verlangt werden, dass sie es Gewinn bringend einsetzt.
Auch die Wohnung.
Nicht alle Kosten der Wohnung können auch abgezogen werden.
Nur die Zinsen und ggf. die Tilgung als Altersvorsorge.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 03.01.2010 19:30
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

ich würde in diesem Fall auch eine private Regelung vorschlagen.

Ich könnte mir nämlich vorstellen, dass auch der Bedarf der zu 100% schwerbeschädigten Frau auf Grund der Behinderung erhöht werden könnte. Der UHV bei Kindern über 6 Jahren liegt m. W. bei 158 Euro. KV sollte sich überlegen, ob er bei dem Einkommen von ca. 3000 Euro inkl. allem wirklich auf KU angewiesen ist.

Das wäre dann alles natürlich nur machbar, wenn man die "nur was mir zusteht"-Gedanken ausblendet.

LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 03.01.2010 21:06
(@pinkus)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Beppo LBM,
herzlichen Dank ersteinmal für Eure Antworten.

Ja, sinnvoll wäre es, wenn auf KU verzichtet wird, bzw. zwischen den Beiden eine private Regelung erzielt werden kann.

@LBM, jetzt wo Du es schreibst, fällt es mir auch wieder ein...bei dem gestrigen Telefonat mit der KM sagte Sie, dass ihr ca. 400 Euro TU "zustehen" würden...
Bei dieser Bemerkung hatte ich sie dann darauf aufmerksam gemacht, dass dem Kind ja wohl auch KU "zustehen" würde, da Sie ja nicht betreut.

Ich gebe es einfach mal so weiter, was Beide dann daraus machen ist dann ersteinmal ihr Ding. Ich selber wäre auch für die einvernehmliche Lösung, die hier sicher möglich sein sollte.
Sonntagsgrüße
Pinkus

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 03.01.2010 21:43