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Umgangskosten mindern KU, laut BGH Urteil vom 23.2.2005?

 
(@leo3049)
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Hallo,

ich habe jetzt das Urteil der BGH ( http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Blank=1.pdf&az=XII%20ZR%2056/02) gefunden. Da steht dass

"Die angemessenen Kosten des Umgangs eines barunterhaltspflichtigen Elternteils
mit seinem Kind können dann zu einer maßvollen Erhöhung des Selbstbehalts
oder einer entsprechenden Minderung des unterhaltsrelevanten Einkommens
führen, wenn dem Unterhaltspflichtigen das anteilige Kindergeld gem.
§ 1612 b Abs. 5 BGB ganz oder teilweise nicht zugute kommt und er die Kosten
nicht aus den Mitteln bestreiten kann, die ihm über den notwendigen Selbstbehalt
hinaus verbleiben (im Anschluß an Senatsurteil vom 29. Januar 2003
- XII ZR 289/01 - FamRZ 2003, 445 ff.).".

Nehmen wir an, ich bekomme Netto um 2400 EUR, wohne in Sweden (und bekomme daher kein Kindergeld), und muss zu meiner Tochter nach Deutschland fliegen.  Laut DT, ist mntl. Betrag 294 EUR. Wird dann auch KU vermindert, wegen Flugkosten zur Gewaehrung des Umgangs? (Flugkosten sind natuerlich variabel). Was soll ich dann bezahlen?

Reinhard

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 27.06.2008 15:42
(@papi74)
Registriert

Hallo,

nach Abzugs des KU stehen Dir genügend liquide Mittel zu Verfügung, so dass du den Umgang bestreiten kannst.

2400€ -294 = 2106€...damit liegst du 1206€ über den SB und davon sollte sich dann der Umgang bestreiten lassen.

Anders wäre es, wenn du nur 1200€ verdienen würdest... dann könntest du eine Chance haben...aber so.

Mfg

papi74

Der Morgen ist immer klüger als der Abend.

AntwortZitat
Geschrieben : 27.06.2008 15:49