Umzug Betreuungsgel...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

Umzug Betreuungsgeld

 
(@philipps1983)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

muss euch mal wieder was fragen, weil ich mich nicht auskenne und nichts falsch machen möchte.

Meine Freundin wohnt zur Zeit 450 KM weit weg, jetzt möchte Sie in die nähe zu mir ziehen was sehr gut ist :-).
Die ARGE möchte jetzt von mir bestätigt haben das ich das möchte das Sie her zieht und ich mich besser um meinen Sohn kümmern kann,
dies sollte ich unterschreiben damit die ARGE die Umzugskosten übernimmt.

Meine Frage jetzt wenn ich dies der ARGE bestätige bin ich dann in irgendeiner weise wieder haftbar?
Mein Sohn wird jetzt 3 Jahre und somit würden die Betreuungskosten für meine Ex wegfallen.
Möchte nicht das mich die ARGE dann jetzt deshalb wieder weiter verpflichten kann, falls sie jetzt dann kein Job hier findet?

Hoffe ihr versteht wie ich des meine?

Danke für die Hilfe

Gruß Philipp

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 15.04.2010 22:58
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Philipp,

was ist denn der Grund für den Umzug? Will Deine Ex am neuen Wohnort arbeiten? Ansonsten ist Euer Zusammenleben eine Frage der privaten Lebensgestaltung und der Umzug damit nicht Aufgabe des Steuerzahlers. Plastisch gesprochen: An welchem Ort der Republik Deine Freundin NICHT arbeitet und Sozialleistungen bezieht, ist unerheblich. Eine finanzielle Förderung durch staatliche Stellen macht nur Sinn, wenn durch den Umzug auch ihre Chancen auf einen Job oder eine Ausbildung steigen.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 16.04.2010 14:13
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

diese Forderung der ARGE ist unüblich und unzulässig. Ich würde nicht darauf antworten.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 16.04.2010 14:18
(@philipps1983)
Schon was gesagt Registriert

Naja es ist so dass Sie hier größere Job changen hätte und sie ist zur zeit auch auf der suche ist,
aber man weiß ja nie. Meine Ex bereitet das schreiben vor was Sie zur ARGE schicken will und da sollte ich auch unterschreiben
weil sie was schreiben will das ich dann mehr für ihn da sein kann und sich deshalb der umzug auch lohnt.

Jetzt warte ich mal ab was da drin stehen wird.

Danke

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 16.04.2010 22:06
(@philipps1983)
Schon was gesagt Registriert

so das hier sollte ich für meine Ex unterschreiben, Sie bringt es dann zur ARGE, kann ich deshalb haftbar gemacht werden oder auf weiteres Betreuungsgeld nach den 3 Jahren verpflichtet werden wenn Sie keinen Job findet?

Umzug nach Stuttgart den 04.05.2010

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich möchte, dass mein Sohn, ......, und seine Mutter in meine Nähe ziehen, damit ich mich mehr um meinen Sohn kümmern kann.

Freundliche Grüße

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 04.05.2010 14:31