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unbegrenzte dynamiche Unterhaltsurkunde

 
(@frostar)
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hallo alle miteinander,
bin neu hier und habe da mal ein paar fragen die ich in die runde geben möchte.  :question:
es liegt ein unbefristeter dynamischer unterhaltstitel per urkunde von 1999 vor. mein großer sohn ist 28 Jahre, er hat lehrer für sport und englisch studiert mit sage und schreibe 4 bummelsemster (exclusive 1 jahr america schüleraustausch). ich war also noch für jan. feb. und mrz.2011 unterhaltspflichtig, der jan. wurde auch noch bezahlt aber eher versehentlich, da ich im jan.11 nicht den neuen job wie fest geplant bekommen habe. also war ich unerwartet arbeitslos mit 3 monaten sperrfrist also ohne einkommen. meine frau hat ein einkommen von kleiner 800,-€ netto und wir haben einen 13 jährigen schulpflichtigen sohn.
der befreundete anwalt meines großen sohns droht mir wegen der fehlenden schlusszahlungen für feb. und mrz.2011 die urkunde in anwendung zubringen, sprich eine zwangsvollstreckung ein zuleiten. darf er das obwohl jetzt kein unterhaltsanspruch mehr besteht und ich für die offen zahlungszeiträume mit null euro einkommen nicht zahlungsfähig war. was soll ich tun, wie komme ich an die urkunde, so das für die zukunft weiterer missbrauch ausgeschlossen werden kann und was kostet so etwas. ich bin z.z. immernoch leistungsempfänger bei der agentur für arbeit mit ca. 1.300,- netto. auf die aufforderung die urkunde auszuhändigen mir mitzuteilen ob er weiter studiert oder arbeit hat, wie sein einkommensstatus im feb. und mrz.11 war und mir die unterhaltszahlbescheinigung (ohne die erkennt das finanzamt trotz kontoauszüge und schulbescheinigung nicht mehr aus) für 2011 bereitzustellen kam nur die zwangsvollstreckungsdrohung. ich hoffe das ist verständlich und ihr könnt mir mit guten rat helfen, danke.  :exclam:

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 24.08.2011 17:03
(@taddy)
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Hallo frostar,

ja, es ist in so fern problematisch, als deine Arbeitslosigkeit bis zu 6 Monaten als "vorübergehend" gilt und daher keine Konsequenz für den Unterhaltsempfänger.

Das eigentlichre Problen ist, dass du einen unbefristeten UT gegen dich hast, den du solange bedinen mußt, bis du in den Besitz der Urkunde kommst. Der eigentliche Sinn des ganzen ist ja, dass sie sofort vollsteckt werden kann.

Du sagst er hat studiert. Ergo ist er jetzt fertig mit Studium? Du solltest ihn auffordern dir mitzuteilen, wie hoch sein Einkommen ist bzw. seine Bedürftigkeit begründen. So wie du schreibst, droht er schon mit Zwangsvollstreckung, daher wird dir, wohl oder übel, nichts anderes übrigbleiben, als dass du gerichtlich gegem die Rechtmäßigkeit der Urkunde angehst und die Herausgabe verlangen.

Oder kennt einer der Experten hier noch einen "Sonderweg"?

Grüße
taddy

Dumm ist der, der Dummes tut! (Forrest Gump)

AntwortZitat
Geschrieben : 24.08.2011 17:35
(@frostar)
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danke taddy,
ob er das studium im apr.11 abgeschlossen hat weiß ich bis heute nicht.
arbeitslos bin ich seit jan.11 also länger als 6 monate.
es bleiben fragen:
kann ich mit einer kleinen zahlung die vollstreckung verzögern um zeit zu gewinnen?
was kostet es die urkunde/titel auf null zu setzen und wie schnell geht das, er will ab 2.9.11 vollstrecken, wenn kein geld da ist.
ist das nicht urkunden mißbrauch wenn er zu einem zeitpunkt wo er nicht mehr unterhaltsberechtigt ist vollstrecken will wissentlich um die situation?
kann man die vollstreckung vor dem vollzug aufhalten oder mit einspruch stoppen um so in die klageinstanz zu kommen oder geht es sofort ohne chance ans konto, was man leer machen könnte aber der ärger und schufa und und?

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Themenstarter Geschrieben : 24.08.2011 18:21
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi,

wenn er für jan. feb. und mrz.2011 noch unterhaltberechtigt war, dann darf er diese auch jetzt noch einfordern und vollstrecken lassen. Unabhängig davon, ob er jetzt noch berechtigt ist. Wobei die Vollstreckung der Monate feb. und März ja darauf hinweist, das er nun keinen Unterhalt mehr begehrt.

Gegen eine Vollstreckung kannst du mit eine Vollstreckungsschutzklage vorgehen. Dabei mußt du aber auch nachweisen, das die Forderung nicht rechtmäßig ist. Was aber nur dann der Fall wäre, wenn er zu diesem Zeitpunkt schon nicht mehr studiert hätte.

Gruß Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

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Geschrieben : 24.08.2011 18:30
(@biggi62)
Nicht wegzudenken Registriert

ist das nicht urkunden mißbrauch wenn er zu einem zeitpunkt wo er nicht mehr unterhaltsberechtigt ist vollstrecken will wissentlich um die situation?

Hi frostar,

ein titulierter Anspruch, der Anfang 2011 formal vorhanden war, kann in den nächsten 30 Jahren alle drei Jahre vollstreckt werden.  Dabei ist es völlig wurscht, ob du das Geld deinem Kind oder einem Möbelhaus oder der Bank schuldest.

Allerdings können fast alle erwachsenen Eltern mit ihren erwachsenen Kindern sprechen, wenn sie in finanzielle Nöte geraten. Ebenso wie umgekehrt.

Warum das bei euch anders ist und dein erwachsener Sohn einen Anwalt nimmt um formalrechtlich korrekt gegen seinen derzeit bedürftigen Vater vorzugehen, wirst du besser wissen als irgendwelche Fremden aus einem WWW-Forum.

:yltype: Biggi  :winkewinke:

Es ist nicht genug, zu wissen, man muß auch anwenden;
es ist nicht genug zu wollen, man muß auch tun.
(J. W. von Goethe)

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Geschrieben : 24.08.2011 18:33
(@frostar)
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danke biggi,
eigentlich hast du recht aber das leben ist kein wunschkonzert, der anwalt ist der freund seiner mutter, dazu wäre noch sehr viel mehr stoff lieferbar, aber egal es ist halt leider so eine verfahrene kiste. meine frage an dich ist folgende: es gab schon mal eine zwangsvollstreckung vor 2 jahren als ich vom regulären studiumsende ausgegangen bin und die zahlung eingestellt habe, weil er keine bringepflichten wie studiennachweise von sich aus erbracht hat, immer nur wenn es stressig wurde. du schreibst was von Vollstreckung nur alle 3 jahre, kann er denn jetzt schon wieder (nach 2 jahren) vollstrecken?

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Themenstarter Geschrieben : 24.08.2011 18:49
 elwu
(@elwu)

ich hoffe das ist verständlich und ihr könnt mir mit guten rat helfen, danke.

Hallo,

für mich nicht so ganz. Was schreibt der Anwalt *genau* - bitte den Texat anonymisiert hier einstellen. Hat denn dein Sohn immer mal wieder die Nachweise über seine Studienbemühungen (Kopien der Scheine) erbracht, zu denen er verpflichtet war? Und einen Nachweis über den tatsächlichen Studienabschluß, das Datum ist wichtig?

/elwu

AntwortZitat
Geschrieben : 24.08.2011 18:55
(@frostar)
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Sehr geehrter Herr ....,
wenn Sie jetzt nicht bis zum
                    02. September 2011
entsprechend der Einigung die ausstehenden Unterhaltsbeträge zahlen, werden wir die Zwangsvollstreckung betreiben.
Hochachtungsvoll
welche einigung er meint weis ich nicht bevor ich arbeitslos wurde habe ich auch für das 4te bummelsemster meine zahlbereitschaft erklärt fürs 5te habe ich verweigerung signalisiert. studienbescheinigung bis mrz.11 habe ich im dez. auf anforderung erhalten.

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Themenstarter Geschrieben : 24.08.2011 21:46
(@taddy)
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War das das erste Schreiben, was du erhalten hast?

Ich stime Tina zu, du wirst wohl für die ersten drei Monate zahlen müssen, er hat je eine Bescheinigung bis März erbracht. Vielleicht ist das die erwähnte "Einigung"?!

Ansonsten schreib ihn an und frage, was er meint. Rumrätseln bringt dich da nicht weiter!

Grüße
taddy

Dumm ist der, der Dummes tut! (Forrest Gump)

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Geschrieben : 24.08.2011 23:21
(@dantes_79)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi,

ich würde sagen, bei Trödelei und fehlenden Nachweisen der Bedürftigkeit ist es wahrscheinlich sowieso mal Zeit ist, gegen den Titel vorzugehen. Warum bist Du nicht schon vor zwei Jahren dagegen vorgegangen?

AntwortZitat
Geschrieben : 24.08.2011 23:46




(@frostar)
Schon was gesagt Registriert

danke für euer feedback,
ich habe rausgefunden (im netz) das mein sohn, als aktiv fußballer mit prämienzahlungen und als trainer einkünfte seit jahren generiert hat und mir immer hat mitteilen lassen das es keine einkünfte bei ihm gibt.
ich habe vor seinen anwalt anzurufen und zu schauen ob es ohne abänderungsklage der urkund auf null, eine friedliche basis gibt.
das ich situationsbezogen für die letzten 2 monate etwas weniger zahle, dafür dann die zahlbescheinigung (fürs finanzamt) und die urkunde bekomme. wenn das nicht klappt werde ich die titelbeendigung über das gericht angehen.

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Themenstarter Geschrieben : 25.08.2011 10:33
(@taddy)
Zeigt sich öfters Registriert

Nicht anrufen!

Schreib ihm, dass du Nachweise über die Einkünfte haben willst. Er soll seine Bedürftigkeit nachweisen ggf. würdest du eine eidesstattliche Versicherung haben willst, dass er nix verdient. Dann hast du's schriftlich.

Grüße
taddy

Dumm ist der, der Dummes tut! (Forrest Gump)

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Geschrieben : 25.08.2011 18:11
(@frostar)
Schon was gesagt Registriert

gerade ebend habe ich aus dem netz die info gezogen, das sein anwalt auch der vereinvorsitzende ist wo er fußball spielt und als jugendtrainer tätig ist und aus telefonaten mit anderen verantwortlichen weis ich das es aufwandsentschädigungen und prämie als trainer bzw. als spieler gibt. jetzt wird mir bei der informationsverweigerung durch den anwalt einiges klar, es sind sowieso meist sponsorgelder und nicht allen gehen durch die bücher. dünnes eis aber wie beweis ich das?

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Themenstarter Geschrieben : 25.08.2011 19:17
(@taddy)
Zeigt sich öfters Registriert

Habe ich dir doch gesagt. Brauchst du nicht beweisen. Lass dir zuerst bestätigen, dass er keine Einkünfte hat (er also bedürftig ist). Dann verlangst du, dass er dies an Eides statt versichert. Das wird er sich dann zwei Mal überlegen, ob er das tut...

Grüße
taddy

Dumm ist der, der Dummes tut! (Forrest Gump)

AntwortZitat
Geschrieben : 25.08.2011 19:29