Unbekannt verzogen ...
 
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Unbekannt verzogen und Steuern Alnage U Neu

 
(@eagle9999)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,
ich habe nun auch noch mal ne Frage ans Forum 😉
Ich zahle durch einen gerichtlichen Vergleich ( geschlossen waehrend der Scheidung ) an meine Exfrau :gunman: ( geschieden ) einen Unterhalt von 250 Euro befristet bis zum 30.06.2006.
Nun habe ich ihr die Anlage U zum Steuerausgleich 2004 zum Unterschreiben geschickt, per Einschreiben und heute bekomme ich das Einschreiben zurueck mit dem Vermerk UNBEKANNT VERZOGEN. 😮

Wie komme ich an ihre neue Anschrift??
Ich habe schon ihre alte Anwaeltin angerufen, die sagte mir, das die Mandandschat beendet sei.
Was mach ich nun ?????
Das einfachste waehre ja, die Unterhaltszahlungen einzustellen, aber da kann sie ja gleich Pfaenden lassen und das wuerde sie sooo gerne tun aber ich zahle immer pünktlich 😉

Danke
fuer eure Antworten
der
Eagle

[Editiert am 27/10/2005 von Eagle9999]

Ich mag das Land,
ich mag die Menschen,
ich mag nicht den Staat

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 18.08.2005 15:20
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Sofern ihr keine gemeinsamen Kinder habt muß sie dir IMO keine aktuelle Adresse geben

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 18.08.2005 15:35
(@Aniram)

@Midnightwish

Naja... solange es da scheinbar immer noch finanzielle Gemeinsamkeiten
gibt, sehe ich das anders. Ich versteh von diesen Anlagen nichts, aber
grundlos wird er sie ihr ja nicht geschickt haben.

@Eagle

Wenn Dir nicht Bekannte oder Verwandte mit Auskünften aushelfen
können, wird Dir wohl nur das Einwohnermeldeamt bleiben.

Gruß

Marina

AntwortZitat
Geschrieben : 18.08.2005 15:41
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

@ Aniram:

Hm, ich hab mit dem Vater meiner Kids wegen KU auch immer wieder zu tun, trotzdem verweigert er mir seine Adresse und kommt damit durch. Alle sind der Meinung es reicht wenn ich die Adresse seiner Eltern habe, da ihm ja dieses Haus gehört, wo die Eltern wohnen. Deshabl bin ich der Meinung das da kein Anpruch besteht (wurde mir halt imemr so gesagt)

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 18.08.2005 16:02
(@eagle9999)
Schon was gesagt Registriert

Es gibt gemeinsame Kinder, die sind aber aus dem Haus und dank PAS der Ex habe ich keinen Kontakt mehr zu denen.

Da ich Unterhaltspflichtig bin ( durch den Vergleich ), kann ich bei der Steuererklaerung die Unterhaltszahlungen einsetzten. Das sind ja immerhin 3000 Euro. Die muss die Ex natuerlich versteuern.
Ich sehe das so, da Sie Unterhalt erhaelt muss sie Aenderungen melden.
Vielleicht ist sie ja wieder verheiratet, ins Ausland gezogen oder Tod ????

Ich mag das Land,
ich mag die Menschen,
ich mag nicht den Staat

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.08.2005 16:04
(@Aniram)

Hallo Midnightwish !

Ich will gar nicht bestreiten, daß das so transportiert worden ist
in Deinem Fall, aber Du hast durch die Ex-Schwiegereltern auch
einen Anhaltspunkt.

Andererseits wird auf diese Anlagen und deren Ausfüllung wie
ich lese immer so großer Wert gelegt, auch von Behördenseite.

Also muß es da doch irgendeine Möglichkeit geben, oder ?

Ich geh mal davon aus, das es Eagle nach dem 30.06.2006
herzlich egal sein wird, wohin sie zieht.

Umgekehrt, würde er aufhören zu zahlen, wäre sie schließlich
auch daran interessiert, ihn aufzutreiben. Und ich gehe davon
aus, daß es Eagle völlig ausreichen würde, wüßte er, wem
er die Anlage U zur Weiterleitung geben könnte.

Mir ist diese Einseitigkeit immer so unverständlich.

Vor ein paar Tagen hab ich mich gegen die Ausschließlichkeit
"Frauen sind immer die Gewinner und/oder Bösen" gewehrt
und genau all diese Vorkommnisse in Summe, komplementieren
dieses Bild.

Es kann nicht die eine Seite immer tun und lassen was sie will
und damit durchkommen, während die andere Seite ewig der
oder die Gelackmeierte ist.

Soll sie doch auf den Unterhalt verzichten, dann wird er von ihr
nichts wissen wollen. So einfach ist das... zumindest in meinen
Augen.

Gruß

Marina

AntwortZitat
Geschrieben : 18.08.2005 16:43
(@elternteil_m)
Nicht wegzudenken Registriert

Hm,
man lernt ja niee aus. . .
Ich würde den Unterhalt auf eine Anwaltskonto legen.
Beim Amtsgericht einen Vollstreckungsschutz beantragen.
So ähnlich wie bei Gefahr einer Klage. . .

Ich weiß aber nicht genau wie das geht, dein Amtsgericht gibt Auskünfte darüber. Denn das ist ja die Anlaufstelle, wenn Sie vollstrecken will. (Verteilstelle für Gerichtsvollzieher)
und wenn sie sich dan nmeldet und den Unterhalt fordert, die Zahlung von dem Ausfüllen der Anlage abhängig machen.

Aber klär das besser nochmal mit nem Anwalt, wegen der rechtmäßigtkeit des Geldhinterlegens.

Reisende soll ma nnicht aufhalten.

Oder könntest Du ihr die 3.000 aufbringen und Ruhe ist ?
Dann hättest Du sie ein Jahr früher von der Pelle. . . eine Bank ist nicht so penetrant. . . und du wärst frei !!!!

Es wird gekreuzt, wenn der Gegenwind zu stark ist, und das Spinnaker bei achterlichem Wind gesetzt. Es wird Containerschiffen ebenso wie einem Kanu Raum gegeben. Manchmal allein, manchmal mit Crew. Nur das Ziel darf nicht aus den Augen verloren gehen.

AntwortZitat
Geschrieben : 18.08.2005 16:44
(@eagle9999)
Schon was gesagt Registriert

Danke Marina 🙂 sprichst mir aus der Seele

Ja mir ist das eigentlich egal wo sie wohnt und was sie macht, sie soll bitte nur die Anlage U unterschreiben und mir wieder zurueckschicken. Das ist ein Steuervorteil von 500 Euro fuer mich. Das Geld kann ich besser anlegen als es dem Staat zu schenken.

Es geht nicht nur um Zahlen Elternteil sondern um die Anlage U.
Ich hatte ihr eine einmalzahlung angeboten, diese hat sie abgelehnt ( weil ich 10 % Rabatt fuer mich berechnet hatte :red: )
Aber das mit dem Vollstreckungsschutz hoert sich gut an. mUss ich dafuer nen Anwalt haben, oder kann ich das auch selber beantragen???

Ich mag das Land,
ich mag die Menschen,
ich mag nicht den Staat

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.08.2005 17:07
(@schmusepapa)
Registriert

Hallo Eagle,

lt. meinen Informationen (habe das Steuerprogramm gerade nicht "zur Hand") kannst du ab 2004 Ehegattenunterhalt bis ca. 7600,- € jährlich als Sonderausgaben oder aussergewöhnliche Belastung abziehen, ohne dass die "Ex" dafür unterschreiben muss. Warum machst du das nicht einfach? Mit deinem Unterhaltsbetrag von 3000,- € jährlich bist du weit unter dieser Grenze. Dann musst du dich auch nicht verpflichten ihre Steuernachteile auszugleichen. Einfach den Vergleichsbeschluss in Kopie ans Finanzamt schicken und das war es dann für dich.

Gruß

Martin

AntwortZitat
Geschrieben : 18.08.2005 19:54
(@schmusepapa)
Registriert

Hallo Eagle,

jetzt noch einmal etwas genauer.
Folgendes habe ich gefunden:

Leben Sie von Ihrem Ehegatten getrennt oder sind geschieden, können Sie Ihre Unterhaltsleistungen wahlweise als Sonderausgaben (Realsplitting) oder als außergewöhnliche Belastungen geltend machen.

1. Abzug im Rahmen des Realsplittings als Sonderausgaben
Sie können Ihre Unterhaltsleistungen bis zu 13.805 Euro als Sonderausgaben absetzen. Hierzu aber muss der Ex-Gatte seine Zustimmung geben, weil er seinerseits die empfangenen Beträge versteuern muss (sog. Realsplitting). Müssen Sie vielleicht zwei Ex-Gatten unterhalten, gilt der Höchstbetrag zwei Mal.

Für den Antrag und die Zustimmung des geschiedenen (oder getrennt lebenden) Ehegatten verwenden Sie die Anlage U.

Der Unterhaltsempfänger kann seine Zustimmung von einer Verpflichtung des Gebers abhängig machen, dass dieser ihm alle steuerlichen und außersteuerlichen Nachteile infolge der Versteuerung ausgleicht. Die Zustimmung gilt unbefristet bis auf Widerruf und braucht - anders als der Antrag auf Sonderausgabenabzug - nicht jedes Jahr aufs Neue eingeholt werden. Einen Widerruf muss der Empfänger vor Beginn des Kalenderjahres, für das die Zustimmung zum Realsplitting erstmals nicht mehr gelten soll, dem Finanzamt gegenüber erklären. Das Realsplitting ist immer dann sinnvoll, wenn der Steuersatz beim Geber der Unterhaltszahlungen höher ist als beim Empfänger.

Bei den Unterhaltsleistungen spielt es keine Rolle, ob Sie diese freiwillig oder aufgrund einer Verpflichtung erbringen. Absetzbar sind auch Sachleistungen, z. B. die unentgeltliche Überlassung einer Wohnung. In diesem Fall können Sie nicht nur die verbrauchsabhängigen Kosten absetzen, z. B. für Heizung, Strom, Wasser usw., sondern auch die verbrauchsunabhängigen Kosten, wie Schuldzinsen, und sogar den Mietwert.

2. Abzug als außergewöhnliche Belastung besonderer Art
Sie können Ihre Unterhaltsleistungen - statt Realsplitting - als außergewöhnliche Belastung bis zum Unterhaltshöchstbetrag von 7.680 Euro (ab 2004) abziehen. Der Ex-Gatte braucht hierzu weder seine Zustimmung zu geben noch muss er die erhaltenen Beträge versteuern.

Weiterhin:

In bestimmten Fällen können Kosten der privaten Lebensführung als außergewöhnliche Belastungen steuermindernd abgesetzt werden. Zu unterscheiden sind hierbei außergewöhnliche Belastungen besonderer Art und solche allgemeiner Art:

Außergewöhnliche Belastungen besonderer Art werden anerkannt mit Pausch- oder Höchstbeträgen, so bei Behinderung, Pflege einer pflegebedürftigen Person, Heimunterbringung, Beschäftigung einer Haushaltshilfe in besonderen Fällen, Ausbildung eines volljährigen Kindes mit auswärtiger Unterbringung, Kinderbetreuung.

Außergewöhnliche Belastungen allgemeiner Art sind der Höhe nach unbegrenzt absetzbar, dafür aber wird ein zumutbarer Eigenanteil angerechnet. Dies betrifft beispielsweise Aufwendungen bei Krankheit, Pflegebedürftigkeit, Schäden am Eigenheim durch Umweltkatastrophen wie Hochwasser, Sturm oder Brand, Wiederbeschaffung von Hausrat nach einem außergewöhnlichen Ereignis, Ehescheidung, Beerdigung und mehr.

Also wenn ich die Sachlage richtig interpretiere kannst du deine Unterhaltskosten als "Außergewöhnliche Belastung besonderer Art" von der Steuer absetzen, ohne dass du dich verpflichtest, deiner "Ex" die evtl. entstehenden Nachteile zu ersetzen. Zudem entfällt ihre jährliche Zustimmung, die du notfalls einklagen müsstest.

Gruß

Martin

AntwortZitat
Geschrieben : 19.08.2005 02:05




(@eagle9999)
Schon was gesagt Registriert

🙂 Super, vielen Dank an alle.
Dann werde ich mal dem Finazamt einen Brief schreiben 🙂

Der
Eagle :thumbup:

Ich mag das Land,
ich mag die Menschen,
ich mag nicht den Staat

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 19.08.2005 09:56
(@eule64)
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Hallo,
warum alles so kompliziert machen.
Gegen eine Gebühr von 3,00 € kannst du die aktuelle Anschrift beim Einwohnermeldeamt, wo sie zuletzt wohnhaft war erfragen. Dieses teilt die dann mit, wohin sie verzogen ist.

Gruß eule

AntwortZitat
Geschrieben : 19.08.2005 11:35
(@eagle9999)
Schon was gesagt Registriert

UPDATE:

  • Die Adresse habe ich gegen eine Gebuehr von 4,50 Euro beim Einwohnermeldeamt Delmenhorst bekommen :-)))
  • Das

Finanzamt hat geantwortet, daß die Realsplittung einen viel höhere Steuerrückerstattung bringt. Also Anlage U ist vorzuziehen.

Nun geht es aber weiter, und ich erhoffe doch noch die eine oder andere Antwort:
:gunman: :gunman: :gunman:

Meine Ex hat geantwortet, dass ich alle Ihre Kosten uebernehmen soll:
Porto und telefonkosten, eine Pauschale von 30,00 euro im voraus. Anwalt und Steuerberatungskosten in Höhe von ????
und das ihre Steuernachzahlung sich wohl auf 1000 euro belaufen wird, und ich auch die 40,00 euro wohnungsbaupraemie ersetzten muss.
Ich war sehr erstaunt.
nun zu meinen allgemeinen Fragen.

Kann es sein, dass die nachzuzahlende Steuerbelastung ueber 1000 Euro sein kann, wenn als Ehegattenunterhalt 3000 Euro im Jahr bezahlt wurden.
Bei Wohnungsbauprämie kann der Verdienst ja nicht soooo gewaltig sein, dass Sie ienen Spitzensteuersatz von 30 % zahlt 😮 , oder??
Sind die Pauschalkosten, wie telefon und Porto berechtigt in so einen Fall??

Danke fuer die Antworten

Gruss
Der
Eagle

Ich mag das Land,
ich mag die Menschen,
ich mag nicht den Staat

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 27.10.2005 17:23
(@newyorker)
Schon was gesagt Registriert

Laß Dich nicht auf den Arm nehmen: Wenn Deine Ex Forderungen geltend machen will im Sinne von bei Ihr entstandenem Schaden durch unterschreiben der Anlage U, muß sie diesen Schaden nachweisen. Pauschalen kann sie da gleich vergessen - sie ist keine Behörde und Du keine Wohlfahrt!

So wie sich das bei Wuch anhört, würde ich auf jeden fall einen Anwalt einschalten, wenn sie mehr Druck macht.

**********************
Ein Wunsch:
Einmal den Horizont nicht nur aus der Ferne sehen, sondern auf ihn zugehen und ihn erreichen - das muß Glück sein!

AntwortZitat
Geschrieben : 27.10.2005 18:19