Hallo zusammen,
habe heute vom Beistand erfahren das meine große Tochter die im Januar 18 wird nächsten Monat sich eine eigende Wohnung nimmt.
Die entstehenden Kosten müßten noch errechnet werden,Tochter ist im zweiten Lehrjahr und bekommt 473,78Euro und ich muß die zweite Stufe der DD-Tabelle zahlen.Ausbildungsvergütung wird im Moment gegen gerechnet.
Was kommt nun auf mich zu die KM geht angeblich nicht arbeiten und hat ein 2.5 jähriges Kind kann ich über den Beistand heraus bekommen ob sie was verdient §1605.
Jürgen
Hi,
also meines Wissens würde das wie folgt aussehen:
Bedarf des Kindes außerhäusig
640 Euro, davon ab
154 Euro KG
473 Euro Verdienst. dazu
90 Euro Pauschale
----------
103 Euro, der an Unterhalt noch fällig wird.
Fraglich: Kannst Du die tragen oder musst Du deshalb wegen einer Quotelung mit Ex noch streiten?
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
mit den 640 Euro verstehe ich nicht ganz bei meiner Frau hieß es damals bis zum 25 Lebensjahr könnten sie Zuhause wohnen meine Tochter hat ja ein Zimmer bei ihrer Mutter und immer nur soll ich zahlen und die KM nix?
habe ganz vergessen was ist mit den Titel laut DD-Tabelle wäre es doch weniger
Hi,
das mit den 25 Jahren ist die Regelung, wenn es um Hartz4 geht. Dann kann den jungen Erwachsenen bis zum 25. LJ wohl "zu Hause wohnen" zugemutet werden.
Zieht das Kind aus, gilt Folgendes:
Der angemessene Gesamtunterhaltsbedarf eines Studierenden, der nicht bei seinen Eltern oder einem
Elternteil wohnt, beträgt in der Regel monatlich 640 EUR. Hierin sind bis 270 EUR für Unterkunft einschließlich umlagefähiger Nebenkosten und Heizung (Warmmiete) enthalten. Dieser Bedarfssatz kann auch für ein Kind mit eigenem Haushalt angesetzt werden.
Angerechnet wird das KG und der eigene Verdienst des Kindes abzüglich einer Pauschale von 90 Euro (vglb. berufsbedingte Aufwendungen, usw.)
Dabei kam ich auf obige Berechnung und daher die Frage, wenn nur noch 103 Euro Unterhalt fällig werden, ob Du dann trotzdem auf die Beteiligung der KM bestehst (was rein rechtlich nicht zu beanstanden ist).
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
eigentlich möchte ich schon das die KM mit zahlt ,die Tochter muß ja nicht ausziehen und was ist mit den Titel bei einer 18 jährigen wären es doch ohne Wohnung weniger.
Verstehe die Welt nicht ganz
Jürgen
Auch Hi,
und das Ganze wahrscheinlich auch noch auf ca. 1 Jahr begrenzt ist, da sie ja schon im 2. Lehrjahr ist.
Du hättest jetzt die einmalige Gelegenheit dich vor deiner Tochter (die wird dein Verhandlungsgegener sein) als elender Geizhals zu outen oder diese 100,- € Taschengeld bzw. Erstwohnungszuschuss noch 1 Jahr in Würde zu tragen und ihr diese Grosszügigkeit anderweitig aufs Butterbrot zu schmieren.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hi,
Was kommt nun auf mich zu die KM geht angeblich nicht arbeiten und hat ein 2.5 jähriges Kind kann ich über den Beistand heraus bekommen ob sie was verdient §1605.
ja, Auskunft über das Einkommen der Kindesmuttter vom Beistand oder der Tochter verlangen. Irgendwie muss auch die Berechung für Dich nachvollziehbar sein. Wenn das nicht klappt, Auskunft direkt bei der Kindesmutter nach § 242 BGB verlangen.
Grüße
sky
Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse
@ Sky: Auskunft einfordern nach Treu und Glauben???
Irritiert, LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Hallo derdicke,
ich habe eben mal ein bisschen deine anderen Fäden überflogen. Da ist ja schon so einiges los bei euch.
Dennoch solltest du diese Situation eher nutzen, um das Verhältnis zu deiner Tochter aufzubessern, als die KM mit der Zahlung von vielleicht 25,- € zu nerven.
Zumal KM, wenn sie sich zu mehr als 25% beteiligt sogar wieder das halbe KG also 77,- € gegenrechnen kann.
Also nix für dich zu gewinnen.
Nur zu verlieren, denn du müsstest dieses Gefecht mit deiner Tochter ausfechten, und die wird dich dadurch nicht symphatischer finden.
Ich kann deinen Frust verstehen, dennoch sind diese 103, € besser investiert, wenn du sie zur Kontaktpflege investierst.
Nutze auch die Gelegenheit, sie mal in ihrer neuen Wohnung (ohne KM) zu besuchen und baue euer Verhältnis neu auf.
Viel Erfolg dabei.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hi,
@ Sky: Auskunft einfordern nach Treu und Glauben???
bevor ich wieder vom Palandt abtippe: Auskunftsanspruch nach § 242 BGB
Grüße
sky
Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse
Danke 🙂 Wieder was dazu gelernt.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Danke sky,
besonders interessant finde ich ja diesen Satz:
Der Anspruch erstreckt sich nicht auf den Beweis der Erklärung durch die Vorlage der entsprechenden Unterlagen.
eskima
und das Ganze wahrscheinlich auch noch auf ca. 1 Jahr begrenzt ist, da sie ja schon im 2. Lehrjahr ist.
Hallo zusammen,
wie ist es denn wenn sie durch die Prüfungen fällt oder die Lehre abbricht?
Oder sie findet keinen Job nach der Lehre?
Aber die 103 € würde ich auch zahlen, bevor man sich den ganzen Streß aussetzt.
Gruß Sealjet
Moin,
mit Ende der Ausbildung endet die Unterhaltsverpflichtung. Bricht sie ab, endet sie auch, weil den Unterhaltsgläubiger eine gesteigerte Verpflichtung trifft, die Ausbildung zügig zu beenden. Fällt sie durch, muss weiter gezahlt werden, bis der 2. Anlauf vollendet ist.
Unterhaltsansprüche könnten natürlich durch die ARGE noch mal geprüft werden. Aber sie ist dann gesteigert verpflichtet "irgendeinen" Job anzunehmen.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Hi,
wie ist es denn mit Schule /Uni wie auch immer?
Müssen Kinder dazu verdienen oder zahlt man dann bis 25 ohne das die Kinder etwas verdienen müssen? Müssen Kinder wenn sie studieren regelmäßig hingehen oder wie läuft das?
Gruß Sealjet
mmhh
habe einen unbefristeten Titel wo nach ich nach Stufe 2 zahlen muß es geht nicht um die 100Euro für die Tochter(zahlt man ja gerne) sondern ums prinzip.Habe kein Sorgerecht und KM hat mit ihren neuen ein Haus daher warum soll ich dann für die Wohnung zahlen könnte doch Zuhause bleiben laut DD-Tabelle wären es docvh nur 429 Euro minus Kindergeld ,Ausbildung.
Ist der Titel nach der Ausbildung erloschen oder muß ich Ihn dann weg klagen?
Jürgen
Hallo,
vielleicht will Tochter nicht mit dem Neuen (und/oder KM) weiter unter einem Dach wohnen.
Gruß Sealjet
dort Wohnt sie schon seit 4 Jahren wie gesagt es geht nicht um die 100 Euro sondern um die Sache sie zieht aus und Papa darf zahlen .
Naja,
für irgendwas müssen Väter ja gut sein. Wohnt ihr alle in der selben Stadt? Wenn ja, hätte ich deiner Tochter vorgeschlagen das sie bei dir wohnt.
Moin,
um deine eigentliche Frage zu beantworten:
Theoretisch musst du das nicht alleine bezahlen.
Der richtige Weg wäre:
1. Den alten Titel zurück fordern.
Das solltest du sowieso, sonst müsstest du wie bisher weiter zahlen.
Das solltest du bereits jetzt tun, das kann dauern und solange gilt er weiter.
2. Wenn du den Titel hast und sie 18 geworden ist, stellst du die Zahlung einfach ein.
Dann wird vermutlich sie oder die KM oder sonst jemand Zeter und Mordio schreien.
Das einzige was dann für dich noch zählt, ist wenn Töchti dich zu Unterhalt auffordert.
Wenn sie das tut, musst du sie auffordern, ihre Bedürftigkeit nachzuweisen durch Ausbildungsnachweis und eigenen Einkommensnachweis. Ausserdem muss sie dir Einkommensnachweise von KM vorlegen, damit die Quote ermittelt werden kann.
Wenn das passiert ist, geht die Rechnung in Abwandlung von LBMs Rechnung so, dass das KG erst später abgerechnet wird.
Bedarf des Kindes außerhäusig
640 Euro, davon ab
154 Euro KG
473 Euro Verdienst. dazu
90 Euro Pauschale
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103 Euro, der an Unterhalt noch fällig wird.
Es bleibt also 257,- als Bedarf un dieser wird gequotelt.
Wenn KM genauso viel verdient wie du müsste jeder 128,50 minus 77,- = 51,50 bezahlen.
Wenn ihre Quote kleiner als 50% aber grösser als 25% ist bleibt es aber beim 50% KG Abzug.
Bei 2/3 zu 1/3 sähe das z.B. so aus:
Du 2/3 = ca. 172,- minus 77,- = 95,-. Sie 1/3 = 86,- minus 77,- = 9,-
Bei 74% zu 26% müsste sie schon wieder nix mehr bezahlen.
Am besten ist es, du forderst erstmal den Titel zurück und wartest ab was passiert.
Miteinander kommunizieren werdet ihr dann auf jeden Fall, ggf. vor Gericht.
Vielleicht kannst ihr ja anbieten, die 103,- freiwillig zu bezahlen, wenn sie den alten Titel freiwillig raus rückt.
Auf jeden Fall ist auch hier streiten teurer als bezahlen!
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.