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Ungewöhnliches Wechselmodell, schluckt das Gericht das?

 
(@vater1972)
Rege dabei Registriert

Hallo an alle,
manch einer hat vielleicht meine Geschichte und meine Probleme im Sonderfallforum gelesen. Es hat noch kein Ende gefunden.

Im Februar findet Gerichtsverhandlung (Berlin) wg. Kindesunterhalt statt.
Das Gericht hat in einem ersten Termin (zu dem ich leider nur meinen Anwalt geschickt habe) erstmal argumentiert, dass es bei 11 Tagen Betreuung pro Monat, die ich für unseren Sohn leiste, noch kein Wechselmodell sieht. Daher wurde ich aufgefordert, Auskunft über Vermögen und Einkommen zu geben (sog. Auskunftsstufe).
Nun glaube ich, dass die Richterin etwas vorschnell gehandelt hat, weil die KM das Kind ja nicht etwa die restlichen 19 Tage im Monat betreut, sondern die Hilfe der Kita in Anspruch nimmt. Jetzt meine Berechnung, die ich dem Gericht gern vorlegen möchte:
Ich betreue Sohni insgesamt 50,5 Stunden in 14 Tagen (ich lege hier die Wachzeiten von 7-19Uhr zugrunde), die KM in diesen 14 Tagen 53 Stunden. Den Rest übernimmt die Kita (die ich sowieso nicht will und brauche, daher erkenne ich hier auch keinen Mehrbedarf, aber das ist ein anderes Thema).

Hier kann man ja wohl von nahezu gleicher Betreuungsleistung ausgehen, wobei ich allerdings der Ansicht bin, dass meine Betreuungsqualität weit besser ist (KM kann ihn nach der Arbeit nur noch schwerlich fördern).

Wenn das so klappen würde, dann wäre ja schon fraglich, ob KM unseren Sohn überhaupt in Unterhaltssachen vertreten darf (denn, das darf doch nur der, bei dem sich das Kind für gewöhnlich in Obhut findet, der also den größeren Anteil an der Befriedigung der Grundbedürfnisse unseres Sohnes hat?).
Ich setze da halt sehr viel Hoffnung in das Urteil des BGH, dass da sagt, dass bei der Bestimmung des Elternteils, bei dem sich das Kind gewöhnlich in Obhut befindet, dem persönlichen Betreuungsaufwand eine indizielle Bedeutung zukommt.

Und, um das noch richtig "fett" zu machen: Ich verbringe im Jahr 6 Wochen Urlaub mit Sohni und betreue ihn noch weitere zwei Wochen, in denen die KM lieber mit ihrem Neuen in den Urlaub fährt.

Wie seht ihr das? Ist die Stoßrichtung ein lohnenswerter Ansatz, um das Gericht vom Vorliegen eines Wechselmodells zu überzeugen?

Ich freue mich über Eure Anregungen,
LG vater1972

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 10.01.2010 21:24