Ungewollte Schwange...
 
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Ungewollte Schwangerschaft: Vaterschaftstest und Vorgehensweise

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(@sputnik)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Moselfranke,

ich habe mir gerade mal deinen Thread ausführlich durch gelesen. Auch schön, dass es mal Väter gibt die nüchtern und abgeklärt sind. Was mich an der Sache ein bißchen stört, dass du wohl ähnlich wie ich damals der Kinderfalle auf dem Leim gegangen bist. Wer weiß ob das gute „Verhüterli“ nicht sogar gerissen ist, weil vorher schon eine zarte hauchdünne Nadel drin war 😉 Nur mal so am Rande….

Die Sache mit dem GSR kommt mir bekannt vor, jedoch habe ich bis heute ein sehr moderates Jugendamt, welches mich bis heute sehr positiv im Sinne meiner Tochter unterstützt hat.

Nun aber zur eigentlichen Frage:

Du wohnst 300 km von der KM und dem Kind entfernt. Die Frage des GSR ist ja schon aufgekommen. Ich möchte aber darauf hinweisen, dass ein GSR natürlich in erster Linie dann Sinn macht, wenn auch ein regelmäßiger Kontakt zum Vater besteht. Bei 300 km Distanz nicht unbedingt leicht. So ist es für einen Säugling nicht optimal für einen Besuch beim Vater 600km durch die Gegend transportiert zu werden. Überhaupt wird ein ausreichender Umgang nur dann zustande kommen, wenn die Mutter erstmal kooperiert solange das Kind ein Säugling ist.
Wie habt ihr bisher über Umgänge gesprochen oder seid ihr in der Sache schon konkret geworden??

In der Tat wird es vor dem väterfreundlichsten Richter Fragen aufwerfen, wenn ein Vater das GSR beantragt aber sich noch nicht mit der Mutter um eine Lösung zum ausgewogenen Umgang geeinigt hat, bzw. diesen noch nicht durch gesetzt hat. Da das Kind vermutlich einen Namen hat 😉 und vielleicht auch die Konfession schon fest steht, gibt es, sehen wir mal von einem hoffentlich nicht auftretenden medizinischen Notfall mal ab, vermutlich erstmal keine richtungsweisenden Entscheidungen geben, welche von den Eltern entschieden werden müssen. Selbst die „baldige“ Anmeldung zum Kindergarten ist da nicht von Bedeutung, da ich denke, dass dies zuerst eine Sache der Muter sein wird, da das Kind wohl am Wohnort der Mutter verbleiben wird.

Andere hier und mich eingeschlossen, haben sehr gute Erfahrungen damit gemacht fürs erste einen stabilen Umgang herzustellen. Liegt ein Antrag auf GSR im Briefkasten werden Mütter (natürlich auch Väter) schnell zu „Boykotteusen“ und fehlender Umgang kollidiert am Ende mit der Fürsorge.

Viele Grüße
Sputnik

AntwortZitat
Geschrieben : 02.06.2015 17:45
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo zusammen,

Ich möchte aber darauf hinweisen, dass ein GSR natürlich in erster Linie dann Sinn macht, wenn auch ein regelmäßiger Kontakt zum Vater besteht. Bei 300 km Distanz nicht unbedingt leicht. So ist es für einen Säugling nicht optimal für einen Besuch beim Vater 600km durch die Gegend transportiert zu werden. Überhaupt wird ein ausreichender Umgang nur dann zustande kommen, wenn die Mutter erstmal kooperiert solange das Kind ein Säugling ist.

Jetzt mal bitte Sorgerecht und Umgang fein säuberlich auseinanderhalten.

Für das gemeinsame Sorgerecht sind die 300 Kilometer Abstand nun überhaupt kein Problem, schließlich gibt es Telefon, Email und die gute altmodische Briefpost. Wenn es also gilt, den Vater über anstehende wichtige Entscheidungen zu informieren oder besser noch, gemeinsam darüber zu beraten; und im Gegenzug wenn erforderlich eine schriftliche Zustimmung an die Mutter zu funken - dann ist das mit den heutigen Telekommunikationsmedien ja nun wirklich völlig schmerzfrei möglich, sofern beide Eltern auch nur halbwegs kooperationswillig sind.

Die 300 Kilometer Entfernung stehen dem gemeinsamen Sorgerecht somit in keinster Weise entgegen. Demzufolge würde ich das gemeinsame Sorgerecht auch in dieser Situation mit der größtmöglichen Selbstverständlichkeit beantragen - und insbesondere, wenn die Dame deswegen auf die Palme geht, dann weiß der Moselfranke wenigstens von Anfang an, wes Geistes Kind sie ist, und kann sein weiteres Vorgehen entsprechend gestalten. Aber lasst uns doch erst mal an das Gute im Menschen glauben und nicht von vornherein unterstellen, wir hätten es mit einer Kindesbesitzerin zu tun - wenn sie sich gegen das gemeinsame Sorgerecht sperrt, dann erst wäre dies ein erster, deutlicher Hinweis in diese Richtung.

Der Umgang über diese Entfernung ist selbstverständlich mit Schwierigkeiten verbunden; nicht nur, aber insbesondere im Säuglingsalter. Realistisch betrachtet kommt da zumindest in der allerersten Zeit kein dauerndes Hin und Her mit Baby in Frage, sondern die Hin- und Rückfahrt wird der Moselfranke wohl i.d.R. alleine machen, der Umgang findet dann halt am Wohnort der Mutter statt. Es wird sinnvollerweise so oder so mit einem "nur" stundenweisen Umgang beginnen, und ganz ehrlich: in den ersten Lebensmonaten ist der Umgang dann auch nicht viel mehr als das Kind im Kinderwagen durch die Gegend zu schieben, zu füttern, zu wickeln, am Kinn zu kitzeln und in den Mittagsschlaf zu singen. Mehrstündige Autofahrten sind da eher wenig hilfreich.

Viele liebe Grüße,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 02.06.2015 18:47
(@moselfranke)
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@Sputnik:
Danke für das Kompliment.
Zunächst: ich kann natürlich nicht ausschließen, dass der Verhütungsunfall eigentlich keiner war, sondern Vorsatz. Aber was hilft's? Da muss man nüchtern bleibe und das beste draus machen.

Was Deine Gedanken zum gem Sorgerecht angeht, stimme ich Malachit zu 100 Prozent zu. Käme irgendwer auf die Idee, einem verheirateten Mann das Sorgerecht abzustreiten, nur weil er ein paar hundert (oder tausend) Kilometer von seiner Frau, dh der Mutter, entfernt wohnt? Nein - er müsste ja noch nicht mal der biologische Vater sein! Wenn unverheiratete Mütter hinsichtlich ihrer finanziellen Ansprüche gegenüber den Vätern Ehefrauen gleichgestellt werden, ist es nur recht (wenn auch nicht billig), dass unverheiratete Väter das gleiche Sorgerecht wie verheiratete bekommen (mE müsste das tatsächlich ein Automatismus sein).
Wenn ein JA ohne persönlichen Bezug zum Kind Beistand leisten und Ratgeben kann/darf/soll, warum soll das nicht ein Vater, der zwar nicht um die Ecke wohnt, aber Reife, Klugheit, emotionale  Intelligenz und Empathie mitbringt, nicht dürfen (oder einfach nur, weil er der Vater ist). Das gilt ganz besonders in Zeiten, in denen Kommunikation über ganze Kontinente live und in  Farbe eine Selbstverständlichkeit ist.
Beste Grüße
MF

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Themenstarter Geschrieben : 02.06.2015 20:31
(@jam_kritiker)
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KM ist jetzt bereit, Unterhaltsfragen zunächst bilateral , ohne JA, zu klären. Das heißt ich käme erst mal ohne Titel und Hosen-Runterlassen aus; zumindest beim Kindesunterhalt. Allerdings weiß ich gar nicht, ob das so geht, nachdem sie Beistandschaft beantragt hat.

Ich glaube eher nicht, dass Mutter die Beistandschaft beenden wird. Man beachte die dann entstehende Problematik (Punkt 7 und 8 des verlinkten Gutachtens).

https://www.dijuf.de/tl_files/downloads/2011/2012/DIJuF-Themengutachten_Aufgaben_des_Beistands_v._22.02.12_Stand_21.06.12.pdf

AntwortZitat
Geschrieben : 02.06.2015 23:41
(@jam_kritiker)
Zeigt sich öfters Registriert

ich war heute beim JA und habe die Vaterschaft anerkannt sowie meinen Teil der gemeinsamen Sorge beurkunden lassen. Beides geht an die KM sowie das dortige JA.

@Moselfranke

Sind die Beurkundungen kostenlos erfolgt? Im Land Brandenburg werden Gebühren verlangt:

http://www.morgenpost.de/brandenburg-aktuell/article124459642/Immer-mehr-Brandenburger-sparen-Aemter-Gebuehren-in-Berlin.html

AntwortZitat
Geschrieben : 03.06.2015 01:09
(@moselfranke)
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Die Frage habe ich der KM auch gestellt, wie sie aus der Beistandsnummer rauskommen will, schließlich haben die mir eine Deadline gesetzt. Mal sehen, was sie sagt.
Ja, Urkunden waren kostenlos

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 03.06.2015 01:17
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

@JAM-Kritiker Im armen "Osten" muss halt das Geld von den armen Leuten genommen werden, aber ich denke, dass der "Westen" nachziehen wird.

Das mit der deadline ist zwar nervig, aber das musst Du nicht ganz so ernst nehmen. Du kannst auf Zeit spielen und dann auch erst einmal maximalen KU befristet auf den 18. Geb. des Kindes beim Notar titulieren lassen. Dann fällt es dem JA schon schwer etwas dagegen vorzubringen.

Die KM kann die Bestandschaft beenden, ob sie es wirklich tut, ist schwierig abzuschätzen, schliesslich arbeitet das JA in ihrem Fall wie ein Anrwalt, nur dass sie ihn nicht bezahlen muss.
Letzlich hängt es nicht an der Beistandschaft, im Prinzip kann die KM Dich auch verklagen. Sie könnte sogar damit argumentieren die Beistandschaft aufzukündigen, weil sie Dich verklagen will!

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 03.06.2015 11:38
(@jam_kritiker)
Zeigt sich öfters Registriert

Das mit der deadline ist zwar nervig, aber das musst Du nicht ganz so ernst nehmen.

Hallo. Vorsicht!

Auf ein wirksames Auskunftsbegehren nicht zu reagieren kann zu unnötigen Kosten führen. Und Familienrichter mögen sowas gar nicht. Es wird vermutlich immer der gleiche Richter sein. Beim Sorge- und Umgangsrecht, beim Kindesunterhalt und beim Betreuungsunterhalt!

Moselfranke kann zwar nach Ablauf der vom Beistand gesetzten Frist während eines laufenden Gerichtsverfahrens noch Auskunft erteilen oder sich hinsichtlich Kindesunterhalt für uneingeschränkt leistungsfähig erklären, aber er hat dann die gesamten Anwalts- und Gerichtskosten für die Auskunftsklage am Hacken. Und eben die Verärgerung des Richters...

Findet der Anwaltstermin vor der Deadline statt?

AntwortZitat
Geschrieben : 03.06.2015 12:31
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo JAM-Kritiker,

im Prinzip hast Du recht, es ist aber doch so, dass der MF reagieren will bzw. reagiert hat und sich leistungsfähig für die höchste Stufe KU erklärt hat. Das ist zwar nicht bombensicher, aber ein höherer Unterhaltsanspruch des Kindes müsste nachgewiesen werden. Hier kann es der MF durchaus auf eine Klage auf Auskunft ankommen lassen.
Schwieriger ist die Frage nach dem Titel, der kann nicht umgangen werden, so die KM und/oder das JA (Beistandschaft) es fordern, hier kann er aber beim Notar titulieren lassen.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 03.06.2015 12:39
(@moselfranke)
Zeigt sich öfters Registriert

Es gibt noch keine Termin beim RA, da - Stand jetzt - ja wir beide prinzipiell bereit sind, zunächst ohne Gerichte, Anwälte und sogar JA eine Lösung zu finden.
Ob das so bleibt, ist freilich unklar; auch, welche Punkte beim Anwalt /Gericht zu klären wären, steht in den Sternen.
Grüße
MF

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 03.06.2015 13:07




(@sputnik)
Nicht wegzudenken Registriert

Jetzt mal bitte Sorgerecht und Umgang fein säuberlich auseinanderhalten.

Für das gemeinsame Sorgerecht sind die 300 Kilometer Abstand nun überhaupt kein Problem, schließlich gibt es Telefon, Email und die gute altmodische Briefpost.

Also ich finde es manchmal außerordentlich interessant wie deutlich geschriebene Texte dem Autor vor dem Monitor verdreht werden.

Mir braucht auch keiner erzählen, dass GSR (theoretisch) mit Umgang nichts zu tun hat…aber das ist ausschließlich Theorie. Wenn ein Vater keinen oder kaum Umgang mit dem Kind hat wird es grundsätzlich schwer das Sorgerecht einzuklagen. Man öffnet der Gegenseite damit Tür und Tor zur Gegenargumentation und am Ende des Tages, darf man sich dann regelmäßig aufmachen und z.B. im Falle von Moselfranke 300 km für ein Beratungsgespräch bei der Familienberatung zur Herbeiführung einer außergerichtlichen Einigkeit fahren. Viel Spaß dabei………. Das GSR auf der Distanz von 300 oder meinetwegen 1000km ist überhaupt kein Problem. Aber ein vernünftiger Umgang muss organisiert sein bei der Entfernung. Wir raten hier jedem, Umgang und GSR nicht gleichzeitig zu beantragen, im besten Fall ist der Umgang geregelt und das GSR hinterher beantragt. Jemanden dazu zu bewegen, das GSR zu beantragen, obwohl kein geregelter Umgang umgesetzt wird ist blauäugig.

Ich meine wir sind hier im Forum Vatersein. Dass hier der Umgang mit einem Säugling, auch wenn es wickeln, Köpfchen streicheln und Kinn kraulen ist, mal eben weg gewischt wird, halte ich für fragwürdig. Entsprechend ist man auf der sicheren Seite wenn das Gesamtpaket stimmt. Und da gehört der Umgang und der Kontakt zum Kind in schweren Teilen dazu.  Das Motto, ich bezahle kräftig Unterhalt, ich bin taff und das GSR steht mir zu wird im Zweifel nicht überzeugend sein.

@Moselfranke:

Ja es mag ja sein, dass du verantwortungsvoll bist, clever, taff und auch bemüht alles in die Wege zu leiten und das mehr als das dortige Jugendamt. Das spreche ich dir nicht ab.
Auf der Argumentationslinie wirst du aber auf gerichtlichem Wege nichts erreichen.  Eins ist nämlich heute und jetzt schon Fakt, das Jugendamt ist nicht auf deiner Seite.
Alleine die Aussage, die Mutter hätte ein Jahr Bedenkzeit, ist totaler Humbug und auf gut deutsch gesagt gelogen. Wie du schon selber gemerkt hast, ist ein Gedankenwandel bei der Frau im JA ausgeschlossen. Aber man muss sich immer vor Augen halten, dass das System ineinander greift.
Die Tante sitzt da nicht und quasselt so einen Mist, wenn sie nicht im Zweifel die Deckung der Justiz hat. Recht und Unrecht im Familiengericht wird ja nun mal regional unterschiedlich gehandhabt. Das wirst du hier immer wieder lesen. Dann sitzt du dahinten im Gerichtssaal, das Jugendamt erklärt, dass es aus der jetzigen Sicht erstmal nicht für ein GSR plädiert, weil du noch nicht mal ausgewogenen Kontakt zum Kind organisiert hast und mit der Tür ins Haus fällst was deine Rechte anbelangt. Die Gegenseite haut mit in die Kerbe und der Richter erklärt dir dann wie er das sieht…und wie das dann aussieht weiß ich nicht.

Entsprechend würde ich an deiner Stelle eine vernünftige Ausgangsposition schaffen, die es dir erlaubt auch mit gutem Recht zu sagen: Ich bin ein präsenter Vater, tue alles Mögliche trotz Distanz und möchte auch die Pflicht und das Recht der gemeinsamen Sorge wahr nehmen. Einen Status Quo ausser das geschriebene Gesetz kannst du als Vater heute noch nicht vorweisen…..

Aber es ist letztendlich deine Entscheidung. Als Vater einer 3,5 jährigen Tochter kann ich dir allerdings nur sagen, dass die Kleine in den letzten Jahren von meiner Präsenz (Umgang teilweise eingeklagt) mehr hatte als vom GSR (ebenfalls gerichtlich eingeklagt) …..das wird später wichtig werden aber nicht in dem Alter…..

Viele Erfolg.

Gruß
Sputnik

AntwortZitat
Geschrieben : 03.06.2015 13:14
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo Moselfranke,

wenn es so ist, dann würde ich aber darauf drängen, dass die Beistandschaft aufgegeben wird. Irgendeine Bestätigung vom JA wird es dafür geben.
Wenn Du das nicht von der KM bekommst, dann besteht die Beistandschaft und es gibt dieses Auskunftsersuchen mit dem Ziel der Titulierung.
In dem Fall musst Du früher oder später titulieren.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 03.06.2015 13:33
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin.

Zunächst einmal: ein automatisches GSR von Geburt an sollte selbstverständlich sein. Dafür sollte weiter gekämpft werden, dann erübrigen sich einige Probleme von selbst. Mit anderen wird man sich dann auseinandersetzen müssen, zB: sollte GSR auch weiter bestehen bleiben, wenn es ein Vater ist, der sich nicht kümmert, kein Interesse hat, vielleicht max. KU zahlt.

Aber das ist ja nicht die Ausgangslage hier.

So wie ich diesen Fall verstehe, darf man schon fragen, warum der TO solch ein vehementes Interesse am GSR hat. Wäre nicht tatsächlich Umgang viel wichtiger? Und wenn man dann Umgang hat, dann liegt doch GSR viel eher auf der Hand...

Tja, und regelm. und sinnvoller Umgang bei einem Säugling über die Entfernung wird nicht einfach...

Nur mal mein Einwurf, Gruß, toto

AntwortZitat
Geschrieben : 03.06.2015 13:35
(@howi64)
Nicht wegzudenken Registriert

... dann erst wäre dies ein erster, deutlicher Hinweis in diese Richtung.

Weiß man nicht. Kann auch altmodische und angstmachende "Beratung" beim JA sein. Würde da den Schwarzen Peter eher bei den Amtschimmeln suchen. Wenn ich mich erinnere was nichteheliche Paare aus unserem Kreis beim gemeinsamen Auftritt beim Urkundsbeamten für Predigten anhören mussten mag ich mir garnicht vorstellen  was eine Single-Mom mit weit entferntem Vater zu hören bekommt.

Die Tante sitzt da nicht und quasselt so einen Mist, wenn sie nicht im Zweifel die Deckung der Justiz hat.

Sagt wer? Bei uns sind die an Punkt völlig schmerzfrei. Da wird gelogen das sich die Balken biegen. Hauptsache die KM wird eingeschüchtert und lässt die machen und der KV bleibt unsichtbar und zahlt.

Moselfranke macht das schon richtig. Soll Madame doch beweisen das das GSR dem Kindeswohl schadet ...

Gruss Horst

AntwortZitat
Geschrieben : 05.06.2015 18:57
(@moselfranke)
Zeigt sich öfters Registriert

@Toto:
Im Grunde gibst Du den Konter auf Deinen Einwurf selbst:

"Zunächst einmal: ein automatisches GSR von Geburt an sollte selbstverständlich sein. Dafür sollte weiter gekämpft werden, dann erübrigen sich einige Probleme von selbst. Mit anderen wird man sich dann auseinandersetzen müssen [...]"

Ich glaube, da ist nichts hinzuzufügen.

Gruß
MF

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 09.06.2015 13:07
(@moselfranke)
Zeigt sich öfters Registriert

Zurück zum Thema:

Ich hatte der KM angeboten, dass wir uns bilateral einigen, ohne JA; und sie stimmte zu.
Allerdings haben wir da offenbar unterschiedliche Vorstellungen, wie man das macht. Für sie heißt das lediglich, dass sie sich beim JA die Maximal-Forderungen hat diktieren lassen.
Ich hatte zweithöchste Stufe DT minus hälftiges Kindergeld angeboten (Herabstufung wegen zwei Kindern, einer KM, die Unterhalt bekomme).
Als Antwort bekomme ich jetzt ein paar Details vorgeschlagen, bei deren Klärung ich Eure Hilfe schätzen würde:
Sie behauptet, dass die DT von drei unterhaltspflichtigen Personen ausginge, weswegen die Herabstufung nicht korrekt wäre. Ich ging aber davon aus, dass der Tabellenunterhalt ab dem 1. 1. 2010  eine Unterhaltspflicht nur gegenüber zwei Personen voraussetzt, und zwar egal in welchem Rang sie stehen (in der Regel Mutter und Kind). 
Außerdem sagt sie, dass sich der Kindesunterhalt nur auf den "laufenden" Kindesunterhalt beziehe.
Mehrbedarf wie Kitakosten und Sonderbedarf (!) sollte anteilig im Verhältnis beiderseitiger Einkommen zusätzlich abgedeckt werden. Ich glaube, mit den Kitakosten hat sie recht (50:50 – und nicht anteilig nach Einkommen (insbesondere, wenn sie keines hat….). Sonderbedarf (was immer das sein mag) sollte m.E. erstmals bei den Championsleague-Plätzen der Düsseldorfer Tabelle abgedeckt sein. Klar, müsste man bei einem Rollstuhl nochmal reden; bei Reitstunden sähe ich allerdings keinen Gesprächsbedarf.
Schließlich schlägt sie Dynamik (ohne Altersgrenze) sowie Titulierung beim JA oder Notar vor.

Was denkt Ihr?

Danke und Gruß
MF

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 09.06.2015 13:08
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ich denke, dass es eben auf das hinaus läuft, was sie vor Gericht auch bekommen würde.

1. Ob die 2. Stufe stimmt, kannst nur du beantworten.
2. Zwei Berechtigte stimmt. Du solltest ihr die DT mit Anhang mal ausdrucken.
3. Sonder- und Mehrbedarf werden nach Einkommen gequotelt also nicht 50/50 sondern 99/1.
Was als Sonder- und Mehrbedarf anerkannt wird, entscheidet ihr oder ein Richter.
4. Dynamischen Titel kann sie verlangen. Befristung oder nicht, entscheidest zunächst du. Wenn sie dann klagt, wird sie einen unbefristeten Titel bekommen.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 09.06.2015 13:18
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

1. Ob die 2. Stufe stimmt, kannst nur du beantworten.

Genau diese Frage möchte der Moselfranke aber nicht beantworten.

Ob es Sinn macht, sich für "uneingeschränkt leistungsfähig" zu erklären, um einer EK-Auskunft zu entgehen, und anschließend um eine Stufe in der DDT zu feilschen, muß jeder für sich selbst entscheiden.
Ich halte es zumindest für gewagt.

Letzten Endes wäre es für die Strategie schon interessant, ob das CL-Gehalt im Bereich der letzten DDT-Stufe (5.000 EUR) oder deutlich (!) darüber liegt.

Gruß
United

AntwortZitat
Geschrieben : 09.06.2015 13:28
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Genau.

Eine solche außergerichtliche Einigung scheint nur für den Moselfranken Vorteile zu haben.
Die Ex bekäme vor Gericht vermutlich kostenlos eine bessere. (Zeile 1 oder sogar höher, Auskunft, unbefristeten Titel, etc.)

Du wärst also gut beraten, noch eine Makrele mehr in die Tüte zu packen, wenn du eine außergerichtliche Lösung willst, sie aber nicht.
Das ist die Natur von Verhandlungen.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 09.06.2015 13:47
(@moselfranke)
Zeigt sich öfters Registriert

Mein Verständnis war das Folgende:
Man wird anhand des Einkommens in  der DT eingestuft. Die Herabstufung – sofern sie angebracht ist – erfolgt dann unabhängig vom Einkommen und richtet sich nur nach der Zahl zu zu Versorgenden. Das heißt, ob ich 5100 oder 9000 Euro verdiene, ist für die Herabstufung unerheblich, wenn ich drei oder mehr Mäuler zu stopfen habe. Aber vielleicht irre ich mich ja.

KiTa Kosten werden dann tatsächlich entlang der Einkommensrelationen aufgeteilt (99 :1), auch wenn Betreuungsunterhalt gezahlt wird? Krass…
Dieser ‚ Sonderbedarf‘  kommt mir dann doch etwas nebulös vor… Das riecht gewaltig nach BlankoScheck für KMs….

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 09.06.2015 14:08




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