Aber damit nicht genug.
KM hat mir jetzt einen handschriftlich verfassten Brief geschickt, in dem sie mich mit Blick auf Betreuungsunterhalt explizit in Verzug setzt.
Sie verweist darin auf die Beratung durch das JA. Dem hat sie nach eigenen Worten ihre Gehaltsunterlagen vorgelegt. Sie hat dann die Berechnungen des JA abgeschrieben; dieses kommt auf monatlich ca. 1100 Euro (unter Berücksichtigung von Elterngeld und Sockelbetrag (300,- Euro), die ich zahlen soll. Wie lange das laufen soll sagt sie nicht.
Mal davon abgesehen, dass ich es ein Unding finde, dass das JA kostenfreie Rechtsberatung von Müttern auf Steuerzahlerkosten macht, geht es ein bisschen weit mir einfach eine Zahl zuzusenden (unter der – korrekten - Annahme, dass ich oberhalb der DT Einkommensklasse liege, die zur Zahlung der Stufe 10 „berechtigt“).
Ich denke, ich lasse sie erst mal alle Einkommensbelege der vergangenen drei Jahre zusammen tragen und mir zuschicken.
Gruss
MF
Drittens - und das ist der letzte neue Punkt für heute - hat sie meine Anfrage auf GSR bislang ignoriert.Ich denke, hier sollte ich langsam aktiv werden.
Wie am besten?
Gruss
MF
Moin,
die KM kann erstmal Schreiben was sie möchte. Dich zu etwas zwingen kann nur ein Gericht.
Aus meiner Sicht solltest Du - gerade wenn Du ausreichend verdienst - nicht an einem guten Rechtsbeistand sparen und diesen die Angelegenheit bearbeiten lassen. Gerade wenn Du aus dem "Standard" der DDT herausfällst und somit natürlich ein "gefundenes Fressen" für jede Exe mit Vollallimentations-Fantasie bist. Gruß Ingo
Moin Moselfranke,
Sie hat dann die Berechnungen des JA abgeschrieben; dieses kommt auf monatlich ca. 1100 Euro (unter Berücksichtigung von Elterngeld und Sockelbetrag (300,- Euro), die ich zahlen soll. Wie lange das laufen soll sagt sie nicht.
Einkommensnachweise der letzte 12 Monate vor der Geburt kannst (und solltest) Du fordern. Für EK-Nachweise der letzten drei Jahre gibt es keine Grundlage.
Stelle im Vorwege mal die JA-Berechnung in einem separaten Thread (oder hier) ein, dann kann man mal drauf schauen.
Die Beratung auch in Bezug auf Betreuungsunterhalt für nicht-verheiratete Mütter gehört zu den Aufgaben des JA.
Zur Dauer: Wenn sie gut beraten wurde, dann gilt das zunächst für den Zeitraum des Elterngeldbezugs.
Danach wird sie erneut fordern (allerdings etwas mehr).
Bis zum Alter von drei Jahren hat sie keinerlei Erwerbsobliegenheit. Geht sie wieder arbeiten, könnten Teile der Einkünfte als "fiktiv nicht da" außer Betracht bleiben.
In Anbetracht Deiner Leistungsfähigkeit wird ihre Motivation nach Wegfall des Elterngeldes wieder loszugehen, eventuell leicht getrübt sein ... wieso arbeiten, wenn man fürs gleiche Geld zu Hause bleiben kann.
Ab wann fordert sie BU ?
Gruß
United
Auf die drei Jahre kam ich, weil das der Zeitraum war, den das JA für meine Einkommensnachweise im Zusammenhang mit dem Kindesunterhalt genannt hatte.
Steht nicht drin in dem Schreiben weder "von " noch "bis" wann. Sie setzt mich jedenfalls mit dem Schreiben in Verzug
Moin nochmal,
Steht nicht drin in dem Schreiben weder "von " noch "bis" wann. Sie setzt mich jedenfalls mit dem Schreiben in Verzug
Das "bis" ist egal.
Ohne ein "von" ist das formell aber keine Inverzugsetzung (da steht auch nicht "sofort" und auch im seinerzeitigen JA-Schreiben stand nix von BU ?).
Wenn Du nicht weißt, wann eine Leistung fällig sein soll, dann ist sie schlicht nicht fällig, da kann man noch so oft schreiben "ich setze Dich in Verzug".
Inwieweit ein Richter das dann wieder verdreht, steht auf einem anderen Blatt.
Nichts desto trotz: Das ist lediglich eine Formsache. Außer einer zeitlichen Verzögerung, wird Dir das nichts bringen.
Da Anwälte nicht zwingend zu einer Streitbeilegung beitragen (sondern ggf. ein aktuell noch nicht aktiver Gegenanwalt auf den Plan gerufen wird), gilt es abzuwägen:
- Ist die Berechnung plausibel (plausibel ist etwas anderes als gerecht, die Dame soll schließlich für das erfolgreiche Auswahlverfahren belohnt werden) ?
- Wie ist Euer aktuelles Verhältis ?
Gruß
United
Danke, United
Ihre konkrete Formulierung lautet „Um es mit offiziellen Worten zu sagen, möchte ich dich mit diesem Schreiben in Verzug setzen.“ Kein Datum.
In dem JA-Schreiben ging es um Kindesunterhalt. Darin enthalten war der Hinweis, dass man die Mutter auch in Fragen des BU beraten würde. Nichts von „in Verzug setzen“ oder dergleichen.
Der Kontakt ist vorhanden – aber schräg. Ich glaube, die Dame (ich kenne sie kaum) ist sehr unsicher und harmoniebedürftig. Während letzteres meine Verhandlungsposition stärkt (ich halte mich für einen fairen Verhandlungspartner), führt ersteres dazu, dass sie einfach alles fordert, was das JA verlangt. Ich hatte ihr vorgeschlagen, dass wir uns wie zivilisierte Menschen einigen und nicht über Anwälte (oder Ämter) kommunizieren. Meine Botschaft ist aber effektiv nicht angekommen, weil ich formell zwar mit ihr kommuniziere, sie aber immer alles vom JA prüfen oder sich diktieren lässt.
Die Berechnungen sind plausibel – aber ich habe null Faktenüberblick, d.h. ich weiß einfach nicht, was sie verdient hat.
Deine Sorge, was das Einbeziehen von Anwälten angeht, teile ich.
Gruss
MF
Hallo,
1) wenn weder von noch bis da steht, würde ich mal ab Geburt des Kindes annehmen. Weiterhin würde ich einen freundlichen Brief (vielleicht auch E-Mail) schreiben in dem steht, dass Du Deiner Verpflichtung gerne nachkommen möchtest, die Rechnung des JA auch schlüssig ist, Du aber einen Nachweis über die Höhe des Einkommens vor der Geburt des Kindes möchtest, da die Summe der Unterhaltsforderung nicht gering ist. Als Nachweis akzeptierst Du die Gehaltsbescheinigungen der letzten 12 Monate und/oder den Steuerbescheid.
2) Rechtlich hat die KM verschiedene Möglichkeiten:
<a href="http://dejure.org/gesetze/BGB/1615l.html>§" 1615l</a> insbesondere Unterhalt aus Anlass der Geburt des Kindes für die Dauer von sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt des Kindes und Unterhalt für die Dauer von maximal vier Monaten vor der Geburt bis drei Jahre nach der Geburt des Kindes.
VG Susi
Moin Moselfranke,
Um es mit offiziellen Worten zu sagen, möchte ich dich mit diesem Schreiben in Verzug setzen
Um es mit offiziellen Worten zu sagen: Es ist Dir nicht gelungen.
würde ich mal ab Geburt des Kindes annehmen.
Eine Aufforderung zu Ratespielen ist nun einmal keine Inverzugsetzung.
Aber egal.
Liebe KM,
bitte schicke mir die der Berechnung zugrundeliegenden Einkommensnachweise und Einkommensteuerbescheid (12 Monate vor Geburt) zu, damit ich die Berechnung des JA prüfen kann.
Nach Überprüfung werde ich mich umgehend bei Dir melden.
Gruß
Moselfranke
Wenn ich´s recht überblicke:
- Geburt im Mai
- Vaterschaftsanerkennung Juni
- Aufforderung BU Juli
Rückwirkend gefordert werden, kann nur, wenn ein rechtliches Hindernis bestand (das ist mit der Vaterschaftsanerkennung entfallen).
Insofern hätte sie im Juni rückwirkend auch für Mai fordern können, da keine Aufforderung kam, halte ich das für gegessen (aber keine Ahnung, ob hier im Streitfall eine Kulanzzeit eingeräumt wird).
Da es bei mir (bzw. meiner Ex) schon ein bisserl her ist, weiß ich auch nicht, ob hier überhaupt ein ungedeckter Bedarf bestanden hat (Mutterschaftsgeld und AG-Zuschuß).
Hast Du den Elterngeldbescheid ? Ansonsten auch den einfordern.
Gruß
United
Hallo,
@united ok den Arbeitgeberzuschuss habe ich vergessen und ein Bescheid über das Elterngeld ist natürlich auch zu fordern.
Ansonsten sehe ich die Sache nicht unbedingt hoffnungslos. Die Ansage "einigen wir uns ohne Ämter und Anwälte" muss in den Ohren der KM doch klingen wie "ich zahle Dir xxx Euro, was natürlich viel weniger ist als wenn es jemand Kompetentes ausrechnet, und Du musst mir dafür dankbar sein, schliesslich zahle ich freiwillig".
Dass die KM auf den kostenlosen Service des JA nicht verzichten will, spricht nicht gegen sie.
Bei der Sorgerechtsproblematik wird die KM aus meiner Sicht vermutlich erst einmal nichts unternehmen. Wenn der MF etwas will, dann muss er das klar machen. Z.B. sollte er ankündigen sein Kind sehen zu wollen und dann auch hin fahren.
Dabei könnten auch ein paar Fragen der Eltern wie Unterhalt und Umgang im gemeinsamen Gespräch geklärt werden.
Es fällt mir schwer zu sehen, dass ein GSR gegen den Willen der KM ausgeurteilt wird, wenn der KV (fast) nie persönlich beim Kind in Erscheinung tritt.
VG Susi
Moin,
Dass die KM auf den kostenlosen Service des JA nicht verzichten will, spricht nicht gegen sie.
Genau DAS spricht gegen sie!
Es könnte ja sein, das man bei freiwilliger Einigung zwar bekommt, was man zum Leben braucht, aber vllt. nen Euro-fuffzig weniger "als einem zusteht" - superätzend.
Da würde ich an MF's stelle auch alle möglichen und unmöglichen Nachweise fordern, mit spitzem Bleistift rechnen, und das ganze richtig schön in die Länge ziehen.
Grüsse!
JB
Diskutiere nicht mit Idioten -
Sie ziehen Dich auf ihr Niveau und schlagen Dich dort mit Erfahrung!
Hallo,
hier stehen keine Beträge von 1,50 zur Diskussion! Es geht auch nicht darum, weder beim KV noch der KM darum, was zum Leben gebraucht wird. Es geht aber schon darum, was die KM vorher verdient hat.
Jeder von Euch würde natürlich sofort auf 500 Euro (pro Monat) verzichten, weil ihr sie nicht zum Leben braucht?
VG Susi
Moin,
hier stehen keine Beträge von 1,50 zur Diskussion! Es geht auch nicht darum, weder beim KV noch der KM darum, was zum Leben gebraucht wird. Es geht aber schon darum, was die KM vorher verdient hat.
Und dazu braucht die KM zwingend das Jugendamt, oder in der Folge Anwälte??? Lächerlich.
Jeder von Euch würde natürlich sofort auf 500 Euro (pro Monat) verzichten, weil ihr sie nicht zum Leben braucht?
Ob das jeder machen würde weiß ich nicht.
Ich ja. Geld zu verdienen, nur weil ich das Recht habe es einem anderen zu nehmen, wäre mir zu billig und einige der User(innen!!!) verzichten hier komplett auf Unterhaltszahlungen.
Aber das ist natürlich eine Charakterfrage!
JB
Diskutiere nicht mit Idioten -
Sie ziehen Dich auf ihr Niveau und schlagen Dich dort mit Erfahrung!
Hi Moselfranke,
Da würde ich an MF's stelle auch alle möglichen und unmöglichen Nachweise fordern, mit spitzem Bleistift rechnen, und das ganze richtig schön in die Länge ziehen.
Genauso. Zuckerbrot und Peitsche. Bis die KM am Ende dem Kind zuliebe und um ihre Ruhe zu haben
auf 500 Euro (pro Monat) verzichtet
n, weilihrsie sie nicht zum Leben braucht
. Geduld, Hartnäckigkeit und ggf. ein/e doofe/r Richter/in haben mir schon eine Menge Unterhalt gespart. Wichtig ist: Nicht beim Anwalt sparen!
Gruss Horst
Hallo JensB,
allerdings ist es eine Charakterfrage ob man sich seiner Verpflichtungen bewusst ist oder eben nicht!
VG Susi
Moin Mosel,
auch wenn Du auf meinen Beitrag nicht eingegangen bist, frage ich weiterhin, warum Du zur Regelung dieser Angelegenheit keinen Anwalt einsetzt. Du sparst aus meiner Sicht an falscher Stelle. Insbesondere ist Dein Verhalten nicht nachvollziehbar, wenn ich lese dass Du vom Unterhaltssatz die Grenzen der DDT sprengst. Aus meiner Sicht wirst Du (wenn Du Dir keine anwaltliche Beratung holst) zu Recht drauf zahlen. Gruß Ingo
allerdings ist es eine Charakterfrage ob man sich seiner Verpflichtungen bewusst ist oder eben nicht
Liesst Du denn auch, oder bist Du einfsch nur auf Krawall gebürstet? Er will und wird seiner Pflicht nachkommen, würde sich nur gerne einvernehmlich einigen!
Nur wie sooft ist hier die Einigungsbereitschaft nicht wirklich hoch, wenn andere für einen ja das rausholen, was einem zusteht!
Einigen heisst, das es beiden ein wenig weh tut!
... frage ich weiterhin, warum Du zur Regelung dieser Angelegenheit keinen Anwalt einsetzt. Du sparst aus meiner Sicht an falscher Stelle.
Das glaub ich mittlerweile auch!
JB
Diskutiere nicht mit Idioten -
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N‘abend allerseits,
ich versuche strukturiert zu antworten. Ich sitze noch eine Weile im Büro (draußen sind 37 Grad), bin deshalb etwas dünnhäutig und bitte den Schnaps Zynismus zu entschuldigen, der hie und da auftaucht.
Wenn ich die Beiträge von Susi und United zusammenführe, hat KM einen Formfehler gemacht. Sie hätte mich zur Geburt in Verzug setzen können. Rechtsgültig hat sie das aber nicht. Wenn ich jetzt über die Vorlage von United (sorry, Susi, aber Deinen freundlichen Ton gegenüber der KM kann ich mir nicht zu Eigen machen) die ganzen Unterlagen einfordere, spiele ich wohl auch auf Zeit. Jeder Monat mehr bedeuten gerade ca. 1000,- Euro – die ich spare und auf die sie verzichten muss. Ich denke, das werde ich tun. Moralisch fraglich? Mag sein, formalrechtlich aber wohl korrekt. Recht (Moral) und Gesetz sind nicht deckungsgleich – schon gar nicht im Familienrecht. Das gerät (auch hier) aber ständig durcheinander. Aber: ich will und werde hier keine Moraldebatte führen.
Ich kann jederzeit zu einem Anwalt gehen. Die Adressen habe ich mir besorgt. Ich bin aber nach wie vor von der Überlegenheit einer gütlichen Einigung überzeugt. Allerdings gestehe ich, dass meine Hoffnung, dass eine unfallgeschwängerte Frau, die ich kaum kenne, sich bei ihren finanziellen Forderungen aus Anstand in Bescheidenheit übt, eine Illusion war. Gefordert wird so viel, wie nur irgendwie geht. Dass die gesetzliche Regelung für andere Fälle gedacht war als unsere Konstellation (Mann mit sehr hohem Einkommen, Frau mit ordentlichen Einkommen; beide nie zusammengelebt, Kind kennt den „Luxus“ des Vaters nicht), interessiert nicht. Aber: Ich habe die Gesetzeslage zu akzeptieren und will und werde hier keine Moraldebatte führen.
Warum ich das gem. Sorgerecht beantrage? Ganz einfach: WEIL ES MEIN RECHT IST. Es ist außerdem das Recht des Kindes –und ich weiß beim besten Willen nicht, wie es das Kindeswohl gefährden sollte. Muss die KM mir gegenüber rechtfertigen, was sie mit dem KU macht, der doppelt so hoch ist wie der von anderen Kindern? Stellt man bei verheirateten Paaren das gem. Sorgerecht in Frage, wenn der Vater weit weg lebt – oder sich nicht kümmert? Macht mich das sympathisch? Weiß nicht, aber ich will und werde hier keine Moraldebatte führen.
@ Ingo (und ein bisschen Susi): Ich habe ein hohes Einkommen. Dafür arbeite hart und gut; musste auch auf einiges dafür im Privatleben verzichten. Ich jammere nicht, das ist alles so, wie ich es freiwillig und überlegt eingefädelt habe. Das heißt aber weder (@Ingo), dass ich Geld drucke oder zum Fenster raus werfe noch (@Susi), dass ich Freude empfinde, wenn sich eine mir fast unbekannte Person - rechtlich gedeckt – an meinem Einkommen vergreift, und zwar so, dass es sich gewaschen hat. Wenn mich jemand auf Hartz IV Niveau runterknüppelt (Vorsicht: ironische Zuspitzung aus rhetorischen Gründen – ich habe nichts gegen H4-ler), hätte ich im Gegenzug zumindest gerne auch dessen Arbeitsbelastung.
Außerdem, Ingo und Bernd, ist mir der Berufstand des Anwalts ziemlich unsympathisch; die Erfahrungen, die ich mit meinem Sohn gemacht habe, waren traumatisierend.
Frage: Wie sollte ich als nächstes beim gem. Sorgerecht vorgehen? JA anschreiben? Anwalt einschalten? Danke im Voraus
Einen schönen Abend
MF
Auch wenn die Inverzugsetzung formal unvollständig ist wäre ich nicht so sicher, dass Exe da nicht auf einen der vielen Robin Hoods in schwarzen Strumpfhosen trifft, der in dieser Frage auf deine Kosten Großzügigkeit gegenüber Lady Marian walten lässt.
Gerade wenn du nun brav in Konversation mit ihr trittst und darauf basierend Forderungen stellst, inklusive des GSR für dieses Kind, so kann man das durchaus als "Nichtganzstillschweigendeseinverständnis" auslegen. Dein taktieren schadet vermutlich nicht aber viel mehr Chancen als beim Hütchenspielen hast du damit vermutlich nicht.
Gerade wenn sie nun doch einen RA zu Rate zieht, wird er sie noch in diesem Monat auf diesen kleinen Mangel hinweisen und professionell beheben und damit belegen, wie gut es doch war, ihn zu Rate zu ziehen. Und ob es dann noch zu einer aussergerichtlichen Einigung kommt halte ich für extrem unwahrscheinlich.
In solchen Fällen muss ein aussergerichtlicher Kompromiss oft nicht etwa zwischen dem liegen, was sie haben möchte und dem was du zahlen möchtest, sondern grundsätzlich über dem liegen, was ihr laut Aussage ihres Anwaltes, sowieso gesetzlich zusteht.
Sonst hätte sie ja nichts von dem Kompromiss.
Bei meiner Ex war es jedenfalls immer so.
Wenn ich 100 geben wollte und sie 200 haben wollte, sollte das aussergerichtliche Angebot immer mindestens bei 250 liegen.
Schließlich würde ich ja auch dann auch die Prozesskosten sparen und sie, dank VKH, nicht.
Eine Logik, der man sich nur schwer entziehen kann.
Hinzu kommt das typische Problem, dass große Fische im Laufe des Abends pro Getränk immer größer werden und dieses Phänomen auch für dein Einkommen gilt.
In ihrer Phanatsie steigt dein Einkommen und Vermögen vermutlich auch mit jedem Anwaltsbrief oder JA-Besuch immer weiter an.
Dein Einwurf, du seist unbegrenzt leistungsfähig in Bezg auf KU wird sich auf ihre Gier ungefähr so beruhigend auswirken wie Löschpapier auf einen Zimmerbrand.
Du wirst auf diese Art zwar um Auskunft in Bezug auf den KU herum kommen, dafür am nächsten Tag die Aufforderung zur Einkommensauskunft in Bezug auf BU im Briefkasten haben. Und das umso schneller, je mehr du den Eindruck vermittelst, dass du da etwas zu verbergen hast.
Nimm an, es würde dir jemand sagen, du hättest einen 6er im Lotto und er will dir aber nicht sagen, wie groß dein Gewinn ist, bietet dir aber an, dir den Lottoschein für 100.000,- € abzukaufen.
Würdest du darauf eingehen?
Deine Ex auch nicht.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hallo MF,
wenn es Dich stört, dass Du aus Deiner Sicht soviel Geld bezahlen sollst, dann sieh es einfach mal aus dem Blickwinkel, dass Du die KM dafür bezahlst, Dein Kind zu betreuen. Der Mindestlohn liegt bei 8.50 Euro, Du benötigst mindestens 50 Stunden Betreuung pro Woche, das macht dann 425 Euro pro Woche und im Monat ca. 1700 Euro. Gut Du willst nur die Hälfte zahlen, da in der anderen Hälfte die KM "für sich" betreut, macht 850 Euro und liegt durchaus noch im Bereich dessen, was Du zahlen sollst. Dabei habe ich großzügig gerechnet, da die 8,50 Euro Mindestlohn brutto sind, Du locker 70 Stunden pro Woche Betreuung des Kindes brauchst und die Tagesmutter nur netto das Geld für sich hat.
Möglichkeiten den Betrag zu verringern ergeben sich, wenn die KM wieder berufstätig ist. Vielleicht kannst Du hier einen gewissen finanziellen Anreiz schaffen.
Hinsichtlich des GSR würde ich zunächst die KM nochmals anschreiben, auf das GSR drängen und ankündigen eine einseitige Sorgerechtserklärung abzugeben (oder darauf hinweisen, dies getan zu haben). Außerdem darauf hinweisen, dass Du Dir weitere rechtliche Schritte unternehmen wirst, wenn kein Einvernehmen hinsichtlich GSR eintritt. Zum Anwalt musst Du dafür zumindest zunächst nicht.
VG Susi