dass Du die KM dafür bezahlst, Dein Kind zu betreuen.
Genau deswegen nenne ich den KU auch gerne Kindesentziehungsprämie.
Zumindest dann, wenn der andere gerne auch selbst betreuen möchte.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Moin Mosel,
ich finde Beppos Ausführungen sehr gut - insbesondere was auch die psychologischen Momente der Gier betrifft. Und welche wir hier im Forum schon des Öfteren sehen.
Ja, einen guten Anwalt für FamRecht zu finden ist gar nicht so leicht und Du brauchst etwas Zeit. Dabei ist wichtig, dass Du als Auftraggeber ja die Marschrichtung vorgibst. Wenn es aussergerichtlich versucht werden soll, wird der Anwalt dann auch so agieren, da er nur den Interessen seines Auftraggebers verpflichtet ist.
Gefordert wird so viel, wie nur irgendwie geht
Und hier muss halt ein realistischer Wert gefunden werden, der für beide Seiten tragbar ist. Ich glaube aber kaum, dass Du diesen Wert ohne rechtliche Beratung / Prüfung sauber hinbekommst, da ansonsten immer die Gefahr einer wirklichen "In-Verzugs-Setzung" durch einen Anwalt droht. Dafür bist Du einfach ein zu "kapitaler Fisch".
Zum Thema GSR: Auch für Kinder aus einem "One night stand" halte ich das GSR -bei wirklich interessierten Elternteilen - für eine gute Sache. Und sei es nur um im Todesfall eines Elternteils das Kind vor einem Heimaufenthalt zu bewahren. Aus meiner Sicht lassen sich die Mitsprachepunkte im GSR praktisch an einer Hand abzählen und erfordern wirkliche Kooperation / Gespräche / Unterschrift nur bei den Punkten Kindergarten und Schule, vielleicht noch bei den berühmten geplanten Operationen. Ansonsten läuft das GSR im Alltag sehr geräuschlos und bietet einfach Sicherheit für das Kind durch zwei Elternteile, die sich einbringen wollen.
Das es hier im Forum auch die berühmten Totalausfälle von unzuverlässigen / psychisch kranken Vätern gibt, darf dabei nicht verschwiegen werden. In solchen Fällen, wo Unterschriften bewusst verhindert werden / keine Verlässlichkeit da ist, macht auch das GSR keinen Sinn. Gruß Ingo
Hallo,
das Problem besteht doch auch darin, dass in einer Verhandlung, wo eine Seite mauert, Vertrauen herrschen muss, dass man wiess nicht über den Tisch gezogen zu werden. Bei Ex-Partnern, die sich seit Jahren kennen ist eine Trennung zwar nicht der Moment der gegenseitetigen Freude und Vertrauens, aber man kann sich eben einschätzen und mit ein bisschen Abstand und rationalem Denken sind dann auch Kompromisse möglich.
Bei zwei mehr oder weniger fremden Menschen (so lese ich die Sache beim MF) ist das aber nicht gegeben. Es gibt schlicht keine Vertrauensgrundlage, weder heute, noch hat sie vorher bestanden, dass maht die Sache eben auch kompliziert.
VG Susi
Moin Moselfranke,
ich halte weder Deine Sichtweise noch die der KM für moralisch verwerflich.
Die Rahmenbedingungen sind so, wie sie sind.
Der Vorschlag - ohne viel Text - nach den Einkommensunterlagen zu fragen, ist weniger vor dem Hintergrund einer zeitlichen Verzögerungstaktik zu sehen.
Du solltest Dich schon darauf einstellen, daß Du ab Anfang Juli wirst zahlen müssen.
Diese Nachfrage dient aber auch dazu, um zu schauen, wie KM darauf reagiert.
Liefert sie, kannst Du die Zahlen prüfen:
1. Entweder beim Anwalt oder
2. im Internetforum Deiner Wahl oder
3. durch Reinziehen der relevanten Unterhaltsrechtlichen Leitlinien.
Kriegst Du als Antwort ein Anwaltsschreiben, weißt Du auch, woran Du bist.
Da es nicht um Dein Einkommen geht (davon ausgehend, daß Du auch nach Unterhalt noch deutlich mehr als sie verdienst), sondern der Unterhalt sich einzig aus dem Bedarf Deiner Ex ergibt, ist die Rechenkomplexität durchaus überschaubar.
Viel Geld ersparen, kann Dir aktuell auch kein Anwalt.
[...] ist mir der Berufstand des Anwalts ziemlich unsympathisch; die Erfahrungen, die ich mit meinem Sohn gemacht habe, waren traumatisierend.
Gut, daß es auch Juristen gibt, die Notare werden. Da hast Du ja deutlich bessere Erfahrungen gemacht.
Der Rest sitzt im Bundestag.
Gruß
United
Danke zusammen.
So habe ich es bisher nicht gesehen: Der optimale außergerichtliche Verhandlungsbetrag liegt aus Sicht der KM oberhalb der gesetzlichen Anspruchs. Leuchtet mir ein (vor allem nach dem ich die Hoffnung auf Anstand als Korrektiv in der Verhandlungsstrategie der KM habe fahren lassen).
Meine bisherige Taktik ist davon aber nicht berührt, das Risiko, dass ich mich mit dem Hinhalten in eine schlechtere Position bringe als ohnehin, ist gering.
Ich werde dann die Unterlagen von ihr anfordern. Das ist legitim - nicht zuletzt weil sie mich ja vermeintlich unter Verzug gesetzt hat und dadurch durch das Prozedere kein Geld verlieren sollte.
Separat fordere ich sie auf, sich zum GSR zu äußern.
@Susi: Der Vergleich hinkt natürlich. Weder kann ich mir die Betreuerin MEINES Kindes aussuchen, noch ob und in welchem Umfang ich stattdessen MEIN Kind lieber selbst betreue. Um bei den hinkenden Vergleichen zu bleiben: Griechenland möchte selbst festlegen, wie viel Geld der Nachbarländer es ausgibt und auch wofür. Aber diese Diskussionen über die Sinnhaftigheit von Gesetzen ist nicht zielführend ; da kommen wir nicht zusammen. Ansonsten schätze ich Deinen, Susis, fachlichen Rat in diesem Forum sehr.
Und danke für das Rest-Juristen-Bashing! Köstlich 😉 Aber fehlen da nicht noch die Richter...?
PS: Ich habe mich nirgends explizit als unbegrenzt leistungsfähig bezeichnet.
Also irgendwie wäre mir das alles zu anstrengend. Wenn Du die an Dich gestellten Forderungen nicht akzeptierst, dann musst Du wohl Auskunft geben. Wieso kürzt Du das Ganze denn nicht ab. Auskunft geben, KU und BU korrekt berechnen und gut ist es.
Es erwartet doch niemand, dass Du mehr zahlst, als Du musst, nur weil Du gut verdienst. Aber es sollte doch für Dich dann auch keine Zumutung sein, eine korrekte Berechnung erstellen zu lassen und diese Zahlung dann zu leisten.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Wenn ich es richtig verstanden habe, geht es beim BU erst mal nicht um meine Leistungsfähigkeit, sondern um den Anspruch der KM. Die gemeinsame Berechnung von JA und Kindesmutter ohne Überprüfung als "wird schon stimmen" anzunehmen, fällt mir schwer.
Wenn es der Betrag sein wird, werde ich ihn wohl zahlen müssen - und können. Ich behalte mir dennoch vor, genau das als Zumutung zu empfinden.
Hallo MF,
ja, beim BU geht es (in Deiner Situation) nur darum ob der Anspruch der KM so besteht, also mehr oder weniger darum wie hoch ihr Einkommen vorher war und wie hoch das Elterngeld ist (in gewisser Weise kann man auch vom Elterngeld auf ihr Einkommen schliessen).
VG Susi
Danke, Susi
Update:
Brief an die KM entlang des Vorschlags von United ist raus.
Warten wir, wie sie reagiert.
Zum gem Sorgerecht: Auf meine SMS hin, dass sie bitte auf diesen Punkt reagieren sollte, kam sie wieder darauf zurück, dass sie gerne wissen würde , wie ich mir den Umgang etc. vorstelle. Ich antwortete, dass ich mit einem 'bedingten' gem. Sorgerecht (nach ihren Bedingungen) nicht einverstanden sei, nicht zuletzt, weil es die Logik des GEMEINSAMEN SORGERECHTS auf den Kopf stellt.
Ich will ihr nun, vor dem Gang zum Anwalt, noch einmal schreiben. Kann ich hier im Forum irgendwo eine Formulierungshilfe finden? Ein link wäre ausreichend.,
Vielen Dank im Voraus
MF
Hallo MF,
In solchen Fällen muss ein aussergerichtlicher Kompromiss oft nicht etwa zwischen dem liegen, was sie haben möchte und dem was du zahlen möchtest, sondern grundsätzlich über dem liegen, was ihr laut Aussage ihres Anwaltes, sowieso gesetzlich zusteht.
Sonst hätte sie ja nichts von dem Kompromiss.Bei meiner Ex war es jedenfalls immer so.
Wenn ich 100 geben wollte und sie 200 haben wollte, sollte das aussergerichtliche Angebot immer mindestens bei 250 liegen.
Schließlich würde ich ja auch dann auch die Prozesskosten sparen und sie, dank VKH, nicht.Eine Logik, der man sich nur schwer entziehen kann.
@Beppo.
Ja, dieser absurden Logik kann man sich nur schwer entziehen. Aber du hast einen Faktor übersehen: Zeit.
Kommt es wirklich zum streitigen Verfahren kann mit etwas Geschick die Angelegenheit sehr in die Länge gezogen werden, insbesondere wenn es "nur" um BU geht und der KU geregelt ist. MF hätte zwar die Prozesskosten, aber die KM kann unter Umständen länger warten als ihr Elterngeld läuft bis sie auch nur einen Cent BU bekommen wird. Die Zeitdauer bis zu einer Regelung ist auch Teil der "Verhandlungsmasse". Wieviel sie Wert ist hängt von den Beteiligten ab.
Zum gem Sorgerecht: Auf meine SMS hin, dass sie bitte auf diesen Punkt reagieren sollte, kam sie wieder darauf zurück, dass sie gerne wissen würde , wie ich mir den Umgang etc. vorstelle. Ich antwortete, dass ich mit einem 'bedingten' gem. Sorgerecht (nach ihren Bedingungen) nicht einverstanden sei, nicht zuletzt, weil es die Logik des GEMEINSAMEN SORGERECHTS auf den Kopf stellt.
Ich würde nicht weiter schreiben. Das kostet nur Zeit. Geh zum Jugendamt (kannst du in deiner Stadt machen) und unterschreibe die Erklärung der gemeinsamen Sorge. Das kannst du auch alleine. Das JA ihres Wohnortes wird ihr das zur Zustimmung vorlegen. Zwei Wochen später würde ich beim zuständigen JA am Wohnsitz der KM nachfragen und ggf. um Vermittlung bitten. Nützt das nichts würde ich spätestens 2 Wochen später einen Antrag bei Familiengericht stellen. Das dauert dann ohnehin noch Monate. Je kleiner das Kind ist, desto einfacher wird m.E. der Antrag für dich sein. Es braucht keine Anhörung des Kindes bei einem Säugling und die KM kann dir auch nicht vorwerfen wie schlecht du in den letzten Jahren zu dem Kind warst.
Beste Grüße,
schultze
Moin Moselfranke,
Ich antwortete, dass ich mit einem 'bedingten' gem. Sorgerecht (nach ihren Bedingungen) nicht einverstanden sei, nicht zuletzt, weil es die Logik des GEMEINSAMEN SORGERECHTS auf den Kopf stellt.
Du hast zwar erwähnt, daß Du diese Diskussion nicht führen möchtest (weshalb ich es durchaus respektiere, wenn Du nicht darauf eingehst), dennoch sei angemerkt, daß es (nicht nur hier im Forum) auch und vor allem ums Elternsein geht.
Kinder haben ein Recht auf beide Eltern.
Die Frage nach Deinen Vorstellungen zum Umgang seitens der KM halte ich für mehr als legitim.
In den Grundsätzen zum Sorgerecht heißt es im BGB (§ 1626):
(3) Zum Wohl des Kindes gehört in der Regel der Umgang mit beiden Elternteilen.
In einer Verweigerung einer Unterhaltung über die Umgangsgestaltung könnte man auf dieser Basis durchaus ein gewichtiges Argument gegen das GSR ins Feld führen.
Ein Aufstellung "ihrer Bedingungen" kann ich in dieser Antwort nicht erkennen.
Gruß
United
Moin.
Zum GSR: Mit der Begründung, es sei Dein Recht und der Tatsache, dass KM offenbar nicht willens ist, freiwillig Dich am GSR zu beteiligen, bleibt Dir nur der von schultze skizzierte Weg es gerichtlich durchzusetzen. Und das würde ich eher schneller und ohne viel weitere Korrespondenz mit der KM tun, rein auf der Basis das es Dir eben zu steht und es keine offensichtlichen Gründe gibt, die dagegen sprechen. Mit jeder weiteren Kommunikation mit KM - bzw. einer Nichtkommunikation zB Bsp zum Thema Umgang - lieferst Du Argumente, die gg ein GSR verwendet werden können.
Wobei die praktische Frage bleibt, was Du mit dem GSR willst, wenn Du eh nicht vorhast via Umgang am Leben und Aufwachsen Eures Kindes teilzuhaben? Fürs Kind ist Umgang viel relevanter. Und für den Vater erfüllender! Wenn auch anstrengender als ab & an ne Unterschrift fürs GSR zu geben. Deshalb bin ich im weiteren bei United.
Das Kind wird in 15-20 Jahren nicht stolz darauf sein, dass sein Vater die Unterschrift für diese Kita oder jene Schule gegeben hat oder die Impfungen verweigert hat, auch nicht, dass der Vater regelm. großzügigen KU gezahlt hat, der ihr und der KM eine finanziell weitgehend sorgenfreie Kindheit ermöglicht hat, sondern es wird die Frage nach dem leiblichen Papa stellen und warum sich dieser nicht kümmern wollte!
Gruß, toto
Hallo MF,
wir hatten diese „kleine Diskussion“ relativ Anfangs auch schon und ich habe deinen Thread weiter verfolgt und du bist ja auch geschickt nicht weiter drauf eingegangen.
Du wirst mit deiner Einstellung erfahren, dass sich das „Vatersein“ inkl. Sorgerecht nicht einfach durch Verhandlungen über Zahlen und Paragraphen lösen lässt, egal wie hoch deine Liquidität ist!
Wenn die Mutter, wie United und Toto schon erwähnte, nach dem Umgang fragt muss ich ehrlich sagen, dass dies ein Schritt auf dich zu ist und auch wenn du meinst, das Sorgerecht und Umgang wenig miteinander zu tun hat, wird dir mit der Einstellung nicht mehr übrig bleiben, als dir das Ganze von der deutschen Justitia erklären zu lassen.
Das Sorgerecht für ein Kind hat hier noch keiner mit der Argumentation a la „ich will es und es ist mein Recht----no discussion“ erhalten. Um ein Sorgerecht mit Leben zu füllen muss man zumindest zeitweise nah am Kind sein. Es geht sich hier nicht um das Recht eines Vaters sondern um eine Pflicht und damit um ein Recht des Kindes.
Wahres Interesse am Kind wird ein Richter mit dem Umgang verknüpfen, ob dir das passt oder nicht und er wird das nicht daran messen, ob du den Unterhalt in deinem Interesse geklärt hast sondern ob du darüber hinaus auch ein zeigbares Interesse am Kind selber hast, was sich auf emotionalen und nicht finanziellen Thesen stützt..
Wenn du das GSR willst, wird sich die Frage des Umgangs mit der Zeit wieder ergeben denn deine Einstellung ist keine Basis für das GSR. Die KM hat mit deiner Art darauf einzugehen schon den ersten Joker gezogen um dir die ganze Sache nicht einfach zu machen……
P.S: Als meine uneheliche Tochter zur Welt kam, war der Unterhalt nebulös und ich hatte ein inniges Interesse daran, meine Tochter zu sehen und an meinem Leben teilhaben zu lassen.
Dafür brauchte ich nicht erst eine Unterhaltsberechnung, die lief über ein knappes Jahr parallel. Aber die Uhren der Menschen ticken unterschiedlich!
Gruß Sputnik
Hallo MF,
Dein erster Schritt ist einseitig die gemeinsame Sorge zu erklären. Wenn die KM dem nicht zustimmt, dann führt Dein Weg über einen Vermittlungsversuch des JA direkt zum Gericht.
Auch wenn nach heutiger Rechtsprechung "Kommunikationsstörungen" der Eltern nicht unbedingt ein GSR ausschliessen, so ist es doch ein wesentlicher Faktor. Mit "über Umgang will ich nicht reden" legst Du Dir da große Steine in den Weg.
VG Susi
Ich würde noch weitergehen:
Ein Vater, der keinen Umgang haben, aber mitbestimmen will, halte ich für jemanden, der der KM nur Steine in den Weg legen will. Wer ein Kind nicht kennt, weil er es nicht kennenlernen will, kann auch keine kindeswohlorientierten Entscheidungen treffen. Wie willst du beurteilen, welche Kita oder Schule die Richtige ist??
Das ist ein Unterschied zu Vätern, die Umgang und GSR wollen und die man nicht lässt.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
@Schulze, u.a.: Die Erklärung der gemeinsamen Sorge habe ich bereits zusammen mit der Vaterschaftsanerkennung beim hiesigen Jugendamt geleistet.
@United u.a.: Wir haben keine Bedingungen diskutiert, weil ich darin einen Widerspruch zum Gedanken des gemeinsamen Sorgerechts sehr. Umgang ist ein anderes Thema, auch wenn er "in der Regel" darin enthalten ist. Ich bleibe bei dem Vergleich mit dem Ehegatten: "In der Regel" hat dieser häufigen Umgang , wenn er weiter oder sehr weit weg wohnt, evtl aber auch deutlich weniger. Seinen Teil am Sorgerecht streitet aber niemand ab.
Über den Umgang sollten wir uns etwas später Gedanken machen; bei einem Säugling kommt das verfrüht. Deswegen würde ich beides - zeitlich - trennen.
Gruss MF
[Notar-Klammer:
Liebe Gemeinde,
ich nehme alles zurück, was ich über RAs gesagt habe - und übertrage es auf die Notare.
Heute kam eine E-mail der Notargehilfin als Antwort auf meiner Beschwerde mit Blick auf die Rechnung:
"Sehr geehrter Herr Mosel,
ich bedanke mich für den Eingang Ihrer E-Mail vom 0x.07.2015 und Ihren Hinweis. Ich habe den Vorgang zwecks Berichtigung der Kostenrechnung Herr Notar Hans A.B. Schneider (Name mutwillig geändert) zur weiteren Veranlassung vorgelegt.
Ich bitte, das Versehen zu entschuldigen.
Mit freundlichen Grüßen
Elisabeth Schiffschaukel-Bremser (Name mutwillig geändert)
Notarfachangestellte"
Ich gehe jetzt mal davon aus, dass ich eine Rechnung über 20 Euro bekomme. Fassen kann ich das irgendwie trotzdem nicht, was die sich da rausnehmen als Volljuristen.
Viele Grüße
MF
Notarklammer zu]