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unterhak

 
(@kroetemalejka)
Schon was gesagt Registriert

guten tag

ich habe ein problem!!!

ich lebe mit meiner freundin zusammen, sie hat eine tochter, der kv lebt von algII.

wir haben sms, ca 10 zeugen und fotos das er nebenbei schwarzarbeitet.

das jugendamt hat den arbeitgeber angeschrieben der sich dazu äußern soll

antwort vom arbeitgeber der kv sei nicht bei ihm beschäftigt.

die antwort vom jugendamt für uns wenn der arbeit geber sagt er arbeitet dort nicht können sie nix machen trotz diverser beweise , wie zeugen fotos und sms

was können wir tun damit wir den vater zu unterhaltspflicht kriegen???

gruß christian

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 17.07.2008 17:33
(@kroetemalejka)
Schon was gesagt Registriert

Ich brauche bitte schnelle hilfe es ist sehr wichtig

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 17.07.2008 17:42
(@papi74)
Registriert

Hallo,

erstmal solltet Ihr, wenn schnell Geld benötigt wird, an eine evtl. zusätzliche Erwerbstätigkeit interessiert sein.
Wenn der KV ALG II bezieht dann wird das seine Gründe haben...und Zeiten wo man sich auf das ALG II beruhigt auf die Seite legen kann sind schon lange vorbei.

Des Weiteren könnt Ihr gerne Beweise sammeln die den KV als Schwarzarbeiter hinstellen. Mit diesen Beweisen könnt Ihr versuchen, den KV zum bezahlen des KU's zu bewegen...mehr aber auch nicht.

Was habt Ihr mit Eurer Aktion jetzt erreicht...nichts, ausser das der KV jetzt mehr aufpassen wird.

Sollte der KV tatsächlich schwarz arbeiten und wird dessen auch überführt...kann er schlimmstenfalls ins Gefängnis wandern...was habt ihr erreicht...richtig wieder nichts.

Wenn er dann nach einem Monat wieder aus dem Knast kommt...dann haben sich seine Chancen auf dem Arbeitsmarkt erheblich verbessert...und dann fließt das Geld in Strömen zu Euch....[Ironie aus]

Papi74

Der Morgen ist immer klüger als der Abend.

AntwortZitat
Geschrieben : 17.07.2008 17:53
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Christian,

was können wir tun damit wir den vater zu unterhaltspflicht kriegen???

Das letzte Mittel wäre ihn wegen Unterhaltspflichtverletzung anzuzeigen.

Eigentlich unterliegt er ja der gesteigerten Erwerbsobliegenheit und muß alles unternehmen, um den Mindestunterhalt sicherzustellen. Dazu gehört auch der Nachweis über etwa 30 Bewerbungen pro Monat.

das jugendamt hat den arbeitgeber angeschrieben der sich dazu äußern soll

Also besteht eine Beistandschaft. Evtl. wäre die Angelegenheit bnei einem RA besser aufgehoben. Dazu müßte die Beistandschaft aufgehoben werden.

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 17.07.2008 17:53
(@kroetemalejka)
Schon was gesagt Registriert

beistandsschaft wurde abgelehnt da er alg II bekommt!

rechstanwalt der auch für die scheidung zuständig ist verweist uns zu jugendamt!

beweise haben wir genug gesammelt und dem JG vorgelegt!

Die schriftliche Aussage des Arbeitgebers der sagt das er dort nicht arbeitet, wiegt mehr als die gesammelten
fotos die ihm in der selbigen firma beim arbeiten zeigen.

Aussage vom jugendamt:  warum sollte er 30 bewebungen bei uns vorliegen die ALG II wird doch schon von ihm bewebungen haben wollen damit die nicht für
ihn zahlen müssen.

meine frage ans JG liegt ihnen nichts daran das der KV  unterhalt zahlt statt die stadt??

anscheinend nicht!!!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.07.2008 16:56
(@kroetemalejka)
Schon was gesagt Registriert

---------------------------------------An papi74-------------------------

wir sollen mehr arbeiten??????

sollte ich das richtig verstanden haben????

ich gehe in 3 (früh/spät/nacht + we) schichtarbeiten 152 std die woche von meinem gehalt bleiben mir nach abzug des Unterhalts den ich leiste 900€

meine freundin geht in 2 (früh/nacht +we)schichten arbeite 62 Std im monat

wann sollen wir dann noch arbeiten und wo bleibt das Kind

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.07.2008 17:02
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo,

ich fasse mal zusammen: Ihr tut euer möglichstes, um eure kleine "neue" Familie zu unterhalten. Du zahlst Unterhalt für Dein Kind. Sie bekommt keinen. Das heißt aber auch, sie könnte Unterhaltsvorschuss bekommen, vielleicht käme auch noch der Kinderzuschlag hinzu (musst Du mal googlen).

Was mir nur so ein bißchen aufstößt: Deine Ex ist laut Deiner Aussage sinngemäss eine schlechte Mutter. Der Ex Deiner Neuen ist ein schlechter Vater. Mir ist das alles ein wenig zu schwarz weiß. Ihr die Guten, die Exen alle schlecht.

In den wenigsten Fällen ist das tatsächlich "so einfach". Ich vermisse die selbstkritische Haltung und finde euch zu sehr in der Opferhaltung. Ich kann mich da selbstverständlich täuschen.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 18.07.2008 17:06
(@papi74)
Registriert

Hallo,

nur weil Euch das Geld ausgeht, so sollte man sich doch davor hüten, andere an den Pranger zu stellen.

Ihr leidet unter der Geldknappheit (machen verdammt viele andere auch) und versucht jetzt mit der Brechstange Geldquellen aufzutun.

Der Ex Deiner LG ist zum Unterhalt seiner Leistungsfähigkeit verpflichtet...aber die Leistungsfähigkeit muss auch bestehen!!!
Statt im Vorfeld mit Ihm zu sprechen, kommt Ihr bei und schwärzt Ihn und andere an.

Sicherlich ist es nicht schön wenn seitens des KV kein Geld kommt aber fass mal einen nackten Mann in die Tasche.

Ihr habt die Möglichkeit UHV seitens des JA zu bekommen, habt Ihr in dieser Richtung schon was unternommen?

Mfg

papi74

Der Morgen ist immer klüger als der Abend.

AntwortZitat
Geschrieben : 18.07.2008 17:16
(@kroetemalejka)
Schon was gesagt Registriert

--------------------------noch mal an papi74-----------------

*gelöscht* Forenregel 1.

ich komme für meine unterhaltsplflicht erlich auf und das kann ich von ihm jawohl auch erwarten

und wenn der kindes vater einen neuen bmw z4  fahren kann ist er kein nackter mann

sondern ein betrüger und ich zahle 500 € unterhalt und er kann seiner pflicht nachkommen wie ich es auch mache!!!!

-----------------------------------------------------------------------------
*Lesen bildet* http://www.vatersein.de/forum-topic-878.0.html

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.07.2008 20:05
(@jemmy)
Registriert

Hallo

komm mal klar langsam

Ich möchte dir ans Herz legen, deinen Ton zu mäßigen. Ungeachtet dessen, wie sehr du auch der Meinung bist ein Recht zu haben, dich über dass Verhalten aufzuregen, hast du kein Recht hier irgend jemanden derartig anzugehen.
Hier sind Leute, die ihre Zeit und ihre Erfahrung einbringen um anderen zu helfen. Es ist aber nicht unsere Aufgabe jemandem über den Kopf zu streicheln, der offensichtlich Probleme mit der Ungerechtigkeit der Welt hat. Es ist bewundernswert, dass du für dein Kind bezahlst, doch leider hat nicht jeder diese moralischen Wertvorstellungen und deine spürbare Verbitterung bringt dich nicht weiter.

Finde dich damit ab, dass dieser KV einen Weg gefunden hat, vorerst seinen Verpflichtungen nicht nachkommen zu müssen. Der Einzige, dem du mit diesem Mißmut schadest, bist: Du selbst!

Jemmy

PS.: Du kannst etwas von anderen erwarten, aber ein irgend geartetes Recht darauf hast du nicht. Es ist nicht dein Kind und wenn hier irgend jemand Rechte hat, ist es das Kind und die Mutter, aber nicht du.

Die Lüge wird nicht zur Wahrheit, weil sie sich ausbreitet und Anklang findet. (Mahatma Ghandy)
Das Böse triumphiert allein dadurch, dass gute Menschen nichts unternehmen (Edmund Burke).
Everybody wants to rule the World

AntwortZitat
Geschrieben : 18.07.2008 20:15




(@furbie30)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo

Also gesagt wurde eigentlich alles, wollte dir nur kurz mitteilen,daß meine Frau auch so einen Ex hat der seit 5 Jahren nie gezahlt hat und meine Frau nur durch zufall erfahren hat,daß er jetzt Arbeitet er zahlte 3 mal normal KU dann wurde er wieder Arbeitslos und nach 4 Monaten meinte er könnte wieder zahlen, aber nur ganz wenig trotz titel und Bewährung meinte er zu bestimmen, wie und was er an KU zahlt.
Dies hat sich meien Ex nicht länger gefallen gelassen und hat die Pfändung eingereicht und jetzt jammert er auch rum,daß er angeblich nicht weiss wie er neben der Pfändung über die Runden kommen soll,da er auch Verheiratet ist und eine 1 Jährige Tochter noch hat.
Meine Frau sagte dort auch zu ihm,daß er sich doch erstmal um seine erste Tochter kümmern sollte bevor er noch weitere in die Welt setzt tja jetzt muss er zusehen wie er mit allem klar kommt.

Achso meien Frau geht auch Arbeiten auf 80 stunden ich auf 163 stunden und ich muss auch noch an Ex und Kind KU und EU zahlen und das mache ich auch schon seit über 6 Jahren somit verstehe ich es auch manchmal nicht wie andere Väter so dran vorbei kommen kein KU zahlen zu müssen und unser eins zahlt Monat für Monat brav sein halbes Gehalt und so welche kommen mit langer Arbeitslosigkeit überall durch.

Deine LG muss zum JA dort UVH beantragen eine Beistandschaft beantragen und die kümmern sich dann um den EX und fordern ihn auf sich Arbeit zu suchen.
Achso und ich glaube du hast dich oben verschrieben ich kann mir nich tvorstellen,daß du 152 stunden in der woche Arbeitest  😉

LG

AntwortZitat
Geschrieben : 18.07.2008 23:16
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

.
Achso und ich glaube du hast dich oben verschrieben ich kann mir nich tvorstellen,daß du 152 stunden in der woche Arbeitest  😉

LG

Das sind doch nur locker 21 Stunden pro Tag bei eienr 7-Tage-Woche. Schaffst du das nicht?  :rofl2: :rofl2:

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 18.07.2008 23:29
(@furbie30)
Nicht wegzudenken Registriert

Hey Tina ich bin zwar eine Arbeitsmaschine, aber mir zusätzliche Stunden pro Tag kann ich mir leider nicht aus den Rippen schneiden  🙂    😉

LG

AntwortZitat
Geschrieben : 19.07.2008 14:23
(@papi74)
Registriert

Hallo kroetemalejka,

nach Deinen ganzen Unterstellungen die du betreibst, vermute ich mal folgendes:

"Kann es manchmal sein, dass du mit dem fehlenden Unterhalt des KV's Deine Unterhaltslast etwas abfedern willst"?

Du brauchst mir auf diese Frage nicht zu Antworten...

Papi74

PS.

Hey Tina ich bin zwar eine Arbeitsmaschine, aber mir zusätzliche Stunden pro Tag kann ich mir leider nicht aus den Rippen schneiden   

LG

Mein Chef sagte damals immer...der Tag hat 24h und wenn's sein muss noch die Nacht... :rofl2: :rofl2: :rofl2:

Der Morgen ist immer klüger als der Abend.

AntwortZitat
Geschrieben : 21.07.2008 15:41