Unterhalsberechnung...
 
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Unterhalsberechnung bei, jeder ein Kind, einer geht arbeiten

 
(@brasil2)
Schon was gesagt Registriert

Hallo ihr lieben hier,

Ich bin ganze "frisch" hier, und bevor ich mit der Frage komme, stelle ich mich kurz vor.

Bin Vater(41) von einer Tocher (13) und Sohn (15). geschieden 2005 nach 9 Jahre Ehe.
Der Sohn wohnt bei mir, die Tochter bei ihr. Abstand der Wohnungen 20km
Das Verhältnis mit allen untereinander ist sehr gut, auch zwischen den neuen Partnern
Die Kinder können kommen und gehen so wie sie es möchten, eigentlich nur noch regelemtiert von der Schulzeit  😉
Zur Lage:

Ich selbst gehe Arbeiten verdiene ca. 1750 Netto + Kindergeld 😉

Die Mutter geht Arbeiten bei einer Zeitarbeitsfirma und verdient ca. 600-700 Netto, dazu bekommt sie ALG2, Unterhalt von mir und Kindergeld. In der Summe ca. 1200 €

Der Unterhalt wurde bisher nie Tituliert und wir vereinbarten eine Zahlung von 200€.- monatlich, die ich an ihr zahle (Arge berechnet dies bei ihr mit ein).

Jetzt möchte ihre Arge, das erste mal nach Jahren eine Selbstauskunft von mir haben.
FRAGE: wie berechnet die Arge nun, was ich zahlen muss. Und wie hoch ist die Mutter Unterhalspflichtig, da sie ja auch arbeiten geht ?
Nun habe ich 14 Tage den Brief der Arge zu beantworten.

Am liebsten wäre es mir und ihr, das alles so bleibt wie es ist.

Lg  Jens

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 04.01.2012 14:06
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin.

In dieser Konstellation wirst du um den Mindestunterhalt von 334,-€ für eure Tochter wohl nicht rum kommen, andererseits aber selbst keinen Unterhalt bekommen, da deine Ex zuwenig verdient. Es sei denn, du prügelst sie in eine besser bezahlte Stellung.
Möglicherweise wird die Arge auch mehr (Stufe 2) von dir verlangen. Dann meldest du dich nochmal.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 04.01.2012 14:37