Hallo!
Ich befinde mich in einer ziemlichen Mißlage:
Ich bin geschieden, habe mit meiner Exfrau 2 Kinder (9 und 12 Jahre alt)
Bei der Scheidung habe ich von mir aus eine Jugendamtsurkunde bzgl. des Kindesunterhaltes erwirkt. Wie gesagt, diese Initiative ging von mir aus! In dieser Urkunde verpflichtete ich mich den 135%igen Satz Unterhalt zu bezahlen. Damit bin ich in Einkommensgruppe 6.
Seit dem 1. Februar bin ich arbeitslos. Die D-dorfer Tabelle hat sich ja zum 1. Juli 05 wieder geändert, so dass ich monatlich €573.- zu zahlen habe.
Nun habe ich erfahren, dass es die Möglichkeit gibt, eine Abänderung der Urkunde zu erwirken, und zwar in Klasse 1.
Ist das möglich, ja sogar vielleicht rückwirkend? Oder komme ich aus der Urkunde ggf. heraus?
Meine Exfrau ist generell nicht sehr umgänglich, auch was die Kinder angeht ...
Meine Exfrau hat die Scheidung wg. ihrem neuen Freund herbeigeführt, sie lebt in "unserem" haus, hat mich los, ihren Freund um sich und unsere Kinder bei sich ... Also alles, was sie wollte ... Und wegen der Erhöhung der Tabelle übt sie ebenfalls rechten druck aus ...
Meine finanzielle Situation jedenfalls ist äußerst pikant.
Ich wohne in Bayern ...
Bitte um euere Hilfe ..
Dankeschön!
Sly
Hi,
Arbeitslosigkeit gilt als vorübergehend, eine Abänderungsklage macht daher erst nach 6 Monaten Sinn. Fehlt die Zustimmung seitens der KM zur Abänderung der Jugendamtsurkunde, kann eine Herabsetzung nur per Klage herbeigeführt werden. Rückwirkend kann eine Jugendamtsurkunde nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen abgeändert werden, die liegen hier nicht vor.
Gruss
sky
Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse