Hallo Unterhalts-Cracks,
Mein Sohn wird 18 und macht sein Abitur, womit er runterrutscht auf Stufe 4 in der Rangliste lt. §1609 BGB.
Vor ihm stehen meine beiden privillegierten Kinder in Rang 1 und deren mir angetraute Mutter auf 2, welche nur einen Minijob hat.
Ich habe Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit und Miete. Die Miete wird allerdings von einem Rennovierungskredit aufgefuttert, das ist eigentlich eine Nullsumme.
Dann habe ich noch eine angemietete Zweitwohnung, beträchtliche Wege zur Arbeit und noch Schulden auf das Haus, in dem wir wohnen.
Es geht hier nicht darum meinem Sohn jeden Cent abzuknöpfen, aber er wohnt noch bei Muttern und ich bin mir recht sicher, wo sein Geld final landet. Lieber bezahle ich ihm freiwillig Versicherungen, Studiengebühren, Benzin etc.
Ziel ist also eine möglichst solide Startposition für die Unterhaltsverhandlungen.
Meine Ex ist Erzieherin mit 2/3tel Stelle, also irgendwo bei 1200-1500 Flocken netto, ich habe deutlich mehr.
Nun plane ich, den Weg und die Miete von meinem Netto abzuziehen. Unklar ist mir, wie ich die privillegierten Töchter und die beste Ehefrau von allen bei der Bereinigung berücksichtige. Was ist darüber hinaus mit meinen Schulden Haus 1 und Haus 2 und der Miete?
Bitte Input.
Gruß und Dank,
Weisnich
Hi Weisnich,
bis dein Sohn das Abi in der Tasche hat, ist er ebenfalls privilegiert. Das Gehalt der Mutter sollte für die Zeit der Privilegierung ebenfalls auf Vollzeit hoch gerechnet werden, da sie gesteigert erwerbsobliegen ist, aber auch nur bis zum Abitur. Danach wird sie prognostisch nicht mehr leistungsfähig sein.
Deine Probleme sehe ich etwas größer.
Haus 1 erhöht mit Wohnvorteil dein Einkommen. Dabei sind Kredite (neue Rechtsprechung: Zinsen und Tilgung analog Elternunterhalt) sowie diverse andere Kosten abzugsfähig.
Wege zur Arbeit sind berufsbedingte Aufwendungen, können abgezogen werden. Wenn die Miete eine Nullsumme ist, dann ist das so, wobei Familienrecht etwas anders rechnet als Steuerrecht.
Den Unterhalt in Naturalien zahlen finde ich persönlich bei ein Jungerwachsenen nicht so genial. Er soll ja auch lernen, mit seinem Geld zu haushalten. Und wenn er seine Kohle bei Mutti abliefert, dann ist es so. Letztendlich muss er ab 18 auch für seinen Lebensunterhalt aufkommen. Das heißt, entfällt nächsten Sommer die Privilegierung, hält Mutti "mit Recht" die Hand auf.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Hallo Weisnich,
Mein Sohn wird 18 und macht sein Abitur, womit er runterrutscht auf Stufe 4 in der Rangliste lt. §1609 BGB.
Wie LBM schon geschrieben hat: Bis zum Abschluss der Schule ist er weiterhin privilegiert und somit den minderjährigen Kindern gleichgestellt. Für dich ändern sich im Moment zwei Dinge: Erstens ist vom Grundsatz her auch die Mutter unterhaltspflichtig, zweitens wird das volle Kindergeld abgezogen und nicht mehr nur das halbe.
Der Versuch, das Einkommen der Mutter wegen der Privilegierung auf Vollzeit hochzurechnen, ist zumindest zweifelhaft, da die erweiterte Erwerbsobliegenheit in diesem feinen Staat traditionell nicht zieht, wenn ein anderer Zahldepp zur Kasse gebeten werden kann - in diesem Fall also du. Versuchen kannst du's natürlich, aber rechne nicht unbedingt mit einem Erfolg.
Die Berechnung des Unterhalts für privilegierte Volljährige mit den Einkommen von Vater und Mutter ist hinreichend kompliziert, und die beiden Hauptpunkte sind: Erstens, für die Unterhaltsberechnung wird das Einkommen beider Elternteile zusammengerechnet, d.h. der Unterhalt erhöht sich deutlich. Zweitens, dieser Unterhaltsbetrag wird nun anteilig auf die Elternteile umgelegt, d.h. im Verhältnis der Einkommen, aber nach Abzug des Selbstbehalts von 1.400 Euro.
Das bedeutet, dass der Löwenanteil dieses erhöhten Unterhalts beim besserverdienenden Elternteil hängenbleibt, in diesem Fall also mal wieder bei dir. Es ist bei eurem Einkommensgefälle sogar möglich, dass sich hier für dich rechnerisch sogar ein höherer Zahlbetrag ergibt als wenn die Mutter gar nichts verdienen würde - in diesem Fall gilt aber, dass niemand mehr zahlen muss, als es bei einer Berechnung anhand seines eigenen Einkommens der Fall wäre.
Müsste man in deinem Fall also mit dem spitzen Bleistift durchrechnen, falls du aus "erzieherischen" Gründen möchtest, dass deine Ex-Mamsell wenigstens für Juniors letztes Schuljahr das Leben als Unterhaltszahler kennenlernt. Sobald die Privilegierung endet, ist sie bei ihrem Einkommen vorhersehbar sowieso raus aus dem Spiel, d.h. es geht nur noch um ein Jahr und du musst dir selber die Frage beantworten, ob sich der Ärger lohnt. Finanziell geht es für dich vsl. um eine eher symbolische Ersparnis; d.h. ruhiger schläfst du, wenn du Madame nicht weiter beachtest und nur mit deinem Einkommen rechnest:
Ein bisschen billiger als bisher sollte es für dich auch so werden - zwar erhöht sich der Tabellenbetrag laut Düsseldorfer Tabelle, da es jetzt die Altersgruppe "ab 18" statt bislang "12 bis 17" ist, allerdings darfst du das volle Kindergeld abziehen. Der Effekt ist natürlich um so geringer, je höher du bei den Einkommensstufen der Düsseldorfer Tabelle einsortiert bist. Einzelheiten siehe letzte Seite der Düsseldorfer Tabelle mit den Zahlbeträgen; z.B. in Einkommensgruppe 6, da wären es vorher 566,50 Euro gewesen und ab dem 18. Geburtstag dann "nur" noch 503 Euro.
Unklar ist mir, wie ich die privillegierten Töchter und die beste Ehefrau von allen bei der Bereinigung berücksichtige
Da der junge Volljährige bis zum Abschluss der Schule den minderjährigen Kindern in der Rangfolge gleichgestellt ist, ändert sich hier vorerst nichts. Bislang hat schon gelten müssen: Da du vier Unterhaltsberechtigte hast, die Düsseldorfer Tabelle aber von nur zwei Unterhaltsberechtigten ausgeht (siehe Düsseldorfer Tabelle, Anmerkung 1), sollte der Unterhalt um zwei Stufen in der Düsseldorfer Tabelle reduziert werden.
Beispiel: Wenn dein bereinigtes Nettoeinkommen z.B. 4.500 Euro beträgt, dann ist das rechnerisch die 8. Zeile der Düsseldorfer Tabelle (Einkommensgruppe 4.301 Euro bis 4.700 Euro), aber da du zwei Unterhaltsberechtigte mehr hast als im Standardfall vorgesehen, geht's runter in die 6. Zeile.
Wie gesagt, das hätte bislang schon so sein sollen, und müsste auch weiterhin so sein, wenn und solange das mütterliche Einkommen außen vor ist.
Den Unterhalt in Naturalien zahlen finde ich persönlich bei ein Jungerwachsenen nicht so genial. (...)
@LBM: Ich habe es so verstanden, bei der Unterhaltsberechnung hart zu verhandeln, um den Zahlbetrag im Rahmen der legalen Möglichkeiten einigermaßen niedrig zu halten (und das wird in seinem Fall trotzdem noch ziemlich hoch sein); im Gegenzug dann aber außerhalb der gesetzlichen Unterhaltspflicht auch mal großzügig zu sein, z.B. in Form einer vollen Tankladung Benzin. Aus meiner Sicht eine absolut nachvollziehbare Vorgehensweise.
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Hallo,
das einzige, was sich bei der Berechnung gegenüber dem Fall des Minderjährigen im Moment ändert ist, dass Du das volle Kindergeld (und nicht nur das halbe) abziehen darfst.
Ansonsten wird Dein Einkommen wie bisher bereinigt und wie schon von Malachit gesagt geht es in der DDT 2 Stufen runter, aber nur wenn der Unterhalt aus Deinem Einkommen alleine berechnet wird.
Werden beide Einkommen zugrundegelegt, dann wird addiert und nicht herunter gestuft.
Prinzipiell gilt, dass keiner mehr zahlen muss als alleine und das dürfte in Deinem Fall zunächst einmal gar kein schlechter Weg sein.
VG Susi
Ach so, hatte es verstanden als "am besten kein fließendes Bargeld".
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Hey Leude,
uuups, da war ich wohl nicht deutlich genug.
Es geht nicht darum, jemanden zu bestrafen (das Dingen ist lange begraben) oder den Kurzen nicht zu unterstützen. Ich will nach 17 Jahren einfach nur nicht mehr die Rechnungen der Ex bezahlen. Meinem Sohn habe ich eine eigene Wohnung für lulu angeboten, Auto bekommt er, Führerschein bekommt er und mit Unterhalt und Hilfen wird er im Studium nicht von Wasser und Brot leben müssen.
Dank eurer Hilfe ist der Titel zeitlich befristet, verfällt also als Weihnachtsgeschenk.
OK, wir haben 2 Phasen: 1. Volljährig Privillegiert bis zum Abitur, anschließend 2 Volljährig nicht privillegiert.
in 1 gilt:
- Beide Eltern sind barunterhaltspflichtig und haben den notwendigen Selbstbehalt von 1160€ plus 5% Berufsauwendungen oder halt die Ausgaben
- Kind rutscht in die nächste Tabellenspalte >18
Da wir hier eh nur von 4 Monaten reden, überweise ich den Betrag aus der Tabelle einfach auf sein Konto und fertig. Dafür wird keiner ein Fass aufmachen.
Gehen wir jetzt mal davon aus, dass er zu Hause wohnen bleibt weil er keine Lust auf eine eingene Wohnung hat. Dann wird eine Menge Geld an die Ex gehen, was ich wiederum vermeiden möchte. Lieber bezahle ich ihm Studium und Autounterhalt etc.
Dann gilt für 2:
- wir beide haben einen SB von 1400€
- wenn bei ihr nichts übrig bleibt darf ich das komplette Kindergeld abziehen von dem Tabellenbetrag am Anfang der DT
- Haus 2 kann ich mit den Kosten auf 0 verrechnen (ich butter da aktuell eher rein)
- Haus 1 muss ich berücksichtigen mit Wohnvorteil und Kreditkosten (auch das läuft dann wohl Richtung 0, weil ich nicht auf der Schlossallee in einer Villa wohne)
- Miete und Nebenkosten für die beruflich bedingte Zweitwohnung und die km kann ich ebenfalls abziehen
- von dem Tabellenbetrag darf ich 2 Ebenen herunter gehen, wegen meiner Töchter (was ist denn mit deren Mutter, die auch auf meiner Payroll ist? warum nicht 3?)
Damit bin ich aber immer niedriger als wenn meine Ex noch etwas dazu gibt, weil sie eine alberne Quote hat. Dazu muss ich sagen habe ich noch nicht verstanden. Wenn sie 1450€ verdient geht damit das halbe Kindergeld flöten, ich kann nicht die Mädels abrechnen und wir zahlen dann 95%/5% nur halt auf einer deutlich höheren Ebene? Für so Kleckerbeträge?
Wenn er in Haus 2 einzieht, dann ist so oder so alles obsolet. Von der Ex kommt nix und sie kann in die kleine Eigentumswohnung ihres Feuerwehrmanns ziehen und um den Kurzen kümmer ich mich und alle sind glücklich.
Gruß,
Michael
P.S.: Lausbackesmama, du hast mich mal gerettet. Falls du dich nicht erinnerst, es hatte mit dem Wissen in deinen Job zu tun als ich unangemeldet mal Besuch bekam mit einem überraschenden Zettel. Danke nochmals dafür.
Hallo Weisnich,
- von dem Tabellenbetrag darf ich 2 Ebenen herunter gehen, wegen meiner Töchter (was ist denn mit deren Mutter, die auch auf meiner Payroll ist? warum nicht 3?)
Die Düsseldorfer Tabelle geht von zwei Unterhaltsberechtigten aus.
Ginge es um den Sohn und eine Tochter, dann würde die Tabelle gelten so wie sie ist, d.h. du berechnest dein bereinigtes Netto und nimmst einfach die zugehörige Zeile in der Düsseldorfer Tabelle.
Ginge es um den Sohn und zwei Töchter, dann ginge es um eine Stufe runter.
Da es aber um den Sohn, zwei Töchter und die zu versorgende Ehefrau geht, geht es um zwei Stufen runter.
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
aaah, bin ich einfach strukturiert. Danke Malachit.
Hat noch wer was zu der Quotenfrage?
Quote greift nur, wenn du dadurch nicht schlechter gestellt wirst. Keiner muss mehr zahlen als wenn er alleine unterhaltspflichtig wäre. Wenn sie also 1450 verdient, rechnest du das mit deinem Gehalt zusammen, guckst in die DDT (ohne Abstufung) und stellst wahrscheinlich fest, dass es für dich teurer wird, weil bei ihr nichts hängen bleibt. Also darfst du so rechnen als würde sie nichts beitragen.
Relativ häufiges Phänomen: wenn die Unterhaltsparty vorbei ist, sieht es bei den Mamas, die sich auf dem Unterhalt ausgeruht haben, düster aus. Die stehen dann im Fernsehen und behaupten, dass sie ein Leben lang gearbeitet haben und es trotzdem nicht reicht. Und mit "ein Leben lang" meinen die 35 Jahr mit 50% Berufstätigkeit, bestenfalls.
Relativ häufiges Phänomen: wenn die Unterhaltsparty vorbei ist, sieht es bei den Mamas, die sich auf dem Unterhalt ausgeruht haben, düster aus. Die stehen dann im Fernsehen und behaupten, dass sie ein Leben lang gearbeitet haben und es trotzdem nicht reicht. Und mit "ein Leben lang" meinen die 35 Jahr mit 50% Berufstätigkeit, bestenfalls.
Gerne kommt dann noch das Argument, dass Frauen grundsätzlich weniger verdienen und garnicht voll arbeiten können, weil sie Kinder betreut haben!
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
😇 das höre ich doch gerne 😊
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Meine Bürokollegin hat so einen Beitrag mal im Fernsehen gesehen und meinte dazu: aber die hat doch gar nicht ihr ganzes Leben gearbeitet, sondern rechnerisch weniger als ihr halbes Berufsleben." Mathematik ist irgendwie nicht diplomatisch.
Hallo @weisnich,
[...]
Hat noch wer was zu der Quotenfrage?
zur Quotenfrage nicht, aber hierzu (fett und unterstrichen):
Hey Leude,
OK, wir haben 2 Phasen: 1. Volljährig Privillegiert bis zum Abitur, anschließend 2 Volljährig nicht privillegiert.
in 1 gilt:
- Beide Eltern sind barunterhaltspflichtig und haben den notwendigen Selbstbehalt von 1160€ plus 5% Berufsau(f)wendungen oder halt die Ausgaben
- Kind rutscht in die nächste Tabellenspalte >18
Die 5% bzw (je nach OLG die nachgewiesenen Aufwendungen werde vorab abgezogen und dann(!) wird bis zum genannten Selbstbehalt gerechnet (gequotelt)
Ich vermute aber mal, dass Dich das kaum bis gar nicht tangiert (interessiert) - ist also eher was fürs Protokoll
Falls Du es nicht schon anderswo gelesen haben solltest: den Unterhalt(ab 18) unbedingt auf dass/ ein Konto des "nicht mehr so Kurzen" überweisen.
PS: (und weil ich mir Deine Tagebuch die letzten Tage mal reingezogen/ durchgelesen habe) -gab es eigentlich ein Feedbaack seiten des Sohnes auf den Linkverweis zum Selbigen?
Gruß Kakadu59
"Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift (1667- 1745)