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 TP
(@_tp_)
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Moin moin, da bin ich mal wieder und ich bräuchte eine kleine Info.
Sie: Bezieht Witwenrente, hat einen 400 Job und bekommt Ku.
Er: Zwei Kinder zwei Frau zahlt Ku an beide für die Kinder.
Sie: (Ex-Freundin) möchte jetzt noch zusätzlich BU haben.
Jetzt die Frage, wird die Witwenrente und der 400 Job bei der Berechnung des Bu berücksichtigt?

MfG TP

Wer kämpft kann verlieren, wer nicht kämpft hat verloren

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 10.03.2010 14:33
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi TP

Sowohl Witwenrente als auch ein 400€-Job stellen EK dar und sind beim BU zu berücksichtigen. Wegen des 400€-Jobs ist abgewogen zu prüfen, was an berufsbedingte Aufwendungen bei der Bereinigung abzuziehen ist.

Der BU ist gerechtfertigt, also ein unter 3 Jahre altes Kind zu betreuen?

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 10.03.2010 15:36